DIN EN 1610 Verlegung Verlegu ng und Prüfung Prüfung von Abwasserlei Abwasserleitungen tungen und -kanälen
und
DWA-A 139 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen Januar 2010
DIN EN 1610 / DWA-A 139
*)
DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung Prüfung von Abwasserleitungen und und -kanälen
Oktober 1997
DWA-A 139 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
Dezember 2009
DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6 10787 Berlin, Deutschland Tel.: 030 2601-0 Fax: 030 2601-0 E-Mail:
[email protected] Internet: www.beuth.de
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef, Deutschland Tel.: 02242 872-333 Fax: 02242 872-100 E-Mail:
[email protected] Internet: www.dwa.de
Berlin, Januar 2010 ISBN: 978-3-410-20104-5
Hennef, Januar 2010 ISBN: 978-3-941089-98-3
Satz: DWA Druck: Druckhaus Köthen © Beuth Verlag GmbH Berlin, Wien, Zürich © DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser Abwasser und Abfall e. V., Hennef 2010
Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung in andere Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Publikation darf ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Digitalisierung oder irgendein anderes Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen, verwendbare Sprache übertragen werden.
*) Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Deutsches Institut für Normung e. V. Maßgebend für das Anwenden der Norm ist deren Fassung mit
dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.
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DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
Einführung Die Schaffung von Standards im Rahmen der Regelwerke von DWA und DIN mit CEN ist eine Aufgabe der Selbstverwaltung aller interessierten Kreise. Sie vollzieht sich nach den Grundsätzen der •
Freiwilligkeit,
•
Öffentlichkeit,
•
Beteiligung aller Interessierten und des
•
weitgehenden Konsenses. Konsenses.
Die daraus resultierenden Normen – auch die europäischen Normen – und Arbeitsblätter enthalten Handlungsempfehlungen, deren Anwendung freiwillig ist. Sie setzen gleichzeitig aber auch Maßstäbe für rechtlich einwandfreies, technisches Verhalten. Eine Bindungswirkung tritt dann ein, wenn sich Dritte die Empfehlungen zu eigen machen, entweder im Rahmen des privaten Vertragsrechts oder im Rahmen des öffentlichen Rechts. Diesbezüglich ist insbesondere auf die VOB Teil C hinzuweisen, die z. B. in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in den Normen DIN 18300 und DIN 18306 ausdrücklich auf das Regelwerk der DWA sowie auf DIN EN 1610 hinweist *). Die vorliegende Publikation ist eine Zusammenfassung der DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen und des Arbeitsblattes DWA-A 139 Einbau und Prüfung von von Abwasserleitungen und -kanälen -kanälen. Die europäische Norm DIN EN 1610 wurde von der Arbeitsgruppe „Rohrverlegung“ im technischen Komitee TC 165 „Abwassertechnik“ des CEN unter der Leitung von Dr.-Ing. Harald O. Howe erstellt. Durch eine enge frühzeitige Verzahnung der europäischen Normungsarbeit mit der Regelsetzung der DWA ist es gelungen, im europäischen Bereich eine qualitativ hochwertige Norm zu erarbeiten und mit hoher Akzeptanz in inzwischen 20 Ländern umzusetzen. Die seit Oktober 1997 gültige DIN EN 1610 beschreibt den europäischen Standard für die Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden. Gebäuden. In der Neufassung des Arbeitsblattes DWA-A 139 werden die aus der Sicht der beteiligten Fachkreise für notwendig erachteten, in DIN EN 1610 ausdrücklich vorgesehenen, ergänzenden Hinweise und weitergehenden Ausführungen zur DIN EN 1610 beschrieben. Insofern ist das Arbeitsblatt DWA A 139 als nationale Ergänzung zu DIN EN 1610 zu verstehen. Die Bearbeitung wurde von der DWA-Arbeitsgruppe „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ im DWA-Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ unter Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Henning Werker übernommen. Das Arbeitsblatt gilt für die Herstellung und Prüfung erdüberdeckter, in offener Baugrube und oberirdisch eingebauter Abwasserleitungen und -kanäle außerhalb von Gebäuden. Hiermit wird dem planenden Ingenieur eine Hilfe gegeben, die in der DIN EN 1610 vorhandenen Spielräume zu erkennen und zu nutzen. Die Ergänzungen und Hinweise beziehen sich auf den Einbau der Rohre, deren Prüfung, auf die zu verwendenden Baustoffe sowie auf die Abnahme des Bau werks. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass auch die an die Qualifikation des ausführenden Unternehmens zu stellenden Anforderungen beschrieben werden, die in gleicher Weise auch in allen anderen Ländern gelten. Durch die gemeinsame Anwendung von DIN EN 1610 und DWA-A 139 wird eine qualitativ hochwertige Bauausführung erreicht. Die fachgerechte Herstellung von Entwässerungskanälen und -leitungen ist neben der Verwendung geeigneter und beständiger Bau- und Werkstoffe die Voraussetzung für ein langfristig funktionierendes, wirtschaftliches und Grundwasser schützendes Kanalnetz. Hinweis: Diese Veröffentlichung beinhaltet die DIN EN 1610 und das Arbeitsblatt DWA-A 139 jeweils im Originaltext. Die aus dem Arbeitsblatt DWA-A 139 stammenden stammenden Textpassagen sind blau hinterlegt. hinterlegt.
*) vgl. VOB, Ausgabe Dezember 2006
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Nationales Vorwort Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee TC 165 „Abwassertechnik“ (Sekretariat: Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeitet. Die Arbeiten wurden von der Arbeitsgruppe „Rohrverlegung/Rohrstatik (WG 10)“ des CEN/TC 165 durchgeführt. Für Deutschland war der Arbeitsausschuss V 34 „Rohrverlegung/Rohrstatik (CEN/TC 165/WG 10/CEN/TC 164/TC 165/ JWG 1)“ des Normenausschusses Wasserwesen (NAW) an der Bearbeitung beteiligt. Beiblatt 1 zu DIN EN 1610 enthält ein Verzeichnis einschlägiger Normen und Richtlinien. Änderungen Gegenüber DIN 4033: 1979-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt vollständig überarbeitet und mit Normen anderer Europäischer Länder harmonisiert. b) Definitionen aufgenommen. c) Ausführung der Bettung erweitert. d) Dichtheitsprüfung mit Luft aufgenommen. e) Abnahmeprüfung auf Dichtheit nach Verfüllen
verbindlich festgelegt.
f) Dichtheitsprüfung im offenen Graben, wie bisher in DIN 4033 gefordert, verbleibt als Option. g) Qualifikationsanforderungen an das Personal bei Arbeiten nach dieser Norm aufgenommen. Frühere Ausgaben DIN 4033: 1940-04, 1941-05, 1963-05, 1979-11
Nationaler Anhang NA (informativ) Literaturhinweis Beiblatt 1 zu DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen – Verzeichnis einschlägiger Normen und Richtlinien (Stand vom Februar 1997).
Deutsche Fassung
Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen Construction and testing of drains and sewers
Mise en oeuvre et essai des branchements et collecteurs d´assainissement
Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 1997-05-18 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Zentralsekretariat oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Zentralsekretariat mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. CEN Europäisches Komitee für Normung European Committee for Standardization Comité Européen de Normalisation Zentralsekretariat: rue de Stassart 36, B-1050 Brüssel
Vorwort Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 165 „Abwassertechnik“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis März 1998, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis März 1998 zurückgezogen werden. Die Anhänge A, B und C sind informativ. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Die Neufassung des Arbeitsblattes DWA-A 139 enthält die von den beteiligten Fachkreisen für notwendig erachteten ergänzenden Hinweise und weitergehende Ausführungen zur DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“. Das Arbeitsblatt soll die Anwendung und Interpretation der DIN EN 1610 erleichtern und den am Bau Beteiligten helfen, die in der Norm enthaltenen Spielräume zu erkennen und zu nutzen. Voraussetzung für ein langfristig funktionsfähiges und wasserdichtes Kanalnetz ist neben der Verwendung geeigneter und beständiger Bau- und Werkstoffe vor allem die fachgerechte Herstellung der Abwasserleitungen und -kanäle. DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ legt Anforderungen an die ordnungsgemäße Herstellung (Planung und Bau) und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen fest. Ergänzend ist es möglich, Festlegungen zu formulieren, die in Europäischen Normen nicht oder nicht vollständig enthalten sind, um national erforderliche Inhalte abzudecken. Das Arbeitsblatt enthält daher Ergänzungen und Hinweise zur Planung, zum Einbau, zur Prüfung, zu Baustoffen sowie zur Abnahme der Abwasserleitungen und -kanäle. Ebenso werden Anforderungen an die Qualifikation der ausführenden Unternehmen definiert. Um die Durchgängigkeit des Textes zu wahren, sind teilweise Textwiederholungen der Aussagen aus DIN EN 1610 erforderlich. Im Vergleich zur Ausgabe 2001 enthält das vorliegende redaktionell überarbeitete Arbeitsblatt neben Änderungen auch zusätzliche Ausführungen zu folgenden Themen: •
Anforderungen an Planung und Ausschreibung,
•
Baugrund,
•
Kurzbaugruben,
•
Herstellung des Leitungsgrabens,
•
Verbau,
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 •
Selbstverdichtende Verfüllmaterialien,
•
Weitergehende Aussagen zur Dichtheitsprüfung,
•
Qualifikationen,
•
Arbeitsschutz.
Zusätzliche Anhänge wurden zu folgenden Themen erstellt: •
Güteüberwachung und Anforderungen beim Einbau „selbstverdichtender“ Verfüllmaterialien,
•
Formblätter für die Dichtheitsprüfung,
•
Abweichungen/Toleranzen informativ,
•
Auszug aus BGR 236 (Stand: Januar 2006).
Verfasser Dieses Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erarbeitet. Der Arbeitsgruppe ES-5.1 gehören folgende Mitglieder an: A RENZ, Bernhard Dipl.-Ing., Neuwied (bis Februar 2009) BECKER , Eckhard Dipl.-Ing., Kassel (ab April 2009) BIENENTREU, Hans-Willi Dipl.-Ing. (FH), Wachtberg BRUNE, Peter Dipl.-Ing., Saarbrücken EDELING, Ulrich Dipl.-Ing., Berlin FLICK , Karl-Heinz Bau.-Ass. Dipl.-Ing., Frechen FRIEDE, Helmuth Dr.-Ing., Bad Honnef GORDZIEL, Wolfgang Dipl.-Ing., Köln GRUNDKE, Dieter Dipl.-Geol., Braunschweig K ÖRKEMEYER , Karsten Dr.-Ing., Köln PURDE, Hans-Joachim Dipl.-Ing., Baldham SCHEUFELE, Georg Dipl.-Ing., Hannover SCHGEINER , Helmut Dipl.-Ing., Berlin SCHLICHTING, Rolf Dr.-Ing., Aurich SCHÖNBACH, Peter Dipl.-Ing., Düsseldorf SOMMERHAGE, Heinrich Dipl.-Ing., Essen SPINNRÄKER , Hans Dipl.-Ing., Mönchengladbach STECHA , Helmut Dipl.-Ing., Wiesbaden STERNAGEL, Dieter Dipl.-Ing., Kassel (Sprecher bis März 2007) V ALTWIES, Erich Dipl.-Ing., Münster WEBER , Ewald Dipl.-Ing., Waldsassen WERKER , Henning Ltd. BauD. Dipl.-Ing., Köln (Sprecher ab März 2007) Als Gäste haben mitgewirkt K AUFMANN, Olaf LOY , Hardy
Dr.-Ing., Bochum Dipl.-Ing., Augsburg
Projektbetreuer in der DWA-Bundesgeschäftsstelle: BERGER , Christian Dipl.-Ing., Hennef Abteilung Abwasser und Gewässerschutz
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DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
Inhalt Einführung ................................................................................................................................................................
3
Nationales Vorwort ..................................................................................................................................................
4
Nationaler Anhang A (informativ) ..........................................................................................................................
4
Vorwort
................................................................................................................................................................
5
Verfasser ................................................................................................................................................................
6
Bilderverzeichnis ......................................................................................................................................................
11
Tabellenverzeichnis..................................................................................................................................................
12
Diagramme ...............................................................................................................................................................
12
Benutzerhinweis .......................................................................................................................................................
13
1
Anwendungsbereich...............................................................................................................................
13
2
Normative Verweisungen.......................................................................................................................
13
3 3.1 3.2
Definitionen und Kurzzeichen ............................................................................................................... Definitionen ............................................................................................................................................. Kurzzeichen .............................................................................................................................................
16 16 18
4 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5
Allgemeines ............................................................................................................................................ Technische Grundlagen............................................................................................................................ Sicherstellung der Lastannahmen ............................................................................................................ Anforderungen an Planung und Ausschreibung ....................................................................................... Allgemeines ............................................................................................................................................. Bestandsaufnahme der vorhandenen Bauwerke und Anlagen .................................................................. Baugrund und Grundwasser..................................................................................................................... Kurzbaugruben ........................................................................................................................................ Ausführungsplanung ................................................................................................................................
18 18 19 19 19 20 20 21 21
5 5.1 5.2 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.3.1 5.3.3.2 5.3.3.3 5.4
Bauteile und Baustoffe........................................................................................................................... Allgemeines ............................................................................................................................................. Bauteile.................................................................................................................................................... Baustoffe für die Leitungszone ................................................................................................................. Allgemeines ............................................................................................................................................. Anstehender Boden .................................................................................................................................. Angelieferte Baustoffe .............................................................................................................................. Körnige, ungebundene Baustoffe ............................................................................................................. Hydraulisch gebundene Baustoffe ............................................................................................................ Sonstige Baustoffe.................................................................................................................................... Baustoffe für die Hauptverfüllung ............................................................................................................
22 22 22 22 22 22 23 23 23 23 23
6 6.0 6.1 6.2 6.2.0 6.2.1 6.2.2
Herstellung des Leitungsgrabens .......................................................................................................... Allgemeines ............................................................................................................................................. Gräben ..................................................................................................................................................... Grabenbreite ............................................................................................................................................ Allgemeines ............................................................................................................................................. Größte Grabenbreite ................................................................................................................................ Mindestgrabenbreite ................................................................................................................................
24 24 24 24 24 24 24
DWA-Regelwerk
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
6.2.3
Ausnahmen von der Mindestgrabenbreite ................................................................................................
26
6.3
Standsicherheit des Grabens ....................................................................................................................
26
6.4
Grabensohle .............................................................................................................................................
26
6.4.1
Allgemeines .................................................................................................. ...........................................
26
6.4.2
Gründungsschicht ....................................................................................................................................
26
6.4.3
Schutz- und Stabilisierungsmaßnahmen ..................................................................................................
27
6.5
Wasserhaltung .........................................................................................................................................
27
6.6
Dichtriegel ...............................................................................................................................................
27
7
Leitungszone und Verbau (Pölzung).....................................................................................................
28
7.1
Allgemeines .................................................................................................. ...........................................
28
7.2
Ausführung der Bettung...........................................................................................................................
30
7.2.0
Allgemeines .............................................................................................................................................
30
7.2.1
Bettung Typ 1 (Regelausführung) ............................................................................................................
32
7.2.2
Bettung Typ 2 ..........................................................................................................................................
33
7.2.3
Bettung Typ 3 ..........................................................................................................................................
33
7.3
Besondere Ausführungen von Bettung oder Tragkonstruktionen .............................................................
33
7.3.1
Betonbettung ...........................................................................................................................................
34
7.3.2
Geokunststoffe .........................................................................................................................................
35
7.3.3
Selbstverdichtende Verfüllmaterialien......................................................................................................
35
7.4
Verbau – Wechselwirkungen zum Rohr-Boden-System ............................................................................
36
7.4.1
Allgemeines .................................................................................................. ...........................................
36
7.4.2
Arbeitsraum und Bodenverdichtung.........................................................................................................
36
7.4.3
Kraftschluss zwischen Verbau und Boden ................................................................................................
36
7.4.4
Einbringen und Rückbau des Verbaues ....................................................................................................
36
8
Einbau /Herstellen der Rohrleitung.......................................................................................................
37
8.0
Allgemeines .................................................................................................. ...........................................
37
8.1
Vorarbeiten/Absteckung ..........................................................................................................................
37
8.2
Lieferung, Be- und Entladen und Transport auf der Baustelle ..................................................................
38
8.3
Lagerung ..................................................................................................................................................
38
8.4
Ablassen in den Rohrgraben.....................................................................................................................
38
8.5
Verlegen/Einbau der Rohre......................................................................................................................
38
8.5.1
Allgemeines .................................................................................................. ...........................................
38
8.5.2
Richtung und Höhenlage (Trassierung) ...................................................................................................
39
8.5.3
Verbindungen ..........................................................................................................................................
39
8.5.4
Aussparungen im Verbindungsbereich .....................................................................................................
39
8.5.5
Ablängen von Rohren...............................................................................................................................
39
8.5.6
Vorkehrungen für spätere Anschlüsse ............................................................................................ ..........
39
8.5.7
Zusätzliche Verlege-/Einbauanleitungen..................................................................................................
40
8.5.8
Mechanisierter Einbau .............................................................................................................................
40
8.6
Besondere Bauarten .................................................................................................................................
40
8.6.1
Oberirdische Rohrleitungen .....................................................................................................................
40
8.6.2
Rohrleitungen in Schutzrohren ................................................................................................................
40
8.6.3
Mauerwerk- und Ortbeton-Kanäle............................................................................................................
40
8.6.4
Rohrleitungen durch, unter oder neben Bauwerken.................................................................................
40
8.7
Abstützung und Verankerung...................................................................................................................
40
8.8
Schächte und Inspektionsöffnungen.........................................................................................................
41
8
Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
9
Anschlüsse an Rohre und Schächte.......................................................................................................
41
9.1
Allgemeines ......................................................................................... ....................................................
41
9.2
Anschluss durch Abzweig .........................................................................................................................
41
9.3
Anschluss durch Anschlussformstücke......................................................................................................
42
9.4
Anschluss durch Sattelstücke ...................................................................................................................
42
9.5
Anschluss durch Schweißen .....................................................................................................................
42
9.6
Anschluss an Schächte und Inspektionsöffnungen....................................................................................
42
10
Prüfung während der Verlegung/des Rohreinbaues ............................................................................
42
10.1
Allgemeines ......................................................................................... ....................................................
42
10.2
Sichtprüfungen ........................................................................................................................................
42
10.3
Prüfung der Dichtheit...............................................................................................................................
43
10.4
Prüfung der Erdarbeiten........................................................................................................ ...................
43
10.4.1
Allgemeines ......................................................................................... ....................................................
43
10.4.2
Qualitätssicherungskonzept .....................................................................................................................
43
10.4.3
Kontrollprüfungen....................................................................................................................................
43
11
Verfüllung des Leitungsgrabens ............................................................................................................
44
11.0
Allgemeines ......................................................................................... ....................................................
44
11.1
Verdichtung .............................................................................................................................................
44
11.2
Ausführung der Leitungszone ..................................................................................................................
44
11.3
Ausführung der Hauptverfüllung .......................................................................................... ...................
45
11.4
Entfernen/Rückbau des Verbaus (Pölzung)..............................................................................................
45
11.5
Wiederherstellung der Oberfläche............................................................................................................
45
Abschlussuntersuchung und/oder -prüfung von Rohrleitungen und Schächten nach Verfüllung ....
46
12.0
Allgemeines .............................................................................................................................................
46
12.1
Sichtprüfungen und Messungen ...............................................................................................................
46
12.2
Dichtheit ..................................................................................................................................................
46
12.3
Leitungszone und Hauptverfüllung ..........................................................................................................
46
12.3.0
Allgemeines .............................................................................................................................................
46
12.3.1
Verdichtung .............................................................................................................................................
46
12.3.2
Rohrverformung.......................................................................................................................................
47
13
Verfahren und Anforderungen für die Dichtheitsprüfung von Freispiegelleitungen .........................
47
13.1
Allgemeines ......................................................................................... ....................................................
47
13.2
Prüfung mit Luft (Verfahren „L“) .............................................................................................................
50
13.2.1
Prüfkriterien und Prüfablauf für die Rohrleitungsprüfung........................................................................
51
13.2.2
Leitungsprüfung mit Luftüberdruck .........................................................................................................
52
13.2.3
Leitungsprüfung mit Unterdruck ..............................................................................................................
52
13.2.4
Anforderungen an die einzusetzenden Geräte..........................................................................................
53
13.3
Prüfung mit Wasser (Verfahren „W“) .......................................................................................................
54
13.3.1
Prüfdruck .................................................................................................................................................
54
13.3.2
Vorbereitungszeit .....................................................................................................................................
54
13.3.3
Prüfdauer .................................................................................................................................................
54
13.3.4
Prüfungsanforderungen ...........................................................................................................................
55
13.3.5
Anforderungen an die einzusetzenden Geräte..........................................................................................
55
13.4
Prüfung einzelner Verbindungen..............................................................................................................
55
13.4.1
Allgemeines ......................................................................................... ....................................................
56
13.4.2
Prüfung mit Luft ......................................................................................................................................
56
13.4.3
Prüfung mit Wasser..................................................................................................................................
57
13.5
Protokollierung ........................................................................................................................................
57
12
DWA-Regelwerk
Januar 2010
9
DIN EN 1610 / DWA-A 139
14
Prüfung von Druck- und Unterdruckrohrleitungen ......................................................... .....................
57
15
Qualifikationen.......................................................... ................................................................... ..........
58
16
Arbeitsschutz ..........................................................................................................................................
58
Anhang A Wasserhaltung (informativ) .................................................................................................................
60
A.1 A.2 A.3 A.4 A.5 A.6
Allgemeines ............................................................... .................................................................. ........... Offene Wasserhaltung im Bereich der Grabensohle ............................................................ ...................... Tiefbrunnen ................................................................ .................................................................. ........... Vakuumabsenkung mit Vertikalrohren ......................................................... ............................................ Wasserhaltung mit Horizontalrohrsystemen................................................................................. ............ Saugbrunnenbohrung ........................................................... .................................................................. .
60 60 60 60 61 61
Anhang B Zusätzliche Informationen zu 5.3.3.1 hinsichtlich der Eigenschaften von körnigen, ungebundenen Baustoffen (informativ) ..............................................................................................
62
B.1 B.2 B.3 B.3.1 B.3.2 B.3.3 B.3.4 B.3.5 B.4 B.4.1 B.4.2 B.4.3 B.5 B.5.1 B.5.2 B.5.3 B.6 B.6.1 B.6.2 B.7 B.8 B.9
Allgemeines ............................................................... ................................................................... .......... CEN-Mitglieder, die zu diesem informativen Anhang beigetragen haben ................................................. A – Österreich, CH – Schweiz, D – Deutschland, NL – Niederlande .................................................................. Beispiele für Nenngrößen von Ein-Korn-Kies ............................................................. ................................ Beispiele für Nenngrößen von Material mit abgestufter Körnung............................................................. Beispiele für Nenngrößen von Sand ............................................................... .......................................... Beispiele für Nenngrößen von Korngemischen (All-In) ........................................................ .................... Gebrochene Stoffe......................................................... .................................................................. ......... Belgien ............................................................... .................................................................. .................... Klassifizierung von körnigen, ungebundenen Baustoffen ................................................................ ......... Klassifizierung von Sand .......................................................... ................................................................ Abstufung von Korngemischen (All-In) .......................................................... .......................................... DK – Dänemark ............................................................. .................................................................. ......... Allgemeine Anforderungen an Baustoffe für die Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung ................... Biegesteife Rohre ........................................................... .................................................................. ........ Biegeweiche Rohre......................................................... .................................................................. ........ F – Frankreich ............................................................... .................................................................. ........ Französische Anforderungen für die Leitungszone ................................................................ ................... Französische Norm über geeignete körnige, ungebundene Baustoffe ....................................................... IRL – Irland/UK – Vereinigtes Königreich........................................................ ......................................... N – Norwegen ............................................................... .................................................................. ......... S – Schweden................................................................ .................................................................. .........
62 62 63 63 65 68 70 71 71 71 71 72 73 73 73 73 73 73 74 75 77 77
Anhang C Auszug aus der EG-Richtlinie vom 17. September 1990 über die Vergabebedingungen an Firmen, die in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation tätig sind (informativ) ....
79
Anhang D Anforderungen an Einbauanleitungen .................................................................. ................................
80
Anhang E Wirtschaftliche Aspekte (informativ) ......................................................... ...........................................
80
E.1 E.2 E.3 E.4
Allgemeines ................................................................ ................................................................... .......... Bewertung .................................................................. ................................................................... .......... Technische Nutzungsdauer ................................................................ ...................................................... Einfluss der technischen Ausführung auf die Nutzungsdauer ......................................................... ..........
80 80 81 81
Anhang F Güteüberwachung und Anforderungen beim Einbau „selbstverdichtender“ Verfüllmaterialien ......
81
10
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Anhang G G.1 G.2 G.3 G.4 G.5 G.6 G.7 G.8 G.9 G.10 G.11 G.12 G.13
Formblätter für die Dichtheitsprüfung (informativ) ............................................................................ Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Planung und Koordination Prüfablauf...................................... Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Vorbereitung der Prüfung ........................................................ Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Luft (Check Prüfeinrichtung)................................... Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Luft (Luftüberdruckprüfung)................................... Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Luft (Unterdruckprüfung) ....................................... Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Wasser (Check Prüfeinrichtung).............................. Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Wasser..................................................................... Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Infiltration ............................................................... Niederschrift – Prüfverfahren „L“, Rohrleitungen ..................................................................................... Niederschrift – Prüfverfahren „L“, Einzelne Verbindungen ....................................................................... Anlage 1 – Prüfung mittels Prüfverfahren „L“, Angaben zum Prüfgerät.................................................... Niederschrift – Prüfverfahren „W“, Rohrleitungen ................................................................................... Niederschrift – Prüfverfahren „W“, Rohrleitungen einschließlich Schächte..............................................
82 83 84 85 86 88 90 91 93 94 95 97 98 99
Anhang H Abweichungen/Toleranzen (informativ) .............................................................................................. 100 Anhang I Auszug aus BGR 236 (Stand: Januar 2006) (informativ)......................................................................
101
Literatur ................................................................................................................................................................ 102 DIN-Normen .............................................................................................................................................................. 102 DWA-Regelwerk......................................................................................................................................................... 102 Sonstige technische Regeln ........................................................................................................................................ 103
Bilderverzeichnis Bild 1: Bild 2: Bild 3: Bild 4: Bild 5: Bild 3 Bild 6: Bild 4 Bild 5 Bild 7: Bild 8: Bild 9: Bild 10: Bild 6 Bild 7 Bild 11: Bild 12: Bild 13: Bild 14: Bild H.1:
Rohr, Hauptverfüllung und Leitungszone (in Anlehnung an DIN EN 1610) ...................................... Böschungswinkel, Arbeitsraumbreite................................................................................................. Verdichtungsanforderungen nach ZTV A-StB .................................................................................... Spannungsverteilung bei falscher und richtiger Bettung ................................................................... Gleichmäßige Lagerung des Rohrschaftes auf der unteren Bettungsschicht und Freiliegen der Rohrverbindung.......................................................................................................... – DIN EN 1610: Bettung Typ 1 .......................................................................................................... Bettung Typ 1.................................................................................................................................... – DIN EN 1610: Bettung Typ 2 .......................................................................................................... – DIN EN 1610: Bettung Typ 3 .......................................................................................................... Bettung Typ 1 – Betonbettung für Rohre ohne Fuß, obere Bettung nach Rohreinbau betoniert, a = 50 mm + 1/10 DN, min a = 100 mm ........................................................................................ Bettung Typ 1 – Betonbettung für Rohre mit Fuß, auf einer Mörtelschicht eingebaut, a = 50 mm + 1/10 DN, min a = 100 mm ........................................................................................ Vollummantelung mit Beton, a = 1/4 DN, min a = 100 mm ........................................................... Bauausführung mit Geokunststoffen ................................................................................................. – DIN EN 1610: Fließdiagramm Verfahren „L.................................................................................... – DIN EN 1610: Fließdiagramm Verfahren „W“................................................................................. Prinzip der Luftüberdruckprüfung von Kanal und Anschluss ............................................................. Prinzip der Unterdruckprüfung von Kanal und Anschluss.................................................................. Prinzip der Wasserdruckprüfung von Kanal, Anschluss und Schacht ................................................. Prinzipskizze für Verbindungsprüfgeräte........................................................................................... Beispielhafte Darstellung der Einflüsse der Abweichungen des Sohlengefälles auf die hydraulische Leistungsfähigkeit ...................................................................................................
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17 25 30 31 32 32 33 33 33 34 34 34 35 48 48 53 53 54 56 101
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 3 Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle B.1 Tabelle B.2 Tabelle B.3 Tabelle B.4 Tabelle B.5 Tabelle B.6 Tabelle B.7 Tabelle B.8 Tabelle B.9 Tabelle B.10 Tabelle B.11 Tabelle B.12 Tabelle B.13 Tabelle B.14 Tabelle B.15 Tabelle B.16 Tabelle B.17 Tabelle B.18 Tabelle B.19
– DIN EN 1610: Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Nennweite DN ................................. – DIN EN 1610: Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Grabentiefe ...................................... Zuordnung der Bodenarten ......................................................... ...................................................... Bodenverdichtung, Schütthöhen und Zahl der Übergänge ................................................................ Bettungstyp, Auflagerungsfall und Auflagerart für Kreisprofile ......................................................... – DIN EN 1610: Prüfdruck, Druckabfall und Prüfzeiten für die Prüfung mit Luft .............................. Einsatzgrenzen der Dichtheitsprüfverfahren in Abhängigkeit des Grundwasserstandes..................... Bedingungen für die Prüfung mit Luft ............................................................... ................................ – DIN EN 1610: Anforderungen an körnige, ungebundene Baustoffe der CEN-Mitglieder entsprechend den Tabellen B.2 bis B.19 ............................................................ ................................ – DIN EN 1610: Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngrößen (gemeinsam für A; CH; D; NL) .............. – DIN EN 1610: Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngrößen (nur A) .................................................. – DIN EN 1610: Abstufung von Material mit abgestufter Körnung (gemeinsam für A; CH; D; NL).... – DIN EN 1610: Abstufung von Material mit abgestufter Körnung (nur A)........................................ – DIN EN 1610: Abstufung von Sand-Nenngrößen (nur A) ............................................................... – DIN EN 1610: Abstufungen von Sand (gemeinsam für CH; D; NL)................................................. – DIN EN 1610: Abstufung von Nenngrößen von Korngemischen (All-In)......................................... – DIN EN 1610: Abstufung von körnigen, ungebundenen Baustoffen................................................ – DIN EN 1610: Abstufung von Sand ................................................................ ................................ – DIN EN 1610: Abstufung von Korngemischen (All-In) ......................................................... ........... – DIN EN 1610: Abstufungen von 4/10, 6/14, 6/20, 6/31,5 nach NF P 18-101 ................................ – DIN EN 1610: Abstufungsanforderungen für Sand nach NF P 18-101 ............................................ – DIN EN 1610: Abstufungstoleranzen für Sand nach NF P 18-101 ................................................... – DIN EN 1610: Grobkorn (gemeinsam für IRL, UK) ............................................................... .......... – DIN EN 1610: Feinkorn (gemeinsam für IRL, UK) ................................................................ .......... – DIN EN 1610: Korngemische (All-In) (nur UK) ......................................................... ..................... – DIN EN 1610: Übersicht zu Verfüllmaterialien .......................................................... ..................... – DIN EN 1610: Schwedische Richtlinie für Baustoffe für die Lagerung entsprechend Mark AMA 83 und VAV P 70 ............................................................. ......................................................
25 25 28 29 31 50 51 52 62 63 65 65 67 68 68 70 71 71 72 74 74 75 75 75 76 77 77
Diagramme Diagramm 1: Diagramm 2: Diagramm 3: Diagramm 4: Diagramm 5: Diagramm 6: Diagramm 7: Diagramm 8: Diagramm 9:
12
Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngröße 32 ................................................................ ...................... Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngröße 16 ................................................................ ...................... Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngröße 8 .................................................................. ...................... Abstufung von Material mit abgestufter Körnung 2/8 .............................................................. .......... Abstufung von Material mit abgestufter Körnung 8/16 ............................................................ .......... Abstufung von Material mit abgestufter Körnung 16/32 .......................................................... .......... Abstufung von Sand 0/4............................................................... ...................................................... Abstufung von Sand 0/2............................................................... ...................................................... Abstufung von Sand 0/1............................................................... ......................................................
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63 64 64 66 66 67 69 69 70
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Benutzerhinweis Dieses Arbeitsblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher/wirtschaftlicher Gemeinschaftsarbeit, das nach den hierfür geltenden Grundsätzen (Satzung, Geschäftsordnung der DWA und dem Arbeitsblatt DWA-A 400) zustande gekommen ist. Für dieses besteht nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung, dass es inhaltlich und fachlich richtig sowie allgemein anerkannt ist. Jedermann steht die Anwendung des Arbeitsblattes frei. Eine Pflicht zur Anwendung kann sich aber aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Vertrag oder sonstigem Rechtsgrund ergeben. Dieses Arbeitsblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für fachgerechte Lösungen. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder für die richtige Anwendung im konkreten Fall; dies gilt insbesondere für den sachgerechten Umgang mit den im Arbeitsblatt aufgezeigten Spielräumen.
1
Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm gilt für die Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, die üblicherweise erdverlegt sind und unter Freispiegelbedingungen betrieben werden. Die Bauausführung von Rohrleitungen, die unter Druck betrieben werden, wird ebenfalls in dieser Europäischen Norm behandelt, wobei auch prEN 805, falls erforderlich, zu berücksichtigen ist. Diese Europäische Norm ist anwendbar für Abwasserleitungen und -kanäle in Gräben, bei Dammbedingungen oder oberirdischer Verlegung. Die grabenlose Bauausführung wird in prEN 12889 beschrieben. Ergänzend sollten andere örtliche oder nationale Bestimmungen beachtet werden, z. B. die Gesundheit und Sicherheit, die Wiederherstellung der Straßenoberfläche und Anforderungen an die Dichtheitsprüfung betreffend. Dieses Arbeitsblatt gilt für Planung, Bau und Prüfung erdüberdeckter, in offener Bauweise und oberirdisch eingebauter Abwasserleitungen und -kanäle außerhalb von Gebäuden sowohl für den Neubau, als auch die Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen. Für Abwasserleitungen, die auch in den Anwendungsbereich der VAwS der Länder (zukünftig Bundes-VUmwS) fallen, sind zusätzlich die Anforderungen der VAwS und entsprechenden TRwS zu beachten.
