BWL II Themenübersicht (1) Die marketingpolitischen Instrumente (9 Seiten) (2) Finanzierung (11 Seiten) (3) Organisation (4 Seiten) (4) Management (3 Seiten) (5) Controlling (4 Seiten) (6) Wertschöpfung (3 Seiten) (7) Kooperation und Konzentration (3 Seiten) (8) Steuern (4 Seiten)
Vorwort zu meiner Zusammenfassung Inhalt:
Diese PDF-Datei enthält eine Zusammenfassung der BWL II – Vorlesung, die ich im Laufe des SS 2003 geschrieben habe. Umfang: 41 Seiten (ohne Themenübersicht und Vorwort) Vorlesung: „Betriebswirtschaftslehre II“ an der Universität Karlsruhe Dozent: Dr. Thomas Burdelski Anmerkungen des Verfassers Es handelt sich hierbei um keine „offizielle“ Zusammenfassung von Institutsseite, daher kann ich für die Richtigkeit dieser Zusammenfassung natürlich keinerlei Garantie übernehmen. Außerdem erhebt die Zusammenfassung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, ich habe bewusst einige Teilbereiche einzelner Themen aus der Zusammenfassung ausgeklammert, wenn ich sie nicht für (klausur-)relevant hielt. Diese Einschätzung („Was wichtig ist und was nicht?“) kam wie folgt zustande: Abgleich mit den Übungsblättern Abgleich mit den alten BWL II Klausuren Abgleich mit der Stoffabgrenzung, die Hr. Burdelski in der letzten Vorlesung des SS 2003 gegeben hatte (diese weicht natürlich von früheren Stoffabgrenzungen ab und wird auch von späteren abweichen!) Abgleich nach „Gefühl“ (also meine rein subjektive Einschätzung, was ich für mehr oder weniger wichtig hielt) Aber der Grundgedanke einer Zusammenfassung ist ja auch das „Zusammenfassen“, also sollte es auch klar sein, dass bei einer solchen das ein oder andere bewusst unter den Tisch fällt. Als Klausurvorbereitung nur diese Zusammenfassung zu verwenden ist nicht sehr ratsam, es empfiehlt sich auf jeden Fall, alle Übungsblätter noch einmal durchzurechnen (weil die Übungsblattaufgaben einigen StandardKlausuraufgaben doch sehr ähnlich sind) und sich die alten Klausuren zu Gemüte zu führen (auch hier gibt es oft Überschneidungen). Wie heißt es so schön: Benutzung dieser Zusammenfassung als Klausurvorbereitung auf eigene Gefahr! Das einzige, was ich zur Beruhigung noch anbieten kann, ist, dass ich den Stoff in meiner Klausurvorbereitung mittels dieser Zusammenfassung in insgesamt 8 Tagen wiederholt hatte und immerhin mit 1,7 abgeschlossen habe, also sollte dieser Erfahrungswert zeigen, dass diese Zusammenfassung doch halbwegs zu gebrauchen ist. Auf ein letztes: Ich werde diese Zusammenfassung nicht mehr „warten“, d. h. Fehlerkorrekturen vornehmen oder sie gar an spätere Vorlesungen anpassen, sondern sie bleibt so, wie sie ist. Das liegt einfach daran, dass ich neben meinem Studium (das, wie jeder wohl nachvollziehen kann, viel Zeit in Anspruch nimmt) nicht die Zeit habe, noch an dieser BWL II Zusammenfassung weiterzuarbeiten. In diesem Sinne: Viel Erfolg bei BWL II!
Dennis Windisch
Die marketingpolitischen Instrumente Def. Präferenzpolitik Das Unternehmen versucht, beim Kunden eine bevorzugte Einstellung für seine Produkte und Dienstleistungen zu erreichen und die Kunden so zu deren Erwerb zu bewegen und dauerhafte Kundentreue zu erreichen. hierfür: Einsatz der marketingpolitischen Instrumente. Marktformen Viele Anbieter und ein Nachfrager: Monopson. Ein Anbieter und viele Nachfrager: Angebots-Monopol. Wenige Anbieter und viele Nachfrager: Oligopol. Viele Anbieter und viele Nachfrager: Polypol.
Die Produktpolitik Hat die Aufgabe, das Produkt- und Dienstleistungsangebot marktgerecht zu gestalten. Produktpolitische Aktionen Suche nach Produktideen und neuen Märkten Ideenauswahl Abhängig von Bedarf, Nachfrage, technischem Wissen und Angebot (z. B. Produktionsmaterialangebot). Neuprodukteinführung Produktgestaltung: Festlegung von: - Produktkern: benötigtes Fertigungsmaterial und Produktionsverfahren - Produktfunktion: Was soll das Produkt tun? - Produktform: Design und Verpackung Produktdifferenzierung: Abhängig von Marktstrukturen und Präferenzen der Nachfrager. Produktentwicklung: Abhängig von Kapital- und Kapazitätseinschränkungen → Bau eines Prototypen. Produktvariation: Erforderlich wegen z. B. technischen Fortschritts oder Nachfrageänderungen. Festlegung optimaler Produktsortimente Kann das neue Produkt ein altes ersetzen? Bestimmung der Breite und der Tiefe des Sortiments Kann ein Produkt komplett aus dem Sortiment genommen werden? Modell von Kottler Das Produkt wird in drei Bereiche eingeteilt: Kernnutzen: Was das Produkt macht, seine Hauptfunktion, z. B. bei Auto: fahren. formaler äußerer Bereich: Design, Qualität, Verpackung, Marken erweiterter Bereich: Garantie, Service, Installation, Finanzierung Lebenszyklus eines Produkts a(t) Anmerkung:
Entwicklungsphase: a(t) = 0 vor Markteinführung, Testmarkt
Einführungsphase: a'(t) > 0 und a''(t) > 0 progressives Wachstum
Wachstums- Konsolidier- Niedergangsphase: a'(t) > 0 ungsphase: phase: a'(t) ≈ 0 und a'(t) < 0 und a''(t) < 0 a(t) ≈ konst. Absatzdegressives rückgang Wachstum
t
Die Konsolidierungsphase ist die Phase mit dem höchsten Absatz und den wenigsten Kosten (da z. B. weniger Kosten für Werbung anfallen, weil das Produkt jetzt schon bekannt ist). Je länger diese Phase andauert, umso besser.
Jedes Produkt hat einen individuellen Lebenszyklus und dessen einzelne Phasen werden von verschiedenen Werbemaßnahmen begleitet. Die Kosten- und Gewinnentwicklung verläuft synchron, nur zeitlich versetzt.
ABC-Umsatzanalyse Reihung aller Produkte nach ihrem Umsatzbeitrag in Prozent. A-Produkte: Umsatzstarke Produkte B-Produkte: Produkte mit mittlerem (normalen) Umsatz C-Produkte: Umsatzschwache Produkte Nur für A-Produkte wird eine vertiefende Lebenszyklus-Analyse durchgeführt. Analyse des Absatzprogramms Alterstruktur: Welche Produkte befinden sich in welchen Phasen ihres Lebenszyklus? Umsatzstruktur: ABC-Umsatzanalyse aller Produkte durchführen. Deckungsbeitragsstruktur: bei Engpässen → Kriterium des relativen Deckungsbeitrags anwenden. Kundenstruktur: Verteilung der Absatzmenge der Produkte auf bestimmte Käufergruppen. Produktinnovation Die meisten Ausgaben der Neuproduktplanung entfallen auf solche Produkte, die dann doch nicht produziert werden. nach der Markteinführung nicht in kostendeckenden Mengen abgesetzt werden konnten. Produkteliminierung Wenn ein Unternehmen häufig neue Produkte auf den Markt bringt, müssen alte Produkte auch aus dem Sortiment herausgenommen werden, damit dieses nicht zu groß wird. In Mehr-Produkt-Unternehmen wird ein großer Teil der Deckungsbeiträge von relativ wenigen Produkten erwirtschaftet → werden alte Produkte nicht aus dem Sortiment herausgenommen, wird es zu groß und die Effizienz von Produktion, Lagerhaltung und Logistik verringert sich zu sehr, die Kosten erhöhen sich zu sehr, es werden zu viele Kapazitäten des Unternehmens in Anspruch genommen → evtl. Engpässe. Produktlebenszyklusmodell: Produkte in der Niedergangsphase sollten eliminiert werden. Marken Sobald die Marke bekannt ist, sollte ein Markenimage aufgebaut werden. Die Zielgruppe der Marke soll mit ihr bestimmte Qualität, Prestige und auch Gefühl verbinden. Eine erfolgreiche Marke stellt einen hohen Wert dar, denn man kann diesen erfolgreichen Markennamen auch für weitere (neue) Produkte benutzen (Imagetransfer).
Die Distributionspolitik Die rechtzeitige Versorgung der Nachfrager mit den angebotenen Gütern und Dienstleistungen. Es sind Entscheidungen zu treffen über Absatzsysteme (längerfristiger Charakter) Betriebseigene (z. B. Vertriebsabteilung) und betriebsfremde Absatzsysteme. Absatzorgane (längerfristiger Charakter) Absatzmittler: Rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Sie beziehen die Produkte vom Hersteller und verkaufen sie auf eigene Rechnung weiter, z. B. Handelsunternehmen. Problem: Finden sich nicht genügend Absatzmittler, so verwendet man die Pull-Methode bei Markenartikeln: Die Nachfrage wird durch große Werbeanstrengungen angeheizt, es entsteht so ein Nachfragesog, der Händler bewegt, dieses Produkt in ihr Sortiment aufzunehmen. Push-Methode: Die Händler werden überzeugt, ein Produkt in ihr Sortiment aufzunehmen, durch z. B. persönliche Verkaufsgespräche oder günstige Konditionen. Absatzhelfer: Sie sollen Kaufverträge abschließen bzw. bei deren Abschluss helfen. Sie arbeiten auf fremde Rechnung (auf die des Herstellers), z. B. Reisende, Handelsvertreter. Absatzwege (kurzfristiger Charakter) Direkter Absatz Eigene Verkaufsniederlassungen Handelsvertreter und Reisende (Break-Even-Analyse als Entscheidungsmittel) Unterschiede Handelsvertreter Reisender Selbstständig? ja nein (fest angestellt) Betriebseigenes Absatzorgan? nein ja Kostenträger Handelsvertreter selbst rechnet Kosten als Spesen ab Entlohnung umsatzabhängiges Entgelt Fixum und umsatzabhängiges (nur evtl. mit Fixum) Entgelt (geringer als des des HV)
Franchizing: Der Produzent (Franchizegeber) stellt einer begrenzten Anzahl von Anbietern (Franchizenehmern) alles zur Verfügung, was diese für ihre Geschäft jeweils brauchen, z. B. stellt der Franchizegeber die Ausstattung, macht die ganze Werbung und sorgt für die Belieferung des Franchizenehmers (dieser darf nur bei seinem Franchizegeber bestellen), allerdings trägt der Franchizenehmer das volle Geschäftsrisiko, d. h. Gewinn und Verlust gehen zu seinen Lasten. Indirekter Absatz Verkauf der Produkte an Groß- und Einzelhandel.
Die Kommunikationspolitik Sie soll potenzielle Nachfrager auf Produkte bzw. Dienstleistungen sowie deren Anbieter aufmerksam machen und diese zum Kauf veranlassen. Kommunikationspolitische Aktionen Werbung Jede Form nicht persönlicher Präsentation und Unterstützung von Produkten/Dienstleistungen durch einen identifizierbaren Auftraggeber. Sie umfasst sowohl Werbung in Massenmedien als auch die direkte Kommunikation mit dem Kunden (z. B. Werbebriefe), beide Formen bezeichnet man als nicht persönlich. Werbeziele, z. B. - Bekanntmachung eines Produkts - Erhöhung des Bekanntheitsgrades eines Produkts - Ausweitung, Sicherung oder Rückgewinnung von Marktanteilen Gegenüberstellung von Werbezielen mit dem Lebenszyklus eines Produktes: a(t) * Anmerkungen: Skimming (Abschöpfung) hohe Produktpreise (werden später evtl. gesenkt)
Bekanntmachung Marktanteile MarktInnovatoren ansprechen erweitern sicherung Imitatoren gedurch Extreme Preispolitik winnen und Aus- Erinnerungshierfür: nutzung der Koswerbung Skimming * tendegression Penetration *
Erschließung neuer Märkte durch z. B. Auslaufmodelle, besondere Serien
t
Penetration (Durchdringung) niedrige Produktpreise
Werbemittel, z. B. Fernseh- und Rundfunkspots, Anzeigen, Flugblätter, Prospekte, Plakate Sie werden oft außerhalb der Unternehmung hergestellt, z. B. von professionellen Werbeagenturen. Werbeträger / Werbemedien, z. B. Fernsehen, Rundfunk, Film, Zeitungen, Litfasssäulen, Messen Verkaufsförderung (Sales Promotion) Beratung, Betreuung, Schulung (z. B. bei Software) Warenproben, Sonderaktionen innovative Kommunikationsinstrumente Product Placement: indirekte Werbung, bei der Produkte z. B. in Filmen untergebracht werden und der Film somit indirekt für das „zufällig“ im Bild auftauchende Produkt wirbt. Product Publicity: indirekte Werbung, die Medien (z. B. Zeitung) sollen dazu gebracht werden, ein Produkt (z. B. in einem Artikel) zu erwähnen; oft schreibt das Unternehmen ihn auch selbst. Somit wird der Anschein eines normalen Zeitungsartikels erweckt, der aber eigentlich nur Produktwerbung ist. Gegenüberstellung von Werbekosten und Werbeerfolg Die Werbekosten sind gut bestimmbar, der Werbeerfolg nur sehr schwer. Als Prüfschema für die Werbeerfolgskontrolle hat sich das AIDA-Konzept bewährt: A = Attention: Kunde soll das Produkt wahrnehmen. I = Interest: Dem Kunden wird das neue Produkt „vorgestellt”. D = Desire: Im Kunden soll ein Kaufdrang geweckt werden. A = Action: Der Kunde kauft das Produkt.
Streuwirkung von Werbemitteln Ermitteln der Anzahl der erreichten Personen (= indirekte Werbeerfolgsermittlungsmethode) Bruttoreichweite (Einfach-Kontakt): alle erreichten Personen (mit Mehrfachzählungen) Nettoreichweite: mindestens einmal erreichte Anzahl an Personen (ohne Mehrfachzählungen) Beispiel: Berechnen der Brutto- und Nettoreichweite eines Medienverbundes Gegeben sei folgender Medienverbund in einem beliebigen Markt: Legende: = 1 Mio. erreichte Personen
= Medium M2
= Medium M1
= Medium M3
Lösung: Es gibt n = 3 Medien und m = 7 Mio. erreichbare Personen. Berechnung der Bruttoreichweite (Einfach-Kontakt) A1(3) = Erreichte Personen von M1 + Erreichte Personen von M2 + Erreichte Personen von M3 A1(3) = 3 + 2 + 3 = 8 Mio. erreichte Personen Berechnung der Nettoreichweite Zweifach-Kontakt berechnen A2(3) = Erreichte Personen von M1 und M2 + Erreichte Personen von M1 und M3 + + Erreichte Personen von M2 und M3 A2(3) = 1 + 0 + 1 = 2 Mio. erreichte Personen Dreifach-Kontakt berechnen A3(3) = Erreichte Personen von M1 und M2 und M3 A3(3) = 0 Mio. (da keine Person von allen drei Medien gleichzeitig erreicht wird, siehe Schaubild). Nettoreichweite a(n) berechnen a(n) = Einfach-Kontakt – Zweifach-Kontakt + Dreifach-Kontakt – Vierfach-Kontakt + ... a(3) = 8 – 2 + 0 = 6 Mio. erreichte Personen Bestimmung des Werbebudgets Prozyklischer Ansatz Werbebudget in t ist ein bestimmter Prozentsatz des Umsatzes in t-1 (vergangenheitsorientierter Ansatz). Problem: wenn Umsatz t-1 ↓ → Werbebudget in t ↓ → Umsatz in t ↓ → Werbebudget in t+1 ↓ → usw. Verbesserter Ansatz: Das Werbebudget in t ist ein bestimmter Prozentsatz des geplanten Umsatzes in t. Antizyklischer Ansatz Ist der angestrebte Marktanteil noch nicht erreicht: Werbeeinsatz ↑ Ist der angestrebte Marktanteil schon erreicht: Werbeeinsatz ↓ Aufteilung des Werbebudgets mittels Linearer Programmierung Variablen ki = Kosten für eine Anzeige/Werbungspot in Medium i xi = Anzahl von Anzeigen/Werbungspots in Medium i (Entscheidungsvariable) xi1 , xi 2 = Mindest- bzw. Höchstanzahl von Anzeigen/Werbungspots in Medium i wi = Werbewirkung einer Anzeige/Werbespot in Medium i (z. B. Kontaktzahl), wobei i = 1, ..., n Optimierungsziele Gesamtwerbungskosten minimieren ZF: x1 ⋅ k1 + x2 ⋅ k 2 + ... + xn ⋅ k n → min NB: 1. Mindest- bzw. Höchstanzahl an zu schaltenden Anzeigen/Werbespots einhalten:
x11 ≤ x1 ≤ x12 ∧ x21 ≤ x2 ≤ x22 ∧ ... ∧ xn1 ≤ xn ≤ xn 2 2. Gesamtwerbewirkung:
w1 ⋅ x1 + w2 ⋅ x2 + ... + wn ⋅ xn ≥ vorgegebene Gesamtkontaktzahl Gesamtwerbewirkung maximieren ZF: w1 ⋅ x1 + w2 ⋅ x2 + ... + wn ⋅ xn
→ max
NB: 1. Mindest- bzw. Höchstanzahl an zu schaltenden Anzeigen/Werbespots einhalten:
x11 ≤ x1 ≤ x12 ∧ x21 ≤ x2 ≤ x22 ∧ ... ∧ xn1 ≤ xn ≤ xn 2 2. Gesamtwerbekosten im Rahmen des Werbebudgets halten:
x1 ⋅ k1 + x2 ⋅ k 2 + ... + xn ⋅ k n ≤ Werbebudget
Die Preispolitik Allgemeines zur Preispolitik Der Preis bestimmt wesentlich die erzielbare Absatzmenge → Preis ist die Entscheidungsvariable, dieser kann jedoch nur in gewissen Grenzen variiert werden. Für die Freiheitsgrade bei der Preisfestsetzung ist die Marktform (Monopol, Polypol) entscheidend. Preissenkungen führen nicht unbedingt zu einer Erhöhung der Absatzmenge, denn die Konkurrenz könnte versuchen, die gesenkten Preise ihrerseits zu unterbieten (ruinöser Wettbewerb). der Preis ist auch ein Indikator für die Produktqualität, d. h. ein kleinerer Preis kann mit einer geringeren Produktqualität gleichgesetzt werden, was so zu weniger Absatz führen könnte. Preispolitische Aktionen Preisfestsetzung Preisspielraum - Preisobergrenze: durch den Markt bestimmt (z. B. Konkurrenzsituation, Käuferpräferenzen, ...) - Preisuntergrenze: durch das Unternehmen bestimmt (z. B. Kostenrechnung, Stückzahlen, ...) Skimmingpreise: hohe Produktpreise (die später evtl. gesenkt werden) Penetrationpreise: niedrige Produktpreise Preisdifferenzierungen räumliche: z. B. In- und Auslandspreise zeitliche: z. B. billigerer Nachttarif bei Telefongesprächen nach dem Verwendungszweck: z. B. unterschiedliche Preise für Heizöl und Diesel nach der Abnehmergruppe: z. B. Studentenermäßigungen nach der Absatzmenge: z. B. Mengenrabatte Konditionenpolitik: Rabatte Skonti Liefer- und Zahlungsbedingungen Preispolitik im Monopol – Modell von Cournot Annahmen die Nachfrage ist vom Preis abhängig Preis ↓ → Absatzmenge ↑ Lineare Preis-Absatz-Funktion (PAF) der Form: x(p) = a – b·p Menge Sättigungsmenge: hier ist der Preis = 0
Prohibitivpreis: hier ist der Absatz = 0
Preis
Die Umsatzfunktion einer linearen PAF ist ein Polynom 2. Grades der Form: U(p) = a·p – b·p2 Sie ergibt sich aus der PAF x(p) multipliziert mit dem Preis p U(p) = p · x(p) = p · (a – b·p) = a·p – b·p2 Umsatz Sättigungsmenge: hier ist der Preis = 0 und der Umsatz = 0
Prohibitivpreis: hier ist der Absatz = 0 und der Umsatz = 0 Preis
Bedingung für maximalen Gewinn bzw. Cournot-Preis: Grenzumsatz U'(p) = Grenzkosten K'(p) Cournot’scher Punkt Er hat die Form C = (Cournot-Preis; Cournot-Menge) und gibt somit den gewinnmaximalen Absatzpreis an.
