FOS 05_10 vorgelegt vorgelegt von: Maximilian Grund TAF Schuljahr 2011 Priv. berufliche Schule Dr. Engel 17.Mai 2011 __________________________________________________________________________
Fort- und Weiterbildung im Beruf
Was ist die Fort- und Weiterbildung Eine Debatte ist ein Streitgespräch, bei dem zwei oder mehrere mehrere verschiedene Meinungen vertreten werden. Der Unterschied zu einer Diskussion besteht darin, dass nach formalen Regeln debattiert wird. Debattiert wird, wie üblich, im Pro & Contra Format. ➡
Wozu ist die Fort- und Weiterbildung Weiterbildung Gerade in der heutigen Zeit sind berufliche Kompetenzen sehr wichtig. Lernen ist ein nicht endender Prozess. In der heutigen, schnelllebigen Welt muss man sich fortbilden um nicht den Anschluss zu verlieren.
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Vorteile für den Arbeitgeber ➡
Das Unternehmen muss sich nicht extern nach Fachkräften umschauen.
Vorteile für den Arbeitnehmer Meistens kostenlos, weil der Arbeitgeber die Kosten übernimmt Neue Fähigkeiten werden erlernt Evtl. Gehaltserhöhung
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Besonderheiten Wenn ein Arbeitnehmer Arbeitnehmer arbeitslos oder eine Familienpause einlegt, kann diese Zeit zur Fort- & Weiterbildung genutzt werden.
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BaföG Der Begriff BaföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches die staatliche Unterstützung der Ausbildung von Schülern und Studenten regelt.
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Umgangssprachlich Umgangssprachlich wird mit BaföG aber auch die Förderung bezeichnet.
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Meister-BaföG
Handwerkerinnen, Handwerkerinnen, Handwerker und anderen Fachkräften, welche sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten, können finanziell gefördert werden. Grundlage hierfür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz AFBG). ➡
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Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu • • • • • • •
Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten
oder eine andere, vergleichbare Qualifikation vorbereiten können die Aufstiegsförderung Aufstiegsförderung beantragen. Vo Voraussetzung raussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss, welcher nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung Handwerksordnung anerkannt wurde.
Es gibt 2 verschiedene Arten der Förderung: den Unterhaltbeitrag und den Maßnahmebeitrag ➡