Akademisches Auslandsamt Deutsch als Fremdsprache DSH Prüfungsbeispiel
Universität zu Köln
PRÜFUNGSBEISPIEL – Schriftliche Prüfung 1. Prüfungsteil – Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
Bewusster Umgang mit Lauten Meistens gibt es schon vor der Einschulung von Kindern erste Hinweise darauf, dass es beim Erwerb der schriftsprachlichen Kompetenzen Schwierigkeiten geben wird. Die Kinder benötigen grundlegende Fertigkeiten, damit sie bei normaler Intelligenz sowie bei guter familiärer und schulischer Förderung flüssig und fehlerfrei lesen und schreiben lernen können. Wenn es daran mangelt, werden die Kinder in der Schule zwangsläufig Schwierigkeiten bekommen. Worin diese Fertigkeiten bestehen, die die Kinder zum Erwerb des Lesens und Schreibens benötigen, hat ein Bielefelder Wissenschaftler kürzlich dargelegt. Im Wesentlichen sind drei Fertigkeiten notwendig, damit Kinder die Schriftsprache erlernen. Die erste Fertigkeit besteht nach Auffassung des Bielefelder Wissenschaftlers darin, dass die Kinder ihre Aufmerksamkeit von der Bedeutung der Sprache auf ihre formale Struktur lenken können. Dabei werde das sprachliche Material in Silben, Laute und Reime zerlegt und wieder verbunden. Die Kinder müssten also bewusst mit Sprachlauten umgehen oder hantieren können. Diese Fähigkeit nennt der Wissenschaftler lautliche Bewusstheit; sie sei die wichtigste Voraussetzung für den Erwerb der Schriftsprache und helfe dabei, das alphabetische Prinzip, also die Zuordnung von Lauten und Buchstaben, zu verstehen. Die zweite Fertigkeit besteht nach seiner Ansicht darin, das Wortgedächtnis so schnell wie möglich benutzen zu können. Kinder müssen Dinge, die ihnen bekannt sind, schnell beim Namen nennen können. Wer über diese Fertigkeit verfüge, könne Wörter intuitiv erfassen. Routinierte Leser könnten schon oft am ersten Buchstaben erkennen, um welches Wort es sich handelt. Sie ergänzten es blitzschnell aus ihrem Wortgedächtnis, ohne es mühsam buchstabieren zu müssen. Die dritte Fertigkeit bezieht sich auf den Arbeitsspeicher für Sprachlaute. In dem Zusammenhang spielt vor allem die Fähigkeit, Laute nachzusprechen, eine wichtige Rolle. Schon seit geraumer Zeit weiß man, dass durch ein inneres Nachsprechen von Wörtern die Laute länger als die üblichen ein bis zwei Sekunden im Gedächtnis behalten werden. Bei Kindern, die daran nicht gewöhnt sind, entwickelt sich der Arbeitsspeicher nicht in der notwendigen Weise. Weil Buchstabenbilder nicht so gut gespeichert werden können, können neue Wörter nicht so schnell erlernt werden, wie es erforderlich wäre. Anders als die gesprochene Sprache, die wegen des angeborenen Sprachvermögens schnell und nur durch Beobachtung und Imitation erlernt wird, müssen Lesen und Schreiben durch Unterricht vermittelt werden. Das Verstehen gesprochener Sprache läuft nach folgendem Modell ab: Die gehörten Laute werden zunächst geordnet und in Wörter zerlegt. Danach folgt die Analyse des Gehörten, wobei mit der Überprüfung der Grammatik und des Satzbaus begonnen wird. Noch während das Gehirn damit beschäftigt ist, die Grammatik und den Satzbau zu überprüfen, wird die Bedeutung der Wörter analysiert. Gleichzeitig wird auch die Sprachmelodie überprüft. Erst dann wird die gesamte Bedeutung der Äußerung ermittelt. Nach den Untersuchungen des Bielefelder Forschers läuft der Erwerbsprozess der Leseund Rechtschreibkompetenz in zwei Schritten ab: Kinder operieren zunächst mit größeren sprachlichen Einheiten und gehen dann zu kleineren Einheiten über. Als erstes erkennen sie, dass es zusammengesetzte Wörter gibt. Später sind sie in der Lage, Wörter in Silben zu zerlegen, zu diesen Silben zu klatschen und sie wieder zu einem Wort zusammenzufügen. 1