Umsatz Kosten Gewinn
Kostenfunktion
Cournot’scher Punkt hier ist die Differenz zwischen Umsatz und Kosten am größten
Umsatzfunktion Kfix Preis Menge PreisAbsatzFunktion Cournot’scher Punkt (pC;xC) xC
pC
Preis
Beispiel: Berechnen des Cournot’schen Punkts Es sei folgende Preis-Absatz-Funktion eines Monopolisten gegeben: Monopolisten sei durch
x( p ) = 10 − p . Die Kostenfunktion des
K ( x) = 10 + 2 ⋅ x gegeben. Bestimme den gewinnmaximalen Preis.
Lösung: 1. Schritt: Berechne die Umsatzfunktion = PAF · Preis
U ( p ) = x( p ) ⋅ p = (10 − p ) ⋅ p ⇒ U ( p ) = 10 ⋅ p − p 2
2. Schritt: Wende Bedingung für maximalen Gewinn an → Grenzumsatz = Grenzkosten
K ( x) = K ( x( p )) = 10 + 2 ⋅ x( p ) = 10 + 2 ⋅ (10 − p ) = 30 − 2 ⋅ p U ' ( p ) = K ' ( p ) ⇒ 10 − 2 ⋅ p = −2 ⇒ p C = 6 (Cournot-Preis = gewinnmaximaler Absatzpreis)
3. Schritt: Berechne die Cournot-Menge (gewinnmaximale Absatzmenge) Den Cournot-Preis in die PAF einsetzen: x( p C ) = x(6 ) = 10 − 6 ⇒ x C
=4
Der Cournot’sche Punkt ist somit C = (Cournot-Preis; Cournot-Menge) → C = (6;4) Kurzfristige Preispolitik solange Grenzumsatz > Grenzkosten → Absatzmenge erhöhen → Gewinn erhöht sich gewinnmaximaler Preis > umsatzmaximaler Preis kurzfristige Preisuntergrenze = variable Stückkosten, Fixkosten bleiben unberücksichtigt Rangfolge der Produkte = Produkt mit höchsten Deckungsbeitrag zuerst herstellen, usw. Die Preiselastizität Sie gibt die Preisempfindlichkeit von Käufern an und beschreibt die Beziehung zwischen Preisänderung und der von ihr bewirkten Nachfrageänderung. x(p) = Nachfragefunktion = Abgesetzte Menge x in Abhängigkeit des Preises p Preiselastizität =
dx( p) p Preis p ⋅ = 1. Ableitung der Nachfragefunktion nach p ⋅ Nachfragefunktion x(p) dp x( p)
Die Nachfrage ist elastisch, wenn: relative Mengenänderung > relative Preisänderung, d. h. die Nachfrage auf kleine Preisänderungen relativ stark reagiert. Abhängigkeit der Preiselastizität der Nachfrage Substituierbarkeit: leicht ersetzbare Produkte → hohe Preiselastizität Notwendigkeit: lebensnotwendige Produkte → geringe Preiselastizität, Luxusgüter → hohe Preiselastizität Wert: Preiselastizität teure Produkte > Preiselastizität geringwertige Produkte, z. B. tägliche Bedarfsgüter Beispiele: Berechnen von Preiselastizitäten Berechne die Preiselastizitäten der folgenden Nachfragefunktionen:
1. Hyperbolische Nachfragefunktion der Form Preiselastizität =
dx ( p ) dp
x( p ) = cp , wobei c eine beliebige Konstante ist. 2
⋅ x (pp ) = − pc2 ⋅ pc = − pc2 ⋅ pc = −1 p
Hierbei handelt es sich um einen Spezialfall, es gilt: Preiserhöhung von x % → Absatzrückgang von x % 2. Lineare PAF der Form Preiselastizität =
dx ( p ) dp
x( p) = a − b ⋅ p .
Menge
⋅ x (pp ) = −b ⋅ a −pb⋅ p
x(p) = a – b·p Preiselastizität = -1
Berechne den Preis, bei dem die Nachfrage elastisch bzw. unelastisch wird, d. h. Nachfrage elastisch, wenn: Preiselastizität < -1 − b⋅ p a − b⋅ p
p=
< −1 ⇒ −b ⋅ p < − a + b ⋅ p ⇒
⇒ 2⋅b⋅ p > a ⇒ p >
p<
a 2⋅b
a 2⋅b
Preiselastizität > -1 Nachfrage unelastisch
p>
a 2⋅b
a 2⋅b
Preis
Preiselastizität < -1 Nachfrage elastisch
Einflussgrößen der Preispolitik Ein Unternehmen versucht, Produkte anzubieten, die sich von denen der Konkurrenz (deutlich) unterscheiden, denn hier ist (in Maßen) eine monopolistische Preispolitik seitens des Unternehmens möglich. Starke Marktposition des Unternehmens → großer preispolitischer Spielraum Viele gleichartige Güter auf dem Markt → geringer preispolitischer Spielraum Geringe Markttransparenz → hoher preispolitischer Spielraum Geringe Reaktionsgeschwindigkeit des Markts → kurzfristig hoher preispolitischer Spielraum Hohe Reaktionsgeschwindigkeit des Markts → geringer preispolitischer Spielraum Schaffung und Erweiterung des aquisitorischen Potenzials einer Unternehmung spezifische, unverwechselbare Produkte; Neuheiten hohes Image; gute Qualität besondere Konditionen anbieten (z. B. bei der Finanzierung) Doppelt geknickte Gutenberg’sche PAF
Bereiche dieser PAF x(p):
Menge (1)
(1) für 0 < p < i (2) für i < p < j (3) für p > j
(2) monopolitische Bereich
(3)
Preis i
j
→ a – b·p + c·(i – p) → a – b·p → a – b·p + d·(j – p)
Die Parameter c und d beschreiben die Reaktionsgeschwindigkeit des Markts außerhalb des monopolistischen Bereichs. Von Interesse ist der monopolistische Bereich, die Ränder (1) bzw. (3) sind eher uninteressant.
Preisbildung im Polypol auf einem vollkommenen Markt Hier stellt sich ein sogenannter Marktpreis mit folgenden Beziehungen ein: Preis eines Anbieters > Marktpreis: Anbieter setzt nichts mehr ab Preis eines Anbieters < Marktpreis: Anbieter setzt mehr ab Bedingung für maximalen Gewinn: Grenzumsatz U'(x) = Grenzkosten K'(x) = Marktpreis, wobei der Marktpreis fest durch den vollkommenen, polypolistischen Markt vorgegeben ist. Es ist sinnvoll, die Angebotsmenge solange zu erhöhen, bis dieser Punkt (Marktpreis) erreicht ist. Folgerungen: Hohe Fixkosten (= hohe Technologie) → geringer wachsende variable Kosten → höhere Absatzmengen → größere Marktanteile → Verdrängung von Konkurrenten → Konzentration Preisbildung im Oligopol Hier stehen wenige Anbieter vielen Nachfragern gegenüber, z. B. auf dem Automarkt. Die Nachfrage bei einem Anbieter richtet sich also nach dessen Preis und den Preisen seiner Konkurrenten, hierfür muss er beachten: Reaktion der Nachfrager auf seine Preise und Preisänderungen Reaktionen der Konkurrenz (im Unterschied zum Polypol oder Monopol)
Verhaltensweisen der Anbieter wirtschaftsfriedliches Verhalten: Die Oligopolisten wollen ihre Konkurrenten nicht schädigen, sondern nur ihre eigenen Marktanteile halten → Erstarren der Preispolitik (führt i. d. R. zu einem stabilen Preis) Koalitionsverhalten: Alle Oligopolisten arbeiten zusammen und treten somit quasi als ein „einziger“ Monopolist auf. Hier muss nur noch eine Einigung über die Aufteilung des Gesamtgewinns erfolgen. Kampfverhalten: Die Oligopolisten wollen ihre Konkurrenten schädigen bzw. ausschalten. Anbieter 2
m1
Bedeutung der Funktionen m1 und m2: Wenn Anbieter 1 x1 Stück anbietet, dann ist unter diesen Bedingungen für Anbieter 2 die optimale Strategie x2 Stück anzubieten
Gleichgewichtspunkt
x2
m2 Anbieter 1
Nach und nach bewegen sich die beiden Oligopolisten auf den Gleichgewichtspunkt zu.
x1
Gefangenendilemma: Situation a1 = b1 : Anbieter A (B) hält sich an Preisabsprache Situation a2 = b2 : Anbieter A (B) hält sich nicht an Preisabsprache (a,b) = Gewinn von A bzw. B a1 b1 (6,6) b2 (0,10)
a2 (10,0) (2,2)
Wenn sich beide Anbieter misstrauen und nicht an die Absprache halten, ist der Marktpreis bzw. der erzielte Gewinn viel geringer als er hätte sein können.
Bestimmung von Preislagen Was muss ein Produkt mindestens kosten? (geringer Preis oft gleichgesetzt mit geringer Qualität) Was darf ein Produkt höchstens kosten? (ein zu teueres Produkt kaufen die Verbraucher nicht) Verteilungsfunktionen U(p): Prozentsatz der Befragten, deren Preisuntergrenze unter dem gewählten Preis p ist. O(p): Prozentsatz der Befragten, deren Preisobergrenze über dem gewählten Preis p ist. B(p) = U(p) – O(p): Prozentuale Kaufbereitschaft in Abhängigkeit des Preises p. Flexible Preispolitik Reaktionen der Kunden und Konkurrenz über einen bestimmten Zeitraum mit in die Entscheidung einbeziehen. mehrstufiges Entscheidungsproblem: Lösung mittels eines Entscheidungsbaums. Beispiel: Gewinnmaximierung mittels flexibler Preispolitik Die Absatzmenge in t = 0 betrage 100 ME, der Preis in t = 0 betrage 17 GE. Außerdem führt jede Preisänderung um 1 GE zu einer entgegengesetzten Absatzänderung um 10 ME. Die Preislagen seien wie folgt gegeben: t = 1: 16 oder 18 GE t = 2: 14 oder 18 GE t = 3: 12 oder 14 GE Lösung: Aufstellen des Entscheidungsbaums 130 ME
p = 14
p = 18
p = 14
t=1 90 ME
p = 16 p = 18
p = 18
p = 14
t=0 130 ME
p = 14 p = 18
p = 18
p = 14
t=1 90 ME
p = 18
t=3
7.100 GE
90 ME
t=3
6.700 GE
t=3
6.900 GE
90 ME
t=3
6.760 GE
130 ME
t=2
90 ME
6.900 GE 1)
130 ME
t=2
100 ME
t=3 130 ME
t=2
110 ME
90 ME
p = 18
t=3
6.960 GE 2)
90 ME
t=3
6.560 GE
130 ME
t=2 p = 14
t=3
6.760 GE
Anmerkungen: 1) 100 ME · 17 GE + 110 ME · 16 GE + 130 ME · 14 GE + 90 ME · 18 GE = 6.900 GE 2) 100 ME · 17 GE + 90 ME · 18 GE + 130 ME · 14 GE + 130 ME · 14 GE = 6.960 GE
Optimale Strategie (t1,t2,t3) = (p1,p2,p3) somit (1,2,3) = (16,14,14). Praxisorientierte Preisfestlegung Prinzip der kostenorientierten Preisbestimmung Selbstkosten (Fixkosten + variable Stückkosten) + Gewinnzuschlag = Angebotspreis Kurzfristige (Preis = variable Stückkosten) und langfristige (Preis = Selbstkosten) Preisuntergrenze Problem: Evtl. entsteht so ein zu hoher Angebotspreis, der auf dem Markt nicht angenommen wird. Prinzip der konkurrenz- und branchenorientierten Preisbestimmung Man orientiert sich nur am Marktpreis (Durchschnittspreis) → keine eigene aktive Preispolitik.
Finanzierung Finanzierungstitel Der Unternehmer „verkauft“ Finanzierungstitel, um Mittel zu beschaffen und der Käufer (der Inhaber des Finanzierungstitels) erhält dafür – unter bestimmten Vorraussetzungen – vom Unternehmen Zahlungen. Arten von Finanzierungstiteln Forderungstitel (= Fremdfinanzierung): Der Erwerber wird Gläubiger der Unternehmung. Der Inhaber hat ein Recht gegenüber dem Unternehmen auf Zahlung eines bestimmtes Betrags (unbedingtes Recht) oder auf eine Zahlung allgemein (bedingtes Recht, z. B. bei variabel verzinsten Anleihen). Die Höhe des Zahlungsanspruchs ist von der wirtschaftlichen Lage der Unternehmung unabhängig. Seien im folgenden: E = Einzahlungsüberschüsse, Z = Rückzahlungsbetrag des Titels Kapitalgesellschaften: Es haftet nur die Unternehmung selbst, d. h. wenn E ≥ Z → Gläubiger erhält Z, ansonsten erhält er nur den (bei E < Z geringeren) Betrag E. Personengesellschaften: Es haften die Unternehmer persönlich und unbeschränkt und sofern sie persönliche Mittel M haben, werden diese zu E hinzuaddiert, d. h. wenn E + M ≥ Z → Gläubiger erhält Z, ansonsten erhält er nur den (bei E + M < Z geringeren) Betrag E + M. Beteiligungstitel (= Eigenfinanzierung): Der Erwerber wird Miteigentümer der Unternehmung. Der Inhaber hat keinen Anspruch auf bestimmte feste Zahlungen. Es wird nur all das, was nach Bedienung der Forderungstitel noch an Überschüssen vorhanden ist, unter den Gesellschaftern in Höhe ihrer Beteiligungsquote am Unternehmen (z. B. prozentualer Aktienanteil) aufgeteilt, d. h. wenn E ≥ Z → Gesellschafter erhält den Betrag (E – Z) · seiner Beteiligungsquote, ansonsten (wenn E < Z ist) erhält er nichts. Die Inhaber von Beteiligungstiteln bestimmten größtenteils die Geschäftspolitik eines Unternehmens Ausnahme: Bei drohender Insolvenz sind bisherige Gläubiger faktisch neue Eigentümer und bestimmen. Finanzierungsarten Außenfinanzierung: Zuführung von neuen Mitteln von „außen“, d. h. von Kapitalgebern. Externe Eigenfinanzierung: Vom Unternehmen werden neue Beteiligungstitel an Kapitalgeber verkauft, die betreffenden Kapitalgeber werden neue Gesellschafter, z. B. durch Emission junger Aktien. Externe Fremdfinanzierung: Vom Unternehmen werden Forderungstitel an Kapitalgeber verkauft, die betreffenden Kapitalgeber werden Gläubiger, z. B. durch Aufnahme eines Kredits oder Subventionen. Innenfinanzierung: Einbehaltung liquider Mittel, die ausgeschüttet werden könnten. Interne Eigenfinanzierung: Vom Unternehmen einbehaltene Überschüsse, die sonst den Inhabern von Beteiligungstiteln zufließen würden, z. B. Gewinnthesaurierung (= Selbstfinanzierung), Verkauf von Anlagegegenständen oder Factoring (= Finanzierung aus Vermögensumschichtung) Interne Fremdfinanzierung: Vom Unternehmen gebildete Rückstellungen aus flüssigen Mitteln, die eigentlich an „Nicht-Miteigentümer“ hätten ausgezahlt werden müssen (→ sie sind eine Art Forderungstitel). Diese Rückstellungen werden gebildet, um zukünftig zu erfüllende Verbindlichkeiten vorsorglich abzudecken, deren Grund oder Höhe noch ungewiss ist. Beispiel: Pensionsrückstellungen: Statt einer Lohnerhöhung verspricht man den Arbeitnehmern eine Betriebsrente (ob und in welcher Höhe eine spezielle Rente ausbezahlt wird, ist jetzt noch unbekannt), d. h. es muss weniger Geld ausbezahlt werden und die so im Unternehmen mehr gebundenen Mittel gehören eigentlich den Arbeitnehmern, welche nun sozusagen Gläubiger gegenüber ihrem Arbeitgeber sind. Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung) EK-Erhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter oder Einlagenerhöhung der bisherigen Gesellschafter. Kriterien der Eigenfinanzierung Rechtsform: Personen- oder Kapitalgesellschaft? Zugang zur Börse Emissionsfähige Unternehmen: Ihre Anteile werden an der Börse gehandelt. - EK-Beschaffung leicht möglich durch Ausgabe junger Aktien an der Börse. - Bewertungsmöglichkeit für Aktien: aktuelle Aktienkurssumme = aktueller Wert des Unternehmens Nicht emissionsfähige Unternehmen: Ihre Anteile werden nicht an der Börse gehandelt. - EK-Beschaffung schwierig wegen fehlenden Börsenzugangs. - alle Personengesellschaften und GmbHs Eigenfinanzierung nicht emissionsfähiger Unternehmen Selbstfinanzierung: Nichtausschüttung erwirtschafteter Gewinne
Einlagenerhöhung der bisherigen Gesellschafter: Privatvermögen der Gesellschafter wird ins Gesellschaftsvermögen übertragen, dies ist begrenzt durch die Höhe des jeweiligen Privatvermögen eines Gesellschafters. Problem: Interne Machtverschiebungen wegen Änderung der Beteiligungsverhältnisse an Gesellschaft Aufnahme neuer Gesellschafter: Problem: Interne Machtverschiebungen wegen neuer Gesellschafter → Widerstand der Altgesellschafter Rechtsformwechsel: z. B. von OHG zu KG → Haftungsrisiko neuer Gesellschafter wird somit begrenzt Venture Capital: Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) sollen mittelständische, nicht emissionsfähige Unternehmen mit zusätzlichem EK versorgen (meist junge, nicht etablierte Unternehmen), die auf herkömmlichen Wegen (z. B. über einen Bankkredit) nicht an Kapital kommen. Das Geld von potenziellen Investoren wird gebündelt und über eine KBG (eine an der Börse gehandelte AG) an solche Unternehmen „weitergeleitet“, indem die KBG Anteile dieser Unternehmen erwirbt. Die Geschäftsführung bekommt meist noch Unterstützung seitens der KBG zur Verfügung gestellt. Das Kapital wird dem Unternehmen langfristig zur Verfügung gestellt (aber begrenzt auf ~ 10 Jahre). Der Gewinn für die Investoren wird erst (viel) später ausgezahlt → das Kapital bleibt vorerst weiter im Unternehmen und steht diesem zur Verfügung, meist wird erst am Ende der „Beteiligung“ der Investitionsbetrag zusammen mit den angesammelten Zinsen an die Investoren ausgezahlt. Eigenfinanzierung emissionsfähiger AGs Vorteile einer AG bei einer EK-Erhöhung Beteiligung bereits mit geringem Kapital möglich wegen geringem „Kaufpreis“ einer Aktie Aktien sind an der Börse leicht veräußerbar → keine langfristige Bindung des Aktionärs an das Unternehmen, dennoch steht der AG das EK auf unbegrenzte Zeit zur Verfügung Standardisierte Rechte und Pflichten (Aktiengesetz) Standardisierter Handelsmarkt (Börse) Ordentliche Kapitalerhöhung (= EK-Erhöhung durch Einlagen) Erhöhung des GKs durch Ausgabe junger Aktien. Nebeneffekt: bessere Kapitalstruktur: nach der Kapitalerhöhung ist mehr EK vorhanden, daher sinkt der Verschuldungsgrad → danach wiederum leichter weitere FK-Aufnahme möglich. Aktien dürfen nie unter pari (unter ihrem Nennwert) ausgegeben werden. Ausgabekurs der jungen Aktien < Börsenkurs der alten Aktien vor Kapitalerhöhung (= Kaufanreiz) Ausgabekurs junger Aktien · Anzahl junge Aktien = Zufluss liquider Mittel Bezugsrecht: Da bei der Ausgabe junger Aktien Altaktionäre Verluste machen würden, steht ihnen ein Bezugsrecht für die jungen Aktien zu, das sich nach ihrem bisherigen Anteil am GK bemisst. Dieses Bezugsrecht kann zum Kauf der jungen Aktien eingesetzt oder einfach verkauft werden.
