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Leider massen wir Ihnen mitteilen... Gekündigt - und was nun? Abfindung kassieren, Klage einreichen, Hartz IV beantragen? Junge Karriere erklärt, welche Anträge und Fristen jetzt wichtig sind. Text:Ulrike Heitze
Arbeitslos melden Wer Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss sich fristgemäß und persönlich bei seiner Arbeitsagentur vor Ort arbeitslos melden. Um eine Sperre zu verhindern, muss er das spätestens am ersten Tag seiner Beschäftigungslosigkeit machen. Weiß er früher von der Kündigung, was wegen der Kündigungsfristen üblich ist, muss er sich gleich danach arbeitssuchend melden. Sonst riskiert er seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitssuchend melden Wer frühzeitig weiß, dass er arbeitslos wird, muss sich spätestens drei Monate vor Arbeitsende arbeitssuchend melden, um später das volle Arbeitslosengeld zu erhalten. Gleiches gilt bei befristeten Verträgen, die nicht verlängert werden. Liegen zwischen Bescheid und Arbeitsende weniger als drei Monate, bleiben einem ab der Kenntnis drei Tage Zeit, sich bei der Arbeitsagentur zu melden. Für eine verspätete Meldung gibt's in der Regel eine Woche weniger Geld. Arbeitssuchend kann man sich auch per Telefon melden (bundeseinheitlich: 018 01/55 5111). Absolventen und Berufsanfinger Wer von der Uni kommt, kann in der Regel kein Arbeitslosengeld erwarten. "Dennoch kann es sinnvoll sein, sich bei uns arbeitssuchend zu melden, weil er viele unserer sonsti-
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gen Leistungen in Anspruch kann", sagt Raimund Schouren, Berater des Hochschulteams der Arbeitsagentur Düsseldorf. Wer mit einer längeren Jobsuche rechnet, kann versuchen, ALG 11 nach dem Hartz-IV-Gesetz zu beziehen. Dann müsste er auch keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Arbeitslosengeld (ALG) I Um ALG I zu erhalten, braucht ein Arbeitsloser sogenannte Anwartschaftszeiten: Er muss innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Das ist der Fall, wenn er berufstätig war, Wehroder Zivildienst geleistet hat, in Kurzarbeit oder Elternzeit steckte. Für Absolventen gilt das meist nur, wenn sie nebenher gejobbt und Sozialabgaben gezahlt haben. Vom durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten zwölf Monate - bis maximal 5400 Euro monatlich (West; Ost: 4550) - zieht die Arbeitsagentur die Steuern und pauschal 21 Prozent für die Sozialabgaben ab. Von diesem Netto erhalten Arbeitslose ohne Kinder 60 Prozent, mit Kindern 67 Prozent. Maximal erhält ein Jobsuchender ohne Kind 1631,40 Euro (West; Ost: 1448,10) pro M0nat Unterstützung. Ein West-Single, der 4000 Euro netto verdiente, bekommt 1320,90 Euro. Dazu übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge zur Krankenkasse, Renten-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung. Das ALG I wird aber nicht ewig gezahlt. Für Jobsuchende unter 50 Jahren sind maximal zwölfMonate drin, sofern sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig waren. Alternativ oder anschließend zum ALG I kann die Arbeitsagentur bei einer tragfähigen Geschäftsidee einen Gründungszuschuss gewähren.
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"Bei einer Abfindung kommen keine großen Summen heraus." Isabel Nazari Golpayegani. Rechtsanwältin Arbeitslosengeld (ALG) 11 Wer kein ALG I bekommt (oder wenn es ausgelaufen ist), kann ALG 11 nach dem HartzIV- Gesetz beantragen. Als Regelleistung werden zum Beispiel monatlich 351 Euro für Alleinstehende ohne Kinder gezahlt. Hinzu kommen Miete und Nebenkosten sowie Sonderleistungen etwa für Wohnungsausstattung. ALG 11 wird nur bewilligt, wenn kein anderer, etwa die Eltern oder ein (Ehe-)partner, den Arbeitslosen mitversorgen kann. Auch muss eigenes Vermögen in gewissen Grenzen erst aufgebraucht werden, bevor es ALG 11 gibt. In einem solchen Fall wäre ein Anwalt sehr empfehlenswert. Weitere Hilfen der Arbeitsagentur >Die Arbeitsagentur entwickelt mit jedem Kandidaten ein persönliches Profil und eine Suchstrategie. Das Profil wird in der externen Bewerberdatenbank veröffentlicht und bei eigenen Vermittlungsjobs einbezogen. Pro geschriebener Bewerbung erstattet die Agentur fünf Euro, maximal 300 Euro. >Wer in seiner Vita gravierende Defizite ausmacht, um eine neue Anstellung zu finden, kann Unterstützung für Weiterbildung bekommen, zum Beispiel Bewerbungs- oder Assessmentcenter-Training, Englisch- oder EDV-Kurse. Das Amt übernimmt unter anderem Kurs- und Fahrtkosten. >Jede Agentur hat einen großen Infopool, der bei Fragen nach Karrierechancen, Branchen und Berufsbildern weiterhilft.