Unmittelbar vor dem Eintritt in die Schule sind Kinder gewöhnlich in der Lage, mit einzelnen Lauten zu hantieren. Sie erfassen, was von einem Wort übrig bleibt, wenn der erste Laut fehlt oder ein Laut in der Mitte des Wortes ausgetauscht wird. Die Fähigkeit, mit Silben zu hantieren oder zu operieren, wird als lautliche Bewusstheit im weiteren Sinne bezeichnet. Sie tritt in der Vorschulzeit spontan auf. Die Fähigkeit, mit Lauten zu hantieren, wird als lautliche Bewusstheit im engeren Sinne bezeichnet. Diese Fertigkeit entwickelt sich meist erst unter Anleitung zu Beginn der Grundschulzeit. Das gängigste Verfahren zur Überprüfung der lautlichen Bewusstheit im engeren und im weiteren Sinne ist das so genannte Bielefeler Screening. Dabei handelt es sich um einen Gruppentest, mit dem man Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten sehr früh erkennen kann. In diesem Test, der vier bis zehn Monate vor der Einschulung durchgeführt wird, werden den Kindern Aufgaben zu verschiedenen Themenbereichen gestellt. Einige Aufgaben beziehen sich auf das Hantieren mit Sprachlauten, und zwar müssen die Kinder Wörter in Silben zerlegen, wie zum Beispiel in der Aufgabe: „Wie viele Silben hat das Wort „finden“?“, oder sie müssen Reime erkennen, wie zum Beispiel in der Aufgabe: „Reimen sich Kind und Wind?“. Außerdem müssen sie Laute in Wörtern erkennen. Des Weiteren müssen die Kinder möglichst schnell Farben benennen, womit das Wortgedächtnis geprüft wird. Der Test endet damit, dass die Kinder mehrsilbige Pseudowörter nachsprechen, was Rückschlüsse auf den Arbeitsspeicher erlaubt. Liegt das Testergebnis unter einer bestimmten Punktzahl, besteht ein erhöhtes Risiko für eine spätere Legasthenie. Kinder, die Defizite in dem einen oder anderen Bereich aufweisen, können dann mit speziellen Programmen gefördert werden. Der Bielefelder Forscher weist allerdings darauf hin, dass sich Pädagogen immer noch uneinig sind, ob mit diesem Test der Leistungsstand eines Kindes wirklich gemessen werden kann. Viele Pädagogen würden deshalb auf die Durchführung des Tests verzichten und sich statt dessen darauf verlassen, das Sprachverhalten der Kinder in bestimmten Spielsituationen zu beobachten. (Quelle: FAZ Natur und Wissenschaft 14.11.2007 – gekürzt und überarbeitet)
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AUFGABENBLATT – Hörverstehen Bewusster Umgang mit Lauten
Fragen zum gehörten Text – Beantworten Sie die folgenden Fragen in vollständigen Sätzen!
1. Worin besteht die erste Fertigkeit, die zum Erwerb von Schreiben und Lesen notwendig ist?
2. Was ist für die dritte Fertigkeit charakteristisch?
3. Wie unterscheidet sich der Erwerb der gesprochenen Sprache von dem der Schriftsprache?
4. Was versteht der Autor unter lautlicher Bewusstheit im weiteren Sinne und was unter lautlicher Bewusstheit im engeren Sinne?