Bezugsrecht =
Börsenkurs - Ausgabekurs Bezugsverhältnis + 1
wobei
Anzahl alter Aktien Bezugsverhältnis = Anzahl junger Aktien
Die Ankündigung einer Kapitalerhöhung lässt den Aktienkurs steigen, nicht deren Durchführung. Beispiel: Kapitalerhöhung einer AG durch Einlagen Eine AG habe ein GK von 200.000 €, der Nennwert je Aktie sei 100 €, der aktuelle Börsenkurs je Aktie sei 150 €. Die AG beschließt nun eine GK-Erhöhung um 100.000 €, Ausgabekurs der jungen Aktien sei 120 €. 1. Wie hoch ist der Marktwert des Unternehmens vor der Kapitalerhöhung? Grundkapital Anzahl alte Aktien = Nennwert je Aktie =
200.000 100
= 2.000 alte Aktien
Marktwert vor Kapitalerhöhung = Börsenkurs · Anzahl alte Aktien = 150 · 2000 = 300.000 € 2. In welcher Höhe fließen der AG durch die Kapitalerhöhung neue liquide Mittel zu? alerhöhung 100.000 Anzahl junge Aktien = Grundkapit Nennwert je Aktie = 100 = 1.000 junge Aktien
Mittelzufluss = Ausgabekurs · Anzahl junge Aktien = 120 · 1.000 = 120.000 € 3. Berechne den Börsenkurs der Aktien nach der Kapitalerhöhung. Marktwert nach Kap.erhöhung = Marktwert vor Kap.erh. + Mittelzufluss = 300.000 + 120.000 = 420.000 nach Kapitalerhöhung Börsenkurs nach Kapitalerhöhung = Marktwert = Anzahl aller Aktien
4. Berechne das Bezugsrecht. - Ausgabekurs −120 Bezugsrecht = Börsenkurs = 150 = 10 € Anzahl alter Aktien 2.000 +1 +1 Anzahl junger Aktien
1.000
420.000 2.000+1.000
= 140 € je Aktie
5. Gegeben sei jetzt ein Aktionär, der vor der Kapitalerhöhung 500 Aktien besitzt. Zeige, dass dem Aktionär kein Vermögensverlust entsteht, egal ob er junge Aktien kauft oder nicht. Fall 1: Er nimmt an der Kapitalerhöhung teil und nutzt seine Bezugsrechte Anzahl Bezugsrechte = Anzahl Aktien Er hat 500 Bezugsrechte wegen seiner 500 Aktien. Anzahl Bezugsrechte Bezugsverhältnis
= Anzahl junge Aktien, für die seine Bezugsrechte ausreichen =
Aktienvermögen bisher: = Gesamtvermögen bisher: 1) 2) 3)
75.000 € 1) 75.000 €
500 2:1
= 250 Aktien
Aktienvermögen jetzt: 105.000 € 2) – Kaufpreis junge Aktien: 30.000 € 3) = Gesamtvermögen jetzt: 75.000 €
Anzahl alte Aktien · alter Börsenkurs = 500 · 150 = 75.000 € (Anzahl alte Aktien + Anzahl junge Aktien) · neuer Börsenkurs = (500 + 250) · 140 € = 105.000 € Kauf von 250 jungen Aktien = 250 Aktien · 140 € = 35.000 € – Wert seiner 500 Bezugsrechte = 500 · 10 € = 5.000 € _ = Gesamtausgabe für den Kauf der jungen Aktien = 30.000 € (entspricht gerade: 120 € · 250 Aktien)
Fall 2: Er nimmt nicht an der Kapitalerhöhung teil und veräußert seine Bezugsrechte Vermögen bisher: 75.000 € Vermögen jetzt: 70.000 € 1) + Verkaufserlös für BR: 5.000 € 2) = Gesamtvermögen bisher: = Gesamtvermögen jetzt: 75.000 € 75.000 € 1) 2)
Anzahl seiner Aktien · neuer Börsenkurs = 500 · 140 = 70.000 € Verkaufserlös für seine Bezugsrechte = Anzahl Bezugsrechte · Wert eines Bezugsrechts = 500 · 10 = 5.000 €
Genehmigte Kapitalerhöhung (= EK-Erhöhung durch Einlagen) Hierbei ermächtigt die HV den Vorstand innerhalb einer gewissen Zeitspanne das GK durch Ausgabe junger Aktien zu erhöhen, der genaue Zeitpunkt und die Konditionen der Ausgabe sind dem Vorstand freigestellt. Bedingte Kapitalerhöhung (= EK-Erhöhung durch Einlagen) Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen. Voraussetzung: Inhaber dieser Anleihen machen von ihrem Umtauschrecht Gebrauch. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rückstellungen werden in GK umgewandelt es fließen keine neuen Finanzen in die Unternehmung. Den Aktionären stehen neue Aktien im Umfang ihrer bisherigen Anteile zu („Gratisaktien“). Die Börse Staatlich genehmigte Veranstaltung deren Zweck das organisierte Zusammenführen von Angebot (Anbieter) und Nachfrage (Nachfrager) zu standardisierten Vertragsbedingungen ist. Wesentlich ist hierbei, dass sich die gehandelten Waren, Dienstleistungen, etc. nicht am Börsenort befinden, z. B. im Unterschied zum Wochenmarkt. Arten von Börsenmärkten Sekundärmarkt: die Börse an sich, an ihr werden bereits umlaufende Wertpapiere gehandelt Primärmarkt: Emissionsmarkt, auf ihm werden neue Wertpapiere ausgegeben Geldmärkte: zur Deckung des kurzfristigen Kapitalbedarfs (kurzfristige Geldbeschaffung) Kapitalmärkte: zur Deckung des langfristigen Kapitalbedarfs (Finanzierung) Börsenkursfindungsprinzipien Hierbei geht es um das Bestimmen eines der Marktlage entsprechenden Kurses. Auktionprinzip: an deutschen Börsen Die Händler handeln die Kurse offen aus, sie können einen aktuellen Kurs über- oder unterbieten. Alle Kauf- und Verkaufsangebote werden gesammelt und durch amtliche Kursmakler wird schließlich derjenige Kurs festgestellt, zu dem der größtmögliche Umsatz getätigt werden kann (= Einheitskurs). Ein Kursmakler kann, sollten zu einem festgestellten Kurs Angebot und Nachfrage nicht gleich sein, selbst am Handel teilnehmen und auf eigenes Risiko kaufen oder verkaufen. Beispiel: Bildung des Einheitskurses durch einen amtlichen Kursmakler Es liegen dem Kursmakler folgende Aufträge vor: Kaufaufträge Verkaufsaufträge Anmerkungen: billigst: Kauf zu jedem Kurs, d. h. der Kurs spielt bei der Stück Limit Stück Limit Kaufabsicht keine Rolle. 30 billigst 20 bestens bestens: Verkauf zu jedem Kurs, d. h. der Kurs spielt bei der 10 124 30 124 Verkaufsabsicht keine Rolle. 50 125 40 125 40 126 10 127 Bestimme den Einheitskurs.
Lösung: Kurs 124 125 126 127
Mögliche Käufe 30+10+50+40 = 130 1) 30+50+40 = 120 3) 30+40 = 70 30
Mögliche Verkäufe Umsatz 20+30 = 50 2) 50 20+30+40 = 90 90 20+30+40 = 90 4) 70 20+30+40+10 = 100 30
1)
Hier kaufen all diejenigen, die bereit sind, höchstens zu einem Kurs von 124 zu kaufen. Hier verkaufen all diejenigen, die bereit sind, mindestens zu einem Kurs von 124 zu verkaufen. Hier kaufen all diejenigen, die bereit sind, höchstens zu einem Kurs von 125 zu kaufen. 4) Hier verkaufen all diejenigen, die bereit sind, mindestens zu einem Kurs von 126 zu verkaufen. 2) 3)
Wähle den Kurs mit dem Umsatzmaximum von 90 → Einheitskurs = 125 Bei einem Kurs von 125 würde mehr gekauft als verkauft werden → es besteht noch Nachfrage. Market-Maker-Prinzip: an amerikanischen Börsen Marketmaker Börsenteilnehmer, der gleichzeitig bestimmte Wertpapiere zu einem verbindlichen (niedrigeren) Geldkurs nachfragt und zu einem verbindlichen (höheren) Briefkurs anbietet. Er ist verpflichtet, regelmäßig verbindliche Geld- und Briefkurse zu stellen und eingehende Aufträge zu diesen Kursen zu bedienen. Gewinn des Marketmakers = Briefkurs – Geldkurs Finden sich zu diesen Kursen keine Käufer bzw. Verkäufer für die ihm anvertrauten Wertpapiere, so muss er den Abschluss auf eigene Rechnung tätigen Ein Marktteilnehmer findet immer sofort einen Geschäftspartner (nämlich im Marketmaker). Es gibt immer mehrere Marketmaker, die ein Wertpapier anbieten → Wettbewerb → sorgt für schnelle Kursanpassung → die von den Marketmakern festgelegten Preise sind i. d. R. sehr marktnah. Hauptunterschied zwischen Auktions- und Market-Maker-Prinzip Beim Marketmakerprinzip ist der genaue Kurs vor Geschäftsabschluss bekannt, beim Auktionsprinzip nicht! Terminhandel Vertragsabschluss heute, aber Erfüllung erst zu einem späteren Zeitpunkt (Termin). Arten von Termingeschäften Forwardkontrakt: Kontraktbedingungen sind nicht standardisiert. Der Käufer wird zu einem heute festgelegten Preis an einem bestimmten zukünftigen Termin ein Wertpapier beim Verkäufer kaufen. Die Zahlung des Forwardpreises erfolgt am vereinbarten Termin. Futurekontrakt: wie Forward, nur Kontraktbedingungen sind standardisiert → Kontrakte selbst sind handelbar. Der Käufer muss den Kontrakt erfüllen, außerdem fallen bei Futures zwischenzeitliche Zahlungen an. Optionen: Geben dem Inhaber das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem heute festgelegten Preis vom anderen Vertragspartner ein Wertpapier zu kaufen (Call) oder an diesen zu verkaufen (Put). Der Inhaber kann dieses Recht ausüben oder verfallen lassen. Bedeutung des Terminhandels Risikoabsicherung: Der Marktteilnehmer will Risiko abgeben, d. h. er versucht, sich gegen zukünftige unsichere Entwicklungen abzusichern. Risikoübernahme: Der Marktteilnehmer (Spekulant) will Risiko übernehmen. Fremdfinanzierung Gläubigerrechte I. d. R. kein Mitspracherecht der Kreditgeber bei der Geschäftsführung, sind aber oft im AR vertreten. Die Überlassungsdauer des Kreditbetrags ist befristet. Es besteht Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Kreditbetrags. Keine Risikobeteiligung des Kreditgebers, dafür aber auch keine Beteiligung am evtl. Gewinn. Normalerweise sind Zinszahlungen (fester oder variabler Zinssatz möglich) und Tilgungszahlungen fest vereinbart → Schuldner kann seine Zahlungsbelastungen gut planen. Zahlungsmodalitäten Auszahlungsbetrag: Betrag, der tatsächlich ausbezahlt wird und somit dem Schuldner effektiv zufließt. Rückzahlungsbetrag: Betrag, den der Schuldner an den Gläubiger zurückzahlen muss. Tilgungsverlauf vertraglich nicht festgelegt: Schuldner kann in beliebiger Höhe tilgen, z. B. Kontokorrentkredit. vertraglich festgelegt: z. B. Schuld auf einmal fällig, Ratenschuld, Annuitätenschuld
Effektivzins Durchschnittliche, jährliche Zinsbelastung in %, bezogen auf den Auszahlungsbetrag. Beispiel: Berechnen des Effektivzinses einer Finanzierung Ein Kredit habe eine nominale Höhe von 1.000 GE und wird zu 95 % ausgezahlt. Die Bearbeitungsgebühren betragen noch einmal zusätzlich 1 % der nominalen Kredithöhe. Der Kredit habe einen Nominalzinssatz von 10 % und eine Laufzeit von 4 Jahren, die Tilgung erfolgt in 4 gleichen Jahresraten. Lösung: Jahr Auszahlungen Restschuld Tilgungszahlungen Zinszahlungen Rückzahlungen 0 940 1) 1 1.000 250 2) 100 3) 350 4) 2 750 5) 250 2) 75 6) 325 2) 3 500 250 50 300 4 250 250 2) 25 275 1)
2) 3) 4) 5) 6)
Auszahlung des Kredit mit Agio von 5 %: 1.000 GE · 95 % = 950 GE – Bearbeitungsgebühr: 1 % von 1.000 GE = 10 GE = Auszahlungsbetrag: = 940 GE Tilgung in 4 gleichen Jahresraten: 1.000 GE (nominale Kredithöhe) : 4 = 250 GE 10 % Zinsen auf die Restschuld von 1.000 GE = 100 GE Zahlung in Jahr 1 an die Bank: 250 GE Tilgung + 100 GE Zinsen = 350 GE Restschuld vorheriges Jahr (Jahr 1) – Tilgung vorheriges Jahr (Jahr 1) = 1.000 GE – 250 GE = 750 GE 10 % Zinsen auf die Restschuld von 750 GE = 75 GE
Aufstellen der Zahlungsreihe der Finanzierung t 0 1 2 3 4 at + 940 – 350 – 325 – 300 – 275 Berechne den Kapitalwert C0 bzw. den internen Zinsfuß
C0 (i*) = +940 − 350 ⋅ (1 + i *) − 325 ⋅ (1 + i *) − 300 ⋅ (1 + i *) − 275 ⋅ (1 + i *) = 0 −1
−2
−3
−4
i* = 13,2 % (Anm.: Auflösen nach i* mit dem Computer). Langfristige Fremdfinanzierung Erfolgt über Darlehen, d. h. festverzinsliche Kredite mit terminlich festgelegten Aus- und Rückzahlung(en). Obligationen (Industrieanleihen) an der Börse gehandeltes, festverzinsliches Wertpapier Der Inhaber erwirbt mit dem Kauf der Obligation eine Forderung gegenüber dem Unternehmen, welche dieses zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Inhaber der Obligation zurückzahlen muss. Rückzahlung: einmalig oder nach festgelegtem Tilgungsplan Schuldscheine nicht an der Börse handelbar, da kein Wertpapier „Verkauf“ des Schuldscheins i. d. R. nur mit Genehmigung des Schuldners möglich. Null-Kupon-Anleihen (Zero-Bonds) Auszahlung: mit hohem Disagio Rückzahlung: am Laufzeitende Tilgung und alle angesammelten Zinseszinsen auf einmal, es gibt also keine laufenden Zinszahlungen, d. h. der Zins wird quasi gestundet. Vorteile: - kein Wiederanlagerisiko für den Gläubiger, da die Zinsen wieder angelegt und verzinst werden - keine Belastung durch Auszahlungen während der Laufzeit für den Emittenten - Versteuerung des Zinsertrages erst bei Auszahlung: evlt. Steuerspareffekt für den Gläubiger, falls sein Steuersatz zum Rückzahlungszeitpunkt niedrigerer sein sollte (z. B. bei Wechsel Beruf → Rente) Nachteile: - hohes Wertänderungsrisiko für den Anleger: Kapitalmarktzins steigt → Anleihenwert sinkt stark - hohe Belastung durch Rückzahlung am Ende der Laufzeit für den Emittenten Wandelanleihen (Bedingte Kapitalerhöhung) An der Börse gehandeltes, festverzinsliches Wertpapier mit beschränkter Laufzeit. Wandelanleihen können zu einem fest vorgegebenen Tauschverhältnis während einer vereinbarten Umtauschfrist in Aktien umgetauscht werden → bei Wandlung wird also FK in EK umgewandelt. Rückzahlung: ohne Wandlung zu festem Termin, bei Wandlung entfällt sie. Tauschrecht ist nicht gesondert handelbar. Optionsanleihen (Bedingte Kapitalerhöhung) An der Börse gehandeltes, festverzinsliches Wertpapier mit beschränkter Laufzeit.
Mit einem Optionsschein können innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums Aktien zu einem vorher festgelegten Kurs und Bezugsverhältnis gekauft werden → es wird also evtl. zusätzliches EK beschafft. Rückzahlung: am Ende der Laufzeit zusammen mit Bezugsrechten auf (junge) Aktien Optionsrecht ist von der Anleihe trennbar und kann somit selbstständig gehandelt werden. Kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung Die Aufnahme kurzfristigen FKs dient vor allem zur Abwicklung der laufenden Geschäfte. Warenkredite Kundenanzahlung: Sie wird oft bei längerfristiger Auftragsfertigung gewährt (z. B. Schiffsbau). Kreditgeber ist hier der Kunde. Lieferantenkredit: Zahlungsziele werden in Anspruch genommen bzw. eingeräumt, das Warengeschäft selbst ist abgeschlossen. Skontosatz in % ⋅ 360 Der Lieferantenkredit ist ein sehr teurer Kredit mit folgendem Zinssatz = Zahlungszi el − Skontofrist Beispiel: Skontosatz 3 %, Skontofrist 10 Tage, Zahlungsziel 30 Tage →
3⋅360 30 −10
= 54 % p. a.