Freistellung Spricht der Chef eine Kündigung aus, stellt er den Mitarbeiter häufig auch frei. Das ist für ihn dann sinnvoll, wenn der Gekündigte mit strategischen Themen oder sensiblem Material befasst war. Die Firma kann freistellen, muss es aber nicht. Deshalb gilt für Arbeitnehmer zunächst: weitermachen. "Es kommt immer wieder vor, dass Gekündigte einfach zu Hause bleiben, in der Annahme, sie müssten nicht mehr arbeiten. Dem ist aber nicht so", sagt Arbeits- und Sozialrechtlerin Isabel Nazari Golpayegani von der Münchner Kanzlei Maat Rechtsanwälte. Steht die Freistellung im Raum, muss sich ein Arbeitnehmer überlegen, ob er sie annehmen oder sein Recht auf Fortbeschäftigung einklagen möchte. Für manche Berufsgruppen ist es wichtig, in der Übung oder im Gespräch zu bleiben. Andererseits: "Wir nutzen die Zeit gerne für die Weitervermittlung oder für Weiterbildungen", sagt Raimund Schouren von der Düsseldorfer Arbeitsagentur. "Wenn es gut läuft, hat der Arbeitnehmer wieder eine neue Stelle, bevor seine Kündigungsfrist abläuft." Finanziell ändert sich durch eine Freistellung zunächst nichts. ,,Alle Rechte und pflichten laufen für beide Seiten bis zum Schluss weiter", sagt Isabel Nazari Golpayegani. Kündigungsschutzgesetzl-klage Damit Arbeitgeber ihre Belegschaft nicht willkürlich kündigen können, gibt es das
Kündigungsschutzgesetz. Es gilt für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern und für Mitarbeiter, die länger als sechs Monate im Betrieb sind. Mitarbeiter in Probezeit oder in Kleinstfirmen sind dagegen recht frei kündbar. Alle anderen Kündigungen sind gesetzlich geregelt. Hat ein Mitarbeiter den Eindruck, dass bei ihm Regeln verletzt wurden, kann er klagen. Dies muss er beim Amtsgericht binnen drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung tun. Arbeitssuchend muss er sich bei der Arbeitsagentur trotzdem melden. Mitarbeiter, die nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, können nur wegen formaler Fehler gegen die Kündigung vorgehen, etwa bei falschen Fristen, oder wenn sie nicht schriftlich oder von den falschen Leuten gekündigt wurden. Bei Formfehlern muss ein Arbeitnehmer die Kündigung innerhalb von drei, vier Tagen zurückweisen. "In einer Klage geht es immer darum, wieder eingestellt zu werden", sagt Wolfgang Opfergelt, Fachanwalt für Arbeitl'recht in der Kölner Kanzlei Dörffer & Opfergelt. Erst wenn sich beide Parteien - wie häufig - nicht auf eine Wiedereinstellung einigen können, kommt das Thema Abfindung auf den Tisch. Akzeptiert der Mitarbeiter das Geldangebot der Firma, akzeptiert er damit die Kündigung und ist zum entsprechenden Termin draußen. Besteht er auf seiner Weiterbeschäftigung, entscheidet das Gericht.