5. Welche Aufgaben werden Kindern im so genannten Bielefelder Screening gestellt? (Nennen Sie mindestens 4 Aufgaben!)
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LÖSUNGEN – Hörverstehen Bewusster Umgang mit Lauten 1. Worin besteht die erste Fertigkeit, die zum Erwerb von Schreiben und Lesen notwendig ist? a) Die erste Fertigkeit besteht darin, dass die Kinder ihre Aufmerksamkeit von der Bedeutung der Sprache auf ihre formale Struktur lenken können. b) Dabei wird das sprachliche Material in Silben, Laute und Reime zerlegt und wieder verbunden. 2. Was ist für die dritte Fertigkeit charakteristisch? a) Diese Fertigkeit bezieht sich auf den Arbeitsspeicher für Sprachlaute. b) In dem Zusammenanhang spielt vor allem die Fähigkeit, Laute nachzusprechen, eine wichtige Rolle. 3. Wie unterscheidet sich der Erwerb der gesprochenen Sprache von dem der Schriftsprache? Während die gesprochene Sprache durch Beobachtung und Imitation erlernt wird, müssen Lesen und Schreiben durch Unterricht vermittelt werden / im Unterricht erlernt werden. 4. Was versteht der Autor unter lautlicher Bewusstheit im weiteren Sinne und was unter lautlicher Bewusstheit im engeren Sinne? a) Unter lautlicher Bewusstheit im weiteren Sinne wird die Fertigkeit verstanden, mit Silben zu hantieren oder zu operieren. b) Unter lautlicher Bewusstheit im engeren Sinne wird die Fähigkeit verstanden, mit Lauten zu hantieren. 5. Welche Aufgaben werden Kindern im so genannten Bielefelder Screening gestellt? (Nennen Sie mindestes 4 Aufgaben!) a) Kinder müssen Wörter in Silben zerlegen. b) Sie müssen Reime erkennen. c) Sie müssen Laute in Wörtern erkennen. d) Sie müssen möglichst schnell Farben benennen. e) Sie müssen mehrsilbige Pseudowörter nachsprechen.
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2. Prüfungsteil – Vorgabenorientierte Textproduktion Der Deutsche Akademische Austauschdienst setzt sich sehr dafür ein, an deutschen Universitäten möglichst viele internationale Studiengänge einzurichten, in denen Englisch Unterrichtssprache ist.
Schreiben Sie einen zusammenhängenden Text von 200 – 220 Wörtern zu dem Thema: Sollten an deutschen Hochschulen möglichst viele englischsprachige Studiengänge angeboten werden?
Gehen Sie dabei auf folgende Gesichtspunkte ein !
Attraktivität deutscher Hochschulen Lösung der Probleme deutscher Hochschulen? Folgen des Angebots englischsprachiger Studiengänge zusätzlicher Deutschunterricht
Es wird erwartet, dass Sie zu jeder Vorgabe 2 Gedankengänge entwickeln.
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Erwartungshorizont – Vorgabenorientierte Textproduktion Sollten an deutschen Hochschulen möglichst viele englischsprachige Studiengänge angeboten werden?
Vorgabe Attraktivität deutscher Hochschulen
Mögliche Gedankengänge a) durch das Angebot englischsprachiger Studiengänge Steigerung der Attraktivität für ausländische Studierende b) Man will englischen und amerikanischen Hochschulen Konkrurrenz machen – im Kampf um die besten ausländischen Studierenden. a) Probleme deutscher Universitäten: unzureichende materielle und personelle Ausstattung, zu hohe Zahl unmotivierter Studierender, zu hohe Zahl von Studienabbrechern b) englischsprachige Studiengänge keine Lösung für die Probleme deutscher Hochschulen a) Vernachlässigung des Deutschen als Wissenschaftssprache b) Soziale Isolierung der Studierenden englischsprachiger Studiengänge c) Deutschland dann nur Durchgangsland auf dem Weg in die USA, wo an den sehr guten Hochschulen bessere Bedingungen herrschen? a) Klärung der Frage, ob obligatorischer oder freiwilliger Deutschunterricht b) bei Einführung von zusätzlichem Deutschuntericht Problem der Festlegung des Niveaus – DSH oder geringeres Niveau? c) bei Einführung von zusätzlichem Deutschunterricht Problem des zeitlichen Umfangs pro Woche d) bei Einführung von zusätzlichem Deutschunterricht Problem: Alltagssprache oder Wissenschaftssprache? Fachsprachliche Kurse? e) Einführung von zusätzlichem DeutschUnterricht zur Verhinderung sozialer Isolierung
Lösung der Probleme deutscher Hochschulen?