2
Normative Verweisungen
Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation. EN 476 Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserkanäle und -leitungen von Schwerkraftentwässerungssystemen EN 752-3 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Planung prEN 805 Wasserversorgung – Anforderungen an Wasserversorgungssysteme außerhalb von Gebäuden und Bauteile EN 1295-1 Statische Berechnung von erdverlegten Rohrleitungen unter verschiedenen Belastungsbedingungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen prEN 12889 Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen Die folgenden normativen Dokumente enthalten Festlegungen, die durch Verweisung in diesem Text Bestandteil des vorliegenden Arbeitsblattes sind. Bei datierten Verweisungen gelten spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikation nicht. Anwender dieses
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Arbeitsblattes werden jedoch gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die jeweils neuesten Ausgaben der in den Literaturangaben enthaltenen normativen Dokumente anzuwenden. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen normativen Dokumentes.
DIN EN 805, Wasserversorgung – Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DIN EN 1610, Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Baustellenverordnung (BaustellV) Biostoffverordnung (BioStoffV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Muster-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Muster-VAwS) – siehe länderspezifische Regelungen Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS)
DIN EN 998-2, Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 2: Mauermörtel
DIN EN 1671, Druckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DIN EN 1997-2, Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds DIN 1045-1, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 1: Bemessung und Konstruktion DIN 1045-2, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 2: Beton – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität – Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 DIN 1045-3, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 3: Bauausführung
BGV C22, Bauarbeiten
DIN 1045-4, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen
BGR 126, Arbeiten in umschlossenen Räumen von ab wassertechnischen Anlagen
DIN 1053-1, Mauerwerk – Teil 1: Berechnung und Ausführung
BGR 128, Kontaminierte Bereiche
DIN EN 1091, Unterdruckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
BGV A1, Grundsätze der Prävention
BGR 236, Rohrleitungsbauarbeiten BGR 500, Betreiben von Arbeitsmitteln BGI 802, Handlungsanleitung für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten DIN EN ISO 14688-1, Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden – Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO 14689-1, Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels – Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO 22476-2, Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Felduntersuchungen – Teil 2: Rammsondierungen
DIN 1164-10, Zement mit besonderen Eigenschaften – Teil 10: Zusammensetzung und Anforderungen und Übereinstimmungsnachweis von Normalzement mit besonderen Eigenschaften DIN 1960, VOB Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen – Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 4020, Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke DIN 4030, Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase DIN 4051, Kanalklinker – Anforderungen, Prüfung, Über wachung
DIN EN 206-1, Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität
DIN 4084, Baugrund – Geländebruchberechnungen
DIN EN 752, Gebäuden
DIN 4123, Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude
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Entwässerungssysteme außerhalb von
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 DIN 4124, Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten DIN 4263, Formen, Maße und geometrische Werte von Kanälen und Leitungen im Wasserwesen DIN 18196, Erd- und Grundbau – Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18300, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten DIN 18301, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Bohrarbeiten DIN 18303, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Verbauarbeiten DIN 18304, VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten DIN 18305, VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Wasserhaltungsarbeiten DIN 18306, VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Entwässerungskanalarbeiten DIN 18709-2, Begriffe, Kurzzeichen und Formelzeichen im Vermessungswesen; Ingenieurvermessung DIN V 18580 (März 2007), Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften DIN 50929-3, Korrosion der Metalle; Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelastung; Rohrleitungen und Bauteile in Böden und Wässern DWA-A 116-1, Besondere Entwässerungsverfahren – Teil 1: Unterdruckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DWA-A 116-2, Besondere Entwässerungsverfahren – Teil 2: Druckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden ATV-DVWK-A 127, Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen
ATV-M 143-6, Inspektion, Instandsetzung Sanierung und Erneuerung von Entwässerungskanälen – Teil 6: Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck DWA-M 149-4, Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 4: Detektion von Lagerungsdefekten und Hohlräumen mittels geophysikalischer Verfahren DWA-M 158, Bauwerke der Kanalisation – Beispiele DWA-M 159, Kriterien zur Materialauswahl für Abwasserleitungen und -kanäle ATV-DVWK-M 160, Fräs- und Pflugverfahren für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen Gemeinschaftspublikation DIN EN 13508-2/DWA-M 149-2, Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden DWA-M 190, Eignung von Unternehmen für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen DVGW W 400-2 (A), Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV) – Teil 2: Bau und Prüfung FGSV 535 M Geok E, Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln – RStO 01, Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen TL Gestein-StB 04, Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörungen im Straßenbau
TP BF-StB 92, Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau ZTV A-StB 97/06, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV E-StB 09, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV SoB-StB 04, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
ATV-DVWK-A 157, Bauwerke der Kanalisation
DAfStb-Richtlinie – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)
ATV-M 143-2, Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Optische Inspektion
RAL-GZ 961, Herstellung und Instandhaltung von Ab wasserleitungen und -kanälen (Gütesicherung Kanalbau)
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
3
Definitionen und Kurzzeichen
Für die Zwecke dieser Norm gelten die folgenden Definitionen einschließlich Bild 1:
3.1
Definitionen
3.1
Bettung:
Der Teil des Bauwerks, der das Rohr zwischen der Grabensohle und der Seitenverfüllung oder der Abdeckung trägt. Die Bettung besteht aus oberer und unterer Bettungsschicht. Bei direkter Auflagerung auf gewachsenem Boden ist dieser die untere Bettungsschicht.
3.2
Dicke der zu verdichtenden Schicht:
3.7
Mindestgrabenbreite:
Mindestmaß, aus Sicherheitsgründen und für die Ausführung erforderlich, zwischen den Grabenwänden an der Oberkante der unteren Bettungsschicht oder, falls vorhanden, zwischen dem Grabenverbau (Pölzung) in jeder Tiefe.
3.8
Anstehender Boden:
Boden aus dem Aushub des Grabens.
3.9
Nennweite (DN):
Kenngröße des Bauteils, die ganzzahlig annähernd gleich dem Herstellungsmaß in mm ist. Sie darf entweder für Innendurchmesser (DN/ID) oder für Außendurchmesser (DN/OD) verwendet werden (EN 476).
3.10
Rohrleitung:
Dicke jeder neuen Schicht von Verfüllmaterial vor ihrer Verdichtung.
Rohre, Formstücke und Verbindungen zwischen Schächten oder anderen Bauwerken.
3.3
3.11
Überdeckungshöhe:
Lotrechte Entfernung von der Oberkante des Rohrschaftes bis zur Oberfläche.
3.4
Vom Einbauvorgang getrennt hergestelltes Produkt, üblicherweise auf der Grundlage von Produktnormen und/oder Überwachung durch den Hersteller.
Leitungszone:
Verfüllung im Bereich des Rohres bestehend aus Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung.
3.5
Vorgefertigtes Bauteil:
Abdeckung:
3.12
Seitenverfüllung:
Material zwischen Bettung und Abdeckung.
3.13
Grabentiefe:
Schicht aus Verfüllmaterial unmittelbar über dem Rohrscheitel.
Lotrechte Entfernung der Grabensohle zur Oberfläche.
3.6
Diese Definitionen gelten, soweit zutreffend, auch für Gräben mit geböschten Wänden und bei Leitungen unter Dämmen.
Hauptverfüllung:
Verfüllung zwischen Oberkante Leitungszone und Oberkante Gelände oder Damm, oder, soweit zutreffend, der Unterkante der Straßen- oder Gleiskonstruktion.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
c
b a
/2 x
/2 x
1 Oberfläche 2 Unterkante Oberbau (Planum) der Straßenoder Gleiskonstruktion, soweit vorhanden 3 Grabenwände 4 Hauptverfüllung (3.6) 5 Abdeckung (3.5) 6 Seitenverfüllung (3.12) 7 Obere Bettungsschicht 8 Untere Bettungsschicht 9 Grabensohle 10 Überdeckungshöhe (3.3) 11 Dicke der Bettung (3.1) 12 Dicke der Leitungszone (3.4) 13 Grabentiefe (3.13) 14 Verbau 15 ggf. Gründungsschicht a Dicke der unteren Bettungsschicht b Dicke der oberen Bettungsschicht c Dicke der Abdeckung b = k OD (siehe Abschnitt 7) ×
Dabei ist: k ein dimensionsloser Faktor; Verhältnis der Dicke der oberen Bettungsschicht b zu OD OD Außendurchmesser des Rohrs in mm ANMERKUNG 1: Mindestwerte f ür a und c siehe Abschnitt 7. ANMERKUNG 2: k OD ersetzt die Bezeichnung des Bettungswinkels, wie in einigen nationalen Normen verwendet. Der Bettungswinkel ist nicht der Bettungsreaktionswinkel der statischen Berechnung ×
Bild 1: Rohr, Hauptverfüllung und Leitungszone (in Anlehnung an DIN EN 1610)
In Ergänzung zu den Definitionen der DIN EN 752 und DIN EN 1610 werden im Arbeitsblatt DWA-A 139 folgende Begriffe verwendet: Grabensohle Ebene, auf der die untere Bettungsschicht bzw. auf die die Gründungsschicht aufgebracht wird.
Trasse Räumlicher Verlauf einer langgestreckten Anlage (z. B. Straße, Wasserstraße) (siehe DIN 18709-2), (hier: Ab wasserleitungen und -kanäle). Trassierung
Gründungsschicht
Festlegung einer Trasse in Form einer Folge von Trassenelementen (z. B. Gerade, Kreis, Klothoide, Gradiente) (siehe DIN 18709-2).
Schicht zur Stabilisierung von nicht tragfähigem Baugrund (vgl. Bild 1).
Weitere Definitionen sind Bild 1 zu entnehmen.
Planung Beschreibung aller vorbereitenden Ingenieurleistungen für die Herstellung eines Bauwerkes.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
3.2
Kurzzeichen
Kurzzeichen
Einheit
Kurzzeichen
V1, V2, V3
[-]
Verdichtbarkeitsklassen
/2 x
[m]
Mindestarbeitsraum zwischen Rohr und Graben wand bzw. Grabenverbau
2α
[°]
Auflagerwinkel
β
[°]
Böschungswinkel
[mm]
Dicke der unteren Bettungsschicht
A
[m²]
Wandfläche des Prüfraumes, benetzte innere Oberfläche (=Rohrwandfläche)
b
[mm]
Dicke der oberen Bettungsschicht
c
[mm]
Dicke der Abdeckung
[-]
di
[mm]
Gemessener Innendurchmesser in der Prüfstrecke
[-]
Nennweite
DN E
[-]
Ersatznennweite
DPr
[%]
Verdichtungsgrad (Proctordichte)
E V2
[N/mm²]
Verformungsmodul (statischer Plattendruckversuch)
LE
[-]
Prüfverfahren Überdruck, Ersatz für Prüfverfahren LC nach DIN EN 1610
LE u
[-]
Prüfverfahren Unterdruck, Ersatz für Prüfverfahren LC nach DIN EN 1610
LF
[-]
Prüfverfahren Überdruck, Ersatz für Prüfverfahren LD nach DIN EN 1610
LF u
[-]
Prüfverfahren Unterdruck, Ersatz für Prüfverfahren LD nach DIN EN 1610
OD
[mm]
Außendurchmesser des Rohrschaftes (outside diameter)
p
[kPa]
Prüfdruck
p0
[kPa]
Druck zu Beginn der Messung
∆ p
[kPa]
zulässige Druckdifferenz
t
[min]
Prüfzeit
tB
[min]
Beruhigungszeit
U
[-]
V
[m³]
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4
Allgemeines
4.1
Technische Grundlagen
Ungleichförmigkeit
DN
18
Erläuterung
Erläuterung
a
C U
Einheit
Rohrleitungen und Schächte sind im Wesentlichen technische Konstruktionen, bei denen das Zusammenwirken von Bauteilen, Einbettung und Verfüllung die Grundlage für Stand- und Betriebssicherheit ist. Die zugeordneten Teile, wie Rohre, Formstücke und Dichtmittel, zusammen mit der am Ort zu erbringenden Leistung, wie Bettung, Herstellen der Rohrverbindung, Seiten- und Hauptverfüllung, sind wichtige Faktoren, damit die bestimmungsgemäße Funktion des Bauwerks sichergestellt wird. Das Tragwerksystem Rohr/Boden wird wesentlich bestimmt aus dem Zusammenwirken von Bauteilen sowie der künstlich geschaffenen und/oder natürlich vorhandenen Umgebung (Bettung, Seiten- und Hauptverfüllung, Verdichtung, Bodenarten, Grundwasser, Bodentragfähigkeit u. a.). Es beeinflusst maßgeblich die Funktion und Nutzungsdauer der Rohrleitung. Das Tragwerksystem muss vorhandene und zukünftige Belastungen mit ausreichender Sicherheit aufnehmen können. Kriterium dabei ist neben der Lastabtragung die sichere Funktion der Abwasserleitung bzw. des -kanals. Die genaue Umsetzung der Planungsvorgaben ist entscheidend für die Qualität der Bauleistung. Der Umfang und die Anforderungen der zu erbringenden Ingenieurleistungen müssen für den jeweils vorliegenden Einzelfall zwischen Auftraggeber und Planer abgestimmt werden. Die auf Abwasserleitungen und -kanäle einwirkenden statischen und dynamischen Lasten müssen bei der Planung festgelegt werden. Dazu gehören auch Belastungen aus Bauzuständen, die für die Bemessung bestimmend sein können.
Ungleichförmigkeitszahl Prüfraumvolumen
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 4.2
Sicherstellung der Lastannahmen
Vor Beginn der Bauausführung muss die Tragfähigkeit einer Rohrleitung in Übereinstimmung mit EN 752-3 und EN 1295-1 nachgewiesen, entschieden oder vorgegeben sein. Die Ausführung der Arbeit sollte in der Weise kontrolliert werden, dass die Lastannahmen, die sich aus den Planungsunterlagen ergeben, abgesichert oder an die veränderten Bedingungen angepasst sind. Die Lastannahmen werden von folgenden Faktoren und deren Änderungen beeinflusst:
Darüber hinaus müssen – insbesondere bei Erneuerungen – die örtlichen Randbedingungen berücksichtigt werden. Die statischen Nachweise der Rohre nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 und der Sicherung der Baugrube (siehe DIN 4124) müssen vorliegen und auf der Baustelle inhaltlich bekannt sein. Statisch relevante Bauzustände müssen in der statischen Berechnung berücksichtigt werden. Für den Nachweis des Tragwerksystems muss folgende Vorgehensweise eingehalten werden: •
Der Auftraggeber/Planer gibt das Tragwerksystem vor.
•
Die Lastannahmen müssen bekannt sein. Hierzu gehören u. a. Art und Weise der Baugrubenausbildung, des Verbaues, der Bettungsschichten, der Seitenverfüllung, der Abdeckung, der Bauzustände etc. Diese müssen in einen Objekt-Fragebogen, z. B. nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127, eingetragen werden.
•
Erfolgt der Einbau in einem Stufengraben, müssen die daraus resultierenden Lasten in der statischen Berechnung besonders betrachtet werden (z. B. durch Erhöhung der relativen Ausladung).
– Baustellenverkehr und zeitweise Belastungen;
•
– Bodenarten und Bodenkennwerte (z. B. Untergrund, Grabenwände, Verfüllung);
Die Grabenbreite muss mindestens entsprechend Tabellen 1 bzw. 2 der DIN EN 1610 festgelegt werden.
•
Der statische Nachweis muss nach Arbeitsblatt ATVDVWK-A 127 geführt werden.
•
Die Freigabe erfolgt durch den Bauherren oder einen von ihm Beauftragten, ggf. unter Beteiligung der Fachplaner.
– Unterschied zwischen der ausgeführten Grabenbreite und der Berechnungsgrabenbreite; – Unterschied zwischen der ausgeführten Grabentiefe und der Berechnungsgrabentiefe; – Art des Grabenverbaus (Pölzung) und Auswirkungen seiner Entfernung; – Verdichtungsgrad in der Leitungszone; – Verdichtungsgrad der Hauptverfüllung; – Rohrbettung und Grabensohle;
– Grabenform (z. B. Stufengraben, Graben mit geböschten Wänden); – Beschaffenheit von Untergrund und Boden (z. B. durch Frost und Tau, Regen, Schnee, Überflutungen); – Grundwasserstand;
4.3
– weitere Rohrleitungen in demselben Graben. A NMERKUNG: Diese Liste ist nicht erschöpfend. Das Tragwerksystem Rohr/Boden muss vor der Bauausführung nachgewiesen, entschieden oder in Art und Ausführung vorgegeben sein. Dies beinhaltet insbesondere: •
Statische Nachweise der Bauteile, Bauwerke und Baubehelfe,
Anforderungen an Planung und Ausschreibung
4.3.1 Allgemeines Im Planungsstadium und vor Baubeginn müssen ausreichende Kenntnisse und Unterlagen u. a. über: •
Baugrund- und Grundwasserverhältnisse,
•
ober- und unterirdische Bauwerke und Anlagen,
•
Gründungsschicht,
•
•
Bettung,
•
Trasse,
•
Seitenverfüllung,
•
Werkstoffe und Abmessung,
•
Planungen Dritter,
•
Abdeckung,
Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten,
•
Hauptverfüllung,
•
Umweltaspekte,
•
Rückbau des Verbaues,
•
betriebliche Randbedingungen,
•
Grabenbreite.
•
Verkehrsverhältnisse,
vorhanden sein. Siehe auch DIN 18299.
DWA-Regelwerk
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19
DIN EN 1610 / DWA-A 139 4.3.2 Bestandsaufnahme der vorhandenen Bauwerke und Anlagen Es müssen Angaben eingeholt werden über Vorhandensein, Lage, Zustand, Belastbarkeit und Schutzbedürftigkeit von z. B.: •
Leitungen,
•
Kanälen,
•
Schächten,
•
Brunnen,
•
Fundamenten,
•
künstlichen Hohlräumen,
•
Ankern und Injektionskörpern,
•
verbliebenen baulichen Anlagen,
•
Baubehelfen,
•
Dränagen,
•
Kriegs- und Kampfmitteln,
•
Altlasten,
•
Bepflanzungen
sowie allen anderen Bauwerken und Anlagen, soweit sie die vorgesehene Maßnahme beeinflussen oder beeinträchtigen bzw. durch diese in Nutzung und Bestand gefährdet werden können. In Zweifelsfällen muss die genaue Lage durch Schürfe oder Suchschlitze oder andere geeignete Maßnahmen festgestellt werden. Gegebenenfalls müssen die Untersuchungen durch historische Recherchen (z. B. Altanlagen) ergänzt werden. Notwendige Umlegungen bestehender Leitungen und Kanäle müssen rechtzeitig veranlasst werden. Erforderlichenfalls müssen bestehende Anlagen und Bauwerke durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Es wird empfohlen, den Zustand von Bauwerken und Anlagen durch eine Beweissicherung festzustellen soweit dies unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse notwendig erscheint.
4.3.3 Baugrund und Grundwasser Die Baugrundverhältnisse müssen bekannt sein oder entsprechend DIN EN 1997-2 und DIN 4020 in Art und Umfang untersucht werden. Angaben über den Baugrund und dessen Eigenschaften (Bodenkennwerte) sowie über die Grundwasserverhältnisse sind u. a. erforderlich für die: •
Wahl und statische Berechnung des Baugrubenverbaues,
•
Wahl und hydraulische Berechnung von Grundwasserhaltungsmaßnahmen,
20
Januar 2010
•
Wahl und statische Berechnung der Rohre,
•
Planung von Maßnahmen bei nicht tragfähigem oder instabilem Baugrund,
•
Vorgaben bei Schadstoffbelastung des Baugrunds,
•
Planung der Wiederverwendung von Böden und Entsorgung schadstoffbelasteter Ausbaustoffe (Verwertung, Beseitigung),
•
Festlegung von sonstigen Zusatz- und Hilfsmaßnahmen.
Die Böden werden nach einschlägigen Normen und Regel werken (z. B. DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689-1, DIN 18196, DIN 18300, Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127, ZTV A-StB 97/06) klassifiziert. Die Aufschlussabstände müssen nach den geologischen Gegebenheiten und den bautechnischen Fragestellungen gewählt werden, in der Regel zwischen 50 m und 200 m. Die Aufschlusstiefe muss alle Bodenschichten erfassen, die durch das Bauwerk maßgeblich beeinflusst werden. Für Leitungen und Kanäle muss die Aufschlusstiefe mindestens 2 m unter Grabensohle, bei nicht ausreichend tragfähigem Baugrund jedoch bis in den tragfähigen Baugrund, geführt werden. Für die Beurteilung des Angriffsvermögens von Wässern, Böden und Gasen, die betonangreifende Stoffe enthalten können, enthält die DIN 4030 entsprechende Verfahren und Kriterien. Die Anforderungen an Bauwerke aus Beton und Stahlbeton, die betonangreifenden Wässern, Böden und Gasen ausgesetzt werden, sind in DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 enthalten. Für Baugruben im Grundwasser sowie bei Fragen der Grundwasserhaltung muss die Aufschlusstiefe auf die hydrogeologischen Verhältnisse abgestimmt werden. Bei grundwasserführendem Baugrund müssen vom Planer Zusatzmaßnahmen gemäß DIN 18305 festgelegt werden. Die Ansatzpunkte der Aufschlüsse müssen in ihrer Lage im aktuellen Koordinatensystem erfasst und auf Normalhöhennull (NHN) eingemessen sowie die Ergebnisse der geotechnischen Untersuchungen in die Längsschnitte (Höhenpläne) übernommen werden. Die Festpunkte (Höhe und/oder Lage), die für die Einmessung der Ansatzpunkte verwandt wurden, müssen dokumentiert werden. Dies gilt besonders für Bergsenkungsgebiete und erdfallgefährdete Gebiete. Für die Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe sind die Anforderungen der DIN 50929-3 einzuhalten.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 4.3.4 Kurzbaugruben Für Kurzbaugruben gelten die Regelungen der DIN EN 1610 und der DIN 4124.
4.3.3). Die Wiederverwendung des Aushubs ist vorher zu klären und in der Leistungsbeschreibung zu definieren.
Bei Kurzbaugruben müssen nachfolgende Kriterien besonders beachtet werden:
Bei mehreren Rohrleitungen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) in einem Graben sind werkstoff- und systemabhängige Mindestabstände (siehe DIN EN 805) zu berücksichtigen.
•
Anpassen der statischen Vorgaben an Gründungsverhältnisse, Bauschritte und Übergang von einer zur nächsten Kurzbaugrube (Nahtstelle),
Für die auszuführenden Arbeiten müssen Angaben insbesondere gemäß DIN 18299 und DIN 18306 gemacht werden, u. a. über:
•
Lastaufnahmefähigkeit der Verbindungen und Bettung (siehe DIN EN 1610 Abschnitt 11), z. B. Einhaltung der Abbindedauer bei Betonbettung,
•
Fachgerechte Reaktion auf Änderungen des Bodens in der Grabensohle,
•
Festlegen und Einhalten der Stirnwandsicherung
•
Kontinuierliche Vermessung ggf. Justierung der Lasereinstellung,
•
Angepasste Wasserhaltung.
4.3.5 Ausführungsplanung Die Planung kann im Verantwortungsbereich der unterschiedlichen Projektbeteiligten angesiedelt sein, deshalb müssen die Verantwortlichen benannt werden. Die zu erstellenden Kanäle und Bauwerke müssen zeichnerisch dargestellt werden. Hierzu dienen •
Übersichtspläne, aus denen die Lage der Gesamtmaßnahme hervorgeht; Maßstab mind. 1:5000;
•
Lagepläne, Maßstab mind. 1:1000; im städtischen Bereich mind. 1:250;
•
Längenschnitte (Höhenpläne), Maßstab mind. 1:1000 für die Längen, mind. 1:100 für die Höhen, mit Angaben zu Baugrundaufschlüssen und geplanten Straßengradienten;
•
Wo erforderlich, Querprofile (mit Angaben z. B. zum Straßenaufbau, anstehender Bebauung, kreuzenden Leitungen),
•
Bauwerke mind. 1:100.
•
Lage der Baustelle,
•
Umgebungsbedingungen,
•
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung,
•
vorhandene bzw. in der Nähe befindliche Ver- und Entsorgungsleitungen,
•
Entsorgungsweg (Verwertung bzw. Beseitigung) für Straßenaufbruch und Aushubböden,
•
besondere Auflagen zum Schutz von Anwohnern und Umgebung.
Soweit erforderlich, sollten die Grenzwerte für Abweichungen von der vorgegebenen Seiten- und Höhenlage angegeben werden. Die Grenzwerte für die Abweichungen von Seiten- und Höhenlage hängen unter anderem ab von: •
Hydraulik,
•
Entwässerungsverfahren,
•
Trasse (Lage und Gefälle),
•
Bauverfahren,
•
Maßhaltigkeit der Rohre,
•
Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes.
Nähere Informationen zu Abweichungen/Toleranzen sind im Anhang H zusammengefasst.
Durch den Planer müssen in Abhängigkeit von den einzusetzenden Verdichtungsverfahren die erforderlichen Grabenbreiten festgelegt werden. Bei besonderen Bettungs- und Tragkonstruktionen (vgl. Abschnitt 6.4.3 und Abschnitt 7.3) müssen die Vorgaben definiert und beschrieben werden. Die statische Berechnung muss gemäß Abschnitt 4.2 erfolgen. Vor der Herstellung der Gräben muss durch den Auftraggeber geprüft werden, ob der Aushub bzgl. seiner bautechnischen Eignung und Schadstoffbelastung wiederverwendet werden kann (siehe auch Abschnitt
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
5
Bauteile und Baustoffe
5.1
Allgemeines
Bauteile und Baustoffe müssen nationalen Normen, die, falls vorhanden, Europäische Normen umsetzen, oder Europäischen Technischen Zulassungen entsprechen. Sind Normen oder Europäische Technische Zulassungen nicht vorhanden, müssen Bauteile und Baustoffe mit den Anforderungen des Planers übereinstimmen. Die Auswahl der Bauteile und Baustoffe hinsichtlich Eignung und Verwendung unter Berücksichtigung der Anforderungen an das Gesamtsystem und dessen Funktionalität sind Aufgabe der Planung. Kriterien für die Auswahl des Materials sind unter anderem in der DIN EN 752 und im Merkblatt DWA-M 159 enthalten.
5.3
Baustoffe für die Leitungszone
5.3.1
Allgemeines
Baustoffe für die Leitungszone müssen den jeweiligen Unterabschnitten zu 5.3 entsprechen, um dauerhafte Stabilität und die Lastaufnahme der Rohrleitung im Boden sicherzustellen. Diese Baustoffe dürfen das Rohr, den Rohrwerkstoff oder das Grundwasser nicht beeinträchtigen. Gefrorenes Material darf nicht verwendet werden. Baustoffe für die Leitungszone müssen mit den Planungsanforderungen übereinstimmen. Diese Materialien dürfen entweder anstehender Boden (5.3.2), dessen Brauchbarkeit geprüft wurde, oder angelieferte Baustoffe (5.3.3) sein. Baustoffe für die Bettung sollten keine Bestandteile enthalten, die größer sind als:
Die Baustoffe dürfen weder die Bauteile noch das Grundwasser bzw. den Boden beeinträchtigen.
– 22 mm bei DN ≤ 200,
5.2
Der Planer muss den Baustoff für die Leitungszone festlegen. Hierbei sind die entsprechenden Bodengruppen nach DIN 18196 zu benennen. Zusätzliche Angaben zu Größtkorn und Feinkornanteil d < 0,063 mm sind erforderlich. Bei eng gestuften Böden ist die Ungleichförmigkeit anzugeben.
Bauteile
Bauteile müssen 5.1 entsprechen. Ergänzende Anleitungen des Herstellers sind zu beachten. Eine Norm, eine Zulassung, ein Prüfzeugnis oder Ähnliches geben einen ersten Hinweis auf die Eignung eines Bauteils für den jeweilig zu beurteilenden Verwendungszweck. Der Nachweis regelmäßiger Güteüberwachung – bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung – für die zu liefernden Bauteile sollte vertraglich vereinbart werden. Als Werkstoffe kommen unter anderem in Betracht:
– 40 mm bei DN > 200 bis DN ≤ 600.
In Abhängigkeit von Werkstoff und Abmessungen des Bauteils müssen Wechselwirkungen zwischen anstehendem Boden und Grundwasser berücksichtigt werden. Empfohlene Bettungstypen und Ausführungsarten sind in Abschnitt 7.2 dargestellt.
5.3.2
Anstehender Boden
•
Beton, Stahlbeton, Stahlfaserbeton,
•
GFK (UP-GF),
Anforderungen an die Wiederverwendung anstehenden Bodens sind:
•
Gusseisen,
– Übereinstimmung mit den Planungsanforderungen;
•
PE-HD, PP, PVC-U,
– verdichtbar, falls gefordert;
•
Polymerbeton,
•
Stahl,
•
Steinzeug.
– frei von allen rohrschädigenden Materialien (z. B. „Überkorn“ – je nach Rohrwerkstoff, Wanddicke und Durchmesser –, Baumwurzeln, Müll, organisches Material, Tonklumpen > 75 mm, Schnee und Eis).
Die Anforderungen an Rohre und Rohrverbindungen, die aus Kombinationen unterschiedlicher Werkstoffe bestehen, müssen vom Planer festgelegt werden.
Anstehender Boden, der die Anforderungen nach 5.3.3.1 oder 5.3.3.3 erfüllt, wird als geeignet angesehen.
Ergänzende Anleitungen und Angaben der Hersteller von Bauteilen und Baustoffen müssen beachtet werden.
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DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 5.3.3
Angelieferte Baustoffe
Die nachstehend aufgeführten Baustoffe sind geeignet. Dies können auch Recycling-Baustoffe sein.
5.3.3.1 Körnige, ungebundene Baustoffe Körnige, ungebundene Baustoffe sind: –
Ein-Korn-Kies;
–
Material mit abgestufter Körnung;
–
Sand;
–
Korngemische (All-In);
–
Gebrochene Baustoffe.
Eine Übersicht zu körnigen, ungebundenen Baustoffen enthält Anhang B. In den Diagrammen 1 bis 9 des Anhangs B sind Korngrößenverteilungen entsprechend den deutschen Anforderungen an körnige, ungebundene Baustoffe gemäß Anhang B der DIN EN 1610 dargestellt. Die Festlegung der Körnungen berücksichtigt die Siebgrößen gemäß TL Gestein-StB 04.
5.3.3.2 Hydraulisch gebundene Baustoffe Hydraulisch gebundene Baustoffe sind: –
stabilisierter Boden;
–
Leichtbeton;
–
Magerbeton;
–
unbewehrter Beton;
–
bewehrter Beton.
Sie müssen mit den Planungsanforderungen übereinstimmen.
5.3.3.3 Sonstige Baustoffe Andere als die in 5.3.3.1 bis 5.3.3.2 genannten Baustoffe dürfen für die Leitungszone verwendet werden, wenn ihre Eignung entsprechend 5.3.1 geprüft ist. Natürliche oder künstliche Stoffe, die Rohrleitung und Schächten Schaden zufügen können, sind nicht geeignet. Auswirkungen auf die Umwelt sollten geprüft werden. Beim Einsatz von industriell hergestellten Gesteinskörnungen (z. B. Gießereisande) und Recycling (RC)Baustoffen muss ihre Eignung aus bodenmechanischer Sicht und ihre Umweltverträglichkeit nachgewiesen werden (derzeit nach der Ländergemeinschaft Abfall – LAGA). Insbesondere sind zu beachten: • •
Gewinnung/Herkunft, Aufbereitung und Lagerung,
•
Schadhaftigkeit,
•
Beeinträchtigung Grundwasser,
•
Beeinträchtigung Bauteile,
•
Raumbeständigkeit,
•
Widerstand gegen Auslaugung,
•
Kornfestigkeit,
•
Korngrößenverteilung,
•
Kornform,
• •
Verdichtungsfähigkeit, Reinheit.
5.4
Baustoffe für die Hauptverfüllung
Baustoffe für die Hauptverfüllung müssen mit den Planungsanforderungen übereinstimmen. Alle Baustoffe, die in 5.3 angegeben sind, dürfen für die Hauptverfüllung verwendet werden. Aushub mit darin enthaltenen Steinen bis maximal 300 mm Korngröße, oder der Dicke der Abdeckung, oder entsprechend der Hälfte der Dicke der zu verdichtenden Schicht – der jeweils geringere Wert ist maßgebend – kann für die Hauptverfüllung verwendet werden. Dieser Wert kann darüber hinaus in Abhängigkeit von den Bodenbedingungen, dem Grundwasser und dem Rohrmaterial noch weiter verringert werden. Spezielle Bedingungen können bei felsigem Gelände vorgegeben werden.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
6 6.0
Herstellung des Leitungsgrabens
6.2
Allgemeines
Die Herstellung und Sicherung des Kanalgrabens, die Arbeiten im Kanalgraben und dessen Verfüllung müssen unter Berücksichtigung von DIN 4124, DIN EN 1610 sowie der Regeln für Arbeitsschutz und den eventuell ergänzenden Vorgaben des Planers erfolgen. Die ausgeführte Grabenbreite muss den Angaben in der statischen Berechnung für die Rohre entsprechen.
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist u. a. die vertragliche Regelung folgender Punkte notwendig: •
Koordination der Arbeiten,
•
Baustelleneinrichtung,
•
Sicherung der Baustelle,
•
Beweissicherung an Gebäuden, Bauwerken, Straßen und sonstigen Anlagen im Einflussbereich der Baustelle soweit erforderlich,
•
Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen,
•
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit,
Grabenbreite
6.2.0 Allgemeines
6.2.1 Größte Grabenbreite Die Grabenbreite darf die nach der statischen Bemessung größte Breite nicht überschreiten. Falls dies nicht möglich ist, ist der Sachverhalt dem Planer vorzulegen.