Geldkredite Kontokorrentkredit: kurzfristiger Bankkredit. Die Bank räumt dem Kunden eine Kreditlinie ein (= Überziehung des Girokontos), die Tilgung erfolgt durch laufende Einzahlungen (keine festen Tilgungsraten). Kosten: Sollzins, Überziehungsprovision (wenn Kreditlinie überzogen wird), Kontoführungsgebühren Lombardkredite Diskontkredite Kreditleihe Akzeptkredite Avalkredite Factoring Ein Factor (oft Tochter einer Bank) kauft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf. Das Unternehmen erhält vom Factor den Forderungsbetrag abzüglich der vereinbarten Zinsen (Gebühren) ausgezahlt. Leasing Ein Vertrag zwischen dem Eigentümer eines Anlagegegenstands (Leasinggeber, z. B. Hersteller, Banken) und einem anderen Unternehmen (Leasingnehmer), durch welches der Leasinggeber den Anlagegegenstand dem Leasingnehmer gegen Entgelt (fester Miet- bzw. Pachtzins) für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt. Operate Leasing Der Leasingvertrag ist für beide Seiten kurzfristig kündbar, es gibt keine feste Grundmietzeit. Die Kosten für Wartung/Reparatur trägt der Leasinggeber → Investitionsrisiko bei Leasinggeber. Finance Leasing Der Leasingvertrag hat eine feste Grundmietzeit, während derer er nicht kündbar ist. Die Kosten für Wartung/Reparatur trägt der Leasingnehmer → Investitionsrisiko bei Leasingnehmer. Sale-and-Lease-back: Leasingnehmer verkauft Gegenstand an Leasinggeber und schließt dann mit diesem einen Leasingvertrag über diesen Gegenstand ab → dem Leasingnehmer fließen liquide Mittel zu. Innenfinanzierung (Überschussfinanzierung) Free Cash Flows (= Innenfinanzierung vor Gewinnausschüttung) geben an, wie sehr ein Unternehmen in der Lage ist, in Zukunft Zinsen und Tilgungen zu leisten. Sie berechnen sich wie folgt: Intern aus der Finanzrechnung: Die Innenfinanzierung ermittelt sich aus den Ein- und Auszahlungen und ist der Betrag, den das Unternehmen erwirtschaftet hat (Umsatzerlöse) abzüglich aller zu dieser Erwirtschaftung eingesetzten Kosten (z. B. Löhne, Material). Dieser Betrag könnte ausgeschüttet werden. Einzahlungsüberschuss + Subventionen – Zinsen und Steuern = Free Cash Flows – Gewinnausschüttungen = Innenfinanzierung Extern indirekt ermittelbar: Dem externen Betrachter liegt die Ein-/Auszahlungsübersicht gar nicht vor, er kann sie nur indirekt in grober Annährung aus den Daten der Bilanz bzw. GuV-Rechnung ermitteln. Jahresüberschuss + Abschreibungen + Erhöhung von Rückstellungen – Verminderung von Rückstellungen = Innenfinanzierung
Beispiel: Berechnen der Free Cash Flows und der Innenfinanzierung Folgende Übersicht zeigt alle Ein-/Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens. Vorgang Einzahlung (+) / Auszahlung (–) Ertrag (+) / Aufwand (–) Umsatz + 500 + 500 Material – 200 – 200 Löhne und Gehälter – 150 – 150 Pensionsrückstellungen – 20 Abschreibungen – 80 Zinsen – 20 – 20 Steuern – 15 – 15 Ausschüttungen – 10 Kredittilgung – 45 Einlagen neuer Gesellschafter + 80 Investitionen – 135 Summe + 5 (= Zunahme LiMi) + 15 (= Jahresüberschuss) 1. Ermittle die Innenfinanzierung mittels der internen Finanzrechnung Innenfinanzierung 115 1) Auszahlungen Außenfinanzierung 80 2) Erhöhung der Liquiditätsreserven = Mittelherkunft 195 = Mittelverwendung
190 3) 5 4) 195
Innenfinanzierung vor Ausschüttungen (Free Cash Flows): 115 Mio. GE Innenfinanzierung nach Ausschüttungen: 115 Mio. GE – Ausschüttungen 10 Mio. GE = 105 Mio. GE Anmerkungen: 1) Umsatz – Materialverbrauch – Löhne und Gehälter = 500 – 200 – 150 = 150 Mio. GE Einzahlungsüberschuss Einzahlungsüberschuss – Zinsen – Steuern = 150 – 20 – 15 = 115 Mio. GE Free Cash Flows 2) Einlagen neuer Gesellschafter = 80 Mio. GE 3) Investitionen + Kredittilgung + Ausschüttungen = 135 + 45 + 10 = 190 Mio. GE 4) Einzahlungsüberschuss von 5 Mio. GE → Verfügbare liquide Mittel steigen um 5 Mio. GE
2. Ermittle die Innenfinanzierung annäherungsweise mittels externer Finanzrechnung Innenfinanzierung: Jahresüberschuss + Abschreibungen + Veränderungen der Rückstellungen 15 + 80 + 20 = 115 Mio. GE (bzw. 105 Mio. GE nach Ausschüttungen) Erkenntnis: Indirekt ermittelter Wert = exakter Wert aus Finanzplan → ist aber nur zufällig! 3. Jetzt ergeben sich folgende Änderungen: Der Umsatz ist auf Ziel erfolgt und insgesamt stehen noch 8 % der in Rechnung gestellten Forderungen am Bilanzstichtag aus. Außerdem wurde in dieser Periode Material im Wert von 230 Mio. GE eingekauft, aber nur Material für 200 Mio. GE verbraucht. Vorgang Einzahlung (+) / Auszahlung (–) Ertrag (+) / Aufwand (–) Umsatz + 500 – 8 % = + 460 + 500 Material – 230 (statt wie bisher – 200) – 200 Rest bleibt unverändert ... ... Summe – 65 (= Abnahme LiMi) + 15 (= Jahresüberschuss) Neue interne Finanzrechnung: Innenfinanzierung Außenfinanzierung Auflösen von Liquiditätsreserven = Mittelherkunft
45 1) 80 2) 65 4) 190
Auszahlungen = Mittelverwendung
190 3) 190
Innenfinanzierung vor Ausschüttungen (Free Cash Flows): 45 Mio. GE Innenfinanzierung nach Ausschüttungen: 45 Mio. GE – Ausschüttungen 10 Mio. GE = 35 Mio. GE Anmerkungen: 1) Umsatz – Materialverbrauch – Löhne und Gehälter = 460 – 230 – 150 = 80 Mio. GE Einzahlungsüberschuss. Einzahlungsüberschuss – Zinsen – Steuern = 80 – 20 – 15 = 45 Mio. GE Free Cash Flows 2) Einlagen neuer Gesellschafter = 80 Mio. GE 3) Investitionen + Kredittilgung + Ausschüttungen = 135 + 45 + 10 = 190 Mio. GE 4) Einzahlungsdefizit in Höhe von 65 Mio. GE → die verfügbaren liquiden Mittel schrumpfen um 65 Mio. GE
Erkenntnis: Die extern ermittelte Innenfinanzierung bleibt gleich (da Werte unverändert) → Jetzt gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen exaktem (45 Mio. GE) und nährungsweisem (115 Mio. GE) Wert.
Selbstfinanzierung Einbehalt ausgewiesener Gewinne → offene Selbstfinanzierung Minderung des auszuweisenden Gewinns → Unterbewertung des AVs → Bildung stiller Rücklagen Vorteile: - Stärkung der Unabhängigkeit des Unternehmens - Keine Liquiditätsbelastung, weil keine Kredite aufgenommen und zurückgezahlt werden müssen. - Stärkung der EK-Basis Nachteil: Der einbehaltene Gewinn hätte auch für eine Investition benutzt werden können → evtl. höhere Rendite. Finanzierung aus Abschreibungen AfAs werden als Aufwendungen in die Verkaufspreise miteingerechnet und somit durch die Umsatzerlöse verdient, ohne dass diese verrechneten Beträge in der Periode mit Ausgaben verbunden waren. Kapitalfreisetzungseffekt In t gilt: Jahresüberschuss = Bilanzgewinn = alle Erträge – alle Aufwendungen – Abschreibungen. Es steht also in jeder Periode ein gewisser, durch Abschreibungen „zurückgeflossener“ Betrag zur Verfügung, d. h. nicht abgeflossene Mittel, die wieder neu investiert werden können (z. B. neue Anlagen). Kapazitätserweiterungseffekt Werden die zurückgeflossenen Abschreibungsbeträge wieder in neue Maschinen gleicher Art (und mit gleichen Wiederbeschaffungswert) investiert, erfolgt eine dauerhafte Erweiterung der Kapazität. Berechnung bei linearer AfA und Reinvestition jährlich am Jahresende = Beispiel: Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren also
2 1+ 15
2 1 1 + Nutzungsda uer
= 1 23
Beispiel: Lohmann-Ruchti-Effekt Im Jahr 1 werden 5 Maschinen à 200 € angeschafft, jede Maschine hat eine Nutzungsdauer von 5 Jahren. Wie viele Maschinen gibt es in Jahr 10 bei Finanzierung aus AfA-Rückflüssen und linearer AfA? Lösung: Jahr Maschinenzahl 1 1 5 200 1) 2 6 2) 3 7 5) 4 8 6) 5 10 7) 6 7 8) 7 7 9) 8 8 9 8 10 8 Afa-Rückflüsse 200 Rückflüsse + Übertrag 200 2) Neuer Übertrag 0
2 200 40 3)
240 240 4) 40 5)
3 200 40 40
280 320 6) 120
4 200 40 40 40
320 440 7) 40
5 200 40 40 40 80
6 40 40 40 80 80
7
40 40 80 80 40
8
40 80 80 40 80
9
10
80 80 40 80 40
80 40 80 40 80 400 280 280 320 320 320 440 320 400 320 440 360 40 120 0 120 40 160
1)
5 Maschinen · 200 € = 1.000 € → bei 5 Jahren Nutzungsdauer pro Jahr also 200 € Abschreibungen Im ersten Jahr fließen somit 200 € zurück → davon eine weitere Maschine in Jahr 2 Die in Jahr 2 neue hinzugekaufte Maschine ebenfalls über 5 Jahre hinweg linear abschreiben 4) Rückfluss in Jahr 2 = 200 € (für 5 alte Maschinen) + 40 € (für die neue Maschine aus Jahr 2) = 240 € 5) Von den zurückgeflossenen 240 € eine weitere neue Maschine kaufen, verbleiben noch 40 €. 6) 280 € Rückfluss aus Abschreibungen + 40 € Vortrag = 320 € → weitere neue Maschine kaufen 7) 320 € Rückfluss + 120 € Übertrag = 440 € → 2 neue Maschinen kaufen, Übertrag noch 40 € 8) Im 6. Jahr sind die ersten 5 Maschinen abgeschrieben → sie fallen weg: 10 – 5 Maschinen = 5 Maschinen aber durch die zurückgeflossenen 400 € können wieder zwei neue gekauft werden: 5 + 2 = 7 Maschinen 9) Von den 320 € eine neue Maschine kaufen, aber eine fällt am Ende des 6. Jahres weg = immer noch 7 Maschinen. 2) 3)
Finanzierung aus Rückstellungen Rückstellungen werden in die Verkaufspreise miteingerechnet und somit durch die Umsatzerlöse verdient → sie stehen solange zur Verfügung, bis die Rückstellungen aufgelöst werden. Je größer der Zeitraum von Bildung bis Auszahlung der Rücklage, desto größer der Finanzierungseffekt. Dabei gibt der Finanzierungseffekt an, um wie viel GE der Netto Cash Flow bei Bildung der Rücklage im Vergleich zu dem bei Nicht-Bildung der Rücklage größer ist.
Finanzplanung Bei der Finanzplanung werden Investitionen auf ihre langfristige Vorteilhaftigkeit hin untersucht. Faustregel: Wenn Endvermögen > eingesetztes Eigenkapital → Investition durchführen, ansonsten nicht. Beispiel 1: Aufstellen eines vollständigen Finanzplans Gegeben sei ein Investitionsprojekt mit folgender Zahlungsreihe: ZRt = (+15,–30, –20,+20,+20,+70) Zur Finanzierung des Projekts stehen folgende drei Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung: F1 = mittelfristiger Kredit zu 8 %, Tilgung in zwei gleichen Raten, max. 10 GE pro Periode aufnehmbar F2 = kurzfristiger (1 Periode) Kredit zu 12 %, Höhe unbegrenzt F3 = kurzfristige Anlage zu 6 %, Höhe unbegrenzt Lösung: t ZRt F3 1) F1 2) F2 2) F1 3) F2 3) F1 4) F3 5) Endvermögen
1 + 15 – 15
0
2 – 30 + 15,90 + 10 + 4,10
3 – 20
4 + 30
– 5,80 – 4,60 + 10 + 20,40
– 5,40
0
0
– 5,80 – 22,80 +4 0
5 +20
6 + 70
– 5,40 – 2,32 – 12,28 0
– 2,16 + 13,02 + 80,86
Anmerkungen: 1) Anlage des Zahlungsüberschusses zu 6 % Verzinsung = 15 GE + 6 % = 15,90 GE 2) In t = 2 Defizit von 14,10 GE → Kredit aufnehmen Wähle zuerst Kredit F1 und schöpfe ihn voll aus (wegen geringeren Zinsen), d. h. nehme 10 GE auf. Die Tilgung beträgt somit jede Periode 5 GE, die Zinsen in der ersten Periode 10 GE · 8 % = 0,80 GE und in der zweiten (10 – 5) GE · 8 % = 0,40 GE. Da nach F1 immer noch ein Defizit von 4,10 GE besteht, muss noch F2 zu dessen Deckung in Anspruch genommen werden, Rückzahlung in nächster Periode mit 12 % Zinsen → 4,10 GE + 12 % = 4,60 GE 3) In t = 3 erneutes Defizit von 30,40 GE → Kredit aufnehmen Wähle wieder zuerst Kredit F1 mit 10 GE Kreditsumme (ZR gleiche wie in t = 2) Decke das restliche Defizit von (30,40 – 10) = 20,40 GE durch neuen Kredit F2 4) In t = 4 weiteres Defizit von nur noch 4 GE → Deckung durch günstigeren Kredit F1 in Höhe von 4 GE. Tilgung jeweils 2 GE, Zins in erster Periode 4 GE · 8 % = 0,32 GE und in zweiter Periode 2 GE · 8 % = 0,16 GE. 5) In t = 5 gibt es einen Gewinn von 12,28 GE → dieser wird in Anlage F3 angelegt und zu 6 % verzinst.
Beispiel 2: Aufstellen eines vollständigen Finanzplanes mit zugehörigen Erfolgsrechnungen und Bilanzen Gegeben seien zwei Investitionsalternativen I1 und I2: t=0 t=1 t=2 t=3 – + 2.500 + 2.500 + 4.000 I1 Umsatzerlöse I2 – + 3.000 + 4.000 + 4.500 I1 – 400 – 500 – 500 – Materialbeschaffung I2 – 480 – 600 – 600 – I1 – – 200 – 250 – 220 Personalausgaben I2 – – 220 – 280 – 250 I1 – – 300 – 400 – 440 Produktionsausgaben I2 – – 320 – 430 – 470 I1 – 100 – 200 – 250 – 140 Vertriebsausgaben I2 – 150 – 320 – 400 – 180 I1 – 4.000 – – – Investitionsausgaben I2 – 4.800 – – – Somit sind die ZR der beiden Investitionen: ZR(I1) = (–4.500, +1.300, +1.100, +3.200) ZR(I2) = (–5.430, +1.540, +2.290, +3.600) Es können folgende fünf Finanzierungsmöglichkeiten eingesetzt werden: F1 = Inanspruchnahme vorhandenen EKs von 2.000 GE, das mit 10 % Dividende zu bedienen ist F2 = GK-Erhöhung um nominal 1.000 GE zu einem Kurs von 120 %, ebenfalls mit 10 % Dividende zu bedienen F3 = langfristiger Kredit zu 8 %, Auszahlung 100%, in t = 2 und t = 3 je zur Hälfte zu tilgen F4 = kurzfristiger Kredit zu 12 % F5 = kurzfristige Anlage zu 6 %
Es sollen nun konkret folgende zwei Pläne durchgerechnet und überprüft werden: P1 = Durchführen von I1 mit F1, F2, F3 = 1.300 und F5. P2 = Durchführen von I2 mit F1, F2, F3 = 1.600 und F5. Finanzplan zu P1: t 0 1 I1 –4.500 +1.300 F1 1) +2.000 –200 F2 2) +1.200 –100 F3 3) +1.300 –104 F5 4) – 896 F5 4) EV
2 +1.100 –200 –100 –754 +950 –996
Finanzplan zu P2: t 0 1 I2 –5.430 +1.540 F1 1) +2.000 –200 F2 2) +1.200 –100 F3 +1.600 –128 F4 5) +630 –706 F5 4) –406 F5 4) EV
3 +3.200 –200 –100 –702 +1.056 +3.254
2 +2.290 –200 –100 –928 +430 –1.492
3 +3.600 –200 –100 –864 +1.582 +4.018
Anmerkungen: 1) Eingesetztes EK, das mit jährlicher Dividende von 10 % bedient wird. 2) Ordentliche Kapitalerhöhung: Das GK wird um 1.000 GE Nennwert erhöht, durch den Ausgabekurs von 120 % fließen aber 1.200 GE an flüssigen Mitteln zu, aber: Dividendenanspruch von 10 % bezieht sich nur auf die 1.000 GE Nennwert, sprich: 1.000 GE · 10 % = 100 GE jährliche Dividende 3) Kredit F3: in t = 2 und t = 3 wird je die Hälfte des Kredits getilgt und die jeweils entsprechenden Zinszahlungen getätigt, in t = 1 fallen als Auszahlungen nur die Zinsen für den Kredit an = 1.300 GE · 8 % = 104 GE. 4) Anlegen der Zahlungsüberschüsse zu 6 %. 5) Für I2 reichen die angegeben Finanzierungsmöglichkeiten noch nicht aus, daher muss man in t = 0 noch einen weiteren Kredit in Höhe von 630 GE aufnehmen, um das Zahlungsdefizit in t = 0 auszugleichen.
Beide Investitionen wären vorteilhaft, weil die Endvermögenswerte immer höher sind als das eingesetzte EK von 2.000 + 1.200 = 3.200 GE. Wären die Endvermögenswerte kleiner, so wäre EK vernichtet worden und die Investition damit unvorteilhaft gewesen. Wähle hier natürlich P2 wegen des höheren Endvermögens. Die Unternehmensleitung entscheidet sich daher, P2 durchzuführen und nun sollen für diesen Plan die zugehörigen Erfolgsrechnungen und Bilanzen erstellt werden, dabei liegen folgende Annahmen zugrunde: • Produktion und Absatz erfolgen in der gleichen Periode. • Materialbeschaffung erfolgt immer eine Periode im Voraus, d. h. in t – 1 beschafftes Material wird erst in t für die Produktion verbraucht. • Investitionsausgaben werden linear über 3 Jahre abgeschrieben. • Alle anderen Zahlungen sind aufwands- bzw. ertragsgleich. Gewinn- und Verlustrechnungen für t = 0, 1, 2 und 3 In der GuV werden alle Aufwendungen und Erträge, die in einer Periode angefallen sind, gegenübergestellt. Abschreibungen sind Aufwendungen, Dividendenausschüttungen nicht. Aufwendungen Materialaufw. 1) Personalaufwand Produktionsaufw. Vertriebsaufwand AfA 2) Zinsaufwand 3) JÜ
t=0 0 0 0 150 0 0 0 150
t=1 480 220 320 320 1.600 204 0 3.144
t=2 600 280 430 400 1.600 128 586 4.024
t=3 600 250 470 180 1.600 64 1.426 4.590
Erträge Umsatzerlöse Zinserträge 4) Jahresfehlbetrag
t=0 0 0 150
t=1 3.000 0 144
t=2 4.000 24 0
t=3 4.500 90 0
150
3.144
4.024
4.590
Anmerkungen: 1) Da das Material erst eine Periode später verbraucht wird, als es eingekauft wird, darf es auch erst eine Periode später, nämlich in der Periode, in der es verbraucht wird, als Aufwand in der GuV erfasst werden. 2) Abschreibungen linear auf drei Jahre = 4.800 : 3 Jahre = 1.600 GE AfA periodisch 3) Hierbei handelt es sich jeweils um die anfallenden Zinszahlungen für die aufgenommen Kredite (siehe Finanzplan zu P2), z. B. in t = 1: 128 GE Zinsen für F3 + 76 GE Zinsen für F4 = 204 GE Zinsaufwand 4) Hierbei handelt es sich jeweils um die anfallenden Zinszahlungen für die angelegten Überschüsse (siehe Finanzplan zu P2), z. B. in t = 2: 24 GE Zinsen für Anlage F5
Bilanzen für t = 0, 1, 2 und 3 Die Bilanz stellt die Mittelverwenung (AV, UV) der Mittelherkunft (EK, FK) gegenüber. In ihr wird der jeweilige Jahresüberschuss bzw. –fehlbetrag aus der GuV eingetragen und mit evtl. Gewinn- oder Verlustvortragen aus der vorausgegangen Periode verrechnet.