Folgen des Angebots englischsprachiger Studiengänge
zusätzlicher Deutschunterricht
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3. Prüfungsteil – Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes
Gen-Diagnostik-Gesetz Genetische Untersuchungen können helfen, Krankheiten zu erkennen und zu heilen. Die Gendiagnostik birgt aber auch Gefahren für die Menschenwürde und die Selbstbestimmung. Deshalb hat das Bundeskabinett Ende August einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den der Missbrauch genetischer Untersuchungen bei Menschen verhindert werden soll. Der Schutz ist notwendig, weil mit den Gentests die unveränderbare genetische Anlage eines Menschen identifiziert werden kann. Die gewonnenen Daten haben lange Gültigkeit und sind sehr sensibel: Sie ermöglichen beispielsweise Vorhersagen über Krankheiten, Überempfindlichkeiten oder Veranlagungen. Brisant sind genetische Informationen auch, weil die oder der Betroffene Art und Umfang der Erkenntnisse über seine genetischen Anlagen nicht beeinflussen kann. Zudem kann sie/er nicht einschätzen, was mit den gewonnenen Daten geschieht. Zu den wichtigsten Regelungen des Entwurfs gehört, dass niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert werden darf: „Niemand darf wegen seiner oder der genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person, wegen der Vornahme oder der Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung oder Analyse bei sich oder einer genetisch verwandten Person oder wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung oder Analyse benachteiligt werden.“ Genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind grundsätzlich verboten. Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages keine genetische Untersuchung oder Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. Bekannte Geninformationen dürfen Versicherungsunternehmen allerdings dann verwenden, wenn die Versicherungssumme 300 000 Euro statt bisher 250 000 Euro oder eine jährliche Rente von 30 000 Euro übersteigt. In keinem Fall soll eine Versicherung vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine genetische Untersuchung verlangen dürfen, Angaben über Vorerkrankungen soll sie aber abfragen können. Wer dagegen verstößt, kann mit Ordnungsstrafen in Höhe von bis zu 300 000 Euro bestraft werden. Genetische Untersuchungen dürfen ausschließlich von zugelassenen Einrichtungen und dafür qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Jedermann hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Dazu gehört sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) als auch das Recht diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Untersuchungsergebnisse dürfen höchstens zehn Jahre aufbewahrt werden, auf Verlangen des Patienten sind sie zu vernichten. Untersuchungen an Kindern und anderen „nicht einwilligungsfähigen Personen“ sind unter Bedingungen möglich. Das gilt auch für vorgeburtliche Untersuchungen, wenn die Gesundheit des Kindes während und nach der Schwangerschaft beeinträchtigt sein könnte. Derartige Untersuchungen sind mit Zustimmung der Schwangeren möglich. Gentests an Embryonen zur Geschlechtsbestimmung sind dagegen untersagt.
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Eine staatliche Gendiagnostik-Kommission soll weitere Vorgaben erarbeiten. Laut den Allgemeinen Ortskrankenkassen werden jährlich 400 000 genetische Untersuchungen allein von den gesetzlichen Kassen bezahlt. Die Tendenz sei steigend. Die Krankenkassen haben den Entwurf gutgeheißen, sehen aber noch Bedarf für Präzisierungen. So sei klarzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Ärzte voraussagende Gendiagnostiktests vornehmen dürften. Qualifizierte ärztliche Beratungen vor einem solchen Test und bei der Besprechung der Ergebnisse seien unverzichtbar. Auch sollten Vertreter und Vertreterinnen der Patienten/ Patientinnen und der Kassen in die Gendiagnostikkommission berufen werden. Bei Versicherungsverträgen müsse auch die Familien-Anamnese verboten werden, bei der das Risiko, beispielsweise an Brustkrebs zu erkranken, anhand in der Verwandtschaft aufgetretener Fälle geschätzt wird. Die Grünen halten die Pläne für unzureichend. So müsse klar herausgestellt werden, dass die genetische Untersuchung bei Nichteinwilligungsfähigen auf medizinische Zwecke wie die Diagnose und die Therapie von Erkrankungen zu beschränken sei. Lücken gebe es auch bei der vorgeburtlichen Untersuchung wie bei der Aufklärung der Patienten. (Quelle: FAZ vom 27.8.08 und www.bundesregierung.de)
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AUFGABENBLATT - Leseverstehen Gen-Diagnostik-Gesetz 1. Geben Sie dem 1., 3., 5. und 7. Abschnitt jeweils eine Überschrift in nominalisierter Form!
