Lisann Haupt
11.01.2014
Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates Teil I: Vom Menschen Kapitel 15: Von anderen natürlichen Gesetzen Im fünfzehnten Kapitel definiert Hobbes weitere natürliche Gesetze. Er beginnt mit dem dritte dritten n nat natür ürlic lichen hen Gesetz Gesetz,, welche welches s lautet lautet:: Abgesch Abgeschloss lossene ene Verträge Verträge sind zu halten. halten. Dieses Gesetz ist notwendig für die Wirksamkeit aller Verträge und somit auch für das Beenden Beenden des Kriegszu Kriegszustand stands. s. Das dritte natürliche natürliche Gesetz ist laut Hobbes Quelle und Ursprung Ursprung der Gerechtig Gerechtigkeit keit,, denn Unge Ungere rech chti tigk gkei eitt ist ist die die Nichterfül Nichterfüllung lung eines Vertrages. Vertrages. Hobbes hält eine Zwangsgewalt für für no notw twe end ndig ig,, da dami mitt die Angst Angst vor Bestrafung Bestrafung bei Nichterfüllung eines Vertrages größer ist als der Vorteil, der sich vom Bruch des Vertrages erhofft wird. Die Zwangsgewalt ist demnach eine Bedingung für einen Staat und daher auch Bedingung für Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Im Naturzustand gibt gibt es na nach ch Hobb Hobbes es oh ohne ne jene jene Zwan Zwangs gsge gewa walt lt kein kein Eige Eigent ntum um,, also also au auch ch keine eine Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit. Des Weiteren nennt Hobbes folgende natürliche Gesetze im fünfzehnten Kapitel: Das vierte natürliche Gesetz:
Empfängt jemand von einem anderen einen Vorteil aus reiner Gunst, so soll er sich bemühen, bemühen, dass der Schenke Schenkerr keinen keinen vernünft vernünftigen igen Grund hat, seinen guten Willen zu bereuen . Die Verletzung dieses Gesetzes heißt Undankbarkeit. Das fünfte natürliche Gesetz:
Jedermann hat sich zu bemühen, sich den übrigen Menschen anzupassen. Das sechste natürliche Gesetz:
Gegen Gegen eine Sicherheit Sicherheitslei sleistun stungg für die Zukunft Zukunft soll jederma jedermann nn frühere frühere Angriff Angriffee derer derer verzeihen, die dies reuevoll wünschen. Das siebte natürliche Gesetz:
Bei Rache soll man nicht auf die Größe des früheren Übels, sondern sondern auf die des künftigen Nutzens sehen. Die Verletzung dieses Gesetzes heißt Grausamkeit. Das achte natürliche Gesetz:
Niem Niemand and soll soll durch durch Ta Tat, t, Wo Wort rt,, Miene Miene oder oder Gebär Gebärde de gegen gegen einen einen andere anderenn Hass Hass oder oder Verachtung zum Ausdruck bringen. Die Verletzung dieses Gesetzes heißt Beleidigung. Das neunte natürliche Gesetz:
Jedermann soll den anderen für Seinesgleichen von Natur aus ansehen. Die Verletzung dieses Gesetzes heißt Hochmut . Das zehnte natürliche Gesetz: Philosophie
13.Jahrgang
Lisann Haupt
11.01.2014
Beim Beim Eint Eintri ritt tt in de denn Frie Friede dens nszu zust stan andd soll soll niem nieman andd verl verlan ange gen, n, sich sich ein ein Recht echt vorzub vorzubeha ehaltlten, en, wenn wenn er nicht nicht damit damit einver einversta stande ndenn ist, ist, dass dass es auch auch allen allen übrig übrigen en Menschen vorbehalten werden sollte. Das elfte natürliche Gesetz:
Wenn jemand damit betraut betraut wird, zwischen zwei Parteien Parteien zu richten, so hat er sie gleich zu behandeln. Die Verletzung dieses Gesetzes heißt Begünstigung. Das zwölfte natürliche Gesetz:
Dinge, Dinge, die nicht nicht geteilt werden werden können, sollen, sollen, wenn möglich, möglich, und wenn es ihre ihre Größe Größe erlaubt, ohne Einschränkung Einschränkung von allen gemeinschaftlich genossen genossen werden, andernfalls im Verhältnis zu der Anzahl derer, die ein Recht darauf besitzen. Das dreizehnte natürliche Gesetz:
Das gesamte Recht, Recht, oder aber, wenn der Gebrauch abwechseln abwechseln soll, der erste Besitz, soll durch das Los zugesprochen werden. Das vierzehnte natürliche Gesetz:
Allen Friedensmittlern soll sicheres Geleit zugestanden werden. Das fünfzehnte natürliche Gesetz:
Diej Diejen enig igen en,, die die sich sich in eine einem m Stre Streitit be befifind nden en,, soll sollen en ihr ihr Rech Rechtt de dem m Urte Urteilil eine einess Schiedsrichters unterwerfen. Die natürlic natürlichen hen Gesetze Gesetze sollen sollen Frieden Frieden als Mittel zur Selbsterh Selbsterhaltung altung garantieren. Hobbes fasst alle natürlichen Gesetze in der negativen Fassung der Goldenen Regel zusam zusammen men:: Füge einem anderen nicht zu, was du nicht willst, dass man dir zufüge. Mithil Mithilfe fe dieser dieser Maxime Maxime als Zusamm Zusammen enfas fassun sung g de derr Gesetz Gesetze e de derr Natur Natur sollte sollten n sie laut laut Hobbes Hobbes jederm jedermann ann vernün vernünftig ftig ersch erschein einen. en. Nach Nach Hobbes Hobbes sind sind die Gesetz Gesetze e der Natur Natur unveränderlich und ewig, ewig , denn Ungerechtigkeit, Undankbarkeit, Anmaßung, Hochmut, Unbill Unbilligk igkeit eit,, Begüns Begünstig tigung ung und and andere eres s meh mehrr könne können n niemal niemals s rechtm rechtmäßi äßig g gem gemach achtt werden. Die natürlichen Gesetze verpflichten verpflichten zu dem Wunsch, dass sie gelten mögen, das heißt heißt nicht gezwungen gezwungenerma ermaßen ßen zu ihrer ihrer Anwendun Anwendung, g, sondern sondern nur zu einem einem Verlangen und Bemühen Bemühen.. Daher Daher sind sind die nat natürl ürlich ichen en Gesetz Gesetze e laut laut Hobbes Hobbes leicht leicht zu bef befolg olgen. en. Hobbes bezeichnet die natürlichen Gesetze auch als Weisungen der Vernunft, Vernunft , die nötig seien, um den Naturzustand zu beenden. Denn solange wie private Meinungen Maßstab von Gut und Böse ist, wird der Mensch sich im reinen Naturzustand befinden.
Philosophie
13.Jahrgang