Aktiva AV 1) Vorräte 2) LiMi 3) Dividenden 4) Jahresfehlbetr. 5) Verlustvortrag
t=0 4.800 480 0 0 150 0 5.430
t=1 3.200 600 406 300 144 150 9) 4.800
t=2 1.600 600 1.492 600 0 294 10) 4.586
t=3 0 0 4.018 900 0 0 4.918
Passiva EK: GezKap 6) EK: Kap.RL 7) FK: F3 8) FK: F4 8) JÜ 5) Gewinnvortrag
t=0 3.000 200 1.600 630 0 0 5.430
t=1 3.000 200 1.600 0 0 0 4.800
t=2 3.000 200 800 0 586 0 4.586
t=3 3.000 200 0 0 1.426 292 11) 4.918
Anmerkungen: 1) Das AV wird – beginnend in t = 1 – immer um die jährliche AfA von 1.600 GE verringert. 2) Da Material immer eine Periode im Voraus beschafft wird, liegt es in der Periode, bevor es in der nächsten verbraucht wird, immer noch als Vorräte im Lager und muss entsprechend in der Bilanz erfasst werden. 3) Hierbei handelt es sich um die Zahlungsüberschüsse einer Periode (abzulesen aus dem Finanzplan), z. B. in t = 2: 1.492 GE werden angelegt → 1.492 GE liquide Mittel standen in dieser Periode zur Verfügung. Die Zinserträge werden nicht berücksichtigt, da sie schon in der GuV erfasst und verrechnet wurden. 4) Achtung, hierbei handelt es sich um die kumulierte Dividende in der entsprechenden Periode. 5) Direkt aus der zugehörigen GuV dieser Periode übernommen. 6) Vorhandenes GK von 2.000 GE sowie das durch die Kapitalerhöhung von nominal 1.000 GE neu hinzugekommene GK = 3.000 GE 7) Die Differenz zwischen tatsächlichem Mittelzufluss bei der Kapitalerhöhung und der Aufstockung des GK = 1.200 GE Mittelzufluss – 1.000 GE GK-Erhöhung = 200 GE Einstellung in Kapitalrücklagen 8) Es wird die Höhe des im Unternehmen abzüglich der periodlichen Tilgungen verbleibenden FKs angegeben (Zinsen wurden ja bereits in der GuV erfasst), z. B. für F3 in t = 2: in dieser Periode wurde der Kredit zur Hälfe getilgt, d. h. 1.600 – 800 = 800 GE verbleibendes FK. 9) Bilanzverlust in t = 0: Verlustvortrag in t = 0 + Jahresfehlbetrag in t = 0 = 0 + 150 = 150 GE Verlustvortrag in t = 1 10) Bilanzverlust in t = 1: Verlustvortrag in t = 1 + Jahresfehlbetrag in t = 1 = 150 + 144 = 294 GE Verlustvortrag in t = 2 11) Bilanzgewinn in t = 2: Verlustvortrag in t = 2 + Jahresüberschuss in t = 2 = - 294 + 586 = 292 GE Gewinnvortrag in t = 3 Bilanzgewinn in t = 3: Gewinnvortrag in t = 3 + Jahresüberschuss in t = 3 = 292 + 1.426 = 1.718 GE
Organisation Def. Organisation Methodische Zuordnung von Menschen und Funktionen (Tätigkeiten) unter bestimmten Zielvorstellungen. Aufgaben der Organisation Gesamtaufgaben des Unternehmens in sinnvolle Teilaufgaben aufgliedern. Teilaufgaben miteinander in Beziehung setzen, damit die Unternehmensziele optimal erreicht werden. Grund: Zunehmende Arbeitsteilung durch Spezialisierung führt(e) zu großen Produktivitätssteigerungen. Grenzen der Arbeitsteilung - Bei zu vielen Arbeitsstellen werden die Kosten für deren Koordination zu hoch. - Bei zu starker Arbeitsteilung wird die Monotonie der Arbeit zu stark. - Wenn die Technologie keine weitere Zergliederung des Arbeitsgangs zulässt. Formen der Organisation Aufbau-Organisation: Struktur der Produktionsfaktoren, z. B. Arbeitsplätze, steht im Vordergrund. Gliederung des Unternehmens in Einheiten (Stellen, Abteilungen) und deren Koordination. Zusammenfassung von Teilaufgaben zu diesen Einheiten → Übertragung auf Personen. Ablauf: Aufgabe, zerlegen in → Teilaufgaben, zuordnen zu → Stellen, gruppieren zu → Abteilungen Ablauf-Organisation: Nutzung dieser Produktionsfaktoren steht im Vordergrund Festlegung von Arbeitsabläufen → Weg durch die Unternehmung wird bestimmt z. B. Regelung von Fertigungsabläufen, z. B. (Fließbandfertigungs-)Reihenfolge, Taktzeiten, etc. Ablauf: Aufgabe, zerlegen in → Grundaufgaben, sind Grundlage für → Arbeitsanalyse, bestimmen der → Arbeitselemente, zuordnen nach → personell (wer? d. h. einzelne Arbeitsteile werden kombiniert und einer Person übertragen), räumlich (wo?), zeitlich (wann?) Zusammenhang zwischen Aufbau- und Ablauf-Organisation Die Aufbau-Organisation liefert den organisatorischen Rahmen, in dem die erforderlichen Arbeitsabläufe vollzogen werden können → dieser Rahmen ist nur dann sinnvoll festlegbar, wenn man diese Arbeitsabläufe bereits gut kennt. Klassische Organisationslehre: Aufbau-Organisation → Einbinden der Abläufe (Ablauf-Organisation). Business Reengineering: Ablauf-Organisation → Anpassen der Struktur (Aufbau-Organisation). Stelle Eine Stelle besteht aus verschiedenen Teilaufgaben (z. B. Schreiben, Telefonieren), die einen Aufgabenkomplex bilden (hier z. B.: Sekretariat) → die Stelle ist die kleinste organisatorische Einheit eines Unternehmens. Arten von Stellen Leitungsstellen auf Führungsebene: Sie sind bestimmten Stellen übergeordnet und weisungsberechtigt. Ausführende Stellen auf Ausführungsebene: Sie sind Leitungsstellen untergeordnet und weisungsgebunden. Stabsstellen: Sie beraten und unterstützen die Leitungsstellen, verarbeiten Informationen, bereiten Entscheidungen vor und sind nicht weisungsberechtigt. Zentralstellen: Übernehmen fachlich zentralisierte Aufgaben und sind fachtechnisch weisungsberechtigt. Stellenbildung Sachbezogenes Organisieren: Stellen bilden → auf bestimmte Personen übertragen. Personenbezogenes Organisieren: vorhandene Personen → Aufgaben übertragen. Prinzipien der Stellenbildung Die Aufgaben (Herkunft: Aufgabenanalyse) auf Stellen verteilen. Verrichtungsprinzip: Zusammenfassung gleichartiger Tätigkeiten zu Aufgabenkomplexen, z. B. Gliederung der Stellen nach Tätigkeiten: Beschaffung, Produktion, Absatz, Verwaltung, etc. Objektprinzip: Zusammenfassung unterschiedlicher Tätigkeiten, die bei der Herstellung eines Produkts oder Produktgruppe anfallen, z. B. Gliederung nach Produkten (Sparten): Produkt A, Produkt B, etc. Regionenprinzip: Tätigkeiten eines Unternehmens auf verschiedene Gebiete räumlich verteilen, z. B. Gliederung nach Absatzmärkten: Stelle A zuständig für Europa, Stelle B zuständig für Asien, etc.
Organigramme Vorhandene oder geplante betriebliche Aufbau-Organisation übersichtlich als vereinfachte Abbildung der Organisationsstruktur darstellen. Unternehmensführung Funktion der Stelle, bzw. der Stelle zugeteilte Aufgabe(n)
Eingliederung von Stabsstellen, sofern sie vorhanden sind
Stabsstellen: Linien geben Rangordnung, bzw. Weisungsberechtigungen an
Planung Datenverarbeitung
Beschaffung
Produktion
Vertrieb
Verwaltung
...........
...........
...........
Stabsstellen: Steuern
........... Ein Organigramm wird durch Stellenbeschreibungen der einzelnen Stellen ergänzt, in ihnen steht u. a. die Stellenbezeichnung, Befugnisse, der Aufgabenbereich und die erforderlichen Qualifikationen einer solchen Stelle. Organisationstheorie Scientific Management Mensch wird als Produktionsfaktor betrachtet Arbeitsgänge werden genau analysiert → Starke Spezialisierung der Arbeit (Arbeitsteilung) Entlohnung nach Leistung Funktionsmeistersystem: Trennung von Führungs- („Meister“) und Ausführungsebene (Arbeiter). Mehrliniensystem: Es gibt Mehrfachunterstellungen, d. h. eine Stelle kann von mehreren Instanzen Anweisungen erhalten, hier sogar: alle Arbeiter unterstehen jedem Funktions„meister“ Administrative Ansätze Übersichtliche und eindeutige Beziehungen zwischen den Stellen herstellen. Einliniensystem: Jede Stelle hat nur eine einzige vorgesetzte Instanz (im Organigramm: eine Verbindungslinie zur vorgesetzten Instanz) → eine Stelle erhält nur von einer Instanz Anweisungen. Kein Vorgesetzter soll mehr Untergebene haben, als er selbst kontrollieren kann. Human-Relations-Ansatz Den menschlichen Faktor miteinbeziehen → nicht-physische Arbeitsbedingungen auch wichtig. Produktivität des Arbeiters hängt wesentlich von seiner Behandlung und Gruppenzugehörigkeit ab. Situativer Ansatz Entscheidenden Einfluss auf die Organisation des Unternehmens sollten die jeweiligen Gegebenheiten (= jeweilige Situation) haben, die abhängig von der Beschaffenheit der Umwelt, des Umfelds, etc. sind. Je nach Situation ist eine Organisationsmethode mehr oder weniger effektiv → es gibt keine beste. Organisationsstrukturen in der Praxis Funktionalorganisation (Einliniensystem, oft mit Stabsstellen) Aufbau der Organisation nach dem Verrichtungsprinzip, erst danach (evtl.) nach dem Objektprinzip. Unternehmensführung Stabsstellen Beschaffung Produkt A
Produkt B
Produktion Produkt A
Produkt B
Vertrieb Produkt A
Produkt B
Verwaltung Stabsstellen Produkt A
Produkt B
Vorteile Spezialisierung auf Verrichtung → klare Kompetenzabgrenzung. Nachteile Koordinationsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen → Geringe Anpassungsfähigkeit.
Stab-Linien-Problem: Stab (Experten, haben keine Weisungsberechtigung), Linie (Durchführungsebene = keine Experten, haben aber Weisungsberechtigung). Spartenorganisation (Einliniensystem, evtl. mit Zentralstellen) Aufbau der Organisation nach dem Objektprinzip, erst danach (evtl.) nach dem Verrichtungsprinzip. Unternehmensführung Zentralstellen, z. B. ReWe, Personalwesen Produkt A Beschaffung
Produktion
Vertrieb
Produkt B Verwaltung
Beschaffung
Produktion
Vertrieb
Verwaltung
Konzepte der Spartenorganisation Cost Center Konzept: Jeder Sparte wird ein Budget vorgegeben, dieses muss sie einhalten → eine Sparte hat nur geringe Entscheidungsbefugnis. Profit Center Konzept: Jede Sparte ist für die Gewinnerzielung verantwortlich → eine Sparte ist weitestgehend autonom, aber bestimmte Bedingungen sind fest vorgegeben, z. B. Produkt(gruppe), Budget. Investment Center Konzept: Jede Sparte meldet ihren Kapitalbedarf an und das Management besorgt ihn nur noch → eine Sparte hat hohe Entscheidungsbefugnis. Vorteile Eine Sparte ist relativ eigenständig und näher am Markt → Schnellere Anpassung an den Markt möglich. Bessere Entscheidungskompetenz Nachteile Hohe Koordinierung erforderlich → Mehrbedarf an qualifizierten Fachkräften. Es werden mehrere Verrichtungsstellen benötigt, z. B. eigene Beschaffung für Sparte A, eigene für B. Matrixorganisation (Mehrliniensystem) Unternehmensführung
Beschaffung
Produktion
Vertrieb
Verwaltung
Produktleiter für Produkt A
Beschaffung für A
Produktion von A
Vertrieb von A
Verwaltung für A
Produktleiter für Produkt B
Beschaffung für B
Produktion von B
Vertrieb von B
Verwaltung für B
Produktleiter für Produkt C
Beschaffung für C
Produktion von C
Vertrieb von C
Verwaltung für C
Vorteile Direkte, schnelle Koordination möglich („mehrdimensional“) Permanente Teamarbeit von Funktions- und Produktleitern Direkte Wege, z. B. ist direkte, gezielte Einflussnahme auf die Beschaffung von Produkt B möglich. Nachteile Großer Bedarf an Leitungskräften Vorliegen von geteilten Kompetenzen → hohes Konfliktpotenzial zwischen Funktions- und Produktleiter Keine einheitliche Leitung mehr Projektorganisation Aufgaben eines Projekts Komplexität: Zahl der zur Aufgabenerfüllung nötigen Aktivitäten und Zahl der daran beteiligten Personen.
Singularität: Wie neu ist die Aufgabe für die Unternehmung? Originäres Zielsystem: Qualitäts-, Kosten- und Terminziele → konkurrieren miteinander. Arten der Projektorganisation Stab-Projektorganisation: Es wird ein Stab gebildet, der mit dem Projekt betraut wird. Er ist der Unternehmensführung direkt unterstellt und hat gegenüber Linienvorgesetzten nur die üblichen Informations-, Beratungs- und Planungsrechte, der Projektleiter ist nicht weisungsberechtigt. Geeignet für Projekte mit niedrigem Komplexitäts- und Singularitätsgrad. Reine Projektorganisation: Ausschließlich für die Erfüllung der Projektaufgaben werden eigene Organisationseinheiten (Sparten) gebildet. Der Projektleiter (ein Linienvorgesetzter) ist weisungsberechtigt. Geeignet für Großprojekte mit hohem Komplexitäts- und Singularitätsgrad. Matrix-Projektorganisation: Verschiedene, gleichzeitig laufende Projekte werden organisatorisch integriert. Der Projektleiter (weisungsberechtigt) konzentriert sich auf das originäre Zielsystem, während die Fachbereichsleiter (weisungsberechtigt) die fachbereichsinterne Aufgabenverteilung und Verfahren übernehmen. Geeignet für langfristige (Groß-)Projekte mit hohem Singularitätsgrad.