2. Fragen zum Lesetext – Beantworten Sie die folgenden Fragen in vollständigen Sätzen! 2.1 Wozu soll das Gesetz zu gentechnischen Untersuchungen dienen? 2.2 Was verbietet das neue Gesetz? (Nennen Sie 3 Beispiele!) 2.3 Was ist Versicherungen unter welcher Voraussetzung erlaubt? 2.4 Was wird im Text unter „informationeller Selbstbestimmung“ verstanden? 2.5 Welche Voraussetzungen müssen nach Meinung der Krankenkassen erfüllt sein, damit Gendiagnostiktests durchgeführt werden dürfen? 2.6 a) Worauf bezieht sich „sie“ in Zeile 24? b) Worauf bezieht sich „dafür“ in Zeile 26? c) Worauf bezieht sich „Das“ in Zeile 32?
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LÖSUNGEN – Leseverstehen
Gen-Diagnostik-Gesetz 1. Geben Sie dem 1., 3., 5. und 7. Abschnitt jeweils eine Überschrift in nominalisierter Form! a) Zweck des Gen-Diagnostik-Gesetzes /Chancen und Gefahren durch genetische Untersuchungen b) Verbot von Diskriminierung c) Bedingungen für die Durchführung von genetischen Untersuchungen d) Forderungen der Grünen/Kritik der Grünen am geplanten Gesetz 2. Fragen zum Lesetext – Beantworten Sie die folgenden Fragen in vollständigen Sätzen! 2.1 Wozu soll das Gesetz zu genetischen Untersuchungen dienen? Das Gesetz soll dazu dienen, Missbrauch genetischer Untersuchungen bei Menschen zu verhindern. 2.2 Was verbietet das neue Gesetz? (Nennen Sie 3 Beispiele!) Das neue Gesetz verbietet Folgendes: a) die Benachteiligung aufgrund der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung, b) die Benachteiligung aufgrund der Ergebnisse einer genetischen Untersuchung, c) genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers, d) das Verlangen einer genetischen Untersuchung vor Abschluss eines Versicherungsvertrages, e) Gentests an Embryonen zur Geschlechtsbestimmung. 2.3 Was ist Versicherungen unter welcher Voraussetzung erlaubt? Bei einer Versicherungssumme von mehr als 300 000 Euro oder einer jährlichen Rente von über 30 000 Euro dürfen Versicherungen bekannte Geninformationen / Ergebnisse bereits durchgeführter genetischer Untersuchungen verlangen. (Außerdem dürfen sie Angaben über Vorerkrankungen abfragen.) 2.4 Was wird im Text unter „informationeller Selbstbestimmung“ verstanden? Unter „informationeller Selbstbestimmung“ wird verstanden, dass jeder selbst entscheiden darf, ob er die Ergebnisse seiner genetischen Untersuchung erfahren möchte oder nicht. 2.5 Welche Voraussetzungen müssen nach Meinung der Krankenkassen erfüllt sein, damit Gendiagnostiktests durchgeführt werden dürfen? a) Gendiagnostiktests dürfen nur von ausreichend qualifizierten Ärzten/Ärztinnen durchgeführt werden. b) Es müssen vor einem Test und bei der Besprechung der Ergebnisse qualifizierte ärztliche Beratungen stattfinden. 2.6 a) Worauf bezieht sich „sie“ in Zeile 24? b) Worauf bezieht sich „dafür“ in Zeile 26? c) Worauf bezieht sich „Das“ in Zeile 32? a) „sie“ bezieht sich auf „eine Versicherung“. b) „dafür“ bezieht sich auf die Durchführung genetischer Untersuchungen. c) „Das“ bezieht sich darauf, dass Untersuchungen unter Bedingungen möglich sind.