Sicherung der Vorflut,
6.2.2 Mindestgrabenbreite
•
Aufrechterhaltung des Zugangs für Lösch- und Rettungsfahrzeuge,
Die Mindestgrabenbreite ist der jeweils größere Wert aus den Tabellen 1 und 2, Ausnahmen siehe 6.2.3.
•
Lage und Zugang von Ver- und Entsorgungsanlagen, Schachtabdeckungen, Schiebern, TransformatorStationen, usw. innerhalb der Baustelle.
•
6.1
Gräben
Gräben sind so zu bemessen und auszuführen, dass ein fachgerechter und sicherer Einbau von Rohrleitungen sichergestellt ist. Falls während der Bauarbeiten Zugang zur Außenwand von unterirdisch liegenden Bauwerken, z. B. Schächte, erforderlich ist, ist ein gesicherter Mindestarbeitsraum von 0,50 m Breite einzuhalten. Wenn zwei oder mehr Rohre in demselben Graben oder unter derselben Dammschüttung verlegt werden sollen, muss der horizontale Mindestarbeitsraum für den Bereich zwischen den Rohren eingehalten werden. Falls nicht anders angegeben, sind dabei für Rohre bis einschließlich DN 700 0,35 m und für Rohre größer als DN 700 0,50 m einzuhalten.
Für die Mindestgrabenbreite gelten die in Tabelle 1 und 2 der DIN EN 1610 angegebenen Werte, wobei der jeweils größere Wert maßgebend ist. Zur Ermittlung der Stelle, an der die jeweilige lichte Mindestbreite zu messen ist, müssen die entsprechenden Festlegungen der DIN 4124 beachtet werden. Bei den Angaben OD+ x entspricht x /2 (siehe Bild 1 und Bild 2) dem Mindestarbeitsraum zwischen Rohr und Grabenwand bzw. Grabenverbau. DN ist die Nennweite (DIN 4263). Die Mindestgrabenbreite ermittelt sich ausschließlich aus dem Außendurchmesser (OD = outside Diameter) des Rohrschaftes. Bei nicht kreisförmigen Querschnitten erfolgt die Einordnung der DN-Gruppe (Tabelle 1 der DIN EN 1610) entsprechend der lichten Höhe. Die Mindestgrabenbreite ermittelt sich aus der Addition der größten äußeren Breite im Schaftbereich und dem Tabellenwert x .
Falls erforderlich, sind zum Schutz vor Beeinträchtigungen anderer Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen und -kanäle, von Bauwerken oder der Oberflächen geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
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DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 /2 x
/2 x
α
Bild 2: Böschungswinkel, Arbeitsraumbreite
Tabelle 1 – DIN EN 1610: Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Nennweite DN
Mindestgrabenbreite (OD + x) m
DN
≤
Verbauter Graben
225
unverbauter Graben β >
60°
β ≤ 60°
OD + 0,40
OD + 0,40
> 225 bis ≤ 350
OD + 0,50
OD + 0,50
OD + 0,40
> 350 bis ≤ 700
OD + 0,70
OD + 0,70
OD + 0,40
> 700 bis ≤ 1200
OD + 0,85
OD + 0,85
OD + 0,40
> 1200
OD + 1,00
OD + 1,00
OD + 0,40
Bei den Angaben OD + x entspricht x /2 dem Mindestarbeitsraum zwischen Rohr und Grabenwand bzw. Grabenverbau (Pölzung). Dabei ist: OD der Außendurchmesser, in m der Böschungswinkel des unverbauten Grabens, gemessen gegen die Horizontale (siehe Bild 2 – DWA-A 139) β
Tabelle 2 – DIN EN 1610: Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Grabentiefe
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Grabentiefe m
Mindestgrabenbreite m
< 1,00
keine Mindestgrabenbreite vorgegeben
≥
1,00 bis ≤ 1,75
0,80
> 1,75 bis ≤ 4,00
0,90
> 4,00
1,00
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 6.2.3 Ausnahmen von der Mindestgrabenbreite Die Mindestgrabenbreite nach Tabelle 1 und Tabelle 2 darf unter den folgenden Bedingungen verändert werden: – wenn Personal den Graben niemals betritt, z. B. bei
automatisierten Verlegetechniken; – wenn Personal niemals den Raum zwischen Rohrlei-
tung und Grabenwand betritt; –
an Engstellen und bei unvermeidbaren Situationen.
In jedem Einzelfall sind besondere Vorkehrungen in der Planung und für die Bauausführung erforderlich. Aus bauverfahrenstechnischen Gründen (z. B. notwendiger Raum für Verdichtungsgeräte, gleichzeitige Herstellung von Anschlussleitungen) und aufgrund örtlicher Randbedingungen (z. B. Abfangen benachbarter Leitungen) kann es notwendig sein, dass der Planer/Auftraggeber eine größere Grabenbreite festlegen muss. Bei Abweichungen von den in der Rohrstatik festgelegten Grabenbreiten müssen die Lastannahmen überprüft werden (siehe Abschnitt 4.2).
6.3
Standsicherheit des Grabens
Die Standsicherheit des Grabens sollte entweder durch einen geeigneten Verbau (Pölzung) erreicht werden oder durch Abböschung bzw. andere geeignete Maßnahmen. Der Grabenverbau (Pölzung) ist in Übereinstimmung mit der statischen Berechnung so zu entfernen, dass die Rohrleitung weder beschädigt noch ihre Lage verändert wird. Die Grabenwände müssen entsprechend der DIN 4124 und der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22) geböscht oder verbaut werden. Neben dem in DIN 4124 genannten Normverbau können alle in einer statischen Berechnung nachgewiesenen Verbauarten eingesetzt werden. Grabenverbaugeräte müssen von der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft (BG BAU) zugelassen sein. Bei Geländebruchberechnungen ist die DIN 4084 zu beachten.
6.4
Grabensohle
Das Gefälle der Grabensohle und das Material der Grabensohle müssen den Festlegungen in den Planungsanforderungen entsprechen. Die Grabensohle sollte nicht gestört werden. Falls sie gestört wurde, muss die ursprüngliche Tragfähigkeit durch geeignete Maßnahmen wieder erreicht werden. Wo Rohre auf die Grabensohle verlegt werden, muss diese gemäß dem erforderlichen Gefälle und der Form vorbereitet werden, um ein Aufliegen des Rohrschaftes zu ermöglichen. Vertiefungen für Rohrmuffen müssen in der unteren Bettungsschicht oder in der Grabensohle in geeigneter Weise hergestellt werden. Bei Frost kann es erforderlich sein, die Grabensohle zu schützen, damit gefrorene Schichten weder unterhalb noch um die Rohrleitung herum verbleiben. Wo die Grabensohle instabil ist oder der Boden eine geringe Lastaufnahmekapazität aufweist, sind geeignete Vorkehrungen zu treffen (siehe 7.1 und 7.3).
6.4.1 Allgemeines Zum Einbau der Rohre, zur Herstellung von Rohrverbindung, Bettung, Seitenverfüllung, Abdeckung und Haupt verfüllung muss der Graben wasserfrei sein. Für die Grabensohle wird mindestens die ursprüngliche Tragfähigkeit des anstehenden Bodens gefordert. Die Grabensohle darf nicht auflockern oder aufweichen. Es müssen daher immer Schutz und Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, um die Tragfähigkeit dauerhaft ohne unzulässig große Verformungen zu erhalten.
6.4.2 Gründungsschicht Wenn im Bereich unterhalb der unteren Bettung (z. B. aufgrund instabiler, nicht tragfähiger Grabensohle) ein Bodenaustausch vorgenommen wird (vgl. Bild 1), muss dieser über die gesamte Grabenbreite und in sehr breiten Baugruben oder in Dämmen auf der Breite des vierfachen Rohraußendurchmessers vorgenommen werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen nach Abschnitt 7.3.2 zu ergreifen. Die Dicke der Gründungsschicht hängt von den Untergrundbedingungen ab und ist vom Planer vorzugeben. Die Austauschtiefe sollte mindestens 30 cm betragen. Die Einflüsse der Gründungsschicht müssen ggf. in der Rohrstatik berücksichtigt werden.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 6.4.3 Schutz- und Stabilisierungsmaßnahmen
Der Einfluss von Entwässerungsmaßnahmen auf die Grundwasserbewegung und die Standsicherheit der Umgebung ist zu berücksichtigen.
Mechanisch verursachte Bodenauflockerungen, z. B. durch Baugeräte lassen sich in der Regel durch Boden verdichtung, ggf. in Verbindung mit Einmischen von geeignetem Bindemittel ausgleichen oder stabilisieren.
Nach Abschluss der Wasserhaltungsmaßnahmen sind alle Baudränagen ausreichend zu verschließen.
Bei weichen Böden, bei nicht tragfähigen Böden, bei wechselhaften Untergründen, bei denen ein unterschiedliches Setzungsmaß zu erwarten und bei witterungsbedingten Aufweichungen ist der unbrauchbare Boden gegen geeignetes Material auszutauschen, z. B.: •
Lagenweiser Einbau eines Kies-Sand-Gemisches,
•
Lagenweiser Einbau von Schotter,
•
Beton.
Bei nicht filterstabilen Materialien muss ein unverrottbares Geotextil als Trennlage und Filter (vgl. Abschnitt 7.3.2) das Eindringen von Bettungsmaterial in die Gründungsschicht oder Seitenverfüllung verhindern. An eine Gründungsschicht aus mineralischem Material werden folgende Anforderungen gestellt, die im Rahmen der Bauausführung zu überprüfen sind: • •
Boden der Gruppe G1 oder G2 nach Tabelle 1, Verdichtungsgrad DPr gemäß Statik.
Eine Gründungsschicht aus Beton muss verdichtet oder mit selbstverdichtendem Beton hergestellt werden. Die Dicke und evtl. notwendige Bewehrung hat der Planer durch eine Bemessung vorzugeben. Es wird empfohlen, eine konstruktive Bewehrung vorzusehen. Vor dem Einbau der unteren Bettungsschicht muss der Beton erhärtet sein. Der Beton darf nicht unmittelbar an den Verbau anschließen, um Krafteinwirkungen beim Entfernen des Verbaues und Beschädigungen von Beton und Rohr zu verhindern. Diese Krafteinwirkungen können z. B. durch Trennlagen verhindert werden. Die vorige Festlegung gilt nicht für Unterwasserbeton.
6.5
Wasserhaltung
Während der Verlegearbeiten sind Gräben frei von Wasser zu halten, z. B. Regenwasser, Sickerwasser, Quellwasser oder Leckwasser aus Rohrleitungen. Art und Weise der Wasserhaltung dürfen die Leitungszone und die Rohrleitung nicht beeinflussen (siehe auch Anhang A). Vorkehrungen sind zu treffen, damit die Ausspülung von Feinmaterial während der Wasserhaltung verhindert wird.
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Eindringendes Grundwasser und anfallendes Oberflächenwasser sind durch eine geeignete Wasserhaltung aus dem Leitungsgraben soweit zu entfernen, dass eine planmäßige Lagerung und Bettung der Rohre erfolgen kann. Das Grundwasser muss in der Regel bis in eine Tiefe von 0,5 m unter Grabensohle abgesenkt werden. Dringt Wasser in den Rohrgraben ein, ist eine Sickerpackung als Stabilisierungsschicht vorzusehen. Hierzu kann eine Dränageschicht mit einem unverrottbaren Geokunststoff (vgl. Abschnitt 7.3.2) erstellt werden.
6.6
Dichtriegel
Leitungsgräben in Böden mit geringer Wasserdurchlässigkeit (z. B. bindige Böden) können in der Regel nicht wieder mit dem anstehenden Boden verfüllt werden, es werden dafür verdichtungsfähige Austauschböden, meistens Sande, verwendet. Diese Austauschböden haben gegenüber dem anstehenden Boden eine wesentlich höhere Wasserdurchlässigkeit. Der Leitungsgraben wirkt dadurch wie eine Dränage und kann damit zu einer Beeinflussung der Grundwassersituation führen. Sollte es dadurch zum Absenken des Grundwasserspiegels kommen, können Setzungen an Bauwerken und Schädigungen an Pflanzen die Folge sein. Ziel ist es, die ursprüngliche Grundwassersituation nicht zu verändern. Um dies zu erreichen, müssen an geeigneten Stellen Dichtriegel unter Beachtung der folgenden Punkte eingebracht werden: •
Dichtmaterial (z. B. Lehm),
•
Dichtriegel über maximalem GW-Stand,
•
die Filterstabilität zum gewachsenen Boden muss sichergestellt werden,
•
Einbau gegen den gewachsenen Boden über die gesamte Grabenbreite,
•
Längsdränage verhindern,
•
Querdränage nicht unterbrechen,
•
statische Bemessung für Rohre anpassen,
•
Verschluss in der Bauphase eingebauter Dränageleitungen.
Bei Hanglagen können besondere Maßnahmen notwendig werden.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
7
Leitungszone und Verbau (Pölzung)
7.1
Allgemeines
Baustoffe, Bettung, Verbau (Pölzung) und Schichtdicken der Leitungszone müssen mit den Planungsanforderungen übereinstimmen. Baustoffe sollten entsprechend 5.3.2 und 5.3.3 ausgewählt werden. Baustoffe für die Leitungszone sowie deren Korngröße und jeglicher Verbau (Pölzung) sind unter Berücksichtigung –
des Rohrdurchmessers;
–
des Rohrwerkstoffs und der Rohrwanddicke;
–
der Bodeneigenschaften
zu wählen. Die Breite der Bettung muss mit der Grabenbreite übereinstimmen, soweit nichts anderes festgelegt ist. Bei Leitungen unter Dämmen muss die Breite der Bettung dem vierfachen Außendurchmesser entsprechen, falls nicht anders festgelegt. Mindestwerte für c (siehe Bild 1) der Abdeckung sind 150 mm über dem Rohrschaft und 100 mm über der Verbindung. Wenn Baustoffe nach 5.3.3.2 und 5.3.3.3 verwendet werden, muss c den Planungsanforderungen entsprechen.
Örtlich vorhandener weicher Untergrund unterhalb der Grabensohle ist zu entfernen und durch geeignetes Material für die Bettung zu ersetzen. Wenn größere Mengen angetroffen werden, kann eine erneute statische Berechnung erforderlich werden. Die Qualität der Erdbaumaßnahmen im Bereich der Leitungszone beeinflusst wesentlich die Tragfähigkeit das Setzungsverhalten, die Gebrauchsfähigkeit, die Betriebssicherheit und die Nutzungsdauer der Abwasserleitungen und -kanäle. Die Eignung der einzubauenden Baustoffe hinsichtlich der bodenmechanischen Parameter und insbesondere der statischen Berechnung muss nachgewiesen werden. DIN EN 1610 definiert die Leitungszone aus Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung, bei Leitungen im Graben in der Breite des Grabens, bei Leitungen im Damm oder in sehr breiten Gräben in der Breite des vierfachen Außendurchmessers der Rohre (siehe Arbeitsblatt ATVDVWK-A 127). Eine Zuordnung ausgewählter Bodenarten nach DIN 18196 zu den Bodengruppen aus dem Arbeitsblatt ATVDVWK-A 127 und Verdichtbarkeitsklassen nach ZTV AStB 97/06 sind in Tabelle 1 zusammengefasst. In Bild 3 sind die Verdichtungsanforderungen dargestellt. Hinweise zu Einbau, Verdichtung und Verbau können Abschnitt 11 entnommen werden. Schütthöhe und Anzahl der Übergänge können für gängige Verdichtungsgeräte den Erfahrungswerten aus Tabelle 2 entnommen werden. Leitungsgräben müssen gemäß DIN 4124, DIN 18301, DIN 18303 und DIN 18304 hergestellt werden.
Tabelle 1: Zuordnung der Bodenarten
Gruppen nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127
G1
G2
nichtbindige Böden, Kies,
GW weitgestufte Kies–Sand-Gemische GI abwechselnd abgestufte Kies/Sand-Gemische GE enggestufte Kiese
V1 V1 V1
Sand
SW weitgestufte Sand/Kies-Gemische SI abwechselnd abgestufte Sand/Kies-Gemische SE enggestufte Sande
V1 V1 V1
schwachbindige Böden, Kies,
GU Kies/Schluff-Gemisch GT Kies/Ton-Gemisch
V1 V1
Sand
SU ST
V1 V1
bindige Mischböden, feinkörnige Böden
GŪ Kies/Schluff-Gemisch GT*) Kies/Ton-Gemisch SŪ Sand/Schluff-Gemisch ST*) Sand/Ton-Gemisch UL leicht plastische Schluffe UM mittelplastische Schluffe
G3
28
Kurzzeichen nach DIN 18196
Verdichtbarkeitsklasse nach ZTV A-StB 97
Januar 2010
Sand/Schluff-Gemisch Sand/Ton-Gemisch
V2 V2 V2 V2 V3 V3
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
Gruppen nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 feinkörnige Böden, Böden mit organischen Beimengungen G4
Verdichtbarkeitsklasse nach ZTV A-StB 97
Kurzzeichen nach DIN 18196 TL TM TA UA OU OT OH
leicht plastische Tone mittelplastische Tone ausgeprägt plastische Tone ausgeprägt zusammendrückbarer Schluff Schluffe mit organischen Beimengungen Tone mit organischen Beimengungen grob- bis gemischtkörnige Böden mit Beimengungen humoser Art
V3 V3 –**) –**) –**) –**) –**)
A NMERKUNGEN *) bindiger Boden mit Feinkornanteil 15 % bis 40 % **) nicht geeignet für die Verfüllung im Straßenraum
Tabelle 2: Bodenverdichtung, Schütthöhen und Zahl der Übergänge
Geräteart
Verdichtbarkeitsklassen V1*) Dienst- Eig- Schüttgewicht nung höhe [kg] [cm]
V2*) Zahl Eigder nung Übergänge
Schütthöhe [cm]
V3*) Zahl Eigder nung Übergänge
Schütthöhe [cm]
Zahl der Übergänge
1. Verdichtungsgeräte (vorwiegend für die Leitungszone) Vibrationsstampfer
leicht mittel schwer
bis 30 30–60 60–100
+ o o
bis 20 20–40 30–50
2–4 2–4 2–4
+ o o
bis 20 20–30 20–40
2–4 3–4 3–4
– – –
– – –
– – –
Explosionsstampfer
mittel
bis 100
o
20–40
3–4
o
20–40
3–4
–
–
–
Flächenrüttler
leicht mittel
bis 100 100–300
+ o
bis 20 20–30
3–5 3–5
+ o
bis 15 15–25
4–6 4–6
– –
– –
– –
2. Verdichtungsgeräte (oberhalb der Leitungszone ab 1 m Überdeckungshöhe) Vibrationsstampfer
mittel schwer
30–60 60–100
+ +
20–40 30–50
2–4 2–4
+ +
20–30 20–40
2–4 2–4
o o
10–30 20–30
2–4 2–4
Explosionsstampfer
mittel
bis 100
o
20–40
3–4
o
20–40
3–4
o
20–30
3–5
Flächenrüttler
mittel schwer
100–300 300–750
+ +
20–40 30–60
3–5 3–5
o o
20–40 30–50
3–5 3–5
– –
– –
– –
Vibrations walzen
schwer 600–8000
+
30–80
4–6
+
30–60
4–6
o
30–60
4–6
A NMERKUNGEN: + empfohlen o meist geeignet, muss auf den Einzelfall abgestimmt werden – ungeeignet *) V1 Nichtbindige bis schwachbindige, grobkörnige und gemischtkörnige Böden (GW, GI, GE, SW,SI, SE, GU, GT, SU, ST) V2 Bindige, gemischtkörnige Böden (GU, GT, SU, ST) V3 Bindige, feinkörnige Böden (UL, UM, TL, TM)
DWA-Regelwerk
Januar 2010
29
DIN EN 1610 / DWA-A 139
Bild 3: Verdichtungsanforderungen nach ZTV A-StB
Die Anschlüsse von Rohren an Schächte und Bauwerke müssen gelenkig ausgeführt werden. Eine ggf. vorgesehene Betonbettung muss an diesen Stellen unterbrochen werden. Das Gleiche gilt ggf. für die Rohrleitung, sofern Setzungen zu erwarten sind. Notwendigkeit, Art und Umfang der Unterbrechungen müssen vom Planer gemäß statischer Berechnung festgelegt werden.
Die Auswahl erfolgt in Abhängigkeit von Rohrwerkstoff, Rohrtyp, Baugrund, Grundwasser und jeweiliger Nenn weite. Die Angaben der Rohrhersteller sind zu beachten.
Der statische Nachweis nach Arbeitsblatt ATV-DVWK A 127 muss vorliegen und auf der Baustelle inhaltlich bekannt sein.
7.2.0 Allgemeines
Die Übereinstimmung von Lastannahmen der Planung und Bauausführung ist zu prüfen. Bei Änderungen sind gegebenenfalls neue statische Nachweise zu erstellen. Für die Leitungszone eignen sich in der Regel folgende Baustoffe aus der Bodengruppe G1: •
Sande mit Ungleichförmigkeitszahl C U ≥ 3,
•
stark sandige Kiese mit Größtkorn 20 mm, Sandanteil > 15 % und Ungleichförmigkeitszahl C U ≥ 3,
•
Ein-Korn-Kiese,
•
Brechsand-Splitt-Gemische mit Größtkorn 11 mm für Rohre < DN 900 und Größtkorn 20 mm für Rohre ≥ DN 1000.
Soweit das ausgehobene Bodenmaterial diesen Kriterien entspricht, muss dieses vorrangig wiederverwendet werden.
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Januar 2010
7.2
Ausführungen der Bettung
Die Bettung muss eine gleichmäßige Druckverteilung unter dem Rohr im Auflagerbereich sicherstellen (vgl. Bild 4). Dadurch werden Risse, Verformungen, Punktlagerungen und Undichtheiten vermieden. Nach dem Herstellen der Rohrverbindung muss das Unterstopfen des Rohres sorgfältig ausgeführt werden, z. B. mit schmalen Handstampfern. Das Rohr muss so wohl in der Sohllinie als auch im Zwickelbereich mit dafür geeigneten Verdichtungsgeräten unter Berücksichtigung der folgenden Randbedingungen: • •
ausreichender Arbeitsraum, Außendurchmesser,
•
Dicke der oberen Bettungsschicht (rechnerischer Auflagerwinkel),
•
Bettungsmaterial,
•
Verformungsverhalten der Rohre
gleichmäßig unterstopft werden.
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Im Rahmen der Planung wird die Art der Bettung festgelegt. Regelausführung sollte Bettungstyp 1 (siehe Abschnitt 7.2.1) sein.
Über eine Rohrleitungslänge muss der gleiche Bettungstyp ausgeführt werden. Wechselnde Bettungstypen führen zu unterschiedlichen Belastungen des Rohres.
Für Kreisprofile kann Tabelle 3 eine Zuordnung der in DIN EN 1610 dargestellten Bettungstypen zu den in Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 definierten Lagerungsfällen und den Auflagerarten entnommen werden.
2
2
α
α
Bild 4: Spannungsverteilung bei falscher und richtiger Bettung
Tabelle 3: Bettungstyp, Auflagerungsfall und Auflagerart für Kreisprofile
DIN EN 1610
Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127
Bettungstyp
Lagerungsfall
1
I, II, III
Kies/Sand, Beton
2
I*
Kies/Sand
3
I*
Gewachsener Boden
Auflagerart
A NMERKUNG : *) gilt nur bis 120° Auflagerwinkel
DWA-Regelwerk
Januar 2010
31
DIN EN 1610 / DWA-A 139
Bild 5: Gleichmäßige Lagerung des Rohrschaftes auf der unteren Bettungsschicht und Freiliegen der Rohrverbindung
7.2.1 Bettung Typ 1 (Regelausführung) Bettung Typ 1 (Bild 3 – DIN EN 1610) darf für jede Leitungszone angewendet werden, die eine Unterstützung der Rohre über deren gesamte Länge zulässt und die unter Beachtung der geforderten Schichtdicken a und b hergestellt wird. Dies gilt für jede Größe und Form von Rohren, z. B. kreisförmig, nicht kreisförmig, und mit Fuß. Sofern nichts anderes vorgegeben ist, darf die Dicke der unteren Bettungsschicht a gemessen unter dem Rohrschaft, folgende Werte nicht unterschreiten: –
100 mm bei normalen Bodenverhältnissen;
–
150 mm bei Fels oder festgelagerten Böden.
Die Dicke b der oberen Bettungsschicht muss der statischen Berechnung entsprechen.
In Fällen, bei denen kein geeigneter Boden für eine unmittelbare Rohrbettung ansteht, muss die Grabensohle tiefer ausgehoben und eine Bettung aus verdichtungsfähigem Material eingebracht werden. Punktlagerungen – vor allem im Bereich der Rohrverbindung – müssen vermieden werden (vgl. Bild 5). Der Planer muss die Dicke a der Bettungsschicht vorgeben. Die in DIN EN 1610 angegebene Dicke für die untere Bettungsschicht a = 100 mm (siehe Bild 6) ist ein Mindestwert. Um die Gefahr von Schäden am Rohr und Setzungen zu reduzieren, sollte die Dicke a in Abhängigkeit vom Rohrdurchmesser auf a = 100 mm + 1/10 DN erhöht werden. Stehen in der Grabensohle Fels, steiniger Boden oder Böden mit fester Konsistenz bzw. dichter Lagerung an (z. B. Ton, Geschiebemergel, Moränenkies) sollte die untere Bettungsschicht unter dem Rohrschaft in einer Dicke a = 100 mm + 1/5 DN (siehe Bild 6) ausgeführt werden; sie muss mindestens 150 mm dick sein, um Lastkonzentrationen zu vermeiden. Für die untere und obere Bettungsschicht muss das gleiche Material verwendet werden. Dies gilt auch für die Verfüllmaterialien in Längsrichtung. Der Verdichtungsgrad der oberen Bettungsschicht muss mindestens dem der unteren Bettungsschicht entsprechen.
Bild 3 – DIN EN 1610: Bettung Typ 1
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Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Die Dicke b der oberen Bettungsschicht muss der statischen Berechnung bzw. den Planvorgaben entsprechen. Sie ergibt sich aus dem Auflagerwinkel α und beträgt z. B. für •
einen Auflagerwinkel von 2 α = 90°: b=0,15 OD,
•
einen Auflagerwinkel von 2 α = 120°: b=0,25 OD.
7.2.3
Bettung Typ 3
Bettung Typ 3 (Bild 5 – DIN EN 1610) darf im gleichmäßigen, relativ feinkörnigen Boden verwendet werden, der eine Unterstützung der Rohre über deren gesamte Länge zulässt. Rohre dürfen direkt auf die vorbereitete Grabensohle verlegt werden. Die Dicke b der oberen Bettungsschicht muss der statischen Berechnung entsprechen.
Bild 5 – DIN EN 1610: Bettung Typ 3 2
α
b a
Bild 6: Bettung Typ 1
7.2.2
Bettung Typ 2
Bettung Typ 2 (Bild 4 – DIN EN 1610) darf im gleichmäßigen, relativ lockeren, feinkörnigen Boden verwendet werden, der eine Unterstützung der Rohre über deren gesamte Länge zulässt. Rohre dürfen direkt auf die vorgeformte und vorbereitete Grabensohle verlegt werden. Die Dicke b der oberen Bettungsschicht muss der statischen Berechnung entsprechen.
7.3
Besondere Ausführungen von Bettung oder Tragkonstruktionen
Falls die Grabensohle nur eine geringe Tragfähigkeit für die Rohrbettung aufweist, ist eine besondere Ausführung erforderlich. Dies ist in der Regel bei nicht standfesten Böden, z. B. Torf, Fliessand, der Fall. Beispiele für eine besondere Ausführung sind der Austausch von Boden durch andere Baustoffe, z. B. Sand, Kies und hydraulisch gebundene Baustoffe, die Unterstützung der Rohrleitung durch Pfähle, z. B. unter Ver wendung von Querbalken oder Stützen im Rohrkämpfer, Längsbalken oder Platten aus bewehrtem Beton, die die Pfähle überspannen. Übergänge zwischen verschiedenartigem Untergrund mit unterschiedlichen Setzungseigenschaften sollten bei der Planung und der Herstellung berücksichtigt werden. Jede besondere Ausführung von Bettung oder Tragkonstruktion darf nur verwendet werden, wenn ihre Eignung durch eine statische Berechnung nachgewiesen wurde. A NMERKUNG: Erdverlegte Rohrleitungen, die auf Pfählen verlegt werden, können extremen Lasten ausgesetzt sein.
Bild 4 – DIN EN 1610: Bettung Typ 2
Der Verdichtungsgrad der oberen Bettungsschicht muss mindestens dem der unteren Bettungsschicht (hier: Grabensohle) entsprechen.
DWA-Regelwerk
Januar 2010
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 7.3.1
Betonbettung
Eine Betonbettung (siehe Bild 7 und Bild 8) kann beispielsweise bei: örtlich unterschiedlichen Bodenarten,
•
•
wechselnden Grundwasserständen,
•
stark geneigter Grabensohle,
•
Fels,
Betonbettungen für Rohre ohne Fuß werden in der Regel in den folgend beschriebenen Arbeitsschritten eingebracht:
•
•
b a
erforderlich werden.
•
2α
1,5-facher größter Korndurchmesser
Betonierfuge
Bild 7: Bettung Typ 1 – Betonbettung für Rohre ohne Fuß, obere Bettung nach Rohreinbau betoniert, a = 50 mm + 1/10 DN, min a = 100 mm
Einbringen der unteren Betonschicht in der Dicke a abzüglich des 1,5-fachen des größten Zuschlagkorndurchmessers (vgl. Bild 7). Rohre müssen auf ausreichend wassergesättigte Holzkeile gelegt werden. Einbringen der oberen Betonschicht in der Dicke b zuzüglich des 1,5-fachen des größten Zuschlagkorndurchmessers mit mindestens plastischem Beton.
Bei Rohren mit Fuß sind diese auf eine Frischmörtelschicht zu legen (vgl. Bild 8) und die Randbereiche nachzustopfen. Als Beton für die Bettung muss mindestens ein Beton der Festigkeitsklasse C 12/15 eingebracht werden. Wird eine Bewehrung vorgesehen muss mindestens ein Beton der Festigkeitsklasse C 16/20 verwendet werden. Die Expositionsklassen müssen nach den vorhandenen Randbedingungen festgelegt werden. Es ist sicherzustellen, dass eine Belastung des Rohres durch die Einbettung und Überschüttung erst nach ausreichendem Erhärten des Betons erfolgen kann. Die Ausführung einer Betonbettung hat Einfluss auf die relative Ausladung und muss bei der statischen Berechnung berücksichtigt werden.
a
Bild 8: Bettung Typ 1 – Betonbettung für Rohre mit Fuß, auf einer Mörtelschicht eingebaut, a = 50 mm + 1/10 DN, min a = 100 mm
Bei Einbau in Gräben wird empfohlen bis an die Grabenwand bzw. bis an die Trennschichten zum Verbau zu betonieren. a
≥
Weiterhin ist eine Teil- oder Vollummantelung (vgl. Bild 9) der Rohre möglich. Die konstruktive Gestaltung und die Betongüte muss durch den Planer festgelegt werden. Bei biegeweichen Rohren muss zwischen Rohr und Betonplatte eine Zwischenlage aus verdichtungsfähigem nichtbindigem Material (vgl. Tabelle 1) mit einer Mindestdicke der unteren Bettungsschicht entsprechend Abschnitt 7.2.1 vorgesehen werden. Wird eine Betonummantelung vorgesehen, muss diese so ausgeführt werden, dass die gesamte statische Belastung von ihr aufgenommen werden kann.
34
Januar 2010
D O
a
Bild 9: Vollummantelung mit Beton, a = 1/4 DN, min a = 100 mm
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 7.3.2 Geokunststoffe Bei dem Einbau von Rohrleitungen in weichen, schwer entwässerbaren Böden kann eine Stabilisierung der unteren Bettungsschicht erforderlich werden. In Bild 10 ist an der Grabensohle eine mit einem Geokunststoff umhüllte stabilisierende Schicht aus grobkörnigem Material mit eingelagerter Dränung angeordnet. Da neben der Trenn- und Filterfunktion auch Zugkräfte aufgenommen werden sollen, bietet sich hierfür eine Kombination aus Geogitter und Vliesstoff an. Ein Trenn- und Filtergeotextil verhindert das Einspülen von Feinkornanteilen aus dem anstehenden feinkörnigen Boden in das grobkörnige Füllmaterial des Rohrgrabens (Suffosion). Kriterien für die Auswahl des Geotextils sind die Robustheitsklasse (Einbaubedingungen) und die Filtereigenschaften ( kf -Wert, Filterregel). Nähere Angaben zu Trenn- und Filtertextilien siehe FGSV 535 M GEOK E sowie ZTV E-StB 09. Eine geeignete Maßnahme ist z. B. das teilweise oder gesamte Einhüllen der Leitungszone in unverrottbare Geokunststoffe.
Sand
Geotextil als Trennlage und Filter
Da diese selbstverdichtenden Verfüllmaterialien bezüglich ihrer bodenmechanischen Eigenschaften und damit ihres Einflusses auf das Rohr-Boden-System nicht durch die Bodengruppen gemäß Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 abgedeckt werden, muss ihre Eignung im konkreten An wendungsfall unter Berücksichtigung der Interaktion mit dem natürlichen anstehenden Boden gesondert untersucht werden. Hierzu wird empfohlen, einen Sachverständigen für Geotechnik einzuschalten. Insbesondere müssen die folgenden bodenmechanischen Kennwerte vor Einbau des Materials durch den Planer vorgegeben werden: •
einaxiale Druckfestigkeit,
•
Wichte des Bodens mit und ohne Grundwasser,
•
Scherparameter (Kohäsion, Reibungswinkel),
• •
Durchlässigkeit,
•
Filtereigenschaften,
•
Porenvolumen,
•
Quell- und Schwindeigenschaften.
Darüber hinaus müssen mindestens folgende Kriterien untersucht werden: •
anstehender Boden Rohrgraben
Stabilisierungsschicht
Geokunststoff für Stabilisierungsschicht Dränrohr
Bild 10: Bauausführung mit Geokunststoffen
7.3.3 Selbstverdichtende Verfüllmaterialien Zur Herstellung von Leitungszone und Hauptverfüllung stehen als Sonderverfahren fließfähige selbstverdichtende Verfüllmaterialien zur Verfügung. Bestandteile neben Wasser können sein: •
klassiertes mineralisches nichtbindiges oder auch bindiges Material (anstehender Grabenaushub, andernorts gewonnenes Bodenmaterial oder Recyclingmaterial),
•
Zement,
•
Kalk und
•
plastifizierende und stabilisierende Zusatzstoffe.