Management Leitbild eines Unternehmens Unternehmensgrundsätze Betreffen das Verhalten des gesamten Unternehmens gegenüber seiner Umwelt, z. B. Kunden, Mitarbeiter. Führungsgrundsätze Betreffen das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Management-by Konzepte Management by Exception: Vorgesetzer greift nur bei Abweichungen (Abweichungskontrolle) und in Ausnahmefällen ein → Entlastung der Vorgesetzten von Routineaufgaben. Management by Delegation: Vorgesetzter betraut Mitarbeiter (i. a. Experten) mit Aufgaben → diese Mitarbeiter treffen Entscheidung → Förderung der Eigeninitiative und Verantwortung der Mitarbeiter → Abbau von Hierarchien → Entlastung der Vorgesetzten. Management by Objectives: Vorgesetzter gibt klare Ziele vor → die Mitarbeiter sollen ihr Handeln an diesen Zielen ausrichten und objektiv beurteilt werden → Förderung von Eigeninitiative und Verantwortung, Identifikation des Mitarbeiters mit den Unternehmenszielen → Entlastung der Vorgesetzten. Management by Systems: quasi-automatische Steuerung der Routine-Management-Prozesse durch Rechnersysteme → abteilungsübergreifende Wirkungen von Entscheidungen schneller erkennbar → Beschleunigung aller Management-Prozesse. Management als Institution: Sind alle leitenden Instanzen, die Entscheidungs- und Anordnungskompetenz haben. Top Management: hauptsächlich strategische Entscheidungen treffen, z. B. Vorstand, Geschäftsführer. Middle Management: hauptsächlich dispositive Entscheidungen treffen und Anordnungen geben, z. B. Werksleiter, Abteilungsleiter. Lower Management: hauptsächlich Anordnungen geben und Ausführungstätigkeiten durchführen, z. B. Projektleiter, Gruppenführer. Funktion: Sind alle zur Steuerung des Unternehmens notwendigen Aufgaben nicht ausführender Art. Planung, Organisation, Führung, Entscheidung, Kontrolle. Planung Das wichtigste Planungsinstrument ist das Rechnungswesen. Phasen eines Planungsprozesses 1. Planungsphase Entscheidungsproblem erkennen und beschreiben, z. B. Errichtung eines Werks im Ausland. Realistisches Planungsziel festlegen, z. B. Erhöhung des Marktanteil oder Produktionskostensenkung. Planung strukturieren, z. B. in strategische und operative Planung. Strategische Planung Operative Planung Hierarchiestufe oberste Führungsebene alle Ebenen mit Schwerpunkt auf der mittleren Führungsebene Zeithorizont langfristig kurz- und mittelfristig Art der Probleme meistens unstrukturiert relativ gut strukturiert relativ komplex meistens repetitiv Unsicherheit relativ groß relativ klein Alternativenspektrum weit eingeschränkt Umfang Konzentration auf einzelne wichtige alle funktionellen Bereiche Problemstellungen Detailliertheitsgrad niedrig, globale Aussagen hoch, konkrete Aussagen Informationsbedürfnisse primär außerbetrieblich primär innerbetrieblich 2. Vorbereitungsphase Rahmenbedingungen formulieren, z. B. geschätzte Baukosten, Durchführung von Marktanalysen. Suche nach Alternativen, z. B. Werk in Italien, Spanien, England oder Österreich errichten? Alternativen analysieren, z. B. Werk kaufen, selbst bauen, mieten oder leasen? Alternativen bewerten mittels Daten aus dem Rechnungswesen, z. B. Investitionsrechnung, GuV. Entscheidung treffen und eine Alternative auswählen, z. B. Werk in Spanien selbst bauen. Wer erhält die notwendigen Unterlagen zur Entscheidung? Wer trifft sie? Wie und in welchen Phasen verläuft der Entscheidungsprozess? 3. Realisationsphase operative Planung umsetzen, z. B. Bau des Werks in Spanien beginnen
4. Kontrollphase Soll-Ist-Vergleich, Analyse der Abweichungen, evtl. Plan neu überarbeiten. Strategisches Management (Unternehmenspolitik) Alle Entscheidungen, die das Unternehmen nach außen und innen langfristig bestimmen. Merkmale der Unternehmenspolitik Sie umfasst originäre Entscheidungen (nicht aus „höheren“ Entscheidungen ableitbare Entscheidungen) langfristiger Art, welche die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen in den entsprechenden Teilbereichen darstellen, sie sind daher auch mit Rahmenbedingungen vergleichbar. Diese Entscheidungen sind allgemein formuliert und beziehen sich auf das Unternehmen als Ganzes und werden vom Top Management getroffen. Ziel der Unternehmenspolitik Existenz des Unternehmens durch erfolgreiches Handeln langfristig sichern → Zukunftssicherung. Entscheidung treffen über z. B. Gang an die Börse, Änderung der Rechtsform oder Produktprogrammplanung. Instrumente des strategischen Managements Wettbewerbsanalyse (Branchenanalyse) Folgende Punkte beeinflussen den erzielbaren Absatz/Gewinn in einer Branche entscheidend Wie leicht kann ein potenzieller neuer Konkurrent in den Markt (Branche) eintreten? Abhängig von z. B. zu erwartenden Reaktionen der bereits etablierten Marktteilnehmer, rechtlichen Bestimmungen. Rivalität unter den Wettbewerbern: Intensität des Wettbewerbs abhängig von der Anzahl der Anbieter. Hohe Fixkosten → Kapazität stark auslasten → Preise ↓, damit Absatz ↑ → Verdrängungswettbewerb. Anzahl der Substitutionsprodukte: Sind viele oder wenige gleichartige Produkte auf dem Markt? Verhandlungsstärke der Abnehmer: Einzelne Abnehmer(gruppen) können ihre Macht ausspielen, z. B. Preise drücken und so den Wettbewerb einer Branche beeinflussen. Oft bei Nachfrageoligopolen. Verhandlungsstärke der Lieferanten: Einzelne Anbieter(gruppen) können ihre Macht ausspielen, z. B. Preise diktieren und so den Wettbewerb beeinflussen. Oft bei Monopolen oder Angebotsoligopolen. PIMS-Modell Es ermittelt, welche Faktoren für den Gewinn bzw. den ROI und Cash-Flow verantwortlich sind. Hoher Marktanteil → Gewinn ↑ und Cash-Flow ↑ Hoher Umsatz (pro Beschäftigtem) → Gewinn ↑ und Cash-Flow ↑ Kunden bewerten Produktqualität als hoch → Gewinn ↑ und Cash-Flow ↑ Erhöhung der Innovation bzw. Abgrenzung von Konkurrenz → Gewinn ↑ und Cash-Flow ↑ aber: nur, wenn das Unternehmen eine starke Wettbewerbsposition hat. Hohes Marktwachstum → Gewinn ↑ und Cash-Flow ↓ Hohe Investitionsintensität → Gewinn ↓ und Cash-Flow ↓ Investitionsintensität = Eingesetzter Betrag (in Form v. AV/UV), um 1 GE Wertschöpfung zu erzeugen Stark automatisierte Produktion → große Kapazitäten auslasten → Überproduktion → Preise ↓ Erfahrungskurve Verdopplung der kumulierten Produktionsmenge → 20 bis 30 % Stückkosten-Rückgang. Ausbringungsmenge ↑ → Fertigungszeiten ↓ und Fehlerquote ↓ → Personalkosten ↓ → Produktionskosten ↓ Nutzung von rationelleren Fertigungsverfahren → Fertigungszeiten ↓ → Stückkosten ↓ Nutzung von rationelleren Organisationsformen der Fertigung, wie z. B. Fließbandproduktion. Lerneffekte: Fehlerquote ↓ → Personalkosten ↓ Ausbringungsmenge ↑ → Effizientere Materiallagerung Beschäftigung ↑ → Fixkostendegression Folgerung: Vorteile der Erfahrungskurve werden je mehr genutzt, umso mehr produziert wird, aber: Der Markt muss diese Mehrproduktion aufnehmen oder man muss den Konkurrenten Marktanteile abjagen. Schaubild: Die Erfahrungskurve und das Preisverhalten hier kommen neue Konkurrenten mit vergleichbaren Produkten auf den Markt
hier ist noch kein gleichartiges Konkurrzenprodukt auf dem Markt Entwicklung
Preis-Schirm
Preis in GE pro Stück Kosten in GE pro Stück → Erfahrungskurve Preiseinbruch
Preisstabilität
kumulierte Produktionsmenge
Formale Beschreibung der Erfahrungskurve und -rate Geg.: x = kumulierte Produktionsmenge k = Stückkosten a = Skalierungsfaktor, gibt die Stückkosten der ersten produzierten ME an b = Intensität der Kostenreduktion (= Kostenelastizität) k(x) = a · x–b Ges.: Erfahrungsrate =
−b
1 − kk( (2x⋅ x) ) = 1 − a⋅a( 2⋅ x⋅ x−)b = 1 − a⋅2a⋅ x −⋅ xb = 1 − 2 −b −b
−b
Verdopplung der kumulierten Produktionsmenge → Kostenrückgang um 1 – 2–b %. Portfolio-Analyse Ausgangspunkt: Produkt-Lebenszyklus-Modell Zusammenstellung eines optimalen Produkt-Portfolios, welches Produkte aus den verschiedenen Lebenszyklus-Phasen beeinhaltet. Produkt-Portfolio-Matrix Marktwachstum hoch
gering
Anmerkungen: ? 1) selektiv vorgehen
Stars 2) fördern investieren
arme Hunde 3) geringer Gewinn evtl. rausnehmen
Kühe 4) Position halten „melken“
gering
hoch
1)
2)
3) 4)
Hohes Marktwachstum aber noch geringer Marktanteil → Es wird versucht, den Marktanteil zu vergrößern. Einführungsphase des Produkts. Hohes Marktwachstum → lt. PIMS-Modell → Gewinn ↑ und Cash-Flow ↓ Wachstumsphase des Produkts. Niedergangsphase eines Produkts Hoher Marktanteil → lt. PIMS-Modell → Gewinn ↑ und Cash-Flow ↑ Konsolidierungsphase des Produkts.
relativer Marktanteil
Gap-Analyse Gegenüberstellung der erwarteten Prognosewerte bei Fortführung der bisherigen Strategie und der geplanten Zielwerte → im Laufe der Jahre zeigt sich eine vergrößernde Abweichung, die sog. Ziellücke. Ziel: Ursachen der Ziellücke analysieren und sie schließen Strategische Maßnahmen: Entwicklung neuer Strategien, z. B. Produktinnovationen Operative Maßnahmen: z. B. verstärkter Einsatz von Marketing-Instrumenten Benchmarking Es wird meist von externen Unternehmensberatern durchgeführt, sie vergleichen die Leistung des eigenen Unternehmens mit der des Markt- bzw. Branchenführers. internes Benchmarking: Vergleichsparter stammt aus dem eigenen Betrieb. wettbewerbsorientiertes Benchmarking: Vergleichpartner stammt aus der gleichen Branche. funktionales Benchmarking: Vergleichspartner stammt aus einer fremden Branche.
Controlling Def. Controlling Das Controlling ist eine Zusammenfassung des Rechnungswesen und der Planung und ist als Linienfunktion im kaufmännischen Bereich organisiert, oftmals als Stabsstelle. Operatives Controlling Untersucht und erfasst die Auswirkungen, welche Änderungen nach sich ziehen bzw. gezogen haben. Diese Auswirkungen sind besonders bei der Gegenüberstellung von Finanz-, Erfolgs- und Bilanzrechnung zu erkennen. Beispiel: Interpretation eines Triptychons Finanzrechnung Einzahlung Auszahlung Umsatz 1) 24.100 Produkte (FE) 2) Rohstoffe 3) 8.300 Abschreibungen 4) Löhne 5) 6.200 Pens.rückst. 6) 400 Garantie Rück. 7) 250 Bilanzgewinn 8) 400 Investitionen 9) 2.900 Bankkredit 10) 3.000 Summe 24.100 21.450 JÜ 12) BÄ Kasse 11) + 2.650 Interpretation dieser Wertbewegungen: 1) Einzahlungen aus Warenverkäufen UV-Mehrung (Foderungszuwachs) 2)
UV-Minderung (FE-Lagerabgang)
3)
Auszahlungen für RHB-Kauf UV-Minderng (Lagerabgang RHB)
4)
AV-Minderung durch AfA Lohnauszahlungen
5)
6)
Auszahlung von Pensionen (Abbau Pensionsrückstellungen)
7)
Auszahlung für Garantieansprüche
+ 24.100 + 2.000 + 26.100 – 2.100 – 2.100 – 8.300 – 600 – 8.900 – 4.200 – 6.200 – 6.200 – 400 – 400 – 250
10)
Rückzahlungsbetrag Bankkredit
– 250 – 400 – 2.900 + 3.500 + 600 – 3.000
11)
Einzahlungen – Auszahlungen Erträge – Aufwendungen
– 3.000 + 2.650 + 4.350
8) 9)
12)
*)
*)
Ausschüttung Bilanzgewinn Auszahlungen für die Investitionen AV-Mehrung durch Investitionen
Bilanzänderungen Aktiva Passiva + 2.000 – 2.100 – 600 – 1.300 – 4.200 + 300 + 500 – 100 – 400 + 3.500 + 600 – 2.700 – 1.400 – 3.100 + 4.350 + 2.650
GuV-Rechnung Aufwand Ertrag 100 26.200 6.200 4.100 7.600 4.200 6.500 900 150
300 25.950 + 4.350
Gesamte Umsatzerlöse Wertberichtigung auf Forderungen = FE-Bestandserhöhung FE-Bestandsminderung = Gesamter RHB-Verbrauch Minderung von RHB-Verbindl. = = Gesamter AfA-Aufwand Gesamter Lohn-Aufwand Einbehaltende Sozialabgaben = Gesamter Pensions-Aufwand Erhöhungen der Pensionsrückst. = Gesamter Garantie-Aufwand Minderung der Garantierückst. = = Passiv-Minderung Erhöhung der Verbindlichkeiten (durch den Kauf der Investition) = FK-Minderung durch Tilgung Zinsaufwand durch Zinsen = = Zufluss liquider Mittel (UV-Mehr.) = Jahresüberschuss (Passiv-Mehr.)
30.300
+ 26.200 – 100 + 26.100 + 4.100 – 6.200 – 2.100 – 7.600 – 1.300 – 8.900 – 4.200 – 6.500 + 300 – 6.200 – 900 + 500 – 400 – 150 – 100 – 250 – 400 + 600 + 600 – 2.700 – 300 – 3.000 + 2.650 + 4.350
hierbei handelt es sich natürlich um den Bilanzgewinn der vorigen Periode, der ausgeschüttet wurde.
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Beispiel: Aufstellen eines Triptychons Im Jahr 2003 wurden in unserem Unternehmen folgende Geschäftsvorfälle verbucht: (1) Der Bilanzgewinn von 2002 in Höhe von 21.000 € wird voll ausgeschüttet. (2) Rohstoffkauf von 25.000 €, sofortige Bezahlung. 80 % der Rohstoffe werden 2003 verbraucht. (3) Kauf einer Anlage für 80.000 €, hierfür wird ein Darlehn aufgenommen. (4) Verkauf einer abgeschriebenen Anlage für 5.000 €. (5) Zahlung von Löhnen in Höhe von 90.000 €. (6) Verkauf von Waren im Werte von 50.000 €, 20 % der Rechnungssumme wurden 2003 noch nicht bezahlt. (7) Abschreibungen in Höhe von 20.000 €. (8) Für Pensionszahlungen wurden 2003 10.000 € zurückgestellt, davon wurden 6.000 € ausgezahlt. (9) Rohstoffkauf von 10.000 €, davon wurden 50 % bereits bezahlt. (10) Verkauf von Wertpapieren für 35.000 €, deren Buchwert 25.000 € betrug. (11) Annahme eines Auftrags, für den bereits jetzt eine Anzahlung von 30.000 € geleistet wird. (12) Überweisen von 45.000 € an die Bank, hiervon sind 30.000 € für Zinsen und der Rest für Kredittilgung. (13) Auslieferung von Waren im Werte von 70.000 €, wofür 2002 bereits 40.000 € angezahlt wurden. (14) Warenverkauf auf Ziel in Höhe von 10.000 €. (15) Verkauf eines Grundstücks im Werte von 60.000 €, dessen Anschaffungskosten 20.000 € betrugen. Lösung: (1) Bilanzgew. 1) (2) Rohstoffe 2) (3) Anlagenkauf 3) (4) Anlagenverk. 4) (5) Löhne (6) Warenverk. 5) (7) AfA 6) (8) Pensionen 7) (9) Rohstoffe 8) (10) WP-Verk. 9) (11) Auftrag 10) (12) Darlehn 11) (13) Lieferung 12) (14) Warenverk. 13) (15) Verkauf 14) Summe BÄ LiMi 15) JÜ 16) Kontenabschluss 1)
Finanzrechnung Einzahlung Auszahlung 21.000 25.000
Bilanzänderungen Aktiva Passiva – 21.000 + 5.000 + 80.000 + 80.000
GuV-Rechnung Aufwand Ertrag 20.000
5.000
5.000 90.000
40.000
90.000 + 10.000 – 20.000
6.000 5.000 35.000 30.000
+ 4.000 + 5.000 – 25.000
45.000 30.000 60.000 200.000
200.000
50.000 20.000 10.000
192.000 8.000
+ 10.000 – 20.000 + 45.000 + 8.000
200.000
+ 53.000
10.000 + 30.000 – 15.000 – 40.000
30.000
+ 38.000
170.000
70.000 10.000 40.000 185.000
+ 15.000 + 53.000
15.000 185.000
185.000
Die Passivseite der Bilanz (hier steht der Bilanzgewinn) wird um den Gewinn aus dem Vorjahr gemindert, gleichzeitig findet ein Abfluss liquider Mittel in Höhe des erwirtschafteter Gewinn in 2002 statt. 2) GuV erfasst den Aufwand (= Verbrauch) an Rohstoffen → 80 % · 25.000 € = 20.000 € Rohstoffverbrauch. Die unverbrauchten Rohstoffe bleiben im Lager liegen und erhöhen unser UV um ihren Wert (= 5.000 € Lagerbestandserhöhung). 3) Der Kauf einer Anlage erhöht unser AV (= Anlagenbestand) um 80.000 €, gleichzeitig wird ein Kredit (= FK) in gleicher Höhe aufgenommen, was die Passivseite der Bilanz unter „FK“ um 80.000 € erhöht. 4) Da die Anlage bereits abgeschrieben war, ist sie im AV bereits nicht mehr erfasst (= also bilanziell 0 € Wert) → da ihr Verkauf trotzdem 5000 € bringt, handelt es sich hierbei um einen außerordentlichen Ertrag. 5) Erträge aus dem Warenverkauf sind die vollen 50.000 € → aber 20 % (= 10.000 €) davon wurden 2003 noch nicht eingezahlt, d. h. sie stellen eine Forderung an die Käufer dar, die in der Bilanz eine UV-Mehrung (= Forderungserhöhung) von 10.000 € zur Folge haben, die anderen 40.000 € gehen ganz normal als Zahlungen ein. 6) Das AV wird um den Abschreibungsbetrag gemindert, der AfA-Aufwand (= Anlagen-„Verbrauch“) ist in der GuV erfasst. Abschreibungen sind nicht finanzwirksam. 7) Der Pensionsaufwand 2003 betrug insgesamt 10.000 € (erfasst in GuV), davon wurden aber nur 6.000 € ausgezahlt → die Pensionsrückstellungen (Passivseite der Bilanz) wurden somit um 4.000 € erhöht. 8) 50 % (= 5.000 €) der Rohstoffe wurden bereits im Voraus bezahlt, d. h. wir hatten bisher eine „Forderung“ (in Form geleisteter Anzahlungen) in Höhe von 5.000 € gegenüber unserem Rohstofflieferer. Mit Lieferung erlischt diese „Forderung“, d. h. die Aktivseite der Bilanz wird um 5.000 € gemindert. Gleichzeitig erhielten wir aber einen Rohstoffeingang von 10.000 €, was eine Mehrung der Aktivseite der Bilanz um 10.000 € nach sich zieht → – 5.000 + 10.000 € = + 5.000 € Mehrung der Aktivseite als Resultat. 9) Die Wertpapiere wurden mit 25.000 € in der Aktivseite der Bilanz geführt, d. h. bei Verkauf mindert sich die Aktivseite um 25.000 €. Sie wurden aber für 10.000 € mehr, als sie bilanziell „wert“ waren, verkauft → diese 10.000 € stellen einen außerordentlichen Ertrag dar. 10) Wir erhalten von unserem Kunden vorab 30.000 € für den noch auszuführenden Auftrag angezahlt, d. h. uns fließen bereits jetzt 30.000 € zu. Da wir noch keine Lieferung geleistet haben, haben wir jetzt quasi eine „Verbindlichkeit“ gegenüber unserem Kunden in Höhe von 30.000 €, und zwar solange, bis wir die Ware liefern und so quasi unsere „Verbindlichkeit“ (hier in Form von Waren) tilgen.
11)
Die Tilgung mindert unser FK (= Darlehn) um 15.000 €, die Zinszahlungen stellen einen Aufwand in der GuV dar, der gesamte Rückzahlungsbetrag bewirkt einen Mittelabgang in Höhe von 45.000 €. 12) Da 40.000 € bereits angezahlt wurden, beträgt der Zahlungszug somit nur noch 70.000 € – 40.000 € = 30.000 €. Die 40.000 € stellten bisher eine „Verbindlichkeit“ gegenüber dem Käufer dar, diese erlischt mit der Warenlieferung natürlich. Der gesamte Verkaufswert von 70.000 € stellt einen Ertrag in der GuV dar. 13) Da auf Ziel verkauft wurde, erhöhen sich unsere Forderungen (= UV-Mehrung) um 10.000 €. 14) Die 20.000 €, mit denen das Grundstück bisher in unserem AV stand, verschwinden mit dem Verkauf, gleichzeitig fließen uns aber 60.000 € zu → die 40.000 € Gewinn stellen einen außerordentlichen Ertrag dar. 15) Einzahlungen > Auszahlungen → Liquide Mittel erhöhen sich um 8.000 € → Die Aktivseite der Bilanz wird gemehrt (durch eine UVMehrung des Postens „Liquide Mittel“ um 8.000 €). 16) Erträge > Aufwendungen → es wurde ein JÜ erzielt. Dieser JÜ kommt auf die Passivseite der Bilanz unter den Posten „Bilanzgewinn“.