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4. Prüfungsteil – Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen Gen-Diagnostik-Gesetz Formen Sie um, ohne den Inhalt zu verändern! 1. Zur Verhinderung des Missbrauchs genetischer Untersuchungen hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. > ..............................................................................................................................................., hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. 2. Niemand darf wegen der Vornahme oder der Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung benachteiligt werden. > Niemand darf benachteiligt werden, .................................................................................... ....................................................................................................................... lässt. 3. Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages keine genetische Untersuchung oder Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. > ............................................................................................................................................, dürfen Versicherungsunternehmen keine genetische Untersuchung oder Auskünfte über Untersuchungen,
...............................................................................................................,
verlangen. sind
auf
Verlangen
des
Patienten
zu
vernichten.
4.
Untersuchungsergebnisse
>
Untersuchungsergebnisse ......................................................................................, wenn
............................................................................................................... 5. Derartige Untersuchungen sind mit Zustimmung der Schwangeren möglich. > Derartige Untersuchungen ...................................................................... werden, ............. ............................................................................................................................. 6. Qualifizierte ärztliche Beratungen vor einem Test und bei der Besprechung der Ergebnisse sind unverzichtbar. > ......................................................... durchgeführt wird und ................................................. ........................................................., sind qualifizierte ärztliche Beratungen unverzichtbar. 7. Das Risiko wird anhand in der Verwandtschaft aufgetretener Fälle geschätzt. > Das Risiko wird ................................ Fällen, ........................................................................ ......................................................................................., geschätzt.
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8. Genetische Untersuchungen bei Nichteinwilligungsfähigen müssen auf die Diagnose und die Therapie von Erkrankungen beschränkt werden. > Genetische Untersuchungen bei Personen, ........................... Einwilligung ......................... ................................................................., müssen auf die Diagnose und die Therapie von Erkrankungen beschränkt werden. 9. Nach Ansicht der Grünen sind die Pläne unzureichend. > ............................................................................... Ansicht, ................................................. .........................................................................................
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LÖSUNGEN – Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen Formen Sie um, ohne den Inhalt zu verändern! 1. Zur Verhinderung des Missbrauchs genetischer Untersuchungen hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. > Um den Missbrauch genetischer Untersuchungen zu verhindern, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. 2. Niemand darf wegen der Vornahme oder der Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung benachteiligt werden. > Niemand darf benachteiligt werden, weil er eine genetische Untersuchung vornehmen oder nicht vornehmen lässt. 3. Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages keine genetische Untersuchung oder Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. > Wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, dürfen Versicherungsunternehmen keine genetische Untersuchung oder Auskünfte über Untersuchungen, die bereits durchgeführt worden sind / wurden, verlangen. 4. Untersuchungsergebnisse sind auf Verlangen des Patienten zu vernichten. > Untersuchungsergebnisse müssen vernichtet werden, wenn der Patient es verlangt. 5. Derartige Untersuchungen sind mit Zustimmung der Schwangeren möglich. > Derartige Untersuchungen können durchgeführt / vorgenommen / gemacht werden, wenn die Schwangere zustimmt / die Schwangeren zustimmen. 6. Qualifizierte ärztliche Beratungen vor einem Test und bei der Besprechung der Ergebnisse sind unverzichtbar. > Bevor ein Test durchgeführt wird und wenn die Ergebnisse besprochen werden, sind qualifizierte ärztliche Beratungen unverzichtbar. 7. Das Risiko wird anhand in der Verwandtschaft aufgetretener Fälle geschätzt. > Das Risiko wird anhand von Fällen, die in der Verwandtschaft aufgetreten sind, geschätzt. 8. Genetische Untersuchungen bei Nichteinwilligungsfähigen müssen auf die Diagnose und die Therapie von Erkrankungen beschränkt werden. > Genetische Untersuchungen bei Personen, die ihre Einwilligung nicht (selbst) geben können, müssen auf die Diagnose und die Therapie von Erkrankungen beschränkt werden. 9. Nach Ansicht der Grünen sind die Pläne unzureichend. > Die Grünen sind der Ansicht, dass die Pläne unzureichend sind / nicht ausreichen.