Die Mischungszusammensetzung muss in Abhängigkeit der Eigenschaften der Ausgangsstoffe und den Anforderungen des Auftraggebers festgelegt werden.
DWA-Regelwerk
Verformungsmodul,
Auswirkungen der Inhaltsstoffe und der Eluate auf Grundwasser und Boden,
•
Lösbarkeit bei Aufgrabungen,
•
Dauerhaftigkeit,
•
zeitabhängiges Verformungsverhalten (beispielsweise „Schwinden“, „Kriechen“, Quellen),
•
Langzeitverhalten,
•
Verträglichkeit der Inhaltsstoffe untereinander sowie mit dem anstehenden Boden und dem Bauwerk Kanal.
Der Anwender des Verfahrens muss über ein Qualitätssicherungssystem verfügen, alle Produktionsschritte in Arbeitsanweisungen dokumentieren sowie ein adäquates System zur Eigen- und Fremdüberwachung vorweisen. Dies betrifft insbesondere den Nachweis der statisch relevanten bodenmechanischen Kennwerte (siehe Abschnitt 10.4). Für die Vorgehensweise bei geotechnischen Untersuchungen ist in Anhang F ein Beispiel angegeben. Da die fließfähigen Verfüllmaterialien im Einbauzustand keine oder eine nur sehr geringe Scherfestigkeit aufweisen, besteht generell die Gefahr •
des Aufschwimmens mit der Folge von Lageabweichungen,
•
von Verformungen der einzubauenden Leitungen und Kanäle,
•
von Beschädigungen der Anschlüsse und Anschlussleitungen.
Januar 2010
35
DIN EN 1610 / DWA-A 139 In der Regel muss bei fließfähigen Verfüllmaterialien in Abhängigkeit dessen spezifischen Gewichtes eine Fixierung der Leitungen, Kanäle und Anschlussleitungen in ausreichend kurzen Abständen erfolgen. Der Rückbau des Verbaues muss sowohl in der statischen Berechnung des Verbaues als auch in der statischen Berechnung des Rohres berücksichtigt werden. Der Verbau muss rechtzeitig entfernt werden, um eine Verbauspur und evtl. Hohlräume hinter dem Verbau sicher und kraftschlüssig zu verfüllen. Neben den üblichen Vorerkundungsmaßnahmen muss der Leitungsgraben daraufhin untersucht werden, ob ein Abfließen des Verfüllmaterials möglich ist (z. B. durch nichtverfüllte, außer Betrieb genommene Leitungen oder Klüfte), um Folgeschäden zu vermeiden. Auf die Gefahr des Ertrinkens oder Versinkens von Personen während der Verfüll- und Aushärtungsphase wird hingewiesen. Daher kommt der Sicherung der Baustelle eine besondere Bedeutung zu.
7.4
Verbau – Wechselwirkungen zum Rohr-Boden-System
7.4.1 Allgemeines Der Einbau des Bodens, seine Verdichtung und der Rückbau des Verbaues stehen in direktem Zusammenhang mit den statischen Auswirkungen auf die einzubauenden Bauteile, der Einhaltung von Höhen- und Seitenlage, sowie der Herstellung der Oberflächen und deren vorgesehene Nutzung. Für den statischen Nach weis der Bauteile ist zu beachten, dass der Einsatz von Verbaugeräten zu unterschiedlichen Randbedingungen hinsichtlich der möglichen Bauzustände aus Ein- und Rückbau führen kann. Außerdem muss beachtet werden, dass Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von benachbarten Gebäuden, Leitungen, anderen Anlagen oder Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden. Die Verdichtung des Bodens in der Leitungszone und der Hauptverfüllung sollte gegen den vorhandenen Boden erfolgen. Abweichungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Der Einsatz selbstverdichtender Verfüllstoffe in der Leitungszone und Grabenverfüllung erfordert hinsichtlich des Verbaues, der Arbeitsschritte bei der Verfüllung, der Sicherstellung von Form- und Kraftschluss zum anstehenden Boden, der Vermeidung von Belastungsänderungen in Längsrichtung besondere Überlegungen. Für den Rückbau gelten grundsätzlich die in Abschnitt 7.4.3 gemachten Aussagen.
36
Januar 2010
7.4.2 Arbeitsraum und Bodenverdichtung Die Herstellung des statisch erforderlichen Auflagerwinkels (siehe Bild 4) und die Zwickelverdichtung mit geeignetem Gerät erfordert eigenständige Festlegungen zur Arbeitsraumbreite, sodass der erforderliche Auflagerwinkel erreicht und das Bauteil ausreichend unterstützt wird. Der Arbeitsraum ist auf die notwendigen Arbeiten vom Planer festzulegen. Die statische Berechnung nach Arbeitsblatt ATV-DVWK A 127 legt einen Auflagerwinkel für die Bauteile fest. Die Dicke der verdichteten oberen Bettungsschicht ergibt den Auflagerwinkel. Die Rohrzwickel müssen in Abhängigkeit der Außendurchmesser der Bauteile mit einem Verfahren so verdichtet werden, dass die in der Statik zugrunde gelegte Verdichtung und der Auflagerwinkel erreicht werden.
7.4.3 Kraftschluss zwischen Verbau und Boden Der Verbau muss den anstehenden Boden vollständig und kraftschlüssig stützen (siehe DIN 4123, DIN 4124). Dies gilt auch z. B. im Bereich kreuzender Leitungen. Setzungen des seitlichen Bodens und der Oberflächen müssen sicher vermieden werden. Die statische Berechnung nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 berücksichtigt den Verbau hinsichtlich möglicher Wechselwirkung aus der Bodenverdichtung der Leitungszone und Hauptverfüllung zum anstehenden Boden. Die möglichen Auswirkungen müssen sowohl bei der direkten Verdichtung gegen den anstehenden Boden als auch bei einem nach dem Rückbau entstehenden Spalt berücksichtigt werden. Statische Berechnung und Bauausführung müssen übereinstimmen. Die nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 zugrunde liegenden Randbedingungen sehen vor, dass innerhalb einer Grabenbreite vom 4-fachen Außendurchmesser des Bauteils grundsätzlich die Grabenbedingungen gelten. Damit verbunden ist auch, dass die Verdichtung der Leitungszone durch den Rückbau des Verbaues nicht weiter als rechnerisch angesetzt reduziert wird. Dies gilt auch für den seitlichen Bettungsreaktionsdruck zwischen Bauteil und anstehendem Boden.
7.4.4 Einbringen und Rückbau des Verbaues Der Ein- und Rückbau des Verbaues muss so erfolgen, dass nachteilige Auswirkungen auf bestehende Bauwerke ausgeschlossen sind. Der Graben muss auch an den Stirnseiten gesichert sein. Die Arbeitsschutzregeln gelten für den gesamten Arbeitsbereich.
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Der Arbeitsraum seitlich des herzustellenden Bauwerks muss für alle anfallenden Arbeiten uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
8
Für den Rückbau des Verbaues ist insbesondere zu beachten: •
Der Rückbau muss den Randbedingungen der statischen Berechnung nach Arbeitsblatt ATV-DVWK A 127 entsprechen.
•
Lageveränderungen des Abwasserkanals müssen vermieden werden.
•
Auswirkungen durch Bodenverbesserung/Bodenverfestigung.
•
Auflockerungen des Bodens unter dem Bauwerk und der Leitungszone dürfen nur soweit erfolgen, wie diese in der statischen Berechnung berücksichtigt wurden.
•
Boden und Grundwasserverhältnisse sind hinsichtlich der möglichen Auflockerungen des verdichteten Bodens beim Rückbau besonders zu beachten.
•
Zwischen Verbau und Beton-Auflager in der Grabensohle sollte kein Kraft- oder Formschluss bestehen.
Die Statik des eingesetzten Verbaues muss für den Einzelfall überprüft werden. Für den Fall, dass Beton in der Leitungszone zum Nachweis der Aussteifung eingesetzt wird, ist dieser Fall gesondert nachzuweisen.
Einbau/Herstellen der Rohrleitung A NMERKUNG: Im Rahmen dieses Abschnitts schließt der Begriff „Rohre“ auch „Formstücke und andere Rohrleitungsbauteile“ ein, falls nichts anderes angegeben ist.
8.0
Allgemeines
Arbeitsmittel zum Heben von Lasten müssen insbesondere verhindern, dass die Lasten: •
sich ungewollt gefährlich verlagern oder im freien Fall herabstürzen oder
•
unbeabsichtigt ausgehakt werden.
Für Transport und Einbau der Rohre und Bauteile sollten daher formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel verwendet werden. Abweichend davon dürfen auch kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel verwendet werden, wenn der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich sicher verhindert ist. Die Betriebsanleitungen für die Hebehilfen müssen eingehalten werden. Die Einbauanleitungen der Hersteller für Rohre, Formstücke und andere Rohrleitungsbauteile müssen beachtet werden.
8.1
Vorarbeiten/Absteckung
Vor der Absteckung muss eine ausreichende Erkundung durchgeführt werden, um die Lage von Rohren, Kabeln oder sonstigen unterirdischen Einrichtungen sicher zu erkennen. Falls die Ergebnisse dieser Untersuchung die Richtung und Tiefenlage beeinflussen, ist der Planer davon in Kenntnis zu setzen. Mittellinie und Breite an der Oberkante des Grabens müssen genau eingemessen, markiert und aufgezeichnet werden. Vorübergehend eingesetzte Absteckpflöcke müssen in stabilen Positionen gesichert werden, um Lageänderungen zu vermeiden.
DWA-Regelwerk
Januar 2010
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 8.2
Lieferung, Be- und Entladen und Transport auf der Baustelle
Rohre, Rohrleitungsteile und Verbindungszubehör müssen bei der Lieferung überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie ausreichend gekennzeichnet sind und mit den Planungsanforderungen übereinstimmen. Herstelleranweisungen sind einzuhalten. Bauprodukte müssen sowohl bei der Lieferung als auch unmittelbar vor dem Einbau sorgfältig untersucht werden, um sicherzustellen, dass sie keine Schäden aufweisen. Bei Anlieferung müssen die Baustoffe und Bauteile auf Mängel geprüft werden. Dabei muss festgestellt werden, ob die nach den jeweils geltenden Normen bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen vorgeschriebene Kennzeichnung vorhanden ist. Es muss kontrolliert werden, ob die Lieferung mit der Planungsvorgabe übereinstimmt.
8.3
Lagerung
Herstelleranweisungen und Anforderungen entsprechender Produktnormen sind einzuhalten. Alle Materialien sollten in geeigneter Weise gelagert werden, um sie sauber zu halten und Verunreinigungen oder Beschädigung zu vermeiden, z. B. Dichtmittel aus Elastomeren sind sauber zu halten und, wo erforderlich, gegen Ozonquellen (z. B. elektrische Geräte), Sonnenlicht und Öl zu schützen. Rohre sind zu sichern, um Schäden durch Abrollen zu vermeiden. Übermäßige Stapelhöhen sollten vermieden werden, um die Rohre im unteren Teil des Stapels nicht zu überlasten. Rohrstapel dürfen nicht in der Nähe offener Gräben angelegt werden. Rohre mit Außenschutz sind, wo erforderlich, auf Unterlagen zu lagern, die sie vom Boden fernhalten, um die Beschädigung des Außenschutzes und der Verbindungen zu vermeiden. Bei kaltem Wetter sollten alle Rohre auf Unterlagen gelagert werden, um ein Festfrieren am Boden zu verhindern.
Ein Beschädigen der Rohre, z. B. durch ungeeignete Halte- oder Greifvorrichtungen, durch unzulässige Aufhängung oder durch Stöße, muss unbedingt vermieden werden. Kann die Anwesenheit von Personen im Gefahrenbereich hängender Lasten arbeitsbedingt nicht vermieden werden – beispielsweise beim Einbau von Rohren und Schachtfertigteilen – müssen geeignete Maßnahmen festgelegt und angewendet werden.
8.5
8.5.1 Allgemeines Die Rohrverlegung sollte am unteren Ende der Leitung beginnen, wobei die Rohre üblicherweise so verlegt werden, dass die Muffen zum oberen Ende weisen. Wenn die Arbeiten länger unterbrochen werden, sollten die Rohrenden vorübergehend verschlossen werden. Schutzkappen sollten erst unmittelbar vor der Herstellung der Rohrverbindung entfernt werden. Rohre sollten vor dem Eindringen von Material geschützt werden. Jegliches Material ist aus den Rohren zu entfernen. Falls eine Orientierung der Rohre notwendig ist, z. B. durch Kennzeichnung des Rohrscheitels, ist diese bei der Verlegung einzuhalten. Die Übereinstimmung von Lastannahmen der Planung und Bauausführung ist zu prüfen. Bei Änderungen sind gegebenenfalls neue statische Nachweise zu erstellen. Folgende Arbeitsschritte sind für den Einbau von Rohren (teilweise werkstoffabhängig) notwendig: •
Herstellen der Grabensohle,
•
Herstellen der Bettungsschicht,
•
Anschlagen der Rohre mit geeigneten Lastaufnahmemitteln,
•
Ablassen in den Rohrgraben,
• •
8.4
Verlegen/Einbau der Rohre
zentrisches Zusammenfügen der Rohre, Verschweißen der Rohre,
Ablassen in den Rohrgraben
•
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Schäden sind geeignete Geräte und Verfahren für das Ablassen der Bauteile in den Rohrgraben zu verwenden.
dauerhaft korrossionssicheres und dichtes Verschließen der Aussparungen von Transport- und Einbauankern,
•
Unterstopfen des Zwickelbereichs und Fertigstellung der oberen Bettungsschicht,
Rohre, Rohrleitungsteile, Dichtmittel und ggf. vorhandener Außen- und Innenschutz müssen vor dem Ablassen in den Rohrgraben auf Beschädigungen geprüft werden. Instandgesetzte Bauteile dürfen nur eingebaut werden, wenn sie den Anforderungen der Planung entsprechen.
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Januar 2010
•
lagenweise Herstellung der Seitenverfüllung, Abdeckung und Hauptverfüllung.
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 8.5.2 Richtung und Höhenlage (Trassierung) Die Rohre sind genauestens nach Richtung und Höhenlage innerhalb der durch die Planung vorgegebenen Grenzwerte zu verlegen. Jede notwendige Nachbesserung der Höhenlage muss durch Auffüllen oder Abtragen der Bettung erfolgen, wobei sicherzustellen ist, dass die Rohre letztendlich über ihre gesamte Länge aufgelagert sind. Abschließende Verlegekorrekturen dürfen niemals durch örtliches Herummurksen erfolgen. Die Einflussfaktoren für Grenzwerte sind in Anhang H beschrieben.
8.5.3 Verbindungen Endverschlüsse mit Schutzfunktion dürfen erst unmittelbar vor der Verbindung entfernt werden. Die Teile der Rohroberfläche, die mit den Verbindungsmaterialien in Berührung kommen, müssen unbeschädigt, sauber und, falls erforderlich, trocken sein. Steckverbindungen sind mit den vom HersteIler empfohlenen Gleitmitteln und Verfahren zu behandeln. Wenn Rohre nicht manuell verbunden werden können, sind geeignete Geräte zu verwenden. Falls notwendig, sind die Rohrenden zu schützen. Die Rohre sollten unter stetigem Aufbringen axialer Kräfte zwängungsfrei verbunden werden, ohne die Bauteile zu überlasten. Die Richtungsgenauigkeit sollte geprüft und, falls erforderlich, nach dem Verbinden korrigiert werden. Wo ein Spalt zwischen Spitzende und Muffe des folgenden Rohres vorgegeben ist, sind die vom Hersteller angegebenen Grenzwerte einzuhalten. Beim Herstellen der Rohrverbindung muss bei biegesteifen Rohrwerkstoffen, in Abhängigkeit von der Verbindungstechnik, eine Stoßfuge zwischen den Rohren von mindestens 5 mm eingehalten werden. Die maximale Stoßfuge wird vom Rohrhersteller angegeben. Bei betrieblichen Notwendigkeiten (z. B. Bergsenkungen) sollte der maximale Spalt – bei der die Dichtheit der Rohrverbindungen noch sichergestellt sein muss – vom Auftraggeber unter Berücksichtigung der •
betrieblichen Randbedingungen,
•
Einbausituationen,
•
Boden- und Grundwasserbedingungen,
vorgegeben werden. Die angegebene oder erforderliche Stoßfuge muss eingehalten werden, um Beschädigungen an den Rohrenden durch Zwängungen zu vermeiden bzw. um Dehnungen zu ermöglichen.
DWA-Regelwerk
Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die ein kontrolliertes zentrisches Zusammenführen der Rohre ermöglichen um ein Abscheren der Dichtelemente oder Sprengen der Rohrmuffe zu vermeiden. Das Zusammenschieben von Rohren mit dem Baggerlöffel ist wegen unkontrollierbarer Kraftentfaltung und wegen möglicher Beschädigungen nicht zulässig, es sei denn, der Rohrhersteller lässt dies für sein Produkt zu. Die speziellen Anforderungen der Arbeitssicherheit müssen eingehalten werden. Nach dem Zusammenfügen muss die Höhenlage kontrolliert und ggf. angepasst werden. Lagekorrekturen durch Drücken, Schieben oder Schlagen mit dem Baggerlöffel o. a. schweren Baugeräten sind nicht zulässig. Elastomerdichtungen können auch bei Frost eingebaut werden, solange sie die nötige Elastizität besitzen, was in der Regel bis –10 °C der Fall ist. Die vom Hersteller angegebenen Temperaturbereiche müssen eingehalten werden. Lose Dichtungen können vor dem Einbau temperiert werden. Bei biegeweichen Rohren mit Steckverbindungen gelten vorgenannte Festlegungen gleichermaßen. Bei den Schweißverbindungen biegeweicher Rohre müssen die Schweißfaktoren eingehalten werden und die Verfahrensangaben der Hersteller beachtet werden.
8.5.4 Aussparungen im Verbindungsbereich Beim Verlegen von Rohren sind Aussparungen vorzusehen, damit die Verbindung bestimmungsgemäß hergestellt werden kann und das Rohr vor dem Aufliegen auf der Verbindung geschützt wird. Die Aussparung sollte nicht größer sein als dies für die bestimmungsgemäße Verbindung notwendig ist. Siehe DIN EN 1610 und Abschnitt 7.2.1 dieses Arbeitsblattes.
8.5.5 Ablängen von Rohren Das Ablängen von Rohren sollte mit den vom Hersteller empfohlenen, geeigneten Werkzeugen ausgeführt werden. Die Schnitte müssen so ausgeführt sein, dass die Funktion der herzustellenden Verbindung sichergestellt ist. Geeignete Reparaturen von Außenschutz und Innenauskleidungen sind in Übereinstimmung mit den Herstelleranweisungen auszuführen.
8.5.6 Vorkehrungen für spätere Anschlüsse Rohrenden oder Abzweige, an denen spätere Anschlüsse erst nach der Verfüllung durchgeführt werden, sind mit dauerhaft wasserdichten Verschlüssen und, soweit erforderlich, mit geeigneten Befestigungen zu versehen. Ihre Lage ist einzumessen und aufzuzeichnen.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 8.5.7 Zusätzliche Verlege-/Einbauanleitungen Zusätzliche Verlegeanleitungen, vorrangig aus anderen entsprechenden Normen sowie nachrangig des Rohrherstellers, sind einzuhalten. Großrohre sollten am Einbaugerät hängend unterstopft werden.
8.5.8 Mechanisierter Einbau Der teil- oder vollmechanisierte Rohreinbau ist grundsätzlich möglich. Auf das Merkblatt ATV-DVWK-M 160 „Fräs- und Pflugverfahren für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen“ wird verwiesen. Bei mechanisiertem Einbau müssen insbesondere dessen Auswirkungen im Hinblick auf die Sicherstellung der Lastannahmen (vgl. Abschnitt 4.2), die Baustoffe für die Leitungszone (vgl. Abschnitt 5.3) sowie die Verfüllung des Rohrgrabens (vgl. Abschnitt 11) beachtet werden.
8.6
Besondere Bauarten
8.6.1 Oberirdische Rohrleitungen Einzelfallbezogene Planung und Ausführung sind für oberirdische Rohrleitungen erforderlich (z. B. auf Stützen oder in Aufhängung). Rohrleitungen sollten gegen alle schädigenden Umwelteinflüsse geschützt werden.
8.6.2 Rohrleitungen in Schutzrohren Unter besonderen Bedingungen, z. B. in Wassergewinnungsgebieten oder auf Industriegrundstücken, kann es erforderlich sein, Abwasserleitungen in Schutzrohren zu verlegen. Das Schutzrohr und die Abwasserleitung sind getrennt zu prüfen. Im Falle von Abwasserleitungen in Durch- und Unterführungen kann auf die Dichtheitsprüfung der Durch- und Unterführung verzichtet werden.
8.6.3 Mauerwerk- und Ortbeton-Kanäle Für Mauerwerk- und Ortbeton-Kanäle sind einzelfallbezogene Planung und Herstellung erforderlich. Es muss Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 ver wendet werden, der eine Widerstandsfähigkeit gegen eine chemisch mäßig angreifende Umgebung (Expositionsklasse XA2 nach DIN EN 206-1) aufweisen muss.
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Mauerwerk muss aus Kanalklinker DIN 4051 mit Normalmauermörtel – DIN V 18580 – NM III nach DIN EN 998-2 mit Bindemittel Zement DIN 1164-10 ausgeführt werden. Fugen müssen so angeordnet und ausgebildet werden, dass sie dauerhaft und wasserdicht sind.
8.6.4 Rohrleitungen durch, unter oder neben Bauwerken Wo Rohrleitungen durch Bauwerke, einschließlich Schächte und Inspektionsöffnungen, verlegt werden, sind Gelenkverbindungen in die Wand einzubauen oder so dicht wie möglich an der Außenwand des Bauwerkes anzuordnen, es sei denn, Rohrleitung und Bauwerk bilden bautechnisch eine Einheit auf festem Fundament. Wo Rohrleitungen unter oder neben Bauwerken verlegt werden, sollten ähnliche Vorkehrungen berücksichtigt werden. Zusätzliche Gelenkigkeit darf durch den Einbau kurzer Rohre oder Gelenkstücke ermöglicht werden. Die Länge dieser Rohre und die Einzelheiten der Planung sollten auf Durchmesser und Art des Rohres und auf die Ausführung der Verbindungen bezogen werden. Für Rohre, die durch ein Bauwerk führen, kann eine Manschette oder eine entsprechende Mauerdurchführung erforderlich sein.
8.7
Abstützung und Verankerung
Besteht während des Einbaus das Risiko des Überflutens und Aufschwimmens, sind Rohrleitungen durch geeignete Auflasten oder durch Verankerung zu sichern. Sind im Fall von Druckrohrleitungen Formstücke und Ventile nicht längskraftschlüssig eingebaut, müssen diese so gesichert werden, dass die auftretenden Kräfte aufgenommen werden können. Weitere Einzelheiten siehe prEN 805. A NMERKUNG: Diese Kräfte können eine erhebliche Größenordnung erreichen. Im Falle von Freispiegelentwässerungsleitungen kann es erforderlich sein, Formstücke während der Wasserdichtheitsprüfung nur zeitweise zu sichern. Zusätzliche Kräfte, die bei Leitungen in Aufhängung und an Steilstrecken auftreten können, sollten konstruktiv berücksichtigt werden, z. B. durch die Ausbildung eines Betonauflagers, einer Betonummantelung oder durch Sperrriegel, die gleichzeitig als Schutz gegen Ausspülung oder Dränwirkung der Bettung wirken. Falls notwendig, sind Bodenuntersuchungen durchzuführen.
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 8.8
Schächte und Inspektionsöffnungen
Schächte und Inspektionsöffnungen müssen entsprechend der Prüfung nach Abschnitt 13 dicht sein und mit den Planungsanforderungen übereinstimmen. Vorgefertigte Bauteile sind entsprechend den ergänzenden Herstelleranweisungen zusammenzusetzen und einzubauen. Ergänzend zu den Aussagen aus DIN EN 1610 Abschnitt 8.8 müssen das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 157 und das Merkblatt DWA-M 158 beachtet werden.
9
Anschlüsse an Rohre und Schächte
9.1
Allgemeines
Mit der Rohrleitung sollten die Anschlüsse hergestellt werden. Hierbei müssen auch die Beanspruchungen aus dem künftigen Betrieb berücksichtigt werden. Nachträglich herzustellende Anschlussöffnungen müssen mit einem geeigneten Kernbohrgerät hergestellt werden. Werkzeuge und Verfahren müssen systemkonform ausgewählt und eingesetzt werden. Bewehrungsstähle müssen vor Korrosion geschützt werden. Die Dichtheit des Anschlusses muss dauerhaft sichergestellt sein. Herstelleranleitungen müssen beachtet werden. Die Art und konstruktive Ausbildung der Anschlüsse muss der Planer vorgeben. Speziell im Bereich von Anschlüssen muss besonders verdichtet werden. Die Sohle des Anschlusses sollte zwischen Kämpfer und Scheitel des Hauptrohres und über dem Wasserspiegel bei Trockenwetterabfluss liegen. Insbesondere bei begehbaren Kanälen müssen die betrieblichen Belange (z. B. Höhe des Anschlusspunktes) berücksichtigt werden.
Für Anschlüsse an Rohre und Schächte sind vorgefertigte Bauteile zu verwenden.
Anschlussleitungen müssen so hergestellt und angeschlossen werden, dass sie Bewegungen aufnehmen können. Mögliche Setzungen und die daraus resultierenden Lasten im Anschlussbereich müssen berücksichtigt werden.
Falls ein Anschluss erst für eine spätere Nutzung vorgesehen ist, wird auf 8.5.6 verwiesen.
Die Regelungen des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 157 und des Merkblattes DWA-M 158 müssen beachtet werden.
Wo Anschlüsse an Rohre und Schächte auszuführen sind, ist sicherzustellen, dass:
Angaben zur Art der Anschlüsse können den Abschnitten 9.2 bis 9.6 sowie 8.6.4 der DIN EN 1610 entnommen werden.
–
die Tragfähigkeiten der zusammengeführten Rohrleitungen nicht überschritten wird;
–
das anzuschließende Rohr nicht über die innere Oberfläche des Rohrs oder Schachts, woran es angeschlossen wird, hinausragt;
–
der Anschluss in Übereinstimmung mit Abschnitt 13 dicht hergestellt wird.
Um die oben genannten Bedingungen zu erfüllen, kann es zum Beispiel erforderlich sein, die Rohrleitung im Bereich der Anschlüsse zu verstärken, oder den Rohrabschnitt durch ein neues Bauwerk, z. B. durch einen Schacht, zu ersetzen. Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen sind in 9.2, 9.3, 9.4 und 9.5 beschrieben. Die Wahl des Verfahrens hängt ab von den Anforderungen des Betreibers, dem Rohrdurchmesser und dem Rohrwerkstoff. Weitere Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen können verwendet werden, vorausgesetzt, sie stellen einen qualitativ gleichwertigen Anschluss sicher.
DWA-Regelwerk
9.2
Anschluss durch Abzweig
Der Abzweig sollte im geeigneten Winkel eingebaut werden, um die ankommende Rohrleitung aufzunehmen. Wo ein Abzweig in eine vorhandene Rohrleitung eingesetzt werden muss, kann es notwendig sein, ein oder mehrere Rohre, in Abhängigkeit von Material, der Länge, den Abzweigtypen und der Bettung, im Betrieb zu unterbrechen oder zu entfernen. Um den Zusammenhalt der Rohrleitung zu erhalten, sollten nur notwendige Rohrlängen entfernt werden, um den Abzweig in die Rohrleitung einzusetzen. Die Ausführung kann den Einbau eines kurzen Rohrstückes zusätzlich zum Abzweig erfordern. Unabhängig davon, ob Steckverbindungen oder Überschiebmuffen benutzt werden, müssen sie zur Rohrleitung passend sein, die genaue Lage und Position sicherstellen und funktionierende Abdichtung ermöglichen.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 9.3
Anschluss durch Anschlussformstücke
Anschlussformstücke sind Bauteile, die in kreisförmige, in die Rohrwand gebohrte Öffnungen eingesetzt werden und eine dichte Verbindung ergeben. Das Rohr ist mit einem Bohrwerkzeug aufzuschneiden, um ein Rundloch passend zum Anschlussformstück zu erhalten, wobei darauf zu achten ist, dass kein unerwünschtes Material in das Rohr gelangt.
10
Prüfung während der Verlegung/ des Rohreinbaues
Die Überwachungen/Prüfungen nach Abschnitt 12 können, falls erforderlich, auch während der Verlegung durchgeführt werden.
Das Anschlussformstück sollte in der oberen Hälfte des Rohrumfangs angeordnet werden, vorzugsweise im Winkel von 45° zur Lotrechten auf der Längsachse des Rohres.
Falls gefordert, ist eine erste Dichtheitsprüfung vor dem Einbringen der Verfüllung durchzuführen. Die Kontrolle der Verdichtung der Seitenverfüllung und der Hauptverfüllung (siehe 11.1) während des Arbeitsfortschritts wird empfohlen.
Einzelheiten des Einbaus von Anschlussformstücken sind den Herstelleranleitungen zu entnehmen.
10.1
9.4
Anschluss durch Sattelstücke
Sattelstücke sind Bauteile mit dichten Verbindungen zwischen der Außenfläche der Rohre und der Innenfläche des Sattelflanschs. Die Öffnung In der Wand des Rohres passt zu dem zu verwendenden Sattelstück und wird durch Bohren, Kernbohren oder wenn möglich, mit einer geeigneten Säge und passender Schablone hergestellt, wobei darauf zu achten ist, dass kein unerwünschtes Material in das Rohr gelangt. Das Sattelstück sollte in der oberen Hälfte des Rohrumfangs angeordnet werden, vorzugsweise im Winkel von 45° zur Lotrechten auf der Längsachse des Rohres. Einzelheiten des Einbaus von Sattelstücken sind den Herstelleranleitungen zu entnehmen.
9.5
Anschluss durch Schweißen
Falls Anschlüsse durch Schweißen herzustellen sind, sind ergänzende Hinweise des Rohrherstellers einzuhalten.
9.6
Anschluss an Schächte und Inspektionsöffnungen
Die in 9.3, 9.4 und 9.5 beschriebenen Verfahren sind teilweise auch für Anschlüsse an Schächte und Inspektionsöffnungen anwendbar. Die Position des Anschlusses muss mit den Planungsanforderungen übereinstimmen. Anschlüsse an Schächte und Inspektionsöffnungen müssen so hergestellt werden, dass sie Setzungsbewegungen sicher aufnehmen können, ohne dass Undichtheiten im Verbindungsbereich und unzulässige Rohrbelastungen auftreten.
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Januar 2010
Allgemeines
Zur Sicherstellung einer fach- und normgerechten Bauausführung sollten die nach Abschnitt 12 geforderten Prüfungen während des Einbaus der Rohre und Formstücke laufend durchgeführt werden. Die nachfolgend aufgeführten Prüfungen müssen im Zuge des Einbaus der Rohre und Formstücke erfolgen. Dies kann im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung bei der gütegesicherten Bauausführung erfolgen. Durchgeführte Prüfungen müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss dem Auftraggeber bzw. seinem Vertreter vorgelegt und durch ihn abgezeichnet werden.
10.2
Sichtprüfungen
Die Sichtprüfung an Bauteilen und Einbauhilfsmitteln beinhaltet u. a.: •
Alle Baustoffe, Bauteile und Baubehelfe auf Vertragskonformität,
•
Bauteile, Rohre, Formstücke, Auskleidungen, Beschichtungen und Anstriche auf Beschädigung,
•
Funktionskontrolle der Geräte zum Einbau der Rohre und der Baubehelfe,
•
laufende Kontrolle und ggf. Justierung der Lasereinstellung,
•
Richtung, Höhenlage und Gefälle der Rohre, Formstücke und Bauteile,
•
Ausführung der Rohrverbindungen,
•
Ausführung der Anschlüsse für Grundstücksentwässerung und Straßenabläufe,
•
Verschluss der Aussparungen für Transportanker.
Vor dem Einbringen der Seitenverfüllung muss die Rohrleitung nochmals auf ihre planmäßige Lage geprüft werden.
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 10.3
Prüfung der Dichtheit
Sofern Dichtheitsprüfungen in der Bauphase stattfinden, sind diese mit Wasser oder Luft gleichermaßen möglich. Sie ersetzen nicht die Abnahmeprüfung. Die Prüfkriterien sind identisch (siehe Abschnitt 13).
10.4 10.4.1
Prüfung der Erdarbeiten Allgemeines
Das nachfolgend beschriebene Qualitätssicherungskonzept, welches sich an die Methode M 3 gemäß ZTV EStB 09, anlehnt, muss angewandt werden. Hinweise auf den Einsatz ergänzender geophysikalischer Messverfahren liefert das Merkblatt DWA-M 149-4. Die Durchführung der Prüfungen kann durch den qualifizierten Auftragnehmer selbst oder durch Dritte erfolgen, die über entsprechende Kenntnisse verfügen.
10.4.2
Qualitätssicherungskonzept
10.4.3
Kontrollprüfungen
Die Prüfungen müssen gemäß ZTV E-StB 09, durchgeführt werden. Demnach werden die Prüfungen unterschieden nach: •
Eignungsprüfungen,
•
Eigenüberwachungsprüfungen des Auftragnehmers,
•
Fremdprüfung des Auftraggebers.
Als Prüfmethode muss die Methode M 3: Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens gemäß ZTV E-StB 09, gewählt werden. Die vereinbarte Arbeitsweise ist einzuhalten und umfasst insbesondere folgende visuelle Prüfungen: •
Tragfähigkeit der Grabensohle,
•
trockene Grabensohle,
•
Verbau bzw. Abböschung der Grabenwand,
•
Arbeitsraum,
•
Wassergehalt der Füllböden,
Der Auftragnehmer (AN) muss die vertraglich vereinbarte Qualität der Erdarbeiten sicherstellen und nachweisen.