Auswertung der GuV-Rechnung 1. Umsatzerlöse 2. Bestandserhöhungen und –minderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand 6. Personalaufwand 7. Abschreibungen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Erträge aus Beteiligungen 10. Erträge aus anderen Wertpapieren 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UVs 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15. Außerordentliche Erträge 16. Außerordentliche Aufwendungen 18. Einkommens- und Ertragssteuern 19. Sonstige Steuern
Betriebsertrag Betriebsergebnis Betriebsaufwand Finanzertrag Finanzaufwand
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
20. Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag
Finanzergebnis
17. Außerordentliches Ergebnis Gesamter Steuerbetrag
Ermittlung des Betriebsergebnisses und Neutralen Ergebnisses Normale GuV aufstellen, die alle Aufwendungen und Erträge einer Periode enthält. Es werden hierbei die bilanziellen bzw. effektiven Größen verwendet. Das ermittelte Ergebnis ist der Jahresüberschuss. Kalkulatorische GuV aufstellen, die nur betriebliche Aufwendungen und Erträge enthält, d. h. außerordentliche Erträge und Aufwendungen sowie Finanzerträge und –aufwendungen werden in dieses GuV nicht eingetragen. Es werden hierbei die kalkulatorischen Größen aus der Kostenrechnung verwendet. Das ermittelte Ergebnis ist das Betriebsergebnis. JÜ = Betriebsergebnis + Neutrales Ergebnis bzw. Neutrales Ergebnis = JÜ – Betriebsergebnis Komponenten des Neutralen Ergebnisses Außerordentliches Ergebnis + Finanzergebnis + Kostenrechnerische Korrekturen Kostenrechnerische Korrekturen = Bilanzieller Aufwand/Ertrag – Kalkulatorischer Aufwand/Ertrag Berechnung des Cash Flows Jahresüberschuss (= Gewinn nach Steuern) oder Jahresfehlbetrag + Abschreibungen + Erhöhung von Rückstellungen, z. B. Zuweisung an Pensionsrückstellungen – Verminderung von Rückstellungen, z. B. Verminderung der Pensionsrückstellungen = Brutto Cash Flow – Zahlungen aus Rückstellungen, z. B. Auszahlung von Pensionen – Gewinnausschüttung, z. B. Zahlung einer Dividende beliebiger Höhe = Netto Cash Flow Netto Cash Flows als Maß für Investitionen aus eigener Kraft: Mit diesen verfügbaren Mitteln können Investitionen getätigt werden. Schuldentilgungskraft. Dividendenausschüttungspotenzial.
Indirekte (nährungsweise) Berechnung des Cash Flows Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag + Abschreibungen + Erhöhung von Rückstellungen – Verminderung von Rückstellungen = geschätzter Netto Cash Flow
Bilanzkennziffern Kapitalstruktur =
Eigenkapital Gesamtkapital
Anspannungskoeffizient =
Fremdkapital Eigenkapital
Verschuldungsgrad = EK-Rentabilität =
Jahresüberschuss durchschnittliches Eigenkapital Jahresüberschuss Umsatzerlöse
Umsatz-Rentabilität = GK-Rentabilität =
Fremdkapital Gesamtkapital
Jahresüberschuss + FK-Zinsen durchschnittliches Gesamtkapital
Anmerkung: Erhöhen sich die FK-Zinsen, so erhöht sich die GK-Rentabilität nicht, weil dann der JÜ ja durch diesen zusätzlichen Zinsaufwand (erfasst und verrechnet in GuV) gemindert wird → Nenner bleibt also gleich.
Leverageeffekt:
EK - Rentabilität = GK - Rentabilität +
FK FK - Zinsen ⋅ GK - Rentabilität − EK FK
Allgemein: Steigt der Verschuldungsgrad, so steigt auch die EK-Rentabilität. Aber: Wenn FK-Zinssatz > GK-Rentabilität → Steigt der Verschuldungsgrad, dann sinkt die EK-Rentabilität.
Eigenkapital Anlagevermögen
Anlagendeckungsgrad I = Anlagendeckungsgrad II =
Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital Anlagevermögen
Liquidität 1. Grades =
liquide Mittel kurzfristige Verbindlichkeiten
Liquidität 3. Grades =
liquide Mittel + kurzfristige Forderungen + Bestände kurzfristige Verbindlichkeiten
Bilanzkurs =
Eigenkapital Gezeichnetes Kapital
Kurs-Gewinn-Verhältnis =
=ˆ Vergleich Bilanzkurs ↔ Börsenkurs
Börsenkurs Jahresüberschuss
=
Börsenkurs Dividende
Wertschöpfung Unternehmensbezogene Wertschöpfung Welcher Betrag wurde zusätzlich zu dem bereitgestellten Inputbetrag dazuerwirtschaftet? Berechnung der Wertschöpfung Umsatzerlöse durch Absatz erstellter Leistungen (Produkte oder bereitgestellte Dienstleistungen) + sonstige Erträge + Bestandsmehrungen – Bestandsminderungen – alle Vorleistungen (RHB-Stoffe, in Anspruch genommene Dienstleistungen) = Wertschöpfung = ˆ Einkommensquelle für alle an deren Erwirtschaftung Beteiligte Beteiligte an der Wertschöpfung Arbeitnehmer: Sie bringen ihre Arbeitsleistung auf Grundlage eines Arbeitsvertrags in das Unternehmen ein. Angestellte: Verrichten überwiegend geistige Arbeit („Büroarbeiten“) und erhalten Gehälter. Arbeiter: Verrichten überwiegend körperliche Arbeit und erhalten meist Stunden- oder Akkordlöhne. → Lohn/Gehalt ist das Einkommen des ANs: Höhe variabel (zumindest teilweise, aber teilweise auch fest) FK-Geber: Sie stellen ihr Kapital befristet zur Verfügung. → Zinsen sind das Einkommen des FK-Gebers: Höhe fest (da der Zinssatz fest festgelegt ist) EK-Geber: Sie stellen ihr Kapital unbefristet zur Verfügung und tragen das unternehmerische Risiko. → (Anteil am) Gewinn ist das Einkommen des EK-Gebers (meist auch Eigentümer): Höhe variabel Staat: Er stellt z. B. Infrastrukturen, rechtlichen Rahmen zur Verfügung. → Steuern und Abgaben als „Einkommen“ des Staats: Höhe fest (da die Steuersätze fest sind) Beispiel: Berechnen der Wertschöpfung und ihrer Verteilung Eine Unternehmung hat 1 Mio € für RHB-Stoffe, 0,5 Mio. € für leistungsbezogene Dienstleistungen und 0,5 Mio. € für andere Vorleistungen ausgegeben. Erwirtschaftet wurde im gleichen Zeitraum aus dem Verkauf dieser Leistungen 3 Mio. €. An Steuern und FK-Zinsen fallen jeweils 100.000 € an, außerdem sind Löhne und Gehälter in Höhe von 700.000 € zu bezahlen. Wie hoch ist die Wertschöpfung und wie wird sie verteilt? Lösung: Wertschöpfung = Output (Umsatzerlöse) – Input (RHB-Stoffe, Dienstleistungen, Vorleistungen) = 3 Mio. € – 1 Mio. € – 0,5 Mio. € – 0,5 Mio. € = 1 Mio. € Steuern = 100.000 € FK-Zinsen = 100.000 € Löhne/Gehälter = 700.000 €
→ Gewinn = 1.000.000 € – 100.000 € – 100.000 € – 700.000 € = 100.000 €
Lohn- und Gehaltsgerechtigkeit Welchen Anteil an der Wertschöpfung soll ein AN bekommen? Entlohungskonzepte Anforderungsgerechter Lohn: Lohnhöhe orientiert sich an der Arbeitsschwierigkeit, also den Anforderungen, die eine Arbeit an einen AN stellt → hierfür Arbeitsbewertung durchführen. Leistungsgerechter Lohn: Lohnhöhe orientiert sich an der erbrachten Leistung des AN, also grob gesagt: „Wer mehr hergestellt hat, soll auch mehr Geld bekommen“ → hierfür Lohnformen erstellen. Arbeitsbewertung (Anforderungsgerechtigkeit) Ermittelt Ausmaß und Intensität der Anforderungen (= Arbeitsschwierigkeit) eines Arbeitsplatzes. Normalleistung = Leistung, die ein geeigneter und geübter AN bei normalem Einsatz über einen längeren Zeitraum hinweg erbringen kann. Bewertungsarten summarisch: Anforderungen eines Arbeitsplatzes werden als Ganzes beurteilt. analytisch: Aufteilung eines Arbeitsplatzes in kleinere Einheiten, für welche die entsprechende Anforderungsart festgelegt wird, die Summe dieser Einzelwerte ist dann der Arbeitsgesamtwert. Lohnformen (Leistungsgerechtigkeit) Berücksichtigung der erbrachten Leistung des Einzelnen bei der Entlohnung.
Zeitlohn Ermittlung der Lohnhöhe richtet sich nach der Arbeitszeit → Lohn richtet sich nur nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes sowie der dort verbrachten Dauer. Die Lohnhöhe ist also vom Ergebnis der Arbeit direkt nicht abhängig. Dennoch wird vom AN eine bestimmte Normalleistung erwartet, die er auch erfüllen muss. Anwendungsgebiete: Kreativarbeiten: Arbeitsergebnis nicht quantifizierbar, z. B. Angestellter mit Monatslohn. Fließbandarbeit: AN hat keinen (geringen) Einfluss auf die Produktionsgeschwindigkeit. Akkordlohn Die Lohnhöhe ist nur von der erbrachten Leistung des AN abhängig. Normalzeit für einen Arbeitsgang = Zeitbedarfּ Leistungsgrad Es wird gemessen, wie viel Zeit für die Verrichtung eines Arbeitsganges benötigt wird. Dieser gemessene Wert wird dann mit einem Leistungsgrad verrechnet, der angibt, wie viel Prozent seiner Leistung der AN vermutlich eingesetzt hat (z. B. 80 % = AN hat langsamer gearbeitet, als er normal könnte). Akkordrichtsatz = Verdienst im Akkord für eine Stunde bei Normalleistung (dient als Basiswert). Formen des Akkordlohns Geldakkord: dem AN wird für jedes hergestellte Stück ein bestimmter Betrag gezahlt.
Geldsatz je ME =
Akkordrichtsatz pro Stunde Normalmenge pro Stunde
Zeitakkord: dem AN wird für jedes hergestellte Stück eine bestimmte Zeit gutgeschrieben.
60 =ˆ Gutgeschriebene Zeit pro hergestelltem Stück. Normalmenge pro Stunde Akkordrichtsatz pro Stunde Minutenfaktor = =ˆ Geldbetrag pro Minute 60
Vorgabezeit =
Beispiel: Berechnen von Akkordlöhnen Der Akkordrichtsatz betrage 18 € je Stunde, die Normalleistung sei 10 Stück je Stunde. Ein AN hat pro Stunde tatsächlich 15 Stück erstellt. Wie hoch ist sein a) Geldakkord- und b) Zeitakkord-Stundenlohn? a) Geldsatz
je ME =
18 € je Stunde = 1,80 € pro Stück 10 Stück
Stundenverdienst = 1,80 € · 15 Stück (tatsächliche Leistung des ANs) = 27,00 € pro Stunde
60 = 6 Minuten pro Stück 10 Stück pro Stunde 18 € pro Stunde Minutenfaktor = = 0,30 € pro Minute 60
b) Vorgabezeit =
Vergütete Zeit = Vorgabezeit · tatsächliche Leistung des ANs = 6 Minuten · 15 Stück = 90 Minuten Stundenverdienst = Vergütete Zeit · Minutenfaktor = 90 Minuten · 0,30 € = 27,00 € pro Stunde Anwendungsgebiete: Großproduktion ohne Fließband: Es muss immer das gleiche Werkstück hergestellt werden und die Arbeitsgeschwindigkeit ist beeinflussbar (was bei Fließbandfertigung nicht der Fall wäre). Massenartikel: Menge wichtiger als Qualität. Nachteile: Gefahr der Überbeanspruchung von Mensch und Maschine. Gefahr hoher Ausschussquoten. Vergleich von Akkord- und Zeitlohn in Bezug auf Lohn- und Stückkosten Lohn pro Stück Stückkosten
Akkordlohn: Je mehr Stück ein AN herstellt, umso mehr Lohn bekommt er auch. Zeitlohn: Lohn immer gleich, da der Lohn unabhängig von der hergestellten Stückzahl ist. Akkordlohn: Stückkosten bleiben immer gleich (da der AN für jedes hergestellte Stück einen festen Satz (= Lohn) erhält) Zeitlohn: Stückkosten sinken mit produzierter Menge, da sich bei Produktion von mehr Stück die Lohnkosten auf mehr Stück verteilen und der Zeitlohn ja fest ist → Stückkostendegression Hergestellte Stückzahl Auszuzahlender Lohn
Eignung der einzelnen Lohnformen in Abhängigkeit vom Automatisierungsgrad mögliche Lohnformen Prämienlohn Akkordlohn Zeitlohn
Anmerkungen Bei zunehmender Automatisierung hat der AN keinen Einfluss auf die Produktionsgeschwindigkeit mehr → Akkordlohn nicht mehr anwendbar, dafür gewinnt aber der Zeitlohn wieder an Bedeutung. In Verbindung mit dem Zeitlohn dient der Prämienlohn als zusätzlicher Leistungsanreiz Automatisierung in %
Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer Für die Erstellung der betrieblichen Wertschöpfung müssen Kapital und Arbeit zusammenwirken, d. h. die AN haben den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens miterbracht und sollten somit auch an ihm beteiligt werden. Gründe für die Erfolgsbeteiligung Coporate Identity: Die AN sollen sich mit den Zielen des Unternehmens identifizieren, dies soll durch eine Beteiligung am Erfolg dieses Unternehmens gefördert werden. Human Capital: Die AN sollen durch finanzielle Anreize an das Unternehmen gebunden werden, z. B. in Form von Weihnachtsgeld oder Optionen auf Unternehmensaktien. Konfliktreduktion: Durch eine Erfolgsbeteiligung soll das Gefühl verstärkt werden, dass sowohl AN (Arbeit) als auch Arbeitgeber (Kapital) an einem Strang ziehen.
Kooperation und Konzentration Ziele einer Kooperation bzw. Konzentration Abstimmung des Absatzprogramms → Aufbau einer gemeinsamen Absatzorganisation. Erringung von Marktführerschaft. Erzielung von Synergien. Übernahme großer Aufträge, die die einzelnen Firmen alleine nicht übernehmen könnten. Formen der Kooperation und der Konzentration siehe eingelegte Übersicht Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Eine freie Marktwirtschaft braucht viele Unternehmen, daher sollen auch viele Unternehmen erhalten werden → Das GWB soll einerseits die „Großen“ bremsen (d. h. deren Fusionen verbieten) und andererseits die „Kleinen“ fördern (d. h. Kooperationen zwischen ihnen fördern). Konzernrechnungslegung Jeder Konzern hat die gesetzliche Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen, aber die Einzelabschlüsse der einzelnen Unternehmen müssen weiterhin aufgestellt werden. der Konzernabschluss ist für die Steuer nicht von Bedeutung. Der Konzernabschluss Kapitalkonsolidierung Alle Einzelbilanzen werden zu einer Summenbilanz aufaddiert. Konsolidierung: Korrektur der Beteiligungen, d. h. die Beteiligungen an den einzelnen Tochterunternehmen werden mit derem jeweiligen EK verrechnet (im jeweiligen Beteiligungsverhältnis in x %). Beteiligung der Mutter an Tochter – x % · (EK der Tochter) = aktivischer oder passivischer Unterschied Schuldenkonsolidierung Alle Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns werden miteinander verrechnet. Aufstellung einer Konzern-GuV-Rechnung. Anhang und Lagebericht Wie ein normaler Jahresabschluss auch wird der Konzernabschluss erst geprüft und dann veröffentlicht. Beispiel: Aufstellen eines Konzernabschlusses Die Muttergesellschaft M ist zu 100 % an der Tocher T1 und zu 80 % an der Tochter T2 beteiligt. Die Einzelbilanzen der Unternehmen sind unten angegeben. Erstelle den Konzernabschluss. Aktiva Beteiligung an T1 Beteiligung an T2 Sonstige Aktiva
A Aktiva Verlust
Bilanz von M 700 EK 600 Verbindlichkeiten 1.700 Bilanzgewinn 3.000
Bilanz von T1 900 GK 100 Rückl. Verb. 1.000
P 500 100 400 1.000
Passiva 1.500 1.200 300 3.000 A Aktiva
Bilanz von T2 1.400 GK Rückl. Verb. Gewinn 1.400
P 400 600 300 100 1.400
Lösung: 1. Summenbilanz erstellen Aktiva Summenbilanz des Konzerns Beteiligung an T1 700 EK = 1.500 + 500 + 400 Beteiligung an T2 600 Rücklagen = 100 + 600 Sonstige Aktiva = 1.700 + 900 + 1.400 4.000 Verbindlichk. = 1.200 + 400 + 300 Bilanzgewinn = 300 – 100 + 100 5.300
Passiva 2.400 700 1.900 300 5.300
2. Konsolidierungen vornehmen Beteiligung von M an T1 – (GK von T1 + Rücklagen von T1) 700 – (500 + 100) = + 100 GE (aktivischer Unterschied) Die Beteiligungen sind bei der Mutter mit 700 GE verbucht, laut Bilanz von T1 ist T1 aber „nur“ (500 + 100) = 600 GE wert → nur diese 100 GE mehr kann der Konzern als zusätzliche Aktiva verbuchen und nicht die kompletten 600 GE der Beteiligung, die M an T1 hat. Beteiligung von M an T2 – 80 % · (GK von T2 + Rücklagen von T2) 600 – 80 % · (400 + 600) = – 200 GE (passivischer Unterschied) Die Beteiligungen sind bei der Mutter mit 600 GE verbucht, laut Bilanz von T2 ist T2 aber (400 + 600) = 1.000 GE wert → da M aber nur 80 % von T2 gehören, gehört ihr auch nur 80 % des EKs von T2, was 800 GE sind → 600 – 800 GE = – 200 GE → diese 200 GE weniger muss der Konzern auf der Passivseite verbuchen, anstatt einfach die Beteiligungen, die M an T2 hat, im Aktiva zu schreiben. Ausgleich für Anteile im Fremdbesitz: Alle Anteile rausrechnen, die in Fremdbesitz sind und dennoch in die Konzernbilanz eingehen → dieser Ausgleich ist auf der Passivseite der Bilanz zu verbuchen.
20% ⋅ (GK von T2 + Rücklagen von T2 ) + 20% ⋅ Bilanzgewinn von T2 = In die Summenbilanz wurde das volle EK von T2 eingerechnet obwohl dem Konzern nur 80% von T2 gehören → 20 % dieser zuviel reingerechneten Werte müssen wieder rausgerechnet werden.
Auch hier gilt:Da die T2 nur in 80 %igen Besitz des Konzerns ist, gehört auch nur 80 % des Gewinns dem Konzern → 20 % wieder rausrechnen.
=20% ⋅ (400 + 600 ) + 20% ⋅ 100 = 200 + 20 ⇒ 220 =ˆ Ausgleich für Anteile in Fremdbesitz 3. Konzernabschlussbilanz aufstellen Aktiva Sonstige Aktiva Aktivischer Ausgleich
*)
Konzernabschlussbilanz 4.000 EK 100 Passivischer Ausgleich Ausgleich für Anteile im Fremdbesitz Verbindlichkeiten 1.200 + 400 + 300 Bilanzgewinn 300 – 100 + 80 4.100
Nur das GK (= EK + eventuelle Rücklagen) der Mutter zählt als EK des Konzerns.
Passiva 1.500 *) 200 220 1.900 280 4.100
Befristet Ja
Befristet (vertraglich geregelt) Ja
Dauer Gesetzlich erlaubt nach GWB?