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& Abfindung Eine Abfindung ist , eine Entschädigung, die das Unternehmen einem Mitarbeiter zahlt, um ihn einfacher oder überhaupt los zu werden. Entgegen landläufiger Meinung sind Abfindungen aber kein automatischer Bestandteil bei Entlassungen. "Grundsätzlich gibt ~ August 2009
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es bei einer Kündigung nur in sehr wenigen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung. In der Regel ist sie Verhandlungssache", sagt ArbeitsrechtIer Opfergelt. Anspruch hat ein Gekündigter erst, wenn ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag dies vorsieht. Alternativ, wenn nach einer Kündigungsschutzklage ein Gerichtsbeschluss dazu ergeht. Ansonsten sind Ahfindungen individuell zu verhandeln. Entsprechend der individuellen Rahmenbedingungen variiert die Höhe stark. Bei betriebsbedingten Kündigungen einigt man sich, so Maat-Anwältin Nazari, in Westdeutschland oft auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, im Osten leicht darunter - sofern ausgeglichene Prozessverhältnisse vorliegen. Hat eine Partei die besseren Aussichten, etwa wegen Elternzeit oder Behinderung, sitzt sie am längeren Hebel. Bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen von ein bis zwei Jahren wird häufig ein bissehen aufgerundet oder mehr geboten, bei Mitarbeitern mit sieben, acht Jahren Zugehörigkeit wird eher abgerundet. Lässt sich ein Arbeitnehmer im Vorfeld der Kündigung auf einen Aufhebungsvertrag (siehe unten) ein, ist das dem Unternehmen derzeit 0,8 bis maximal ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahrwert. Dennoch sollte kein Arbeitnehmer glauben, durch die Abfindung reich zu werden.
Service &: Fristen Arbeitslos melden: spätestens am ersten Tag ohne Job. Arbeitssuchend melden: spätestens drei Monate vor Ausscheiden beziehungsweise, bei kürzeren Restzeiten, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis über den bevorstehenden Jobverlust. Kündigungsschutzklage: beim Arbeitsgericht (geht auch ohne Anwalt) binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Zurückweisen der Kündigung wegen Formfehler: innerhalb von drei bis vier Tagen nach Zugang des Schreibens. Online-Rechner für Abfindungen: www.steuertipps.de (Stichwort "Abfindungs-Rechner" in die Suche eingeben, dann auf Beitrag vom 1.1.2009 "Steuer bei Abfindung" klicken) Online-Rechner für AlG I und AlG 11: www.biallo.de Service-Nummer der Arbeitsagentur: bundesweit 0 18 01/55 5111 Weitere Infos und Hilfen zur Arbeitslosigkeit: www.arbeitsagentur.de (im Menü unter "Bürgerinnen & Bürger" und dann "Arbeitslosigkeit" suchen)
"In der Regel hat ein Gekündigter keinen Anspruch auf eine Abfindung. "WolfgangOPfergelt, Rechtsanwalt SO
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,,viele stellen sich vor, dass bei ihren Verhandlungen ganz große Summen herauskommen müssten. Das ist unrealistisch", sagt Isabel Nazari Golpayegani. Und: Auf Abfindungen sind keine Sozialabgaben, sehr wohl aber Steuern fällig. So behält ein kinderloser Single, der 50000 Euro verdient, von einer 10 000 Euro hohen Abfindung nur rund 6000 Euro. Aufhebungsvertrag inklusive Abfindung Unternehmen wollen Entlassungen zügig abwickeln und sichjuristische Auseinandersetzungen ersparen. Deshalb bieten sie Mitarbeitern oft einen Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung an. Damit soll das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen gelöst werden. Der Mitarbeiter verzichtet auf seinen Job und sein Klagerecht und bekommt dafür oft eine höhere Abfindung, als er sie über den Prozesswegerwarten könnte. Das klingt verlockend. Beachten muss man aber, dass die Arbeitsagentur Aufhebungsverträgen kritisch gegenüber steht. Schließlich räumt der Mitarbeiter mehr oder weniger freiwillig seinen Schreibtisch. Das kann mit Sperren - zwölfWochen - ode!' Anrechnung der Abfindung geahndet werden, sofern es einem zum Beispiel nicht gelingt nachzuweisen, dass man so oder so in Kürze auf der Straße gestanden hätte. Ein Aufhebungsvertrag sollte nie ohne Rücksprache mit einem Anwalt unterschrieben werden, schon gar nicht unter Druck während des ersten Trennungsgesprächs. Alternativ und kostenlos schaut auch die Arbeitsagentur über einen solchen Vertragsentwurf und beurteilt verbindlich, welche Folgen der für das Arbeitslosengeld hätte. •
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