•
Verdichtung der Rohrzwickel,
Die Qualitätssicherung sollte folgende Elemente beinhalten:
Im Weiteren sind Einzelversuche zur Beurteilung der mit dem Arbeitsverfahren erzielten Verdichtungsqualität erforderlich.
•
Eignungszeugnisse der Erdbaustoffe einschließlich des Nachweises der Umweltverträglichkeit gemäß den Mindestanforderungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Kontrolle der Erdbaustoffe auf Übereinstimmung mit den Eignungszeugnissen.
•
Erstellung einer Arbeitsanweisung durch den AN.
•
Probeverdichtungen zu Beginn der Baumaßnahme.
•
Korrelation der Probeverdichtung zu den Prüfmethoden.
•
Verdichtungsprüfungen im Zuge des Baufortschritts.
•
Eigenüberwachungs- und Fremdprüfungen in Art und Umfang gemäß den Anforderungen der ZTV EStB 09, der ZTV A-StB 97/06.
•
Die Ergebnisse der Eigen- und Fremdprüfung einschließlich der Prüfprotokolle sind umgehend (Empfehlung: zu den laufenden Baubesprechungen) dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter zu übergeben.
Dem Auftraggeber obliegt die Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen auch hinsichtlich der Wiederver wendung und Entsorgung von Böden (Verwertung, Beseitigung).
DWA-Regelwerk
•
Schütthöhen.
Beim Einsatz indirekter Prüfverfahren (z. B. Dynamischer Plattendruckversuch nach TP BF-StB 92 Teil 8.3, Rammsondierungen nach DIN EN ISO 22476-2) sollte im Zuge der Probeverdichtungen zu Beginn der Kanalbaumaßnahmen durch Kalibrierversuche der Zusammenhang zwischen dem Ergebnis des gewählten Prüf verfahrens und dem Anforderungswert ermittelt werden. Ist dies nicht erforderlich oder nicht möglich, können auf Erfahrungen beruhende Richtwerte für das Prüfverfahren als Grundlage für die Prüfungen einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Rammsondierungen sind im Rahmen der Abschlussuntersuchung zum Nachweis einer einheitlichen Verdichtungsqualität sinnvoll. Der Abstand der Prüfpunkte sollte bei Rohrleitungsgräben jeweils 25 m in der Leitungszone und Hauptverfüllungszone nicht überschreiten.
Januar 2010
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
11
Verfüllung des Leitungsgrabens
Der Einbau von Seitenverfüllung und Hauptverfüllung darf erst vorgenommen werden, wenn die Rohrverbindungen und die Bettung zur Aufnahme von Lasten bereit sind. Die Herstellung der Leitungszone und der Hauptverfüllung sowie die Entfernung des Verbaus (Pölzung) sollte so ausgeführt werden, dass die Tragfähigkeit der Rohrleitung den Planungsanforderungen entspricht.
11.0
Allgemeines
Die Verfüllung besteht aus der Seitenverfüllung, der Abdeckung innerhalb der Leitungszone sowie der Hauptverfüllung (siehe Bild 1). Soll der anstehende Boden wieder eingebaut werden, muss dessen Eignung geprüft werden (siehe Abschnitt 5.3.2). Gegebenenfalls muss der Aushubboden für den Wiedereinbau verbessert werden. Insbesondere müssen Füllböden vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Die Wiederverwendung von Böden mit erhöhten Feinkornanteilen (V2- und V3-Böden) wird nicht empfohlen.
11.1
Verdichtung
Der Grad der Verdichtung muss mit den Angaben in der statischen Berechnung für die Rohrleitung übereinstimmen. Der erforderliche Verdichtungsgrad ist mittels einer gerätespezifischen Vorschrift (Verdichtungsgeräte) zu prüfen oder, falls erforderlich, durch Messung nachzuweisen. Die Verdichtung der Abdeckung direkt über dem Rohr sollte, falls gefordert, von Hand erfolgen. Die mechanische Verdichtung der Hauptverfüllung direkt über dem Rohr sollte erst erfolgen, wenn eine Schicht mit einer Mindestdicke von 300 mm über dem Rohrscheitel eingebracht worden ist. Die erforderliche Gesamtdicke der Schicht direkt über dem Rohr bevor mit mechanischer Verdichtung begonnen werden darf, hängt von der Art des Verdichtungsgerätes ab. Die Wahl des Verdichtungsgerätes, die Zahl der Verdichtungsdurchgänge und die zu verdichtende Schichtdicke ist abzustimmen auf das zu verdichtende Material und die einzubauende Rohrleitung. Verdichten der Hauptverfüllung oder Seitenverfüllung durch Einschlämmen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, und dann nur bei geeigneten, nichtbindigen Böden. Die häufigsten Ursachen für Schäden an den Rohren sind die von der Planung abweichende Verdichtung der Rohrbettung, Seitenverfüllung und Abdeckung. Um Lastkonzentrationen auf das Rohr zu vermeiden, muss
44
Januar 2010
eine einheitliche Verdichtung im Bereich der gesamten Leitungszone sichergestellt werden. Die Rohrgrabenverfüllung im Straßenraum muss – als Planum des Straßenoberbaus – die Tragfähigkeitsanforderungen der ZTV A-StB97/06, ZTV E-StB 09, RStO 01 und ZTV SoB-StB 04 erfüllen.
11.2
Ausführung der Leitungszone
Die Leitungszone sollte so ausgeführt werden, dass das Eindringen anstehenden Bodens oder die Verlagerung von Material der Leitungszone in den anstehenden Boden hinein verhindert wird. Unter Umständen kann die Verwendung von Geotextilien oder Filterkies zur Sicherung der Leitungszone, insbesondere im Grundwasserbereich, erforderlich sein. Falls fließendes Grundwasser feine Bodenbestandteile transportieren kann, oder der Grundwasserspiegel sich senkt, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung sind entsprechend den Planungsanforderungen auszuführen. Die Leitungszone sollte gegen jede vorhersehbare schädliche Veränderung ihrer Tragfähigkeit, Standsicherheit oder Lage geschützt werden, die ausgelöst werden könnte durch: •
Entfernung des Verbaus (Pölzung);
•
Grundwassereinwirkungen;
•
andere angrenzende Erdarbeiten.
Falls Teile einer Rohrleitung verankert oder verstärkt werden müssen, ist dies vor dem Einbau der Leitungszone auszuführen. Während des Einbaus der Leitungszone sollte besonders beachtet werden: •
die Richtung und Höhenlage der Rohrleitung dürfen nicht verändert werden;
•
die obere Bettungsschicht ist sorgfältig einzubauen um sicherzustellen, dass die Zwickel unter dem Rohr mit verdichtetem Material verfüllt sind.
Das Bettungsmaterial muss beiderseits der Rohrleitung gleichmäßig in Lagen angeschüttet und sorgfältig verdichtet werden. Schütthöhe, Material und das zum Einsatz kommende Verdichtungsgerät müssen aufeinander abgestimmt werden. Schütthöhe und Anzahl der Übergänge können für gängige Verdichtungsgeräte den Erfahrungswerten aus Tabelle 2 entnommen werden. Sie können je nach Bodenzustand über- oder unterschritten werden. In Abhängigkeit von Geräteart (Dienstgewicht), Bodenart und Schütthöhe können sich auch größere Einwirktiefen und damit höhere Mindestüberdeckungen ergeben. Genaue Werte können nur mittels einer Probe verdichtung festgestellt werden.
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Im Bereich der Seitenverfüllung darf nur von Hand oder mit leichten Verdichtungsgeräten verdichtet werden. Die in DIN EN 1610 in den Tabellen 1 und 2 angegebenen Grabenbreiten sind Mindestwerte, die beim Einsatz von Verdichtungsgeräten für die Verdichtung der Seitenverfüllung unter Umständen in Abhängigkeit vom Gerät entsprechend vergrößert werden müssen. Es ist darauf zu achten, dass die Rohrleitung in ihrer Lage verbleibt. Bei Ausführung von Betonauflagern und -ummantelungen sowie bei Bauwerken aus Beton oder Mauerwerk, darf mit der Seitenverfüllung erst begonnen werden, wenn der Beton bzw. der Fugenmörtel eine ausreichende Festigkeit erreicht hat. In Sonderfällen, z. B. bei beengten Grabenverhältnissen, die keine ausreichende Verdichtung der Bettung und Seitenverfüllung zulassen oder wenn kein geeignetes Material für die Leitungszone zur Verfügung steht, kann die Rohrleitung teilweise oder ganz mit hydraulisch gebundenem Material (z. B. Bodenmörtel gemäß Abschnitt 7.3.3, Dämmer, Beton) gebettet werden. Horizontale oder vertikale Lageänderungen müssen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Die Dicke der Abdeckung über der Rohrleitung sollte im Regelfall 30 cm, mindestens aber 15 cm über dem Rohrschaft bzw. 10 cm über der Rohrverbindung betragen. Die Verdichtung darf in diesem Bereich nur mit Handstampfern oder mit geeigneten leichten Verdichtungsgeräten ausgeführt werden.
11.3
Ausführung der Hauptverfüllung
Die Hauptverfüllung ist entsprechend den Planungsanforderungen auszuführen, um Oberflächensetzungen zu vermeiden. Besondere Beachtung sollte der Entfernung des Verbaus (Pölzung) gewidmet werden. Zur Vermeidung von Setzungen muss die Hauptverfüllung lagenweise eingebaut werden, so dass eine ausreichende Verdichtung sichergestellt ist. Höhere Werte als in der statischen Berechnung gefordert, können sich nach anderen Vorschriften, z. B. der ZTV E-StB 09, ergeben. Schlagartiges Einfüllen großer Erdmassen ist unzulässig. Schütthöhe und Anzahl der Übergänge können für gängige Verdichtungsgeräte den Erfahrungswerten aus Tabelle 2 entnommen werden.
11.4
Entfernen/Rückbau des Verbaus (Pölzung)
Die Entfernung des Verbaus (Pölzung) sollte während der Herstellung der Leitungszone fortschreitend erfolgen. A NMERKUNG: Das Entfernen des Verbaus (Pölzung) aus der Leitungszone oder darunterliegenden Bereichen nachdem die Hauptverfüllung eingebaut wurde, kann zu ernsthaften Folgen für die Tragfähigkeit, Richtung und Höhenlage führen. Wo das Entfernen des Verbaus (Pölzung) vor Fertigstellung der Verfüllung nicht möglich ist, z. B. Spundwände, Verbausysteme, sind besondere Maßnahmen erforderlich, z. B.: –
besondere statische Berechnung;
– Verbleiben von Teilen des Verbaus (Pölzung) im
Boden; –
besondere Wahl des Baustoffes für die Leitungszone.
Der Verbau darf nur rückgebaut werden, soweit er durch das Verfüllen oder andere Baumaßnahmen entbehrlich geworden ist (siehe DIN 4124 und Abschnitt 7.4). Beim Rückbau des Verbaues muss darauf geachtet werden, dass durch die Verdichtung des Verfüllbodens eine Verbindung mit dem gewachsenen Boden der Graben wand entsteht. Dies wird sichergestellt, wenn der Verbau vor dem Verdichten der jeweiligen Schütthöhe gezogen wird. Wenn in bestimmten Situationen ein Rückbau während des Verfüllens nicht möglich ist, müssen geeignete Verfahren zum Verfüllen der Hohlräume (z. B. Einbringen von Dämmer) angewendet werden. Der Rückbau des Verbaues muss sowohl in der statischen Berechnung des Verbaues als auch in der statischen Berechnung des Rohres berücksichtigt werden.
11.5
Wiederherstellung der Oberfläche
Nach Abschluss der Verfüllung sind die Oberflächen wie gefordert wiederherzustellen. Art und Umfang der Wiederherstellung der Oberflächen müssen in der Planung festgelegt werden.
Der Einsatz von Fallgewichten sowie eine Verdichtung der Hauptverfüllung durch Schlagen oder Drücken mit dem Baggerlöffel sind unzulässig. Das Befahren des Einflussbereiches der überschütteten Rohrleitung mit schweren Baugeräten und Fahrzeugen sowie die Lagerung von Bodenaushub über der Leitung sind nicht erlaubt, sofern entsprechende Lastzustände nicht in der statischen Berechnung berücksichtigt wurden. Dies gilt insbesondere bei Rohrleitungen mit geringer Überdeckung.
DWA-Regelwerk
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
12
Abschlussuntersuchung und/oder -prüfung von Rohrleitungen und Schächten nach Verfüllung
Nach Abschluss der Verlegung sind geeignete Untersuchungen und/oder Prüfungen in Übereinstimmung mit 12.1 bis 12.3 durchzuführen.
12.0
Allgemeines
Nach Ausführung der Hauptverfüllung und Rückbau der Baugrubensicherung muss die gesamte Kanalbaumaßnahme auf Übereinstimmung mit DIN EN 1610 Abschnitt 12.1 bis 12.3 und den Festlegungen dieses Arbeitsblattes vom Auftraggeber überprüft und abgenommen werden.
12.2
Dichtheit
Die Dichtheit der Rohrleitung einschließlich der Anschlüsse, Schächte und Inspektionsöffnungen ist nach Abschnitt 13 oder Abschnitt 14 zu prüfen. Die Prüfung der Dichtheit der Rohrleitung einschließlich der Anschlüsse, Schächte und Inspektionsöffnungen erfolgt in Umsetzung der DIN EN 1610 Abschnitt 13 und 14 nach den zusätzlichen Festlegungen dieses Arbeitsblattes (Abschnitt 13). Die Dichtheitsprüfung sollte haltungsweise als Rohrleitungsprüfung durchgeführt werden. Die Dichtheitsprüfung kann mit Begründung auch als Einzelverbindungsprüfung erfolgen. Wegen der besonderen baulichen Gegebenheiten können für Rohre > DN 1000 und zugehörige Bauwerke Art und Umfang der Prüfung im Einzelfall projektbezogen festgelegt werden.
Der Auftraggeber muss im Rahmen der Ausführungsplanung festlegen, welche Prüfungen er selbst durchführt oder von einem von ihm Beauftragten durchführen lässt.
12.3
12.1
Die geforderte Ausführung der Leitungszone kann durch Prüfung der Verdichtung und/oder der Rohrverformung nachgewiesen werden; die der Hauptverfüllung durch Prüfung der Verdichtung.
Sichtprüfungen und Messungen
Die Sichtprüfung umfasst: –
Richtung und Höhenlage;
– Verbindungen; –
Beschädigung oder Deformation;
– Anschlüsse; – Auskleidungen und Beschichtungen.
Für Abnahmeprüfungen müssen bei allen Kanälen und Leitungen die in Abschnitt 12.1 der DIN EN 1610 sowie die in Abschnitt 10 dieses DWA-Arbeitsblattes aufgeführten Nachweise erbracht werden. Die Nachweise müssen auf Übereinstimmung mit den Planvorgaben sowie auf Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden. Das Ergebnis muss protokolliert werden. Bei nicht begehbaren Rohrleitungen müssen KanalKameras eingesetzt werden (siehe DIN EN 13508-2 in Verbindung mit Merkblatt DWA-M 149-2 und ATVM 143-2). Werden spezielle Nachweise über Maße (Rissbreiten, Stoßfugen, Versätze, Verformungen etc.) gefordert, ist dafür eine Kamera mit integrierter Messtechnik und automatischer Aufzeichnung einzusetzen.
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Januar 2010
12.3.0
Leitungszone und Hauptverfüllung
Allgemeines
In Ergänzung zu den Prüfungen während des Baus, muss die Ausführung des Erdbaues in der Leitungszone und im Bereich der Hauptverfüllung durch Prüfung der Verdichtung auf Übereinstimmung mit den Planvorgaben bzw. der statischen Berechnung nachgewiesen werden.
12.3.1
Verdichtung
Wenn gefordert, ist der Grad der Verdichtung der Bettung, der Seitenverfüllung, der Abdeckung und der Hauptverfüllung in Übereinstimmung mit 11.1 zu prüfen. Der Verdichtungsgrad in der Leitungszone und Haupt verfüllung muss nachgewiesen werden. Abnahmekriterien sind die der statischen Berechnung zu Grunde gelegten Bodenkennwerte oder die Anforderungen der ZTV E-StB 09. Das Merkblatt DWA-M 149-4 beschreibt geophysikalische Messverfahren, die zukünftig durch die Kombination von Messungen im Kanal und von der Oberfläche aus eine kontinuierliche Überprüfung der Verdichtung im gesamten Rohrgraben ermöglichen sollen.
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 12.3.2
Rohrverformung
13
Verfahren und Anforderungen für die Dichtheitsprüfung von Freispiegelleitungen
13.1
Allgemeines
Wenn gefordert, ist die vertikale Veränderung im Durchmesser auf Übereinstimmung mit der statischen Berechnung zu prüfen. Bei biegeweichen Rohren muss die Verformung auf Übereinstimmung mit der statischen Berechnung geprüft werden. Die Verformung darf die in der Statik ausgewiesenen Werte der Kurz- sowie Langzeitverformung (siehe Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127) nicht überschreiten. Die Ergebnisse der Verformungsmessung müssen protokolliert werden. Unmittelbar vor der Prüfung muss die zu untersuchende Rohrleitung oder Teilstrecke gereinigt werden.
Die Prüfung auf Dichtheit von Rohrleitungen, Schächten und Inspektionsöffnungen ist entweder mit Luft (Verfahren „L“) oder mit Wasser (Verfahren „W“) wie in Bild 6 – DIN EN 1610 und Bild 7 – DIN EN 1610 dargestellt, durchzuführen. Die getrennte Prüfung von Rohren und Formstücken, Schächten und Inspektionsöffnungen, z. B. Rohre mit Luft und Schächte mit Wasser, darf erfolgen. Im Falle von Verfahren „L“ ist die Anzahl der Korrekturmaßnahmen und Wiederholungsprüfungen bei Versagen unbegrenzt. Im Falle einmaligen oder wiederholten Nichtbestehens der Prüfung mit Luft ist der Übergang zur Prüfung mit Wasser zulässig, und das Ergebnis der Prüfung mit Wasser ist dann allein entscheidend. Steht während der Prüfung der Grundwasserspiegel oberhalb des Rohrscheitels an, darf eine Infiltrationsprüfung mit fallbezogenen Vorgaben durchgeführt werden. Eine Vorprüfung kann vor Einbringen der Seitenverfüllung durchgeführt werden. Für die Abnahmeprüfung ist die Rohrleitung nach Verfüllen und Entfernen des Verbaus (Pölzung) zu prüfen; die Wahl der Prüfung mit Luft oder Wasser darf durch den Auftraggeber bestimmt werden. Die Prüfbedingungen nach DIN EN 1610 und die nachfolgend im Arbeitsblatt genannten gelten für neu hergestellte Kanäle und Leitungen bis zur Abnahme bzw. bis zum Ende der Mängelbeseitigungsfrist. Das vorliegende Arbeitsblatt enthält neue, abgesicherte Erkenntnisse zur Herstellung einer Gleichwertigkeit zwischen den Dichtheitsaussagen nach Verfahren „W“ (Wasser) und „L“ (Luft). Die im Arbeitsblatt in Abschnitt 13.2 bis 13.4 genannten Prüfvorgaben werden daher allgemein (anstelle der Werte der DIN EN 1610, Tabelle 3) zur Anwendung empfohlen. Für die Luftüberdruckprüfung werden aus messtechnischen Gründen die Prüfdrücke nach Verfahren LC und LD der DIN EN 1610 in den Verfahren LE und LF (siehe Abschnitt 13.2) beibehalten. Um eine den Prüfkriterien der Wasserdruckprüfung (siehe Abschnitt 13.3) gleichwertige Prüfaussage zu erhalten, sind die in Tabelle 5 aufgeführten Prüfzeiten einzuhalten. Bei Rohren größerer Dimension (ca. > DN 1000) ist aus Gründen der Arbeitssicherheit der Prüfdruck ausschließlich nach Verfahren LE gemäß Tabelle 5 in Verbindung mit Gleichung 1 zu empfehlen.
DWA-Regelwerk
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Bild 6 – DIN EN 1610: Fließdiagramm Verfahren „L
Bild 7 – DIN EN 1610: Fließdiagramm Verfahren „W“
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Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Bei der Planung der Abwasserleitungen und -kanäle des Entwässerungssystems müssen unter Berücksichtigung der Bauzustände sowie der Arbeitsschutzbestimmungen u. a. die nachfolgenden Punkte berücksichtigt und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden: •
Art und Weise der Prüfung,
•
Art des Kanals/der Leitung,
•
Prüfabschnitte,
•
Zugänglichkeit,
•
Grundwasserstand,
•
Werkstoffeigenschaften,
•
ggf. notwendige Wassersättigung,
•
Prüfzeitpunkt.
Für notwendige Vorgaben bei Planung und Ausschreibung werden folgende Hinweise gegeben: •
Vorgabe zur Prüfsystematik (Prüfabschnitte, Überlappungen, Messtechnik),
•
Vorgabe zu Prüfungen entsprechend Bauzuständen,
•
Vorgaben zu Messmethoden und Toleranzen,
•
Vorgehensweise bei Abweichungen von den Prüfvorgaben,
•
Vorgaben zur Korrektur der Prüfung bei anzunehmenden Fehlern innerhalb des Prüfvorgangs (Wiederholungsprüfung, Korrektur der Absperrelemente o. Ä.).
Die Dichtheitsprüfung sollte als Rohrleitungsprüfung erfolgen und kann entweder mit Wasser oder mit Luft durchgeführt werden. Die folgenden Prüfkriterien sind so gewählt, dass – auch unter Berücksichtigung der werkstoffabhängigen Wasserzugabewerte – eine gleichwertige Aussage zur Dichtheit bei Wasser- und Luftprüfung sichergestellt ist. Die Dichtheitsprüfung kann in begründeten Fällen (z. B. aus baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten) auch als Prüfung der einzelnen Verbindungen (auch Anschlüsse, Reparaturstellen, etc.) der Rohrleitung erfolgen. Bei diesen Einzelverbindungsprüfungen wird keine vollständige Aussage zur Dichtheit der Rohrleitung getroffen. Die Prüfung mit Wasser entspricht den Betriebsbedingungen in einem Kanal und ist in Zweifelsfällen maßgebend. Die Prüfung mit Luft benutzt ein Vergleichsmedium. Verfahrensgrenzen ergeben sich unter anderem durch die Beherrschbarkeit der auftretenden Kräfte an den Absperrorganen und deren Abstützungen, den Prüfeinrichtungen sowie den Werkstoffen der Rohre und Bauteile.
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Das die Prüfungen durchführende Unternehmen muss geeignet sein. Diese Eignung kann nach RAL-GZ 961, Gruppe D oder nach Merkblatt DWA-M 190 nachgewiesen werden, siehe hierzu auch Abschnitt 15. Die Arbeiten müssen von einem Aufsicht Führenden geleitet werden, der über einschlägige Kenntnisse in der Durchführung von Dichtheitsprüfungen und Messtechnik verfügt. Seine Qualifikation muss nachgewiesen sein (z. B. durch einen Sachkundenachweis nach DWA-Seminar „Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ oder vergleichbar). Vor Durchführung der Prüfungen sind die Planunterlagen heranzuziehen, aus denen Lage und Ordnungsmerkmale der zu prüfenden Objekte eindeutig hervorgehen und die die Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Zum Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung muss die Grund wassersituation im Bereich des Prüfobjektes dokumentiert werden. In Abhängigkeit des Grundwasserstandes bezogen auf den äußeren Rohrscheitel oder die innere Rohrsohle ergeben sich die in Tabelle 4 dargestellten Einsatzgrenzen der Dichtheitsprüfverfahren. Dichtheitsprüfungen, insbesondere mit Luft, sind als gefährliche Arbeit einzustufen. Hierzu sind die Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß BGR 236 (vgl. Anhang I) und BGI 802 umzusetzen. Das Prüfobjekt muss so sauber sein, dass der sichere Sitz der Absperrelemente und eine störungsfreie Durchführung der Dichtheitsprüfung möglich sind. Die Abdichtfunktion in der Kontaktfläche zwischen der Rohrwandung und den Absperrelementen muss bei jedem Prüfdruck und bei jedem eingesetzten Prüfmedium sicher erhalten bleiben. Abnahmekriterium für die Dichtheitsprüfung ist bei der Prüfung mit Luft der zulässige Druckabfall bzw. -anstieg. Bei der Prüfung mit Wasser darf der zulässige Wasserzugabewert innerhalb der Prüfzeit nicht überschritten werden. Die Dichtheitsprüfung der Schächte sollte als Wasserdruckprüfung durchgeführt werden. Die Messgenauigkeit einer automatisiert messenden Dichtheitsprüfanlage ist jährlich zu überprüfen und durch eine entsprechende Bescheinigung, die bei Dichtheitsprüfungen mitzuführen ist, nachzuweisen. Die Überprüfung kann z. B. durch den Hersteller der Dichtheitsprüfanlage oder ein von der Akkreditierungsstelle des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) akkreditiertes und überwachtes Prüflaboratorium erfolgen. Die nachfolgenden Prüfkriterien gelten nicht für Bauteile aus Mauerwerk. Hierzu sind einzelfallbezogene Kriterien vorzugeben.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 13.2
Prüfung mit Luft (Verfahren „L“)
Die Prüfzeiten für Rohrleitungen ohne Schächte und Inspektionsöffnungen ist unter Berücksichtigung von Rohrdurchmessern und Prüfverfahren (LA; LB; LC; LD) aus Tabelle 3 – DIN EN 1610 zu entnehmen. Das Prüfverfahren sollte durch den Auftraggeber bestimmt werden. Geeignete luftdichte Verschlüsse sind zu verwenden, um Messfehler infolge der Prüfapparatur auszuschließen. Besondere Vorsicht ist aus Sicherheitsgründen während der Prüfung an großen DN erforderlich. Die Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen mit Luft ist in der Praxis schwierig durchzuführen.
A NMERKUNG 1: Bis ausreichende Erfahrungen zur Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen mit Luft vorliegen, wird vorgeschlagen, Prüfzeiten zu verwenden, die halb so lang sind, wie die für Rohrleitungen gleicher Durchmesser. Ein Anfangsdruck, der den erforderlichen Prüfdruck ρ0 um etwa 10 % überschreitet, ist zuerst für etwa 5 min aufrecht zu erhalten. Der Druck für Δ p ist dann nach dem in Tabelle 3 – DIN EN 1610 für die Verfahren LA, LB, LC oder LD enthaltenen Prüfdruck einzustellen. Falls der nach der Prüfzeit gemessene Druckabfall Δ p geringer ist als der in Tabelle 3 – DIN EN 1610 angegebene Wert, entspricht die Rohrleitung den Anforderungen.
Tabelle 3 – DIN EN 1610: Prüfdruck, Druckabfall und Prüfzeiten für die Prüfung mit Luft
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 A NMERKUNG 2: Prüfanforderungen für die Luftprüfung mit negativem Druck sind in dieser Europäischen Norm nicht enthalten, da zur Zeit noch keine ausreichenden Erfahrungen mit diesem Verfahren vorliegen. Die zur Messung des Druckabfalls eingesetzten Geräte müssen die Messung mit einer Fehlergrenze von 10 % Δ p sicherstellen. Für die Messung der Prüfzeit beträgt die Fehlergrenze 5 s.
13.2.1
Verfahren LE und LE u: t = 0,015 × DN [min]
(1)
Verfahren LF und LF u: t = 0,01 × DN [min]
(2)
Die Prüfzeit ist auf die nähere halbe Minute zu runden. Für ein Prüfobjekt mit nichtkreisförmigem Querschnitt oder unterschiedlichen Querschnitten (z. B. Haltung einschließlich Anschlusskanäle) kann aus dem Prüfraumvolumen V und der zugehörigen Rohrwandfläche A des Prüfraumes eine Ersatznennweite DN E berechnet werden, für die die erforderliche Prüfzeit nach Tabelle 5 oder Gleichung (2) bzw. (1) bestimmt werden kann:
Prüfkriterien und Prüfablauf für die Rohrleitungsprüfung
Abnahmekriterium für die Dichtheitsprüfung mit Luft (vgl. Bild 11 und Bild 12) ist der zulässige Druckabfall bzw. -anstieg bezogen auf die Prüfzeit. Die Prüfung wird haltungsweise bzw. von Schacht zu Schacht empfohlen.
DN E = 4000 × V / A
Bei zementgebundenen Werkstoffen sollte eine weitestgehende Wassersättigung der Oberfläche vorhanden sein.
(3)
[mm]
DN E [mm] Ersatznennweite
Vor Beginn der Prüfzeit gemäß Tabelle 5 muss eine dem Prüfobjekt angepasste Beruhigungszeit eingehalten werden, um einen ausreichenden Temperaturausgleich sicherzustellen.
V
[m3] Prüfraumvolumen
A
[m2] Wandfläche des Prüfraumes: benetzte innere Oberfläche (= Rohrwandfläche)
Beim Prüfverfahren „L“ muss ausgeschlossen werden, dass die Luft aus dem Prüfraum zwischen Rohrwand und Absperrelementen entweichen oder zuströmen kann.
Empfohlen wird eine Beruhigungszeit von 5 min. Der Aufsicht Führende kann eine, dem jeweiligen Prüfobjekt angemessene angepasste Beruhigungszeit festlegen, welche einen ausreichenden Temperatur- und Druckausgleich im Prüfobjekt gewährleisten muss.
Gründe für Abweichungen von den zulässigen Prüfkriterien (max ∆ p) können u. a. sein:
Die in Tabelle 5 aufgeführten Prüfzeiten gelten für alle Rohrwerkstoffe. Prüfzeiten für andere Nennweiten sind mit folgenden Gleichungen zu berechnen.
•
Undichtheit der Absperrelemente,
•
Fehlfunktion der Prüfausrüstung,
•
Fehlbedienung der Prüfausrüstung,
•
Undichtheit des Prüfobjektes.
Tabelle 4: Einsatzgrenzen der Dichtheitsprüfverfahren in Abhängigkeit des Grundwasserstandes
Einsatzgrenzen für die verschiedenen Prüfverfahren
d n a t s r e s s a w d n u r G
Wasser
LE
LE c
LF
LF u
Infiltration
Bemerkung
unterhalb der Rohrsohle
x
x
x
x
x
-
-
bis 1 m über Rohrsohle
x
x
-
-
-
-
oberhalb 1 m über der Rohrsohle
x
-
-
-
-
-
ab 1 m über Rohrscheitel
-
-
-
-
-
x
Druckluft um 1 kPa je 10 cm erhöhen
x Einsatz möglich
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am tiefsten Punkt des Prüfobjektes max. 50 kPa; am höchsten Punkt des Prüfobjektes mind. 10 kPa es müssen fallbezogene Prüfvorgaben definiert werden.
- Einsatz nicht möglich
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Bei Abweichungen von den zulässigen Prüfkriterien (max ∆ p) ist wie folgt vorzugehen: •
Prüfabschnitt entlasten,
•
Absperrelemente lösen,
•
Fehler suchen,
•
Fehler beseitigen,
•
13.2.2
Für die Festlegung der Prüfzeiten der Luftüberdruckprüfung sind Tabelle 5 oder Gleichung (2) bzw. (1) anzu wenden. Bei anstehendem Grundwasser ist der höchste Grund wasserstand in der Prüfstrecke zu berücksichtigen (siehe auch Tabelle 4). Der Prüfdruck ist pro 10 cm Grundwasser über der Rohrsohle um 1 kPa zu erhöhen. Aus sicherheitstechnischen Gründen bleibt der Prüfdruck in jedem Fall auf 20 kPa beschränkt.
Absperrelemente neu setzen, Prüfung wiederholen.
•
Leitungsprüfung mit Luftüberdruck
Bei weiterhin bestehenden Abweichungen von den zulässigen Prüfkriterien (max ∆ p) kann eine Prüfung mit Wasser nach Abschnitt 13.3 durchgeführt werden, deren Ergebnis dann maßgebend ist.
Auf die Ausschubsicherung (siehe Bild 11 und Anhang I) muss aufgrund des Gefährdungspotenzials besonders geachtet werden (siehe auch BGI 802).
13.2.3
Leitungsprüfung mit Unterdruck
Für die Festlegung der Prüfzeiten der Unterdruckprüfung sind Tabelle 5 oder Gleichung (2) bzw. (1) anzuwenden. Diese Prüfbedingungen gelten nur für Prüfobjekte, die sich vollständig oberhalb des Grundwasserspiegels befinden. Auf die Positionssicherung der Absperrelemente (siehe Bild 12 und Anhang I) muss aufgrund des Unterdrucks im Prüfraum besonders geachtet werden.
Tabelle 5: Bedingungen für die Prüfung mit Luft
Prüfverfahren Arbeitsblatt DWA-A 139 Luftüberdruck Unterdruck
max. p0
Prüfzeit in Minuten
∆ p
in kPa
Rohrdurchmesser DN 100
150
200
250
300
400
500
600
700
800
900
1000
LE
10
1,5
1,5
2,5
3,0
4,0
4,5
6,0
7,5
9,0
10,5
12,0
13,5
15,0
LF
20
1,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
LE u
–10
1,1
1,5
2,5
3,0
4,0
4,5
6,0
7,5
9,0
10,5
12,0
13,5
15,0
LF u
–20
1,1
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
A NMERKUNGEN : 1 kPa = 10 mbar und entspricht 0,1 m WS p0 ist
52
bezogen auf den Atmosphärendruck
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Bild 11: Prinzip der Luftüberdruckprüfung von Kanal und Anschluss
Bild 12: Prinzip der Unterdruckprüfung von Kanal und Anschluss
13.2.4
Anforderungen an die einzusetzenden Geräte
Bei der Prüfung mit Luft ist mindestens folgende Prüfausrüstung erforderlich: • auf Rohre und Bauteile abgestimmte Absperrelemente, • Kompressor bzw. Verdichter oder Unterdruckpumpe, • Befülleinrichtung inkl. Druckminderungsventil bzw. automatisch wirkende elektronischer Druckabschaltung, • Druckmesseinrichtung, • Einrichtung zur Protokollierung und Archivierung der Messdaten. Die Absperrelemente müssen dem Anwendungsbereich entsprechen und vom Hersteller durch ein Typenschild mit folgenden Angaben dauerhaft gekennzeichnet werden: • Hersteller, Typ, Baujahr,
DWA-Regelwerk
• • • •
verschließbare Rohrdurchmesser bzw. Rohrdurchmesserbereiche, maximaler Betriebsdruck (Fülldruck), maximal zulässiger Prüfdruck, Prüfmedium.