Nicht befristet Ja
Jedes der beteiligten Unternehmen bringt etwas anderes ein, z. B. Firma A bringt Kapital und Wissen und B Rohstoffe. Vertrag
Joint-Venture Ja Ja Unternehmen arbeiten zusammen, um ein gemeinsames Geschäft oder ein einmaliges Projekt durchzuführen.
- Vertrag - (oft) finanzielle Beteiligung Nicht befristet Ja
Dient der Kräftebündelung und Grundlagenforschung.
Interessengemeinschaft Ja Teilweise Meist horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen (d.h. Unternehmen derselben Produktions- und Handelsstufe).
Nicht befristet Nein, wegen Wettbewerbsbeschränkung generell verboten. (aber: viele Ausnahmen!)
Vertrag
Dient der Wettbewerbsbeschränkung, Marktbeherrschung oder der Standardisierung.
Kartell Ja Teilweise Horizontaler Zusammenschluss, bei dem nur vertragliche Absprachen erfolgen.
Dauer Gesetzlich erlaubt nach GWB?
Basis der Zusammenarbeit
Kriterien Rechtlich selbstständig? Wirtschaftlich selbstständig? Definition
Die einheitliche Leitung kann auch durch eine eigens hierfür gegründete Dachgesellschaft (Holding) erfolgen. - Beherrschungsvertrag - Mehrheitsbeteiligung Nicht befristet Ja, nur dann verboten, wenn eine marktbeherrschende Stellung erreicht oder verstärkt werden würde.
Dient dem Wachstum und der Nutzung von Synergieeffekten.
Konzern Ja Nein Ein Zusammenschluss bei dem sich rechtlich selbstständig bleibende Unternehmen unter eine einheitliche Leitung (Konzernverwaltung) stellen. Innerhalb eines Konzerns gibt es ein herrschendes Unternehmen (Mutter) und eine oder mehrere abhängige Unternehmen (Töchter).
- Beherrschungsvertrag - Mehrheitsbeteiligung Nicht befristet Ja, nur dann verboten, wenn eine marktbeherrschende Stellung erreicht oder verstärkt werden würde.
Trust Nein Nein Das gleiche wie ein Konzern, bloß dass die beteiligten Unternehmen noch zusätzlich auch ihre rechtliche Selbstständigkeit verlieren. Die Unternehmen hören auf zu bestehen und werden zu einem Unternehmen zusammengefasst.
Ist faktisch ein großer Konzern, der in vielen verschiedenen Bereichen tätig ist („Gemischtwarenladen“).
Konglomerat Nein Nein Meist Zusammenschlüsse von Unternehmen, wirtschaftlich nicht zusammenpassen, wie z. B. Konglomerat aus Schiffs- und Eisherstellern.
Unternehmensfusion Nein Nein Die rechtliche Selbstständigkeit wird vollkommen aufgegeben, nach dem Zusammenschluss gibt es nur noch ein Unternehmen.
Die zusammengeschlossenen Unternehmen ordnen sich einer einheitlichen Leitung unter (entweder durch Abschluss eines Beherrschungsvertrages oder den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung) und verlieren ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit. Dies kann soweit gehen, dass ein beherrschtes Unternehmen Weisungen der Leitung selbst dann befolgen muss, wenn diese für es von Nachteil sind, für die Gesamtheit der zusammengeschlossenen Unternehmen aber von Vorteil.
Formen der Konzentration (Zusammenschluss)
Vertrag
Vertrag
Basis der Zusammenarbeit
Konsortium Ja Ja Gelegenheitsgesellschaft, sind vor allem Arbeitsgemeinschaften von Banken und Versicherungen, z. B. Konsortium zur Emission von Wertpapieren. Dient der Risikominderung und Kapazitätserhöhung.
Arbeitsgemeinschaft Ja Ja Unternehmen schließen sich zusammen, um ein bestimmtes Projekt gemeinsam durchzuführen, danach trennen sie sich wieder.
Die Aufgaben der einzelnen beteiligten Unternehmen sind im Vertrag geregelt.
Kriterien Rechtlich selbstständig? Wirtschaftlich selbstständig? Definition
Freiwillige Zusammenarbeit von Unternehmen ohne finanzielle Bindung. Zweck: durch Zusammenlegung einzelner Unternehmensfunktionen soll die Leistung der beteiligten Unternehmen gesteigert werden → Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Formen der Kooperation (Zusammenarbeit)
Steuern Merkmale von Steuern Sie sind einmalige oder laufende Geldleistungen und führen zum Abfluss liquider Mittel. Sie sind zu zahlen, ohne dass man eine Gegenleistung dafür erhält. Sie sind einem vom Staat per Gesetz auferlegt → Fiskalzweck: Erzielung von Staatseinnahmen. Sie dienen der allgemeinen Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs → eine Steuer darf nicht nur an bestimmte Staatsausgaben gebunden sein. Steuerrechtliche Grundbegriffe Steuerträger: Derjenige, der eine Steuer wirtschaftlich trägt. Steuerdestinatär: Derjenige, der eine Steuer wirtschaftlich tragen soll. Bemessungsgrundlage: Der zu versteuernde Betrag bzw. die zu versteuernde Menge. Steuersatz: Durch eine Formel, Tabelle, konstanten Prozentsatz oder Geldbetrag pro Einheit vorgegeben. Konstanter Steuersatz: Steuersatz von der Höhe der Bemessungsgrundlage unabhängig. Variabler Steuersatz: Steuersatz variiert mit der Höhe der Bemessungsgrundlage. Steuertarif: Tabelle oder Formel, die für jede Höhe der Bemessungsgrundlage den zugehörigen Steuersatz in Prozent angibt → Steuersatz · Bemessungsgrundlage = Steuerschuld. Durchschnittssteuersatz: Betrag, mit dem die Bemessungsgrundlage durchschnittlich belastet ist. Grenzsteuersatz: Gibt die zusätzliche Steuerschuld an, die aus einer zusätzlichen Erhöhung der Bemessungsgrundlage folgt. Freibeträge: Ein gewisser Teil der Bemessungsgrundlage ist von der Steuer freigestellt. Freigrenze: Solange die Bemessungsgrundlage unter der Freigrenze liegt, fallen keine Steuern an. Übersteigt sie sie jedoch, so ist die komplette Bemessungsgrundlage zu besteuern, z. B. Spekulationsgewinne. Die Einkommenssteuer Sie ist eine Personensteuer, der alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, mit ihrem gesamten zu besteuernden Einkommen unterliegen. Besteuerung erfolgt also nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Unternehmen sind nicht einkommenssteuerpflichtig, sondern nur ihre Eigentümer. Wirkung der Einkommenssteuer auf Unternehmen Im EStG sind steuerliche Vorschriften, welche ein Unternehmen beachten muss und die den Gewinn, der ja dann auch zu versteuern ist, direkt beeinflussen, z. B. Abschreibungs- und Bewertungsvorschriften. Einheitliche Gewinnfeststellung erfolgt auf Grundlage des EStG, auch bei mehreren Gesellschaftern. Die Ermittlung des Einkommens (d. h. des Gewinns) einer Kapitalgesellschaft muss laut KöStG grundsätzlich nach den Vorschriften des EStGs, ergänzt um einige KöStG-Besonderheiten, erfolgen. Unternehmen müssen Lohnsteuer und/oder Kapitalertragssteuer (spezielle Einkommenssteuern) abführen. Anmerkungen zur KESt: Sie ist nur auf die Ausschüttungen eines Unternehmens zu zahlen und wird nach ihrer Berechung von der ausgeschütteten Dividende abgezogen. Berechnung der Einkünfte Gewinn = Unterscheid zwischen dem Betriebsvermögen in t-1 und t, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Aufstellen einer Steuerbilanz, deren Grundlage die Handelsbilanz ist. Diese wird nur dann korrigiert, wenn die steuerlichen Vorschriften es erfordern. Es gilt dabei das Maßgeblichkeitsprinzip, d. h. steuerrechtliche Wahlrechte können nur dann benutzt werden, wenn sie zuvor auch in der Handelsbilanz angewendet wurden. Verlustvergleich: Negative Einkünfte können nur in bestimmten Fällen mit den anderen positiven Einkünften verrechnet werden, z. B. Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Progressionsvorbehalt: Nicht zu versteuernde Zahlungen (z. B. Arbeitslosengeld) werden den sonstigen Einkünften hinzurechnet → auf dieser Basis wird der Steuersatz (meistens ein höherer) ermittelt → dieser wird dann auf die tatsächlich zu versteuernden Einkünfte angewandt. Familienbesteuerung: Es gibt hier folgendes gesetzliches Wahlrecht: Getrennte Veranlagung beider Ehepartner. Zusammenveranlagung beider Ehepartner (Splitting): Der progressive Tarif wird auf das halbe Gesamteinkommen berechnet und anschließend wird der Steuerbetrag verdoppelt. Die Körperschaftssteuer Sie ist eine Personensteuer, der alle juristischen Personen mit ihren erzielten Einkünften unterliegen, welche pauschal mit 25 % versteuert werden.
Gesetzliche Berechnungsverfahren früher: Anrechungsverfahren beim Anteilseigner heute: Halbeinkünfteverfahren Beispiel: Berechnen des Gewinns nach Steuern nach Anrechungs- und Halbeinkünfteverfahren Es sei ein Bruttoertrag von 100 GE vor KöSt gegeben, der ESt-Steuersatz des Aktionärs betrage 40 %. Des weiteren beträgt die Tarifbelastung für nichtausgeschüttete Gewinne 40 %, für ausgeschüttete 30 %. Lösung: 1. nach dem Anrechungsverfahren Bruttoertrag – 40 % Tarifbelastung + Ausgleich für ausgeschüttete Gew. 1) = Bardividende (= Ausschüttung) – 25 % Kapitalertragssteuer = vorläufige Nettodividende Steuer auf ausgeschüttete Gewinne 2) + anteilige 25 % KESt = Steuergutschrift
100,00 GE 40,00 GE 60,00 GE 10,00 GE 70,00 GE 17,50 GE 52,50 GE 30,00 GE 17,50 GE 47,50 GE
Anteilige Bruttodividende – 40 % ESt + Steuergutschrift
100,00 GE 40,00 GE 47,50 GE 107,50 GE 100,00 GE 7,50 GE
– Bruttodividende = Steuererstattung Anteilige Nettodividende + Steuererstattung = Endgültige Nettodividende
52,50 GE 7,50 GE 60,00 GE
Anmerkungen: 40 – 30 % · 100,00 GE (Bruttodividende) = + 10 GE Ausgleich → für zuviel abgezogene Steuer 2) Anteilige Steuer auf die ausgeschütteten Gewinne: 30 % · 100 GE (Anteil des Aktionärs) = 30,00 GE 1)
2. Halbeinkünfteverfahren Kapitalgesellschaft: Bruttoergebnis – 25 % KöSt = Bruttobardividende – 20 % Kapitalertragssteuer = Nettobardividende
100,00 GE 25,00 GE 75,00 GE 15,00 GE 60,00 GE
Aktionär: Anteilige Bruttobardividende – 50 % Bruttobardividende steuerfrei = zu versteuernder Betrag
75,00 GE 37,50 GE 37,50 GE
40 % ESt-Steuer + anteilige anrechenbare KESt = Steuererstattung
15,00 GE 15,00 GE 0,00 GE
Anteilige Nettobardividende + Steuererstattung = Endgültige Nettodividende
–
60,00 GE 0,00 GE 60,00 GE
Die Gewerbesteuer Sie ist eine Objektsteuer, die die Ertragskraft des Gewerbebetriebs besteuert. Sie fließt der Gemeinde zu, in der das Unternehmen seinen Standort hat und beträgt für Kapitalgesellschaften pauschal 5 % von ihrer Bemessungsgrundlage, dem Gewerbeetrag, welcher nach den Vorschriften des EStG und KöStG ermittelt und gewissen gewerbesteuerlichen Korrekturen unterzogen wird. Gesetzliches Berechnungsverfahren
Gewerbesteuer =
0,05 ⋅ Gewerbeertrag ⋅ gemeindespezifischer Hebesatz 100 + 0,05 ⋅ gemeindespezifischer Hebesatz
Beispiel: Ermitteln der Gewerbesteuer Eine AG hat einen Gewerbeertrag vor Steuern von 1.000.000 GE und die Gemeinde, in der die AG ihren Sitz hat, veranschlagt einen Hebesatz von 400 %. Wie hoch ist die zu zahlende Gewerbesteuer? ⋅1.000.000⋅400 Gewerbesteuer = 0, 05 = 166.666,67 GE 100 + 0 , 05⋅400
Die Zuschlagssteuern Sie sind Steuerarten, deren Bemessungsgrundlage eine andere Steuer ist. Kirchensteuer: Sie ist eine Personensteuer, der alle natürlichen Personen, die einer staatlich anerkannten Kirche angehören unterliegen. Ihre Bemessungsgrundlage ist die Einkommenssteuer.
Solidaritätszuschlag: Er ist eine Personensteuer, der alle natürlichen und juristischen Personen unterliegen. Seine Bemessungsgrundlage ist die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Umsatzsteuer: Sie wird auf den Nettoumsatz eines Unternehmens erhoben und an den Endverbraucher weitergegeben. Ihre Bemessungsgrundlage ist der von einem Unternehmen erzielte Mehrwert (= Nettoumsatz). Einfluss von Steuern auf Unternehmensentscheidungen Die ESt, KöSt und GewSt beeinflussen direkt das erzielbare Ergebnis einer Investitions- oder Finanzierungsentscheidung und sollten daher bereits im Voraus bei einer solchen Entscheidung mit einkalkuliert werden. Beispiel: Tätigen einer Investitionsentscheidung bei und ohne Berücksichtigung von Steuern Einer Unternehmung stehen 3.000 GE eigene Mittel zur Verfügung. Sie kann mit ihnen entweder eine Investition in eine Sachanlage mit 3 Jahren Nutzungsdauer oder als Grundalternative eine Finanzanlage durchführen. Die Sachinvestition hat die Zahlungsreihe (– 3.000, 0, + 2.000, + 1.760) Die Finanzanlage hat die Zahlungsreihe (– 3.000, + 300, +300, + 3.300) Des weiteren betrage der Kalkulationszins 10 % p. a. und der Ertragssteuersatz 50 % p. a. Außerdem werden auf Sachanlagen die üblichen linearen Abschreibungen über die Nutzungsdauer hinweg vorgenommen. Lösung: Entscheidungsfindung ohne Berücksichtigung von Steuern
C 0 (Sachinvestition ) = −3.000 + 0 ⋅ (1 + 0,1) + 2.000 ⋅ (1 + 0,1) + 1.760 ⋅ (1 + 0,1) = −25 −1
−2
−3
C 0 (Finanzanlage) = −3.000 + 300 ⋅ (1 + 0,1) + 300 ⋅ (1 + 0,1) + 3300 ⋅ (1 + 0,1) = 0 −1
−2
−3
→ Nach dem Kapitalwertkriterium ist die Grundalternative (Co = 0) der Sachinvestition vorzuziehen. Der vollständige Finanzplan ergibt sich dann wie folgt t 0 1 2 3 Finanzanlage 1) + 3.000 – 300 – 300 – 3.300 Sachanlage – 3.000 0 + 2.000 + 1.760 Kredit 2) + 300 – 330 Anlage 3) – 1.370 + 1.507 Endwert 4) 0 0 0 – 33 Anmerkungen: 1) Man berechnet hier den Opportunitätsverlust, d. h. wenn man diese Finanzanlage nicht durchführt, können einem auch nicht die aus ihr resultierenden Erträge zufließen, was effektiv als Verlust zu werten und entsprechend im Finanzplan einzutragen ist. 2) Die Kreditaufnahme dient dazu, den Verlust von 300 GE in t = 1 auszugleichen. Der Kredit ist in t = 2 mit 10 % Zinsen zurückzuzahlen → 300 GE Kredit + 10 % Zinsen = 330 GE gesamte Rückzahlungssumme. 3) Der in t = 2 erwirtschaftete Zahlungsüberschuss von 2.000 – 300 – 330 = 1.370 GE wird am Kapitalmarkt mit 10 % Verzinsung angelegt und in der darauf folgenden Periode t = 3 mit diesen Zinsen zurückgezahlt → 1.370 GE Anlage + 10 % Zinsen = 1.507 GE. 4) Hierbei handelt es sich um den Vermögensverlust (Endwert C3) in t = 3 bei Durchführung der Sachinvestition. Kontrollrechnung:
C 3 = C 0 ⋅ (1 + i ) = 25 ⋅ (1 + 0,1) ≈ −33 3
3
Entscheidungsfindung bei Berücksichtigung von Steuern Bei linearer Abschreibung der Sachanlage werden je Periode
3.000 3
= 1.000 GE abgeschrieben.
Lösung durch Aufstellen eines vollständigen Finanzplanes (da hier das KW-Kriterium versagt) t 0 1 2 3 Finanzanlage 1) + 3.000 – 150 – 150 – 3.150 Sachanlage – 3.000 0 + 2.000 + 1.760 Tax Shield 2) + 500 Anlage – 350 – 1.717,50 Rückflusse aus Anlage + 367,50 3) + 1803,38 5) Steuern auf Sachinvestition – 500 4) – 380 6) 0 0 0 + 33,38 7) Anmerkungen: 1) Von dem erzielten Ertrag werden jetzt in jeder Periode 50 % an Steuern abgezogen → 300 GE erzielter Ertrag – 50 % Ertragssteuer = 150 GE. In t = 3 wird die Steuer natürlich nur auf den Ertrag von 3.300 – 3.000 = 300 GE erhoben und nicht auf die gesamte Rückzahlungssumme, denn die 3.000 GE sind ja kein Ertrag, sondern nur die „Investitionssumme“ 2) Steuervorteil: Es fließen dem Unternehmen 1.000 GE AfA zu (Finanzierung aus Abschreibungen), welche für das Unternehmen einen Ertrag darstellen, welcher aber nicht versteuert werden muss, da zurückfließende AfA „steuerfrei“ ist → bei 1.000 GE „Ertrag“ durch AfA-Rückflüsse, auf den keine Ertragssteuer gezahlt werden muss, hat man einen Steuervorteil von 50 % des „AfA-Ertrages“ in Höhe von 1.000 GE = 500 GE Steuervorteil („Tax Shield“).
3)
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7)
Die 350 GE aus t = 1 fließen zurück sowie deren Zinsen von 10 % = 35 GE → da aber auf Erträge eine Steuer von 50 % zu zahlen ist, fließen also nur 50 % des Ertrages von 35 GE = 17,50 GE tatsächlich zurück. Die Erträge der Sachinvestition in t = 2 müssen noch mit 50 % versteuert werden → da von den Erträgen noch die AfA in Höhe von 1.000 GE abgesetzt werden kann → nur 2.000 GE Ertrag – 1.000 GE AfA = 1.000 GE sind mit 50 % zu versteuern → 500 GE. Die 1.717,50 GE aus t = 2 fließen zurück sowie deren Zinsen von 10 % = 171,75 GE → da aber auf Erträge eine Steuer von 50 % zu zahlen ist, fließen also nur 50 % des Ertrages von 171,75 GE = 85,88 GE tatsächlich zurück. Die Erträge der Sachinvestition in t = 3 müssen mit 50 % versteuert werden → da von den Erträgen noch die AfA in Höhe von 1.000 GE abgesetzt werden kann → nur 1.760 GE Ertrag – 1.000 GE AfA = 760 GE sind mit 50 % zu versteuern → 380 GE. Jetzt hat man einen positiven Endwert und würde daher die Sachinvestition durchführen → dies nennt man das Steuerparadoxon.