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PRÜFUNGSBEISPIEL – Mündliche Prüfung Eine Energiewende muss global sein (Textgrundlage für die mündliche Prüfung) Die Abhängigkeit ihres Landes vom weltweiten Ölhandel sehen die deutschen Verbraucher offenkundig zunehmend kritisch. Laut einer aktuellen Umfrage zur Konferenz über erneuerbare Energien haben sich 69 Prozent der Befragten dafür ausgesprochen, dass die Abhängigkeit der nationalen Wirtschaft vom Ölpreis verringert wird. Dies könne, so sehen es 72 Prozent der Befragten, durch die verstärkte Förderung erneuerbarer Energien bewirkt werden. Die Sorge der deutschen Verbraucher reiht sich ein in das grundlegende Ringen um eine globale Energiewirtschaft, die auf die schwindenden fossilen Ressourcen der Erde reagiert. Auf der Bonner Konferenz um die „Renewables“ ist bereits am Eröffnungstag deutlich wie selten zuvor die Abkehr von der Nutzung der Erdölreserven als existenzielle Notwendigkeit benannt worden. Heidemarie Wieczorek-Zeul, Entwicklungshilfe-Ministerin und Mitveranstalterin der Konferenz, legte dar, in welchen Maßstäben gehandelt werden muss: „Die gestiegenen Ölpreise zeigen, es ist höchste Zeit für eine Energiewende.“ Und: „Diese Energiewende kann aber nur gelingen, wenn sie global ist. Denn wegen der Emissionen und des Wettlaufs um knappe fossile Ressourcen gibt es für alle Menschen auf diesem Globus ... nur eine gemeinsame Zukunft. Wir müssen jetzt handeln und weltweit auf erneuerbare Energien und bessere Energieeffizienz setzen.“ Während sich eine wohlhabende Industrienation wie die Bundesrepublik Deutschland die steigenden Ölpreise derzeit noch leisten kann, bildet die Ölknappheit und die damit einhergehenden Preissteigerungen für die ärmeren Staaten auf der Erde ein kaum lösbares Problem: Die Steigerung der Ölpreise bedeutet für Entwicklungsländer, so Wieczorek-Zeul, zusätzliche Ausgaben von 60 Milliarden US-Dollar im Jahr. Die Folgen sind leicht zu benennen: weniger Bildung, weniger Gesundheit, mehr Umweltzerstörung, mehr Armut. Und mehr bewaffnete regionale Konflikte. Die Gefahr weiterer Kriege nimmt zu. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) machte zu Konferenzbeginn darauf aufmerksam, dass der aktuelle Run auf neue Ölfelder das Überleben von vier Millionen Ureinwohnern und ethnischer Minderheiten bedrohe. In Nigeria, Angola und im Sudan eskalieren, so die Gesellschaft, die bewaffneten Auseinandersetzungen zum Krieg um den Zugriff auf die dortigen Ölreserven. Derzeit stellt das Erdöl mit einem Anteil von knapp 40 Prozent den wichtigsten Energieträger im weltweiten Energieverbrauch dar. Der Gesamtverbrauch liegt aktuell bei rund 3,5 Milliarden Tonnen pro Jahr. Laut einer Studie der Ölgesellschaften Shell/Esso und BP aus dem Jahre 2001 sollen sich die Gesamtvorkommen des Erdöls auf 140 Milliarden Tonnen belaufen. Bei gleich bleibendem Konsum weltweit würden die Reserven noch rund 40 Jahre reichen. Diese Annahme gilt jedoch als ungewiss. (Quelle: KStA 02.06.2004)
Arbeitshinweise 1. Lesen Sie den Anfang des obigen Textes (höchstens die Hälfte) so vor, dass man ihn beim Zuhören versteht! 2. Berichten Sie kurz, worum es in dem Text geht (und welche Auffassung darin vertreten wird)! 3. Achten Sie beim sich anschließenden Gespräch darauf, was Ihre Gesprächspartner sagen, fragen oder einwenden!
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