Der Nachweis einer durchgeführten Kalibrierung der Messgeräte darf nicht älter als 12 Monate sein Die Kalibrierung der Messgeräte muss durch den Hersteller oder durch ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt akkreditiertes Prüflabor erfolgen. Die Absperrelemente sind jährlich durch einen Sachkundigen auf Ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen (BGI 802). Die Dokumentation der Kalibrierungen und Funktionsprüfungen ist auf der Baustelle vorzuhalten. Vor der Durchführung der Dichtheitsprüfung mit Luft ist die Dichtheit der Prüfeinrichtung nachzuweisen und zu protokollieren. Die Prüfeinrichtung muss dicht sein (∆ p = 0 kPa). Hierzu muss eine Referenzmessung nach Herstellerangaben durchgeführt werden. Diese kann bei
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53
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Haltungsprüfungen mit einem Drucksensor im Leitungssystem der Prüfanlage oder bei Einzelverbindungsprüfungen durch eine Probedruckprüfung an einem mitgeführten Prüfrohr erfolgen. Die Befülleinrichtung für Verfahren „L“ muss aus Sicherheitsventil, Manometer zur Kontrolle des Druckes, Druckregler sowie dem Befüllschlauch bestehen. Nach Aufbringen des Prüfdruckes ist die Verbindung des Prüfraumes zum Druckbehälter bzw. zur Pumpe zu trennen. Druckminderungsventile und Druckbegrenzer sind in Verbindung mit einer Sicherheitsschaltung (z. B. einer Totmannschaltung) in die Befülleinrichtung zu integrieren, um eine Überschreitung des Prüfdruckes zu verhindern. Während des Druckaufbaus im Prüfraum können größere Druckschwankungen auftreten. Die zulässige Überschreitung des Prüfdruckes ist auf 5 % von p0 begrenzt. Zur Druckmessung ist ein Manometer mit einer Messabweichung von maximal 10 % ∆ p zu verwenden.
13.3
13.3.1
Prüfung mit Wasser (Verfahren „W“) Prüfdruck
Der Prüfdruck ist der sich aus der Füllung des Prüfabschnittes bis zum Geländeniveau des, je nach Vorgabe, stromaufwärts oder stromabwärts gelegenen Schachts ergebende Druck von höchstens 50 kPa und mindestens 10 kPa, gemessen am Rohrscheitel.
Der Prüfdruck für Leitungen und Kanäle entspricht in der Regel einer Füllhöhe bis Oberkante Gelände (siehe Bild 13). Der Prüfdruck für Schächte sollte aus konstruktiven Gründen einer Füllhöhe bis Oberkante Schachthals bzw. Abdeckplatte entsprechen. Der Prüfdruck gemessen am inneren Rohrscheitel beträgt maximal 50 kPa am tiefsten Punkt des Prüfobjektes. Am höchstgelegenen Punkt des Prüfobjektes dürfen dabei 10 kPa nicht unterschritten werden.
13.3.2
Vorbereitungszeit
Nach Füllung von Rohrleitungen und/oder Schacht und Erreichen des erforderlichen Prüfdrucks, kann eine Vorbereitungszeit erforderlich sein. A NMERKUNG: Üblicherweise ist 1 h ausreichend. Eine längere Zeit kann z. B. aufgrund trockener Klimabedingungen im Falle von Betonrohren erforderlich sein. Die Vorbereitungszeit muss in Abhängigkeit des Rohr werkstoffes gewählt werden (Einbau- und Prüfanleitungen der Hersteller müssen beachtet werden). Abnahmekriterium für die Dichtheitsprüfung mit Wasser ist nach entsprechender Vorbereitungszeit der zulässige Wasserzugabewert, bezogen auf die Prüfzeit.
13.3.3
Prüfdauer
Die Prüfdauer muss (30 + 1) min betragen.
Höhere Prüfdrücke können für Rohrleitungen, die ausgelegt sind, um unter ständigem oder vorübergehendem Überdruck betrieben zu werden, vorgegeben werden (siehe prEN 805).
Bild 13: Prinzip der Wasserdruckprüfung von Kanal, Anschluss und Schacht
54
Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 13.3.4
Prüfungsanforderungen
Der Druck ist innerhalb 1 kPa des nach 13.3.1 festgelegten Prüfdrucks durch Auffüllen mit Wasser aufrecht zu erhalten. Das gesamte Wasservolumen, das zum Erreichen dieser Anforderung während der Prüfung zugefügt wurde, sowie die jeweilige Druckhöhe am erforderlichen Prüfdruck sind zu messen und aufzuzeichnen. Die Prüfungsanforderung ist erfüllt, wenn das Volumen des zugefügten Wassers nicht größer ist, als: 0,15 l/m in 30 min für Rohrleitungen;
–
0,20 l/m2 in 30 min für Rohrleitungen einschließlich Schächte; 0,40 l/m2 in 30 min für Schächte und Inspektionsöffnungen. A NMERKUNG: m2 beschreibt die benetzte innere Oberfläche.
Für zementgebundene oder zementausgekleidete Rohrleitungen und Schächte gelten die Werte aus DIN EN 1610. Für alle anderen Werkstoffe gilt: •
0,10 l/m² in 30 min für Rohrleitungen,
•
0,20 l/m² in 30 min für Rohrleitungen einschließlich Schächte,
•
0,30 l/m² in 30 min für Schächte und Inspektionsöffnungen.
Anmerkung: Die zulässigen Wasserzugabemengen werden auf die [m²] benetzte Innenfläche der Rohrwand bzw. Schachtwand bestimmt. (Beim Kreisprofil errechnet als: DN/1000×π × L [m²]; andere Profile sinngemäß). Das Prüfprojekt darf bei der Wasserdruckprüfung keine direkte Verbindung zu einer unter Überdruck stehenden Leitung bzw. Pumpe besitzen. Die zu prüfende Leitung ist so mit Wasser zu füllen, dass die eingeschlossene Luft an dem am Hochpunkt der Haltung installierten Absperrelement entweichen kann. Für Bauwerke, z. B. Becken, Pumpwerke, Sonderbau werke, ausgenommen zur Rohrleitung gehörende Schächte, sind die genannten Wasserverlustwerte nicht anwendbar. Für diese Bauwerke muss eine entsprechende Prüfvorgabe seitens der Planung objektbezogen erfolgen. Hinweise hierzu enthalten DIN 1045, Teile 1 bis 4 in Verbindung mit DIN EN 206-1 und die „WURichtlinie“ (Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton) des DAfStb.
DWA-Regelwerk
Anforderungen an die einzusetzenden Geräte
Die Absperrelemente müssen dem Anwendungsbereich entsprechen und vom Hersteller durch ein Typenschild mit folgenden Angaben dauerhaft gekennzeichnet werden: •
Hersteller, Typ, Baujahr,
•
verschließbare Rohrdurchmesser bzw. Rohrdurchmesserbereiche,
•
maximaler Betriebsdruck (Fülldruck),
•
maximal zulässiger Prüfdruck,
•
Prüfmedium.
2
–
–
13.3.5
Zur Durchführung von Wasserdruckprüfungen ist ein Freispiegelbehälter oder eine entsprechende Ausrüstung zur drucklosen Füllung erforderlich. Die Leitungsprüfung mit Wasser ist im Wesentlichen eine manuell durchzuführende Prüfung. Sie kann auch mit automatisierten Messeinrichtungen erfolgen. Für die Wasserdruckprüfung muss sichergestellt werden, dass der Wasserverlust auf 150 ml genau erfasst werden kann. Bei der Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen, auch unter Einbeziehung von Kanälen und Leitungen, können für die Ermittlung der Wasserverluste neben der manuellen Wasserzugabemessung auch Pegelmesssysteme (Messgenauigkeit 1,0 mm) verwendet werden. Ein entsprechend gültiger Kalibrierschein über die Messgenauigkeit muss bei den Prüfungen mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden. Der Kalibrierschein darf nicht älter als 12 Monate sein.
13.4
Prüfung einzelner Verbindungen
Falls nicht anders angegeben, kann die Prüfung einzelner Verbindungen anstatt der Prüfung der gesamten Rohrleitung, üblicherweise > DN 1000, anerkannt werden. Für die Prüfung von einzelnen Rohrverbindungen ist die Oberfläche für die Prüfung „W“ entsprechend der Oberfläche eines 1 m langen Rohrabschnitts zu wählen, falls nicht anders gefordert. Die Prüfungsanforderungen entsprechen denen nach 13.3.4 mit einem Prüfdruck von 50 kPa am Rohrscheitel. Die Bedingungen für Prüfung „L“ entsprechen den Grundsätzen in 13.2 und sind im Einzelfall festzulegen.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 13.4.1
Allgemeines
Die Prüfung der Rohrleitung sollte der Einzelverbindungsprüfung vorgezogen werden. Wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Rohrleitungsprüfung nicht möglich oder sinnvoll ist, kann mit den Prüfparametern nach Abschnitt 13.4.2 und 13.4.3 eine Einzelverbindungsprüfung durchgeführt werden. Bei Einzelverbindungsprüfungen in Abwasserleitungen und -kanälen müssen die Absperrelemente exakt positioniert werden (in nichtbegehbaren Bereichen mittels optischer Inspektion). Der Prüfraum sollte einsehbar sein. Es sollten Doppelpackersysteme verwendet werden, um Prüffehler infolge von Undichtheiten zwischen Packer und Rohrwand zu minimieren. Bei Einzelverbindungsprüfungen entstehen höhere Prüfanforderungen als bei einer haltungsweisen Prüfung (siehe Abschnitt 13.1). Zusätzlich ist die dabei eingesetzte Messtechnik komplex und fehleranfällig. Um die Vergleichbarkeit zur haltungsweisen Dichtheitsprüfung (Rohrleitungsprüfung) sicherzustellen, sollten die Einzelprüfergebnisse im Rahmen einer Abweichungsbetrachtung (siehe Anhang H) – bezogen auf die zutreffende Haltungslänge – bewertet werden.
Zur Ermittlung der erforderlichen Prüfzeiten müssen das Prüfvolumen des eingesetzten Verbindungsprüfgerätes und das Volumen der zuführenden Schläuche, falls diese während der Prüfung eine Verbindung zum Prüfraum aufweisen, sowie das Volumen der Rohrverbindung ermittelt werden. Weiterhin muss die Fläche der Rohr wandung zwischen den Absperrelementen bekannt sein. Es sind bevorzugt Prüfgeräte zu verwenden, deren luftzuführenden Schläuche während der Prüfung keine Verbindung zum Prüfraum aufweisen. Der Prüfraum muss während der Prüfung wasserfrei sein. Wegen des sehr kleinen Prüfvolumens ist sicherzustellen, dass keine Luft zwischen den Absperrelementen des Prüfgerätes und der Rohrwand oder durch Undichtheiten des Prüfgerätes entweichen kann. Dieser Nachweis kann z. B. durch eine Referenzmessung an einem „optisch dichten” Rohrstück neben der Rohrverbindung erfolgen. Außerdem sind nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen, nachdem der Prüfraum entlüftet, die Absperrelemente gelöst und das Prüfgerät neu gesetzt wurde (Abschnitt 13.2).
Nachstehende Vorgaben gelten für die Prüfung einzelner Verbindungen. Für Prüfabschnitte (z. B. Abzweige/Stutzen) können die Kriterien sinngemäß angewendet werden.
13.4.2
Prüfung mit Luft
Die Prüfzeit für die Prüfung von Rohrverbindungen ist von der Art des Verbindungsprüfgerätes abhängig (siehe Bild 14). Während für Prüfgeräte mit Absperrelementen für den gesamten Rohrquerschnitt die Prüfzeiten nach Tabelle 5 oder der Gleichung (1) bzw. (2) bestimmt werden, sind die Prüfzeiten für Prüfgeräte mit ringförmigem Prüfraum (siehe Bild 14b) mit folgenden Gleichungen zu berechnen: Modifiziertes Verfahren LE und LEu: / A [min] t = 56 × V Modifiziertes Verfahren LF und LF u: / A [min] t = 38 × V
(4)
(5)
Bild 14: Prinzipskizze für Verbindungsprüfgeräte
Nach Einstellung des Prüfdruckes ist vor Prüfbeginn die Beruhigungszeit tB abzuwarten. tB ist nach Bedarf zu wählen, darf jedoch 30 Sekunden nicht unterschreiten. Es wird folgende Vorgehensweise empfohlen: •
Prüfabschnitt unmittelbar vor der Prüfung reinigen und während der Prüfung von Abflüssen möglichst freihalten,
•
Prüfgerät auf Funktionsfähigkeit (Dichtheit der Packer sowie sämtlicher Anschlüsse und Kupplungen prüfen) kontrollieren,
•
Prüfgerät an einem dichten Prüfrohr kontrollieren (Nullmessung),
•
Positionierung des Prüfgerätes,
Dabei ist V [m3] ringförmiges Prüfraumvolumen A [m2] Wandfläche des Prüfraumes
Die Prüfgeräteprogrammierungen müssen vorgenannte Werte nachvollziehbar abbilden.
56
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•
Abdichtung des Prüfraumes,
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 •
Messung des Druckverlustes (Druckprüfung),
•
bei nicht bestandener Prüfung: Abweichungsbetrachtung (siehe Anhang H).
13.4.3
Prüfung mit Wasser
Unter den Randbedingungen des Abschnittes 13.3 des Arbeitsblattes kann anstatt der Rohrleitungsprüfung auch eine Einzelverbindungsprüfung mit den nachfolgenden Prüfbedingungen erfolgen: •
Wasserzugabewert gemäß Abschnitt 13.3,
•
Prüfdruck 50 kPa über dem inneren Rohrscheitel,
•
Ersatzrohrlänge 1,0 m.
Bei der Prüfung einzelner Verbindungen mit Wasser kann bei Rohren > DN 1000 in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer die Prüfzeit auf 10 Minuten verkürzt werden; die Wasserzugabemenge beträgt dann 0,035 l/m² (bei zementgebundenen oder zementausgekleideten Rohrleitungen: 0,05 l/m²) bezogen auf die Innenfläche eines 1,0 m langen Ersatzrohrabschnittes. Ansonsten ist eine Prüfzeit von 30 Minuten maßgebend. Bei Rohren kleiner gleich DN 1000 führt eine Verkürzung der Prüfzeiten wegen den sich daraus ergebenden sehr geringen Wasserzugabemengen zu keinen praxisnahen Werten.
13.5
Protokollierung
Das Prüfprotokoll ist für jede einzelne Prüfung – auch nicht bestandene –, sofort nach Beendigung der Prüfung vor Ort, vom Aufsicht Führenden zu erstellen und durch Unterschrift zu bestätigen. Es muss im Einzelnen beinhalten: •
Objektbezogene Daten (Auftraggeber, Bauüberwachung, Auftragnehmer, ggf. Projektleiter, Aufsicht Führenden, Geräteführer, Prüfort, Straßenname, Haltungsnummer und/oder die Bezeichnungen der die Haltung begrenzenden Schächte);
•
Bestandsdaten des zu prüfenden Objektes (Prüfabschnitt, Nennweite, Querschnittsabmessungen, Prüflänge, Werkstoff, Kanalart, Schacht, Anschlüsse, Abzweige, Baujahr, Ursprung der Längenmessung, Grundwasserstand);
•
•
Darstellung des Messergebnisses (Angaben zum Messergebnis: gemessene Druckdifferenz bzw. Wasserzugabe); 1. Messgrafik bei einer Luftüber- bzw. Unterdruckprüfung: grafische Darstellung des Druckverlaufes (Anlaufphase, Prüfphase, Ablassphase) über die Prüfzeit mit Angabe des geforderten Prüfdruckes, der zulässigen Druckdifferenz, dem Beginn und dem Ende der erforderlichen Beruhigungszeit sowie dem Beginn und dem Ende der Prüfzeit; 2. Angaben zu Korrekturmaßnahmen während der Prüfung; 3. Prüfvermerk über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit der Unterschrift aller beteiligten Parteien; 4. die Prüfprotokolle sind mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen und systematisch zu archi vieren; 5. Funktionsprüfung, Fehlversuche oder abgebrochene Prüfungen sind ebenfalls zu dokumentieren und einzuordnen; 6. für Prüfungen mit Luft: Abweichungsbetrachtung nach Anhang H.
Protokollmuster für die Verfahren „L“ und „W“ sowie Checklisten zu „Planung, Ausschreibung und Durchführung der Dichtheitsprüfungen“ sind in Anhang G enthalten und werden zur Anwendung empfohlen.
14
Prüfung von Druck- und Unterdruckrohrleitungen
Druckrohrleitungen sind nach prEN 805 zu prüfen. Die Prüfung von Abwasserdruckleitungen erfolgt als Wasserdruckprüfung nach Arbeitsblatt DVGW-W 400-2 (September 2004): Abschnitt 16. Diese Technische Regel enthält alle Regelungen der DIN EN 805. Für die Prüfung von Druckentwässerungssystemen gilt das Arbeitsblatt DWA-A 116-2 in Verbindung mit DIN EN 805. Für die Prüfung von Unterdruckentwässerungssystemen gilt das Arbeitsblatt DWA-A 116-1 in Verbindung mit DIN EN 1091.
Prüfungsbezogene Daten (Angaben über Prüfvorschrift, Prüfdruck, Luftdruck, Datum und Uhrzeit, Prüfzeit, Beruhigungszeit, zulässige Druckdifferenz bzw. zulässige Wasserzugabe);
DWA-Regelwerk
Januar 2010
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
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Qualifikationen
Die folgenden Faktoren zu Qualifikationen sind zu berücksichtigen: –
entsprechend ausgebildetes und erfahrenes Personal wird zur Überwachung und Ausführung des Bauvorhabens eingesetzt;
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Arbeitsschutz
Bezüglich der grundsätzlich durchzuführenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen wird auf die einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verwiesen, u. a. auf: •
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
durch den Auftraggeber eingesetzte Auftragnehmer haben die erforderlichen Qualifikationen, die zur Ausführung der Arbeit notwendig sind;
•
– Auftraggeber versichern sich, dass die Auftragneh-
•
Baustellenverordnung (BaustellV), u. a. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
•
Biostoffverordnung (BiostoffV)
•
BGV A1, Grundsätze der Prävention
•
BGV C22, Bauarbeiten
•
BGR 126, Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
•
BGR 128, Kontaminierte Bereiche
•
BGR 236, Rohrleitungsbauarbeiten
•
BGR 500, Betreiben von Arbeitsmitteln
•
BGI 802, Handlungsanleitung für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten
•
DIN 4124, Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
–
•
mer die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Siehe Anhang C. Qualität und Funktion von Abwasserleitungen und -kanälen werden bestimmt durch fachgerechte Planung, Bauausführung und Prüfung. Auftraggeber sind verpflichtet, entsprechende Sorgfalt bei der Vergabe der Bauleistungen anzuwenden. Sie müssen sich von den erforderlichen Qualifikationen der Bewerber oder Bieter überzeugen. Hinweise dazu enthält DIN 1960 (VOB/A). Der Auftraggeber kann sich eines „Systems zur Prüfung von Lieferanten oder Unternehmen“ gemäß EGRichtlinie vom 17.09.1990 bedienen (Anhang C der DIN EN 1610). Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist ein solches System und enthält Anforderungen an: •
Personal,
•
Geräte,
•
Aus- und Weiterbildung,
•
Eigenüberwachung der Bauleistung,
•
unabhängige Kontrolle der Eigenüberwachung,
•
Einsatz von Nachunternehmern,
•
Bezug von Lieferungen und Fremdleistungen.
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Vor Beginn der Arbeiten sind die Gefährdungen, unter Berücksichtigung möglicher Störfälle, baustellen- und verfahrensbezogen zu ermitteln und zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung). Nach § 5 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes können Gefährdungsbeurteilungen für gleichartige Arbeitsbedingungen zusammengefasst werden (z. B. Erneuerung in offener Bauweise ohne besondere Erschwernisse). Gefahren können z. B. ausgehen von: •
unzureichend gesicherten Bauteilen und Absperreinrichtungen bei der Dichtheitsprüfung (siehe Anhang I),
•
ungesicherten Grabenwänden,
•
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
vorhandenen Anlagen und Leitungen,
•
mobilen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen,
•
Lastentransport,
•
elektrischen Betriebsmitteln,
•
Lärm,
•
Gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen,
•
Boden- und Grundwasserkontaminationen,
•
Kampfmitteln.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: •
Die Arbeit ist so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden werden.
•
Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen.
•
Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene ist zu berücksichtigen.
•
Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen – technischen oder organisatorischen – Maßnahmen.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheitund Gesundheitsschutz bei der Arbeit anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die auf den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Anhang A A.1
Wasserhaltung (informativ)
Allgemeines
Falls es einen Grund für die Annahme gibt, dass Grund wasser in der Nähe des Grabens auf einem höheren Niveau als die geplante Grabensohle auftritt, dann sollte eine ausreichende Baugrunduntersuchung durchgeführt werden, um ein geeignetes Verfahren zur Grundwasserhaltung sowie zur Sicherung des Grabens festzulegen. Die verschiedenen zeitweisen Arbeiten, die mit der Grundwasserhaltung (Wasserhaltung) verbunden sind, können die Gestaltung der dauernden Arbeit beeinflussen. Die Planungsannahmen sollten dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, entweder durch die Leistungsbeschreibung oder durch Zeichnungen. Die Gestaltung von Wasserhaltungssystemen ist vielschichtig, und der Rat eines Sachverständigen sollte eingeholt werden, bevor ein Verfahren ausgewählt wird. Wasserhaltung kann das Grundwasser über ausgedehnte Bereiche absenken, und Wasser für andere Nutzung dadurch entziehen. Einige der verfügbaren Verfahren zur Grundwasserhaltung sind nachfolgend aufgeführt mit den Randbedingungen, die ihre Auswahl beeinflussen. Die Wirkungsbereiche hinsichtlich der Durchlässigkeit des Bodens sind nur als Hinweis anzusehen und ändern sich leicht durch unterschiedliche Geräteeigenschaften und örtliche Bedingungen.
A.2
Offene Wasserhaltung im Bereich der Grabensohle
Dies ist die einfachste Art der Wasserhaltung und umfasst das Abpumpen von Wasser, das in den Graben eingedrungen ist. Bei Böden, bei denen die Gefahr des Abschwemmens feiner Partikel von der Grabensohle durch fließendes Wasser besteht, kann es notwendig sein, zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der Fließrate zu ergreifen. Dies kann erreicht werden durch das Rammen eines dichten Verbaus (Pölzung) in Tiefen unterhalb der Grabensohle. Der Planer der Rohrleitung muss entscheiden, ob es notwendig ist, den Verbau (Pölzung) vorort als Teil der dauernden Arbeiten zu belassen. Die Kosten verbleibenden Verbaus (Pölzung) und die erforderliche Tiefe beschränken das Verfahren auf Situationen, bei denen entweder bindiger Boden vorliegt oder die Tiefe unter dem Grundwasserniveau gering ist. Der Tiefenbereich kann erweitert werden durch Anwendung von weiteren, speziellen Maßnahmen, wie z. B. Gefrierverfahren oder Mörtelinjektionen zur Begrenzung der Grundwasserströmung im Nahbereich der Aufgrabung.
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A.3
Tiefbrunnen
Dieses Verfahren geht von einem Tiefbrunnen aus mit üblicherweise 250 mm bis 600 mm Durchmesser und den Einbau eines Standrohres mit Filterabschnitt oder perforierter Wand am Fußpunkt. Das eindringende Wasser wird mit einer Bohrlochtauchpumpe entfernt. Der Filter ist zum Vermeiden von Feinstpartikeln erforderlich und ist nach den örtlichen Bodenfraktionen auszuwählen. Sie sind sehr wirkungsvoll bei Böden mit ähnlicher vertikaler und horizontaler Durchlässigkeit im Bereich von 10-3 m/s bis 1 m/s. Der erfolgreiche Einsatz von Tiefbrunnen bei Böden mit einer geringeren Durchlässigkeit von etwa 10 -5 m/s kann durch Verschließen des Brunnens und Einbau einer Vakuumpumpe erreicht werden. In diesem Fall erhält die Tauchpumpe eine zusätzliche Druckerhöhung, gegen die gepumpt wird. Dieses System wird häufiger bei der Herstellung von Fundamenten und Pumpstationen eingesetzt als für Rohrleitungen.
A.4
Vakuumabsenkung mit Vertikalrohren
Zur Vakuumabsenkung werden Rohre eingesetzt, die im unteren Bereich perforiert sind und in den Boden durch Einspülen (pumpen von Wasser ins Rohr) eingebracht werden. Ein Ventil am unteren Ende erlaubt den Austritt von Wasser aus dem Rohr während des Einbringens, verhindert aber das Eindringen von Wasser durch dieses Rohrende während der Absenkung. Das Vakuumrohr ist im Allgemeinen von grobem Sand umhüllt, der als abgestufter Filter dient. Falls erforderlich wird Sand während des Einspülvorgangs eingebracht. Vakuumrohre werden üblicherweise in Reihe, parallel zum Verlauf des geplanten Grabens, installiert, und zwar in Abständen von 0,6 m bis 3,0 m, abhängig von den Boden- und Grund wasserverhältnissen. Sie können an einer oder an beiden Seiten des Rohrgrabens eingesetzt werden. Nach dem Einbau werden die oberen Enden der Filterrohre an eine Vakuumpumpe angeschlossen. Grundwasser tritt in die Rohre durch die Perforation ein. Die Filterrohre können auch Einwegprodukte sein, die die Möglichkeit von Bodenbewegungen während und nach dem Ziehen, sowie von Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Wiederverfüllen und Verdichten des tiefen und engen Loches auftreten werden, ausschließen. Vakuumabsenkungen sind auf Böden mit einer Durchlässigkeit von 10-6 m/s bis 10-3 m/s beschränkt. Die maximale Grabentiefe, die mit einer einstufigen Filterreihe entwässert werden kann, beträgt etwa 6,5 m.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 A.5
Wasserhaltung mit Horizontalrohrsystemen
Ein perforiertes Kunststoffrohr kann in den Boden mittels Grabenfräse oder durch grabenlose Verfahren, z. B. durch gerichtetes Bohren, eingebaut werden. Das System wird in einer Linie parallel zum geplanten Graben, auf einer oder auf beiden Seiten, und in einer Tiefe unterhalb der geplanten Grabensohle eingebaut. Die Enden der Rohre werden, in gleicher Weise wie bei senkrechten Grundwasserbohrungen, mit Vakuumpumpen verbunden. Der Arbeitsbereich ist ähnlich wie bei der Vakuumabsenkung mit Vertikalrohren (10 -6 m/s bis 10-3 m/s). Die wesentlichen Vorteile des horizontalen Systems liegen im Vermeiden zeitlich beschränkter Leitungsarbeiten an der Grabensohle und in der Schnelligkeit des Einbaus.
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A.6
Saugbrunnenbohrung
Das Saugbrunnenbohrungssystem umfasst das Abteufen einer Bohrung mit einem Filterabschnitt in Sohlennähe und den Einbau eines Zuleitungsdruckrohrs, Venturiund Steigrohrs. Wasser wird unter hohem Druck dem Rohr zugeführt und der Druckabfall im Venturirohr wird benutzt, um Wasser aus dem Bohrloch anzusaugen, das im Steigrohr aufsteigt und in die Sammelleitung an der Oberfläche austritt. Wie bei Tiefbrunnen sind große Tiefen möglich (bis zu 45 m), jedoch können nur vergleichsweise geringe Durchflussraten in jeder einzelnen Bohrung erzielt werden. Dies beschränkt den Durchlässigkeitsbereich, der erfasst werden kann, auf den Bereich geringeren Zuflusses (üblicherweise geringer als 10-5 m/s). Wie bei Tiefbrunnen, sind für Saugbohrungen ähnliche vertikale und horizontale Durchlässigkeiten erforderlich, um bei der Absenkung des Grundwasserniveaus wirkungsvoll zu arbeiten. Die hohen Einbaukosten und der eingeschränkte Rahmen geeigneter Einsatzbedingungen beschränken die Anwendung im Allgemeinen auf feste Standorte, wie Fundamente oder Pumpstationen.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Anhang B
Zusätzliche Informationen zu 5.3.3.1 hinsichtlich der Eigenschaften von körnigen, ungebundenen Baustoffen (informativ)
B.1
Allgemeines
Die derzeitige Praxis der Bezeichnung von körnigen, ungebundenen Baustoffen ist in den verschiedenen CENLändern sehr unterschiedlich. Da es in Erwartung einer Europäischen Norm zur Abstufung von Zuschlagstoffen (CEN/TC 154) nicht möglich war, diese zu vereinheitlichen, wurden die vorhandenen Bezeichnungen in diesem informativen Anhang zusammengestellt.
B.2
CEN-Mitglieder, die zu diesem informativen Anhang beigetragen haben
Die folgenden CEN-Mitglieder haben zu diesem informati ven Anhang und den Tabellen B.2 bis B.19, wie in Tabelle B.1 angegeben, beigetragen: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Niederlande, Nor wegen, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich.
Tabelle B.1 – DIN EN 1610: Anforderungen an körnige, ungebundene Baustoffe der CEN-Mitglieder entsprechend den Tabellen B.2 bis B.19
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 B.3
A – Österreich, CH – Schweiz, D – Deutschland, NL – Niederlande
Baustoffe für die Leitungszone In den nachfolgenden Diagrammen 1 bis 9 sind Korngrößenverteilungen entsprechend den deutschen Anforderungen an körnige, ungebundene Baustoffe gemäß Anhang B der DIN EN 1610 (Tabellen B2, B4 und B7) dargestellt. Die Festlegung der Körnungen berücksichtigt die Siebgrößen gemäß TL Gestein-StB 04.
B.3.1 Beispiele für Nenngrößen von Ein-Korn-Kies sind (in mm): 8; 16; 32 (A; CH; D; NL); 10; 14; 20; 40 (A) Beispiele für die Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngrößen enthalten Tabelle B.2 und Tabelle B.3. Tabelle B.2 – DIN EN 1610: Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngrößen (gemeinsam für A; CH; D; NL)
100 100
100
90 85
80 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
70 60 50 40 25
30 20 10 00,063
5
3 0,125
0,25
0,5
1
2
2,8
4
5,6
8
0
11,2 16 22,4 31,5 45
56
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Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 1: Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngrößen 32 nach DIN EN 1610: Tabelle B.2
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100 100
100
90 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
85 80 70 60 50 40 25
30 20 10 0
0,063
5
3 0,125
0,25
0,5
1
2
4
2,8
8
5,6
0 11,2
16
31,5 22,4
56 45
63
Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 2: Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngrößen 16 nach DIN EN 1610: Tabelle B.2
100 100
100
90 85 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
80 70 60 50 40 25
30 20 10 00,06
5
3 0,12
0,25
0,5
1
2
2,8
4
0 5,6
8
11,2
16
22,4
31,5 45 56
63
Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 3: Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngrößen 8 nach DIN EN 1610: Tabelle B.2
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Tabelle B.3 – DIN EN 1610: Abstufung von Ein-Korn-Kies-Nenngrößen (nur A)
B.3.2 Beispiele für Nenngrößen von Material mit abgestufter Körnung sind (in mm): 2/8; 2/16; 16/32 (A; CH; D; NL); 4/14; 5/20; 5/49 (A) Beispiele für die Abstufung von Material mit abgestufter Körnung enthalten Tabelle B.4 und Tabelle B.5. Tabelle B.4 – DIN EN 1610: Abstufung von Material mit abgestufter Körnung (gemeinsam für A; CH; D; NL)
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
100 100
100
90 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
90
80 65
70 60 50 40 30 15
20 10 0
10
3 0,063
0,125
0,25
0,5
1
0
2
2,8
63 4
8
5,6
11,2
16
22,4
31,5 45 56
Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 4: Abstufung von Material mit abgestufter Körnung 2/8 nach DIN EN 1610: Tabelle B.4
100 100
100
90 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
90
80 70 60 50
40 30 15
20 10 0
0,06
3 0,125
0,25
0,5
1
2
2,8
4
5,6
8
0 11,2
16
31,5 45 56 22,4
63
Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 5: Abstufung von Material mit abgestufter Körnung 8/16 nach DIN EN 1610: Tabelle B.4
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
100 100
100
90 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
90
80 70 60 50 40 30 15
20 10 00,063
3 0,125
0,25
0,5
1
2
2,8
4
5,6
8
11,2
16
0 22,4
31,5 45 56
63
Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 6: Abstufung von Material mit abgestufter Körnung 16/32 nach DIN EN 1610: Tabelle B.4
Tabelle B.5 – DIN EN 1610: Abstufung von Material mit abgestufter Körnung (nur A)
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 B.3.3 Beispiele für Nenngrößen von Sand sind (in mm): 0/1; 0/2; 0/4 Beispiele für die Abstufung von Sand enthalten Tabelle B.6 und Tabelle B.7. Tabelle B.6 – DIN EN 1610: Abstufung von Sand-Nenngrößen (nur A)
In CH, D und NL ist Sand für alle Rohrnennweiten geeignet, wenn der Anteil an Material < 0,063 mm geringer als‚ 5 Massenanteile in % ist. Standardabstufungen sind (mm): 0/4; 0/2; 0/1. Hinweise zur Abstufung von Sand enthält Tabelle B.7.
Tabelle B.7 – DIN EN 1610: Abstufungen von Sand (gemeinsam für CH; D; NL)
Andere Abstufungen von Sand sind annehmbar, wenn ihre Eignung geprüft wurde und ihre Anwendung vom Planer vorgegeben ist.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
100
100 100
100 85
90 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
90
80 70 60 55 50 40 30 20 10 5 0
0,063
0
0,125
0,25
0,5
1
2
2,8
4
5,6
8
11,2
16
22,4
31,5 45 56
63
Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 7: Abstufung von Sand 0/4 nach DIN EN 1610: Tabelle B.7
100 100
100
90
90
80 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
70 60 50 40 25
30 20 10 5 0
0,063
0,125
0 0,25
0,5
1
2
2,8
4
5,6
8
11,2
16
22,4
31,5 45 56
63
Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 8: Abstufung von Sand 0/2 nach n ach DIN EN 1610: Tabelle B.7
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100 100
100
90 85 % e s s a M n i g n a g h c r u d b e i S
80 70 60 50 40 30 20 10 5 0
0
0,063
0,125
0,25
0,5
1
2
2,8
4
5,6
8
11,2
16
22,4
31,5 45 56
63
Siebnennöffnungsweite in [mm] Obergrenze
Untergrenze
Diagramm 9: Abstufung von Sand 0/1 nach DIN EN 1610: Tabelle B.7
B.3.4 Beispiele für für Nenngrößen Nenngrößen von Korngemischen (All-In) sind (in mm): 16; 20; 32; 40 Beispiele für die Abstufung von Nenngrößen von Korngemischen (All-In) enthält Tabelle B.8. Tabelle B.8 – DIN EN 1610: Abstufung von Nenngrößen von Korngemischen (All-In) (All-In)
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 B.3.5 Gebrochene Stoffe Österreich:
Alle Beispiele in B.3.1 bis B.3.4 sind auch für gebrochene Baustoffe anwendbar.
Schweiz; Deutschland; Niederlande: chen: Größtkorn 11 mm 20 mm
Gebrochene Baustoffe müssen den den folgenden Abstufungsanforderungen entspreentspre-
Rohrgröße DN < 900 DN > 1000
Quelle: DIN 4226-1
B.4
Belgien
B.4.1 Klassifizierung von körnigen, ungebundenen Baustoffen Die Abstufung von körnigen, ungebundenen Baustoffen enthält Tabelle B.9. Tabelle B.9 – DIN EN 1610: Abstufung von körnigen, ungebundenen ungebundenen Baustoffen
B.4.2 Klassifizierung von Sand Die Abstufung von Sand enthält Tabelle B.10. Tabelle B.10 – DIN EN 1610: Abstufung von Sand
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 B.4.3 Abstufung von Korngemischen (All-In) Die Abstufung von Korngemischen (All-In) enthält Tabelle B.11.
Quellen: NBN B 11-101 für körnige, ungebundene Baustoffe und Korngemische (All-In) NBN B 11-011 für Sand
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 B.5
DK – Dänemark
B.5.1 Allgemeine Anforderungen an Baustoffe für die Bettung, Seiten verfüllung und Abdeckung Abdeckung Abstufung Größtkorn D maximaler Feinanteil (< 0,075) Gleichförmigkeitsbeiwert U
Seitenverfüllung und Abdeckung Korngrößen über 64 mm sind nicht erlaubt; das Material muss für eine ausreichende Verdichtung nach den Planungsanforderungen geeignet sein. Quelle: DS 437 Dansk Ingeniørforening's Code of Practice for the Laying of Underground Rigid Pipelines of Concrete.
≤ 8 mm;
9 %; < 3.
Reinheit Das Material darf nicht gefroren sein oder schädigende Pflanzenreste, Humus oder Brocken von Ton oder Lehm enthalten. Das Material darf keine auf den Rohrwerkstoff aggressiv wirkende Substanzen enthalten. Seitenverfüllung Die Seitenverfüllung von biegesteifen Rohren, z. B. Betonrohre, kann oberhalb des Niveaus des Rohrmittelpunkts üblicherweise mit schwerem Gerät verdichtet werden. Vorausgesetzt, es ist genügend Platz für dieses Gerät vorhanden, kann auf die Anforderungen das Größtkorn betreffend, verzichtet werden. Korngrößen über 64 mm sind jedoch nicht zulässig. Für die Seitenverfüllung unterhalb des Niveaus des Rohrmittelpunkts von biegesteifen Rohren, z. B. Betonrohre, gilt dasselbe, vorausgesetzt, das eingesetzte Gerät ermöglicht eine wirksame Verdichtung der Oberfläche der Bettungsschicht sowie dicht am Rohr, und dass die Bettungsschicht für kreisförmige Rohre eine Mindestdicke entsprechend der einer verstärkten Bettung, d. h. einem Viertel des Rohraußendurchmessers, Rohraußendurchmessers, aufweist.
B.5.3 Biegeweiche Rohre Das Material muss die Anforderungen nach DS 475 erfüllen. Für das Material in Bereichen ohne feste Straßendecke gelten die folgenden Anforderungen. Bettung Korngröße über 16 mm ist nicht erlaubt; der Anteil von Material zwischen 8 mm und 16 mm darf 10 % nicht überschreiten; das Material darf nicht aus scharfkantigem Feuerstein oder vergleichbarem Material bestehen; das Material muss ausreichend verdichtbar sein. Seitenverfüllung und Abdeckung Anforderungen wie für die Bettung, es darf aber Ton verwendet werden. Quelle: DS 430 Dansk Ingeniørforening's Code of Practice for the Laying of Underground Flexible Pipelines of Plastic.
B.6
F – Frankreich
B.6.1 Französische Anforderungen für die Leitungszone
Quelle: DS 475 und DS 475/A 1 Code of practice for trenching for underground pipes and cables.
Auszug aus: Circulaire n° 92-42 du 1er juillet 1992 relative au Fascicule n° 70 „Ouvrages d'assainissernent“ NO 2: EQUE 9210 108C.
B.5.2 Biegesteife Rohre
Punkt 5.4.3.1, Seite 77: Herstellung der Bettung
Das Material muss die Anforderungen nach DS 475 erfüllen. Für das Material in Bereichen ohne feste Straßendecke gelten die folgenden Anforderungen.
Die Bettung wird mit Material hergestellt, das weniger als 5 % Partikel der Fraktion kleiner als 0,1 mm und keine Bestandteile größer als 30 mm enthält. In wasserführenden Schichten ist die Bettung mit Material zwischen 5 mm und 30 mm herzustellen.
Bettung Korngröße über 32 mm ist nicht erlaubt; der Anteil von Material zwischen 16 mm und 32 mm darf 10 % nicht überschreiten.
Punkt 5.8.1, Seite 97: Herstellung der Seitenverfüllung und der Abdeckung Die Seitenverfüllung und die Abdeckung kann mit jedem vom Planer vorgesehenen und für die Rohrcharakteristik geeignetem Material (Sand, Kies, Korngemische (All-In)) hergestellt werden.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Punkt 5.8.1.1: Herstellung der Seitenverfüllung
Punkt 5.8.1.2: Herstellung der Abdeckung
Oberhalb der Bettung und bis zur Achse des Rohrscheitels wird das Verfüllmaterial unter die Seite des Rohres gestopft und verdichtet, um jede Bewegung des Rohres zu verhindern und die geplante Seitenverfüllung einzubringen.
Oberhalb der Seitenverfüllung wird die Abdeckung und deren Verdichtung in aufeinanderfolgenden Lagen symmetrisch und gleichmäßig hergestellt, bis zu einer Schichtdicke von mindestens 0,10 m über dem Rohrscheitel, um die Leitungszone fertigzustellen.
Um zu verhindern, dass sich die das Rohr einschließende Seitenverfüllung zu einem späteren Zeitpunkt auflockert, ist die Seitenverfüllung nach dem teilweisen Entfernen des Verbaus (Pölzung), sofern vorhanden, herzustellen. Hat sich die Seitenverfüllung gelockert, wird der Planer den Grad der Auflockerung feststellen und berücksichtigen, auch unter Berücksichtigung der Festigkeit des Rohres, um gegebenenfalls die Wahl des Materials für die Seitenverfüllung zu ändern.
B.6.2 Französische Norm über geeignete körnige, ungebundene Baustoffe Quelle: Norm NF P 18-101 Dezember 1990: Granulate – Vokabular – Definitionen Definitionen und Klassifikationen (Abschnitte 1 bis 5 und Abschnitt 8). Beispiele für Abstufungen siehe Tabellen B.12, B.13 und B.14.
Tabelle B.12 – DIN EN EN 1610: Abstufungen von 4/10, 6/14, 6/20, 6/31,5 nach NF P 18-101
Tabelle B.13 – DIN EN 1610: Abstufungsanforderungen für Sand Sand nach NF P 18-101
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Tabelle B.14 – DIN EN 1610: Abstufungstoleranzen für Sand nach NF P 18-101
B.7
IRL – Irland/UK – Vereinigtes Königreich
Die Anforderungen des Vereinigten Königreichs an Material für die Leitungszone sind in den Bezugsdokumenten am Ende dieses Abschnitts enthalten. Die folgenden Tabellen B.15 bis B.17 wurden aus diesen Bezugsdokumenten zusammengestellt. Tabelle B.15 – DIN EN 1610: Grobkorn (gemeinsam für IRL, IRL, UK)
Tabelle B.16 – DIN EN 1610: Feinkorn (gemeinsam für IRL, UK)
Zu Tabelle B.16 Feinkorn Die nach BS 812, Teil 103, unter Verwendung von Prüfsieben der Größen in Tabelle B.16 nach BS 410, volle Toleranzen, ermittelten Abstufungen für Feinkorn müssen innerhalb der Gesamtgrenzen nach Tabelle B.16 liegen; ergänzend darf nicht mehr als eine von zehn aufeinanderfolgenden Proben Sortierungen außerhalb der Grenzen irgendeiner der Abstufungen von C, M oder F nach Tabelle B.16 aufweisen.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Tabelle B.17 – DIN EN 1610: Korngemische (All-In) (nur UK)
Zu Tabelle B.17 Korngemische (All-In) Die nach BS 812, Teil 103, unter Verwendung von Prüfsieben der Größen in Tabelle B.17 nach BS 410, volle Toleranzen, ermittelten Abstufungen für Korngemische (All-In)-Zuschläge für Beton, müssen innerhalb der zutreffenden Grenzen nach Tabelle B.17 liegen. Quellen: Dieser Anhang B.7 nimmt Bezug auf die neuesten Ausgaben der nachstehenden Veröffentlichungen (falls nicht anders angegeben), einschließlich aller Ergänzungen und Überarbeitungen, die ebenfalls herangezogen werden sollten. Britische Normen BS 882 Specification for aggregates from natural sources for concrete
Water Industry Specifications/lnformation and Guidance Notes WIS No. 4-08-02 Specification for bedding and sidefill materials for buried pipelines IGN No. 4-11-02 Revised bedding factors for vitrified clay drains and sewers Water Services Association Civil Engineering Specification for the Water Industry, 4th Edition WSA Sewers for adoption, edition 4, 1995. Transport and Road Research Laboratory Simplified tables of external loads on buried pipelines, 1986
BS 1047 Specification for air-cooled blast furnace slag aggregate for use in construction
BRE Digest 363 Sulphate and acid resistance of concrete in the ground, 1991
BS 1377 Methods of test for soils for civil engineering purposes
Specification for the reinstatement of openings in high ways, HMSO, 1992
BS 3797 Specification for lightweight aggregates for masonry units and structural concrete
ER201E Guide to the Water Industry for structural design of underground non-pressure PVC pipelines, 1986
BS 8005 Part 1: Guide to new sewerage construction
Für Rohre, die unter Autobahnen verlegt werden, sollte die „Specification for the reinstatement of openings in highways (HAUC specification)“ herangezogen werden. Insbesondere sind hierin Anforderungen enthalten, dass Tone mit einem Wassergehalt (LL) größer als 90 oder einem Plastizitätsindex (PI) größer als 65, geprüft nach BS 1377, Teil 2, Verfahren 4 bzw. 5.4, nicht verwendet werden dürfen, und dass Steine überwiegend größer als 37,5 mm nicht annehmbar sind.
Irische Norm IS 5: 1990 Aggregates for concrete, Part 1: Specification
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 B.8
N – Norwegen
Tabelle B.18 – DIN EN 1610: Übersicht zu Verfüllmaterialien
B.9
S – Schweden
In Schweden gibt es keine nationale Norm für Baustoffe für die Leitungszone. Es gibt nationale Richtlinien (Mark AMA 83 und VAV P 70), die befolgt werden sollten, falls der Planer nichts anderes vorgibt. Üblicherweise legt der Planer die Baustoffe für die Leitungszone fest. Tabelle B.19 – DIN EN 1610: Schwedische Richtlinie für Baustoffe für die Lagerung entsprechend Mark AMA 83 und VAV P 70
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Die Richtlinien sind anwendbar für –
Ein-Korn-Kies
–
Material mit abgestufter Körnung
–
Korngemische (All-In)
–
Gebrochene Baustoffe.
Schwedische Richtlinien für bewehrtes Betonauflager (Mark AMA 83) –
Unbewehrter Beton: Klasse K 15
–
Bewehrter Beton:
Klasse K 25
Quellen: Mark AMA 83 Allmän material – och arbetsbeskrivning för markabeten VAV P 70 Anvisningar för projektering och utförande av markförlagda självfallsledningar av plast
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Anhang C
Auszug aus der EG-Richtlinie vom 17. September 1990 über die Vergabebedingungen an Firmen, die in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation tätig sind (informativ) Titel IV
Prüfung, Auswahl und Auftragsvergabe Artikel 24 1. Die Auftraggeber, die dieses wünschen, können ein System zur Prüfung von Lieferanten oder Unternehmen einrichten und betreiben. 2. Das System, das verschiedene Stufen umfassen kann, wird auf der Grundlage objektiver Regeln und Kriterien gehandhabt, die von dem Auftraggeber aufgestellt werden. Der Auftraggeber nimmt in diesem Fall auf die europäischen Normen Bezug, sofern dies angebracht ist. Diese Regeln und Kriterien werden erforderlichenfalls auf den neuesten Stand gebracht. 3. Die Regeln und Kriterien für die Prüfung werden interessierten Lieferanten oder Unternehmen auf Wunsch gegeben. Die Überarbeitung dieser Regeln und Kriterien wird interessierten Lieferanten und Unternehmen mitgeteilt. Entspricht das Prüfungssystem bestimmter dritter Einrichtungen oder Stellen nach Ansicht eines Auftraggebers seinen Anforderungen, so teilt dieser den interessierten Lieferanten oder Unternehmen die Namen dieser dritten Einrichtungen oder Stellen mit.
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4. Die Auftraggeber unterrichten die Antragsteller innerhalb einer angemessenen Frist über die Entscheidung, die sie zur Qualifikation der Antragsteller getroffen haben. Kann die Entscheidung über die Qualifikation nicht innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Prüfungsantrags getroffen werden, hat der Auftraggeber dem Antragsteller spätestens zwei Monate nach Eingang des Antrags die Gründe für eine längere Bearbeitungszeit mitzuteilen und anzugeben, wann über die Annahme oder die Ablehnung seines Antrags entschieden wird. 5. In ihrer Entscheidung über die Qualifikation sowie bei der Überarbeitung der Prüfungskriterien und -regeln dürfen die Auftraggeber nicht: – bestimmten Lieferanten oder Unternehmen administrative, technische oder finanzielle Verpflichtungen auferlegen, die sie anderen Unternehmern nicht auferlegt hätten. – Prüfungen und Nachweise verlangen, die sich mit bereits vorliegenden objektiven Nachweisen überschneiden.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
Anhang D Anforderungen an Einbauanleitungen Müssen spezielle Eigenschaften des jeweiligen Rohr werkstoffes berücksichtigt werden, muss der Hersteller eine ergänzende, verbindliche, detaillierte Einbauanleitung vorlegen. Sie sollte insbesondere Angaben enthalten über:
Anhang E Wirtschaftliche Aspekte (informativ) E.1
Allgemeines
Die Gesamtkosten einer Kanalisation sind hauptsächlich bestimmt durch:
•
Lieferung,
•
Investitionskosten,
•
Be- und Entladen,
•
Nutzungsdauer,
•
Transport auf der Baustelle,
•
•
Lagerung,
•
Zinsdienst,
•
Instandhaltung,
•
Betriebskosten,
•
Ablassen in den Rohrgraben, Einbauen,
•
Abschreibung,
•
Anschluss an Bauwerke,
•
soziale Kosten,
•
Anschluss an einen bestehenden Abwasserkanal/eine bestehende Abwasserleitung,
•
Entsorgungskosten.
•
Abstützen und Verankern,
•
Auflagerung,
•
Einbetten (Baustoffe, Verdichtung),
•
Überschütten (Mindestüberdeckung, Baustoffe, Verdichtung),
•
Lagestabilisierung,
•
Gleitmittel (Art, Funktion, Anwendung),
•
Herstellen der Rohrverbindung,
•
Angabe des zulässigen Abstands der Stirnflächen,
•
Angaben über Schweißbarkeit,
•
Hinweis zur Einhaltung der zulässigen Sohlsprünge,
•
Befestigen und Lösen der Endverschlüsse,
•
Kürzen von Rohren und Nachbehandeln der Schnittflächen,
•
Herstellen nachträglicher Anschlüsse,
•
Prüfungen,
•
Einbau (Art, Hilfsmittel, Geräte),
•
Überwachung.
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Die planmäßige Funktion vorausgesetzt, sollte die Gesamtheit aller Kosten innerhalb eines Betrachtungszeitraums den optimal niedrigsten Wert ausweisen. Der Betrachtungszeitraum ist abhängig vom Interesse des Kostenträgers (Abschreibung, Nutzungsdauer). Für Abwasserkanäle werden in der Regel sehr lange Nutzungszeiträume angestrebt. Die Wahl der Nutzungsdauer führt je nach Investitionskosten und den zuzuordnenden anderen Kosten zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Wirtschaftlichkeitsaussage.
E.2
Bewertung
Bei der wirtschaftlichen Bewertung ist die gewählte bzw. erwartete Nutzungsdauer von entscheidender Bedeutung. Planungsalternativen sind entsprechend auszuwerten. Eine gute Möglichkeit der Bewertung ist eine Betrachtung über Jahreskosten. Die Methodik solcher Berechnungen ist u. a. in der „Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien)“ zu finden.
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 E.3
Technische Nutzungsdauer
Wesentlich für die wirtschaftliche Bewertung ist die möglichst genaue Abschätzung der Nutzungsdauer, während der die Kanalleitung ihre Funktion bei normalem Instandhaltungsaufwand erfüllt. Diese Nutzungsdauer ist in der Regel nicht mit der Abschreibungsdauer der betriebswirtschaftlichen Abschreibung gleichzusetzen. Anzustreben ist eine gesamtwirtschaftlich optimierte Lösung. Neben den Investitionskosten sind die Betriebskosten und die Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Das Recycling der verwendeten Bauteile und Baustoffe sollte in der Planung Berücksichtigung finden.
E.4
Einfluss der technischen Ausführung auf die Nutzungsdauer
Leitungen und Kanäle sind hinsichtlich ihrer technischen Nutzungsdauer in starkem Maße von der Qualität der Umsetzung der Projektanforderungen in Planung und Bauausführung abhängig.
Anhang F Güteüberwachung und Anforderungen beim Einbau „selbstverdichtender“ Verfüllmaterialien Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) müssen beachtet werden. Der Auftragnehmer muss über ein Qualitäts- und Managementsystem die vertraglich vereinbarte Qualität der Erdarbeiten sicherstellen. Die Qualitätssicherung sollte folgende Elemente beinhalten: •
Eignungsprüfungen der Erdbaustoffe einschließlich des Nachweises der Umweltverträglichkeit gemäß den Mindestanforderungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA);
•
Qualitätsvereinbarung zwischen AG und AN beinhaltet:
Eine fachgerechte Planung muss die Erwartungen an die geplante Nutzungsdauer erfüllen. Wesentlich sind die Umsetzung innerhalb der Bauausführung und die Sicherstellung der Qualität. Dies sind Voraussetzungen für die zutreffende Abschätzung der Daten einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
– Qualitätsanforderung, – Organisation der Qualitätssicherung, – Umfang und Dokumentation der Eigen- und Fremdüberwachung; •
Vorlage einer Arbeitsanweisung durch den AN;
•
Kontrolle der Erdbaustoffe auf Übereinstimmung mit den Eignungsprüfungen;
•
Eigenüberwachungs- und Fremdprüfungen in Art und Umfang gemäß den Anforderungen der ZTV EStB 09 und der ZTV A-StB 97;
•
die Ergebnisse der Eigen- und Fremdprüfung einschließlich der Prüfprotokolle sollten umgehend dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter übergeben werden;
Folgende Unterlagen bilden den Mindestumfang für die Eignungs- und Güteprüfung:
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•
Bestandteile und Zusammensetzung (Sieblinie und organische Bestandteile des Grundmaterials, Art und Menge des Stabilisators, Wassergehalt, etc.);
•
Lieferscheine der Ausgangsstoffe;
•
Lieferscheine einschließlich Rezeptur des gemischten Verfüllmaterials;
•
Angabe der Solldruckfestigkeit (Minimalwert und Maximalwert).
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DIN EN 1610 / DWA-A 139 Vor Einbau des Verfüllmaterials sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen: • Frisch-Konsistenz (z. B. Ausbreitmaß); •
Druckfestigkeit Verfüllmaterial: Minimalwert und Maximalwert (Prüfalter n7, n28, n90);
•
bodenmechanische Kennwerte des Verfüllmaterials (einaxiale Druckfestigkeit, Wichte des Bodens mit und ohne Grundwasser, Scherparameter, Verformungsmodul, Durchlässigkeit, Filtereigenschaften, etc.);
•
Lösbarkeit bei Aufgrabungen (Stichfestigkeit);
•
Zeitabhängiges Verformungsverhalten („Schwinden“, „Kriechen“);
•
Verträglichkeit der Inhaltsstoffe und der Eluate mit Grundwasser, Boden und Bauwerken;
Anhang G Formblätter für die Dichtheitsprüfung (informativ) Inhalt Zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Dichtheitsprüfungen mit den Verfahren Luft und Wasser sollten die folgenden Formblätter verwendet werden. Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen Checklisten G.1
Planung und Koordination Prüfablauf ....... 83
G.2
Vorbereitung der Prüfung.......................... 84
G.3
Verfahren Luft (Check Prüfeinrichtung) ............................ 85
G.4
Verfahren Luft (Luftüberdruckprüfung) .... 86
G.5
Verfahren Luft (Unterdruckprüfung) ......... 88
Nachweis über die verwendeten Baustoffe (Menge, Art etc.);
G.6
Verfahren Wasser (Check Prüfeinrichtung) ............................ 90
Ausbreitmaß;
G.7
Verfahren Wasser ...................................... 91
•
Rückstellproben;
G.8
Verfahren Infiltration ................................ 93
•
Prüfumfang gemäß Eignungsprüfung (Prüfhäufigkeit, Homogenität der Mischung etc.).
Prüfprotokolle
•
Verträglichkeit der Inhaltsstoffe untereinander.
Während des Einbaus des Verfüllmaterials sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen: • Übereinstimmung des anstehenden Bodens mit der Eignungsprüfung; •
•
Nach Einbau des Verfüllmaterials muss durch den Auftragnehmer ein Vergleich der Ist- und Sollwerte einschließlich einer entsprechenden Dokumentation geliefert werden.
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G.9
Niederschrift Prüfverfahren „L“, Rohrleitungen .............. 94
G.10
Niederschrift Prüfverfahren „L“, Einzelne Verbindungen ............................. 95
G.11
Anlage 1 Prüfung mittels Prüfverfahren „L“, Angaben zum Prüfgerät............................. 97
G.12
Niederschrift Prüfverfahren „W“, Rohrleitungen............. 98
G.13
Niederschrift Prüfverfahren „W“, Rohrleitungen einschließlich Schächte ............................. 99
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.1
Projekt-Nr.: Baumaßnahme/-abschnitt: Auftraggeber: Auftragnehmer: Vorgang Durchführbarkeit der Dichtheitsprüfung
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 1/1
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Planung und Koordination Prüfablauf – ......................... ........................................................................................................... ........................................................................................................... ...........................................................................................................
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
erforderlich Dokumentation (j/n) Auswertung der Ausführungsplanung hinsichtlich der Durchführbarkeit der Dichtheitsprüfung Rückstau
Art und Umfang der Abwasserumleitung (in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse)
Prüfung der örtlichen Situation
(Regen-, Trockenwetterabfluss, Rückstauebene)
Pumpen oder Saugfahrzeug .....................................
Anbindung an Bestand Behandlung der Anschlussleitungen Luft Unterdruck
Überdruck
Wasser
– Haltungen
Wahl Prüfverfahren (Luft, Wasser und Infiltration)
– Rohrleitungsabschnitte: – Einzelverbindungen: (Einzelverbindungen nur mit opt. Inspektion)
– Schächte – Infiltration
Festlegung, ob getrennte oder gemeinsame Prüfung von Rohren, Schächten, etc. [...]
getrennt
gemeinsam
Festlegung von Prüfabschnitten Ausschreibung und/oder Beauftragung einer qualifizierten Firma für die Dichtheitsprüfung
Firma: ………………………………………………………………….
Vorlage Eignungsnachweis der beauftragten Firma
Zertifiziert von: ……………………………………………………
Koordination der Dichtheitsprüfung
Koordination zwischen Baufirma und ausführender Firma auch bezügl. des zeitlichen Ablaufs
Terminplan für Dichtheitsprüfungen
Empfänger: ………………………………………………………….
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.2
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Vorbereitung der Prüfung –
Projekt-Nr.: Baumaßnahme/-abschnitt: Auftraggeber: Auftragnehmer:
Vorgang
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 1/1
......................... ........................................................................................................... ........................................................................................................... ........................................................................................................... erforderlich (j/n)
Dokumentation
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Planunterlagen mit Angabe von Lage, Art, Umfang, Ordnungsmerkmale, etc. Bereitstellung von Informationen für das ausführende Unternehmen
Benennung von Einstieg, Fluchtmöglichkeiten Angaben zur besonderen Gefährdung: z. B. Kanalatmosphäre, Abwasserzusammensetzung, Pumpenschwall, etc.
Ermittlung baustellen- und betriebsbezogener Gefährdungen und Festlegung von Maßnahmen des Arbeitsund Gesundheitsschutzes
– Datum: ......................................................... SiGeKo – Nachweis: ...................................................... Abstimmung mit Verkehrssicherungspflichtigem Absperreinrichtungen:
Verkehrssicherung f ür Arbeitsstellen k ürzerer Dauer
(Leitkegel, Baustellenschilder, etc.)
Absturzsicherung für Öffnungen (Schachtabdeckung)
Warnkleidung Sicherung der Abwasservorflut
durch: .............................................................. persönl. Schutzausrüstung
Mindestanforderung an die Sicherheitsausrüstung
Hand-, Fuß-, Kopfschutz; Absturz-, Höhensicherung, Atemschutz
Gasmessgerät Absturzsicherungsgerät zum Einstieg in Anlagen der Abwasserbeseitigung Bewetterung
Reinigung, Inspektion des Prüfobjektes
Überprüfung der Kanalatmosphäre HD-Spülung, Reinigung TV-Inspektion
Überprüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen gemäß „BGV A1: § 8 Gefährliche Arbeiten“
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Aufsicht Führender der Druckprüfung: .......................................................................... Vorlage Sachkundenachweis des Aufsicht Führenden Durchführung in Anwesenheit von mind. 2 Personen
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.3
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 1/1
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Luft (Check Prüfeinrichtung) –
Projekt-Nr.: Baumaßnahme/-abschnitt: Auftraggeber: Auftragnehmer: Vorgang Überprüfung Mindestausrüstung Dichtheitsprüfung
Nachweis über die Dichtheit der Prüfeinrichtung
......................... ................................................................................... ................................................................................... ................................................................................... erforderlich (j/n)
Dokumentation
LE
Prüfverfahren LF LE u
LF u
(Zutreffendes ankreuzen bzw. eintragen)
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Kompressor bzw. Verdichter oder Unterdruckpumpe Muffenprüfgerät Absperrelemente mit Typenschild und folgenden Angaben: (Hersteller, Typ, Baujahr, geeigneter Rohrdurchmesser, max. Betriebsdruck, max. zul. Prüfdruck, zul. Prüfmedien (L/W) – Bedienungsanleitung liegt vor (auf Baustelle)
Nachweis über die Kalibrierung der Messgeräte nicht älter als 12 Monate
Funktionsprüfung
Befülleinrichtung inklusive – Druckbegrenzer bzw. Druckminderungsventil in Verbindung mit Sicherheitsschaltung (Totmannschaltung) – geeichtem Kontrollmanometer mit max. Messabweichung < 10 % ∆ p – Befüllschlauch Druckmesseinrichtung, Datenschreiber mit Online-Plot (in geeigneter Auflösung) min. Zeitschritt ∆ t:.....s/min. Druckdiff. ∆ p:.....kPa Alle Ausrüstungsgegenstände entsprechenden Vorschriften (gemäß DIN, VDE, UVV: siehe DWA-A 139: Abschnitt 16)
Prüfprotokoll: Mindestangaben des Ausgabeplots bzw. Ausgabeprotokolls
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Allgemeine Daten AG, AN, BÜ Geräteführer, Aufsicht Führender Prüfort, Datum, Uhrzeit Straßenname, Haltungsnr., Schachtnr. Erst-, Wiederholungsprüfung Witterungsverhältnisse Bestandsdaten Art des Objektes (haltungs-, abschnittsweise oder Verbindungsprüfung), Schacht Baujahr, Kanalart, Querschnittsabmessungen Prüflänge, Werkstoff Grundwasserstand Angaben zu vorh. Anschlüssen Angaben zur Prüfvorschrift Prüfdruck zulässige Druckdifferenz Prüfzeit Beruhigungszeit Messergebnisse Messgrafik grafische Darstellung über Prüfzeit mit: Angabe des geforderten Prüfdruckes der zulässigen Druckdifferenz Beginn/Ende Beruhigungszeit Beginn/Ende Prüfzeit Angaben zu Korrekturmaßnahmen während der Prüfung
Januar 2010
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.4
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 1/2
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Luft (Luftüberdruckprüfung) –
Projekt-Nr.: Baumaßnahme/-abschnitt: Auftraggeber: Auftragnehmer:
Vorgang
......................... ................................................................................... ................................................................................... ................................................................................... erforderlich (j/n)
LE
Prüfverfahren LF
(Zutreffendes ankreuzen bzw. eintragen)
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Dokumentation Vollständigkeit der Checkliste
Vorlage Checkliste Prüfeinrichtung
Unterschrift Aufsicht Führender der Druckprüfung
Überprüfung des Verschlusses aller zu- und ablaufender Leitungen Positionierung der Absperrelemente mit TV-Überwachung
bei Einzelverbindungs- und abschnittsweisen Dichtheitsprüfungen sowie in nichtbegehbaren Kanälen gerätespezifische Angaben zum Prüfvolumen/ -oberfläche zur Bestimmung der Prüfzeit
Prüfung einzelner Verbindungen
optische Inspektion Dichtheit der Prüfeinrichtung: Referenzmessungen
Ausschubsicherung: Überprüfung und Sicherung der formschlüssigen Lage der Absperrelemente
Firma/Modell: ………………........................ Statischer Nachweis liegt vor Räumung der Prüfstrecke vor Befüllen der Absperrelemente Verfahren:
LE LF
DN > 1000: Empfehlung DWA: LE
Festlegung Prüfverfahren Prüfdruck:
kPa
zulässiger Druckabfall:
kPa
Beruhigungszeit: empfohlen mind. 5 min, bei Einzelverbindungen mind. 30 Sekunden
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Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.4
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 2/2
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Luft (Luftüberdruckprüfung) – erforderlich (j/n)
Vorgang
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Dokumentation
Erhöhung des Prüfdruckes um 1 kPa pro 10 Zentimeter GW über Rohrsohle
Prüfdruck: Berücksichtigung von anstehendem Grundwasser (GW) (über Rohrsohle)
max. Prüfdruck p0 ≤ 20 kPa (Druck über Atmosphärendruck)
GW bis 1 m über Rohrsohle: empf. Prüfverfahren: Wasser und LE
GW oberhalb 1 m über Rohrsohle: empf. Prüfverfahren: Wasser
Kontrolle Prüfeinrichtung (Vermeidung von Fehlmessungen)
Nach Aufbringen des Prüfdruckes (max. Drucküberschreitung: p0 + 5 %): Trennung von Prüfraum und Kompressor! Durchführung Dichtheitsprüfung
Siehe Formular: ......... (Dichtheitsprüfung – Verfahren LUFT) (G.9 bzw. G.10) Druckverlust nach Prüfzeit < zulässiger ∆ p Prüfungsauswertung
Prüfung entspricht der Vorgabe Druckverlust nach Prüfzeit > zulässiger ∆ p Prüfung entspricht nicht der Vorgabe Protokoll nach Checkliste Prüfeinrichtung
Kontrolle Prüfprotokoll Erstellung Prüfprotokoll auch bei nicht bestandener Prüfung,
Funktionsprüfung oder Fehlersuche!
Druckablass: Kontrolle Messergebnisse Einhaltung UVV 1)
Fortlaufende Nummerierung der Protokolle für Archivierung Prüfvermerk über Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit Unterschrift aller beteiligten Parteien Druckablass über zweites Prüfelement (ohne Druckmesseinrichtung) zur Kontrolle Einhalten Anforderungen gemäß UVV 1) (z. B. Ausbau Absperrelemente nach vollständ. Druckabfall im Prüfraum)
1) siehe Arbeitsblatt DWA-A 139: Abschnitt 16
DWA-Regelwerk
Januar 2010
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.5
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 1/2
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Luft (Unterdruckprüfung) –
Projekt-Nr.: Baumaßnahme/-abschnitt: Auftraggeber: Auftragnehmer:
Vorgang
Vorlage Checkliste Prüfeinrichtung
......................... ................................................................................... ................................................................................... ................................................................................... erforderlich (j/n)
Prüfverfahren LE u
LF u
(Zutreffendes ankreuzen bzw. eintragen)
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Dokumentation Vollständigkeit der Checkliste Unterschrift Aufsicht Führender der Druckprüfung
Überprüfung des Verschlusses aller zu- und ablaufender Leitungen Positionierung der Absperrelemente mit TV-Überwachung
bei Einzelverbindungs- und abschnittsweisen Dichtheitsprüfungen sowie in nichtbegehbaren Kanälen gerätespezifische Angaben zum Prüfvolumen/ -oberfläche zur Bestimmung der Prüfzeit
Prüfung einzelner Verbindungen
optische Inspektion Dichtheit der Prüfeinrichtung: Referenzmessungen
Ausschubsicherung: Überprüfung und Sicherung der formschlüssigen Lage der Absperrelemente
Firma/Modell: .............................................. Statischer Nachweis liegt vor Räumung der Prüfstrecke vor Befüllen der Absperrelemente Verfahren:
LE u LF u
nicht bei anstehendem Grundwasser
Festlegung Prüfverfahren
Prüfdruck:
kPa
zulässiger Druckanstieg
kPa
Beruhigungszeit: empfohlen mind. 5 min, bei Einzelverbindungen mind. 30 Sekunden
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Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.5
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 2/2
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Luft (Unterdruckprüfung) – erforderlich (j/n)
Vorgang
Kontrolle Prüfeinrichtung (Vermeidung von Fehlmessungen)
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Dokumentation
Nach Aufbringen des Prüfdruckes (max. Drucküberschreitung: p0 + 5 %): Trennung von Prüfraum und Unterdruckpumpe!
Durchführung Dichtheitsprüfung Siehe Formular: ............ (Dichtheitsprüfung – Verfahren LUFT) (G.9 bzw. G.10) Druckanstieg nach Prüfzeit < zulässiger ∆ p Prüfung entspricht der Vorgabe Prüfungsauswertung Druckanstieg nach Prüfzeit > zulässiger ∆ p Prüfung entspricht nicht der Vorgabe Protokoll nach Checkliste Prüfeinrichtung Kontrolle Prüfprotokoll Erstellung Prüfprotokoll auch bei nicht bestandener Prüfung, Funktionsprüfung oder Fehlersuche!
Druckausgleich: Kontrolle Messergebnisse Einhaltung UVV 1)
Fortlaufende Nummerierung der Protokolle für Archivierung Prüfvermerk über Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit Unterschrift aller beteiligten Parteien Druckausgleich über zweites Prüfelement (ohne Druckmesseinrichtung) zur Kontrolle Einhalten Anforderungen gemäß UVV 1) (z. B. Ausbau Absperrelemente nach vollständ. Druckausgleich im Prüfraum)
1) siehe Arbeitsblatt DWA-A 139: Abschnitt 16
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.6
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Wasser (Check Prüfeinrichtung) –
Projekt-Nr.: Baumaßnahme/-abschnitt: Auftraggeber: Auftragnehmer:
Vorgang
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 1/1
......................... ........................................................................................................... ........................................................................................................... ........................................................................................................... erforderlich (j/n)
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Dokumentation
Nachweis über die Dichtheit der Prüfeinrichtung Überprüfung Mindestausrüstung Dichtheitsprüfung
Nachweis über die Kalibrierung der Messgeräte nicht älter als 12 Monate
Kompressor zum Befüllen der Absperrelemente Muffenprüfgerät Absperrelemente mit Typenschild und folgenden Angaben: (Hersteller, Typ, Baujahr, geeigneter Rohrdurchmesser, max. Betriebsdruck, max. zul. Prüfdruck, zulässige Prüfmedien (L/W)
– Bedienungsanleitung liegt vor (auf Baustelle)
Funktionsprüfung
Befülleinrichtung in Form eines Freispiegelbehälters oder einer entsprechenden Ausrüstung zur drucklosen Befüllung Druckmess-Befülleinrichtung Messbereich: min. 150 ml, Pegelsysteme 1 mm
Alle Ausrüstungsgegenstände entsprechenden Vorschriften (gemäß DIN, VDE, UVV) 1)
Prüfprotokoll: Mindestangaben des Ausgabeprotokolls
Allgemeine Daten AG, AN, BÜ Geräteführer, Aufsicht Führender Prüfort, Datum, Uhrzeit Straßenname, Haltungsnr., Schachtnr. Erst-, Wiederholungsprüfung Witterungsverhältnisse Bestandsdaten Art des Objektes (haltungs-, abschnittsweise oder Verbindungsprüfung), Schacht Baujahr, Kanalart, Querschnittsabmessungen Prüflänge, Werkstoff Grundwasserstand Angaben zu vorhandenen Anschlüssen Angaben zur Prüfvorschrift Prüfdruck Prüfzeit zulässige Wasserzugabe Füllzeit vor Prüfungbeginn Messergebnisse gemessene Wasserzugabe Angaben zu Korrekturmaßnahmen während der Prüfung
1) siehe Arbeitsblatt DWA-A 139: Abschnitt 16
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Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.7
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 1/2
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Wasser –
Projekt-Nr.:
.........................
Baumaßnahme/-abschnitt: ............................................................................................................ Auftraggeber:
............................................................................................................
Auftragnehmer:
............................................................................................................
Vorgang
Vorlage Checkliste Prüfeinrichtung
erforderlich (j/n)
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Dokumentation Vollständigkeit der Checkliste Unterschrift Aufsicht Führender der Druckprüfung
Überprüfung des Verschlusses aller zu- und ablaufender Leitungen Positionierung der Absperrelemente mit TV-Überwachung
bei Einzelverbindungs- und abschnitts weisen Dichtheitsprüfungen sowie in nichtbegehbaren Kanälen Prüfdruck: 50 kPa Wasserzugabewert: 0,10 l/m2 bzw. 0,15 l/m2 für einen 1 m Rohrabschnitt
Prüfung einzelner Verbindungen
bei Rohren > DN 1000: Wasserzugabewert: 0,035 l/m2 bzw. 0,05 l/m2 für einen 1 m Rohrabschnitt
Prüfzeit 30 min
Prüfzeit 10 min
optische Inspektion Dichtheit der Prüfeinrichtung: Referenzmessungen
Ausschubsicherung: Überprüfung und Sicherung der formschlüssigen Lage der Absperrelemente
Firma/Modell: ...................... Statischer Nachweis liegt vor Räumung der Prüfstrecke vor Befüllen der Absperrelemente
Kontrolle Prüfeinrichtung (Vermeidung von Fehlmessungen)
DWA-Regelwerk
Entlüftung von Hochpunkten während der Befüllung Während der Prüfung darf die Prüfstrecke keine Verbindung zu einer Leitung unter Überdruck (Pumpe) haben!
Januar 2010
91
DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.7
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Wasser –
Projekt-Nr.: Baumaßnahme/-abschnitt: Auftraggeber: Auftragnehmer:
......................... ............................................................................................................ ............................................................................................................ ............................................................................................................ erforderlich (j/n)
Vorgang
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 2/2
Berücksichtigung von anstehendem Grundwasser (GW) (über Rohrsohle)
Dokumentation
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Erhöhung des Prüfdruckes um 1 kPa pro 10 Zentimeter GW über Rohrsohle max. Prüfdruck p0 ≤ 50 kPa (Druck über Atmosphärendruck)
GW bis 1 m über Rohrsohle: empf. Prüfverfahren: Wasser und LE
GW oberhalb 1 m über Rohrsohle: empf. Prüfverfahren: Wasser
Berücksichtigung von anstehendem Grundwasser (GW) (über Rohrscheitel)
GW ab 1 m über Rohrscheitel: Infiltrationsprüfung mit fallbezogenen Vorgaben
Prüfzeit: Prüfdruck: Prüfbedingungen abschnittsoder haltungsweise Vorfüllzeit:
Prüfzeit: 30 min 50 kPa > p0 > 10 kPa über Rohrscheitel am tiefsten bzw. höchsten Punkt fallbezogen nach Rohrmaterialien
Durchführung Dichtheitsprüfung Siehe Formular: .......... (Dichtheitsprüfung – Verfahren WASSER) (G.12 bzw. G.13)
Prüfungsauswertung in Abhängigkeit der benetzten inneren Oberfläche (siehe Wasserzugabewerte, DWA und DIN EN 1610)
Wasserverlust nach Prüfzeit < zulässige Wasserzugabe Prüfung entspricht der Vorgabe Wasserverlust nach Prüfzeit > zulässige Wasserzugabe üfung enspricht nicht der Vorgabe Protokoll nach Checkliste Prüfeinrichtung
Kontrolle Prüfprotokoll Erstellung Prüfprotokoll auch bei nicht bestandener Prüfung, Funktionsprüfung oder Fehlersuche!
Druckablass: Kontrolle Messergebnisse Einhaltung UVV 1)
Fortlaufende Nummerierung der Protokolle für Archivierung Prüfvermerk über Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit Unterschrift aller beteiligten Parteien Druckablass über zweites Prüfelement (ohne Druckmesseinrichtung) zur Kontrolle Einhalten Anforderungen gemäß UVV 1) (z. B. Ausbau Absperrelemente nach vollständ. Druckabfall im Prüfraum)
1) siehe Arbeitsblatt DWA-A 139: Abschnitt 16
92
Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.8
Checkliste nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Seite 1/1
Dichtheitsprüfung Freispiegelleitungen – Verfahren Infiltration –
Projekt-Nr.:
.........................
Baumaßnahme/-abschnitt: ........................................................................................................... Auftraggeber:
...........................................................................................................
Auftragnehmer:
...........................................................................................................
Vorgang
Vorgesehene Dokumentationsart
erforderlich (j/n)
Dokumentation
Datum/ Unterschrift/ Name in Druckbuchstaben
Örtliche Begehung Kamerabefahrung
Überprüfung des Verschlusses aller zu- und ablaufender Leitungen
Einzelfallbezogene Vorgaben festlegen
Durchführung Infiltrationsprüfung
Prüfungsauswertung
Kontrolle Prüfprotokoll Erstellung Prüfprotokoll auch bei nicht bestandener Prüfung,
Funktionsprüfung oder Fehlersuche!
DWA-Regelwerk
Prüfung entspricht der Vorgabe Prüfung entspricht nicht der Vorgabe Fortlaufende Nummerierung der Protokolle für Archivierung Prüfvermerk über Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit Unterschrift aller beteiligten Parteien
Januar 2010
93
DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.9
Prüfprotokoll Nr. ––––––––––––
Niederschrift Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und Arbeitsblatt DWA-A 139
Doku-Nr. ––––––––––––––––
Prüfverfahren „L“, Rohrleitungen Bauherr:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Projekt-Nr.: ––––
Baumaßnahme: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– ausführende Bauunternehmung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dichtheitsprüfung ausführende Unternehmung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bauüberwachung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Straße: Haus-Nr./Grundstück: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– ––––––––––– Prüfbereich von: Leitungsart:
––––––––– HL
bis: ––––––––– SE
Hauptleitung
Straßeneinlauf
Station: Rohrleitungslänge ( L):
HA
––––––––––– m ––––––––––– m
Hausanschluss
Querschnittsabmessungen: Rohrmaterial: ––––––––––––––––––––––––––––––– Grundwasserstand: Art der Verbindungen: nicht bekannt
–––––––––––– ––––––––––––
Baujahr:
––––––––––––
Lieferwerk:
––––––––––––
bekannt
––––––––––– m über Rohrsohle
(gemäß DWA-A 139 ist der Prüfdruck pro 10 cm Grundwasser über der Rohrsohle um 1 kPa
Kanalart:
jedoch maximal auf 20 kPa Prüfdruck zu erhöhen)
Ausschlussstutzen vorhanden
ja
Dichtheitsprüfung Verfahren „L“ Prüfung an verfüllter/unverfüllter Baugrube Prüfverfahren: LE LF LE u LF u Prüfdauer: ––––––––––– min Beginn Prüfzeit: ––––––––––– Uhr Ende Prüfzeit: ––––––––––– Uhr Druck Prüfbeginn:
nein
SW
RW
MW
Anzahl: ––––––––––––
Erstprüfung Wiederholungsprüfung Nr.: –––– am: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Prüfgerät (Hersteller/Typ): siehe Anlage 1 (G.11), Blatt ___ Wetter: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Prüfdruck (p0 ): ––––––––––––––––– kPa zulässige Druckdifferenz: ––––––––––––––––– kPa
––––––––––– kPa
Anfangsdruck:
––––––––––––––––– kPa
(Anfangsdruck = begrenzt auf 5 %>p 0 für die Dauer von t B ; jedoch mind. 5 Minuten)
Druck Prüfende:
––––––––––– kPa
Beruhigungszeit tB: tatsächliche Druckdifferenz:
––––––––––––––––– min ––––––––––––––––– kPa
(siehe beigefügte Messgrafik)
Feststellungen während der Prüfung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Prüfungsvermerk:
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Prüfergebnis entspricht der Vorgabe! Prüfergebnis entspricht nicht der Vorgabe! ==> Maßnahmen:
–––––––––––––––––––––––––––––––––
––––––––––––––––– Ort, Datum
–Bauunternehmung–
94
Januar 2010
–Bauüberwachung–
–Aufsicht Führender–
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Prüfprotokoll Nr. ––––––––––––
G.10-1 Niederschrift Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und Arbeitsblatt DWA-A 139
Doku-Nr. ––––––––––––––––
Prüfverfahren „L“, Einzelne Verbindungen Bauherr:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Projekt-Nr.: ––––
Baumaßnahme:
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– ausführende Bauunternehmung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dichtheitsprüfung ausführende Unternehmung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Bauüberwachung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Straße/Lagebeschreibung:
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– bis: ––––––––– Rohrleitungslänge (L): –––––––––– m
Prüfbereich von:
––––––––– Querschnittsabmessungen: Grundwasserstand:
Rohrmaterial: ––––––––––––––––––––––––––––––– Art der Verbindungen: nicht bekannt bekannt Bajuahr:
–––––––––––
––––––––––––––– m über Rohrsohle
––––––––––––
Lieferwerk:
–––––––––––– ––––––––––––
(gemäß DWA-A 139 ist der Prüfdruck pro 10 cm Grundwasser über der Rohrsohle um 1 kPa
Kanalart:
SW
Dichtheitsprüfung Verfahren „L“
Erstprüfung
Wiederholungsprüfung Nr.: ––––
Prüfung an verfüllter/unverfüllter Baugrube
am: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Prüfverfahren:
Wetter: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
LE LF LE u LF u
Anfangsdruck:
––––––––––– kPa
Prüfzeit:
––––––––––– s
RW
MW
jedoch maximal auf 20 kPa Prüfdruck zu erhöhen)
Prüfgerät (Hersteller/Typ): siehe Anlage 1 (G.11), Blatt ––– Prüfdruck (p0 ): ––––––––––––––––– zulässige Druckdifferenz: Beruhigungszeit:
–––––––––––––––––
Pa
––––––––––––––––– s
(Beruhigungszeit tB ≥ 30 s)
Prüfergebnisse siehe Tabelle G.10-2 Feststellungen während der Prüfung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Prüfungsvermerk:
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– (Abweichungsbetrachtung nach Arbeitsblatt DWA-A 139 Anhang H)
Prüfergebnis entspricht der Vorgabe!
Prüfergebnis entspricht nicht der Vorgabe! ==> Maßnahmen:
–––––––––––––––––––––––––––––––––
––––––––––––––––– Ort, Datum
–Bauunternehmung–
DWA-Regelwerk
–Bauüberwachung–
–Aufsicht Führender–
Januar 2010
95
DIN EN 1610 / DWA-A 139 G.10-2 Schacht-Nr.: lfd. Nr.
Prüfdauer
Prüfdruck
Station
Prüfbeginn
Prüfende
Prüfbeginn
Prüfende
tatsächl. Druckdiff.
m
Uhr
Uhr
kPa
kPa
kPa
Prüfergebnis entspricht Vorgabe ja
nein
1
2
3 4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27 28
29
30
Schacht-Nr.:
Summe:
–––––––––– Mittelwert:
Bemerkungen
Mittelwertbildung nur zulässig, wenn alle Einzelprüfungen den erforderlichen Anfangsdruck aufbauen und dieser um nicht mehr als 50 % unterschritten wird.
gemäß Arbeitsblatt DWA-A 139 sind Referenzmessungen des Druckabfalls jeweils mittig im Rohrschaft durchzuführen
Anlagen: ....... Seiten Seite ..... bis ..... (automatisch erzeugte Schreibstreifen oder Messprotokolle)
96
Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.11
Anlage 1 Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und Arbeitsblatt DWA-A 139 Prüfung mittels Prüfverfahren „L“ Angaben zum Prüfgerät
Anlage zum Prüfprotokoll Blatt ––––––––––– Doku-Nr. –––––––––––––––
Bauherr:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Baumaßnahme:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Projekt-Nr.: ––––
ausführende Bauunternehmung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dichtheitsprüfung ausführende Unternehmung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Rohr-/Schachtdimension:
DN –––––––––––––––– mm
Angaben zum Prüfgerät und zur Durchführung der Dichtheitsprüfung Prüfgerät (Hersteller, Typ):
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Betriebsdruck Dichtelemente:
––––––––– bar
Befülleinrichtung einschließlich:
Druckminderventil elektronische Druckabschaltung
Prüfverfahren:
Luftüberdruck
Prüfzeit:
Unterdruck
––––––––––––– min
––––––––––––– s
––––––––––––– mbar
––––––––––––– kPa
(gemäß Arbeitsblatt DWA-A 139)
Ablesegenauigkeit Prüfmanometer:
Vorhandene Einrichtung zur Protokollierung und Archivierung der Messdaten: TV- Überwachung:
nein
––––––––––––––––––––––––––––––––
ja
Die ausführende Unternehmung der Dichtheitsprüfung versichert, dass alle Ausrüstungsgegenstände den Vorschriften gemäß VDE und DIN sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV: siehe Arbeitsblatt DWA-A 139: Abschnitt 16) entsprechen und die Geräte nachweislich regelmäßig gewartet und überprüft werden.
––––––––––––––––– Ort, Datum
DWA-Regelwerk
–––––––––––––––––––––––––––––––––– –rechtsverbindliche Unterschrift–
Januar 2010
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DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.12
Prüfprotokoll Nr. ––––––––––––
Niederschrift Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und Arbeitsblatt DWA-A 139
Doku-Nr. ––––––––––––––––
Prüfverfahren „W“, Rohrleitungen Bauherr:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Projekt-Nr.: ––––
Baumaßnahme:
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– ausführende Bauunternehmung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dichtheitsprüfung ausführende Unternehmung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Bauüberwachung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Straße/Lagebeschreibung:
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– bis: ––––––––– Rohrleitungslänge (L): –––––––––– m
Prüfbereich von:
––––––––– Querschnittsabmessungen:
–––––––––––––––––––––––––––––––
Rohrmaterial:
Grundwasserstand:
nicht bekannt
min/max über Rohrscheitel [m]
benetzte innere Oberfläche:
––––––––– m
bekannt –––––––––
2
Art der Verbindungen:
––––––––––––
Lieferwerk:
––––––––––––
[ L · DN/1000 · π ]
zulässige Wasserzugabemenge:
––––––––––––
––––––––– l
(≤ 0,10 l/m² in 30 min)
Kanalart:
oder (≤ 0,15 l/m² in 30 min)
Anschlussstutzen vorhanden:
ja
SW
MW
RW
Anzahl: ––––––––––––
nein
Dichtheitsprüfung Verfahren „W“
Erstprüfung
Prüfung an verfüllter/unverfüllter Baugrube
am: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Wiederholungsprüfung Nr.: –––– (Prüfdauer (30 ± 1) Minuten)
Beginn Vorfüllzeit
–––––––––––
hr
Beginn Prüfzeit
–––––––––––
hr
Ende Prüfzeit:
–––––––––––
hr
Wetter:
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Prüfdruck (p0 ):
––––––––––––––––––––––––––––––––––– (Prüfdruck > 10 kPa und ≤ 50 kPa am Rohrscheitel)
Zugegebene Wassermenge:
––––––––– l
Feststellungen während der Prüfung:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Prüfungsvermerk:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Prüfergebnis entspricht der Vorgabe!
Prüfergebnis entspricht nicht der Vorgabe! ==> Maßnahmen:
–––––––––––––––––––––––––––––––––
––––––––––––––––– Ort, Datum
–Bauunternehmung–
98
Januar 2010
–Bauüberwachung–
–Aufsicht Führender–
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
G.13
Niederschrift Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und Arbeitsblatt DWA-A 139 Prüfverfahren „W“, Rohrleitungen einschließlich Schächte
Prüfprotokoll Nr. –––––––––––– Doku-Nr. ––––––––––––––––
Bauherr: Projekt-Nr.: –––– –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Baumaßnahme: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– ausführende Bauunternehmung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dichtheitsprüfung ausführende Unternehmung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bauüberwachung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Straße/Lagebeschreibung: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Schachtnummer: Schachttiefe (T): –––––––––––––––––––––––– m ––––––––––––––––––––––– (abgehende Fließsohle bis OK Konus) Schachtabmessungen: ––––––––––––––––––––––– Schachtart: Werkstoff: –––––––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––– Prüfbereich von: Rohrleitungslänge (L): ––––––––– bis: ––––––––– ––––––––––––––––– m Querschnittsabmessungen: Grundwasserstand: benetzte innere Oberfläche: Bodenfläche: Innenfläche: Konus: Rohrleitung: Gesamt:
Rohrmaterial: ––––––––––––––––––––––– nicht bekannt bekannt –––––––––
–––––––––––––––––––––––– min/max über Rohrscheitel [m]
Art der Verbindungen:
––––––––––––––––––
Lieferwerk: –––––––––––––––––––––––––– Kanalart: SW RW MW
2
––––––––– m 2 ––––––––– m 2 ––––––––– m
Anschlussstutzen vorhanden:
Ja
Nein
2
––––––––– m 2 ––––––––– m
Zulässige Wasserzugabemenge: 2
(≤ 0,20 l/m in 30 min)
–––––––– Anzahl
––––––––––––––––––––––––––––––––––– l
Dichtheitsprüfung Verfahren „W“
Erstprüfung
Prüfung an verfüllter/unverfüllter Baugrube
am: ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Wiederholungsprüfung Nr.: –––– (Prüfdauer (30 ± 1) Minuten)
Beginn Vorfüllzeit Beginn Prüfzeit
––––––––––– –––––––––––
Uhr Uhr
Wetter:
––––––––––––––––––––––––––––––––––
Ende Prüfzeit:
–––––––––––
Uhr
Prüfdruck:
(p0 )–––––––––––––––––––––––––––––––
(Prüfdruck > 10 kPa und ≤ 50 kPa am Rohrscheitel)
Zugegebene Wassermenge:
Feststellungen während der Prüfung: Prüfungsvermerk: Prüfergebnis entspricht der Vorgabe!
––––––––– l –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Prüfergebnis entspricht nicht der Vorgabe! ==> Maßnahmen: –––––––––––––––––––––––––––––––––
––––––––––––––––– Ort, Datum
–Bauunternehmung–
DWA-Regelwerk
–Bauüberwachung–
–Aufsicht Führender–
Januar 2010
99
DIN EN 1610 / DWA-A 139
Anhang H Abweichungen/Toleranzen (informativ) Die Herstellung von Rohrleitungen und Kanälen hat gemäß den Vorgaben der Ausführungsplanung zu erfolgen. Es muss eine geradlinige Herstellung der kompletten Haltung mit einheitlichem Sohlengefälle ohne Hoch- und Tiefpunkte erreicht werden. Abweichungen von diesen Vorgaben bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Nicht vereinbarte Abweichungen bedürfen hinsichtlich ihrer Tolerierung einer eingehenden Analyse und Beurteilung durch den Auftraggeber/Planer unter Berücksichtigung der Nutzungsaufgabe der Rohrleitung (Regenwasser, Schmutzwasser, Mischwasser vorentlastet oder unentlastet etc.) im Hinblick auf die Auswirkungen bezüglich: •
hydraulischer Leistungsfähigkeit, z. B. – Minderleistung (Bild H.1), – Einstau über Rohrscheitel,
•
Leitungsbetrieb, z. B. – Schleppspannung, – Ablagerungen, – Verstärkte Geruchsproblematik durch erhöhte Ablagerungen,
•
Nutzungsdauer, z. B. – verminderte Produktqualität, – notwendige Sanierung, – Gefährdung der dauerhaften Dichtheit,
•
örtliche/projektbezogene Besonderheiten, z. B. – Querungen von Anlagen Dritter, – Beeinflussung von Sonderbauwerken (Regenentlastungen, Pumpstationen u. Ä.).
Der lage- und höhenmäßige Toleranzrahmen muss in der Ausführungsplanung festgelegt werden. Toleranzwerte aus anderen Fachbereichen (Hochbau, Straßenbau u. a.) stellen keine Beurteilungsgrundlage für die komplexen Zusammenhänge bei Entwässerungsanlagen dar. Herstellungsbedingte Abweichungen von den Planvorgaben (Ausführungsplanung) können zu einer Nachbesserung/Wertminderung führen, insbesondere wenn hierdurch zusätzliche Betriebskosten temporär oder über den Zeitraum der Nutzungsdauer entstehen und/oder die Nutzungsdauer reduziert wird. Das auftragnehmerseitige Recht zur Nachbesserung steht daher der auftraggeberseitigen Forderung nach Ausgleich der Wertminderung bezogen auf die Nutzungsdauer gegenüber.
100
Januar 2010
Die Komplexität der Auswirkungen von im Zuge der Bauausführung entstandenen Abweichungen bedarf einer objekt- und einzelfallbezogenen Betrachtung. Im Zuge dieser Prüfung sind durch den Auftraggeber/Planer die Auswirkungen der Abweichungen auf das Planungsziel zu analysieren und die Feststellungen in einer Gesamtbeurteilung darzulegen. Abweichungen bei der Dichtheitsprüfung von Einzel verbindungen Aufgrund der komplexen Messtechnik können Abweichungen von den vorgegeben Grenzwerten auftreten. Diese Abweichungen müssen fallbezogen bewertet werden. Aufgrund praktischer Erfahrungen kann bei Abweichungen von den Grenzwerten die nachfolgende Vorgehens weise angewendet werden. Eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei der systematischen Durchführung von Einzelverbindungsprüfungen, bedeutet nicht, dass eine Undichtheit der Haltung vorliegt. Denn die Verbindung zwischen Absperrgerät und Rohrwandung sowie bei einzelnen Bauteilen sind fehleranfällig. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen sind auf die gesamte Haltungslänge zu beziehen (siehe auch 13.1 Allgemeines). Hierzu können alle Einzelprüfergebnisse addiert und durch die Anzahl der Einzelverbindungsprüfungen geteilt werden, um einen Mittelwert zu berechnen. Bei der Prüfung mit Luft darf dieser berechnete Mittel wert die zulässige Druckdifferenz von 1,5 kPa nicht übersteigen. Eine Mittelwertberechnung ist nur zulässig, wenn bei allen Einzelprüfungen der erforderliche Anfangsprüfdruck aufgebaut werden konnte und der Druck innerhalb der Prüfzeit 50 % des Anfangsprüfdruckes nicht unterschreitet. Bei Abweichung der einzelnen Prüfung unter Einbezug der Abweichungsbetrachtung von den zulässigen Prüfkriterien (max ∆ p) ist wie folgt vorzugehen: •
Prüfabschnitt entlasten,
•
Absperrelemente lösen,
•
Fehler suchen,
•
Fehler beseitigen,
• •
Absperrelemente neu setzen, Prüfung wiederholen.
Bei weiterhin bestehenden Abweichungen von den zulässigen Prüfkriterien kann eine Prüfung mit Wasser nach Abschnitt 13.3 durchgeführt werden, deren Ergebnis dann maßgebend ist. Bei der Prüfung einzelner Verbindungen mit Wasser muss die Mittelwertberechnung sinngemäß erfolgen.
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139
] % [ l l o s , l l o v
Q
/
t s i , l l o v
Q
Baulich umgesetztes Sohlengefälle
l ist /l soll [%]
Bild H.1: Beispielhafte Darstellung der Einflüsse der Abweichungen des Sohlengefälles auf die hydraulische Leistungsfähigkeit
Anhang I Auszug aus BGR 236 (Stand: Januar 2006) (informativ) Allgemeines (siehe auch BGR 236 vom Januar 2006) Durch das Beaufschlagen eines Prüfraumes mit Wasser-, Luft- oder Gasdruck können bei Dichtheitsprüfungen zusätzliche Gefährdungen entstehen, wenn die im Prüfraum gespeicherte Energie unkontrolliert freigesetzt wird, z. B. durch das Versagen einer Absperreinrichtung. Beim Prüfmedium Wasser wird die Größe der auf die Rohrabsperrung wirkenden Kräfte durch die Stauhöhe und die Querschnittsgröße bestimmt. Bei kompressiblen Prüfmedien, z. B. Luft, ist die gespeicherte Energiemenge von der Druckdifferenz und der Größe des Prüfraumes abhängig. Hierbei ist zu beachten, dass auf Grund der meist großen Volumina, z. B. bei der Prüfung von Rohrleitungen, bereits bei geringen Druckdifferenzen sehr große Energiemengen im Prüfraum und den Absperrelementen gespeichert werden.
DWA-Regelwerk
Vorbereitende Maßnahmen Die Beschäftigten sind über die Auswirkung der auftretenden Kräfte auf vorübergehend eingebaute Formstücke, Absperrgeräte und Abstützungen und die Folgen eines Versagens zu unterrichten. Nicht überdeckte und oberirdisch verlaufende Leitungen sind unter Berücksichtigung des Prüfdruckes gegen unzulässige Bewegung zu sichern. Leitungen mit nicht längskraftschlüssigen Verbindungen sind auch an den Rohrverbindungen, Krümmern, Abzweigen und Absperreinrichtungen unter Berücksichtigung des Prüfdruckes und der jeweiligen Bodenpressung ausreichend abzusteifen bzw. zu verankern. Die Endabsteifungen dürfen erst entfernt werden, wenn die Leitung vollkommen druckentlastet ist. Anforderungen an Absperreinrichtungen und an die Durchführung von Dichtheitsprüfungen Bei der Auswahl des geeigneten Rohrabsperrgerätes sind die örtlichen Randbedingungen (z. B. Form und Beschaffenheit der abzusperrenden Leitung, Rohrdurchmesser, Leitungsdruck) und die Angaben des Rohrabsperrgeräteherstellers zu berücksichtigen.
Januar 2010
101
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Die Rohrabsperrgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden. Es ist durch geeignete Verfahren sicherzustellen, dass der vorgesehene Prüfdruck bzw. höchstzulässige Leitungsinnendruck nicht überschritten wird. Der Prüfdruck muss sich von außerhalb des Gefahrbereiches ablesen lassen. Zur Durchführung von Druckprüfungen mit Wasser ist ein Freispiegelbehälter oder eine entsprechende Ausrüstung zur drucklosen Befüllung zu benutzen. Bei der Prüfung mit Luft ist eine Befülleinrichtung mit Druckminderungsventil bzw. Druckbegrenzer zu ver wenden. Die auf die vorübergehend eingebauten Abschlussformstücke und Absperrelemente wirkenden Ausschubkräfte müssen sicher aufgenommen werden. Provisorische Rohrabsperrgeräte sind durch eine geeignete formschlüssige Sicherung gegen Ausschub infolge Leitungsdruck zu sichern. Bei Ausschubsicherungen sind die Angaben des Herstellers (z. B. Ein- und Ausbau, zulässige Kraftaufnahme) zu beachten. Liegen keine Herstellerangaben vor oder wird ein zimmermannsmäßiger Verbau (Holzverbau) als Ausschubsicherung hergestellt, ist eine Berechnung mit einem Sicherheitsfaktor von 1,5 durchzuführen; dabei dürfen die Reibungskräfte zwischen Dichtkörper und Rohrinnenwand nicht berücksichtigt werden. Beim Aufbringen und Ablassen des Prüfdruckes sowie während der Druckprüfung dürfen sich keine Personen vor dem Absperrgerät oder in den anschließenden Haltungen und Schächten aufhalten (Lebensgefahr). Die Beschäftigten dürfen mit dem Ausbau von Ausschubsicherung und Rohrabsperrgerät erst beginnen, wenn der Leitungsdruck vollkommen abgebaut ist.
Literatur Dieses Arbeitsblatt verweist auf die nachfolgenden Publikationen. Es gilt die letzte Ausgabe des jeweiligen Dokumentes.
DIN-Normen DIN EN 476: Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserkanäle und -leitungen für Schwerkraftentwässerungssysteme DIN EN 1295-1: Statische Berechnung von erdverlegten Rohrleitungen unter verschiedenen Belastungsbedingungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN 12889: Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen DIN EN 13508-1: Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN 13508-2: Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion DIN 1045-1: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 1: Bemessung und Konstruktion DIN 1986-30: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung DIN 18196: Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke DIN 19695: Befördern und Lagern von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonrohren, zugehörigen Formstücken sowie Schachtringen
DWA-Regelwerk DWA-A 100: Leitlinien der integralen Siedlungsentwässerung (ISiE) DWA-A 400: Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes ATV-DVWK-A 142: Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten ATV-DVWK-M 143-1: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Grundlagen ATV-M 143-2: Inspektion, Instandsetzung Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen – Teil 2: Optische Inspektion DWA-M 149-2: Zustandserfassung und -beurteilung von Ent wässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion ATV-M 168: Korrosion von Abwasseranlagen – Abwasserableitung ATV-H 162: Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
102
Januar 2010
DWA-Regelwerk
DIN EN 1610 / DWA-A 139 Sonstige technische Regeln DVWK-Merkblatt 221: Anwendung von Geotextilien im Wasserbau FGSV-TP BF-StB: Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau. Köln: Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 535 M GeokE: Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus. Köln: Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Länderarbeitsgemeinschaft (LAWA): Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien), 7. Aufl., Berlin LfW-Merkblatt Nr. 4.3/6: Prüfung alter und neuer Abwasserkanäle – Teil 1: Prüfumfang. München: Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft Muster-VAwS: Muster-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Muster-VAwS) vom 8./9.11.1990 unter Einschluss der Fortschreibung gemäß Beschluss der 116. LAWA-Sitzung am 22./23 März 2001 in Güstrow. Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA):
ÖNORM B 2503: Kanalanlagen – Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und Prüfung. ÖN Österreichisches Normungsinstitut (Hrsg.). Berlin: Beuth-Verlag GmbH RAL-RG 501/1: Recycling-Baustoffe Gütesicherung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund ZTV E-StB 09: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau. Ausgabe 2009, FGSV-Nr. 599. Köln: Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV-Verlag)
DWA-Regelwerk
Bezugsquellen DWA-Publikationen: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef BG-Vorschriften und -Regelwerk Sicherheit & Gesundheitsschutz: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Berlin
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103