DEUTSCHE NORM
Juli 2012
D
DIN 25410
ICS 27.120.20
Ersatz für DIN 25410:2001-04
Kerntechnische Anlagen – Oberflächensauberkeit von Komponenten Nuclear facilities – Surface cleanliness of components Installations nucléaires – Propreté de surface des composants
Gesamtumfang 30 Seiten ; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
Normenausschuss Materialprüfung (NMP) im DIN
©
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DIN 25410:2012-07
Inhalt
Seite
Vorwort ....................................................... .................................................................................................................... .................................................................................................... ....................................... 4 1
Anwendungsbereich ...................................................... ................................................................................................................... .................................................................. ..... 5
2
Normative Verweisungen ....................................................................................... ................................................................................................................. .......................... 5
3
Begriffe ...................................................... .................................................................................................................. ........................................................................................ ............................ 5
4 4.1 4.2 4.3
Sauberkeitsstufung ....................................................... .................................................................................................................... ................................................................... ...... 7 Allgemeines ................................................................................................................................ ....................................................................................................................................... ....... 7 Sauberkeitsstufen ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. 9 Kennzeichnung .................................................... ................................................................................................................. ............................................................................. ................ 9
5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8
Maßnahmen zur Erreichung und Erhaltung der Oberflächensauberkeit .................................. 10 Allgemeines ..................................................................................................................................... ..................................................................................................................................... 10 Einrichtung und un d Zuordnung von Sauberkeitsbereichen Sauberkeitsbere ichen ............................................................ ............................................................ 10 Montagehilfsmittel ......................................................... ...................................................................................................................... ................................................................. .... 11 Maßnahmen an Komponenten ...................................................................................................... 11 Prüf- und Prüfhilfsmittel Prü fhilfsmittel bei zerstörungsfreien zerstörung sfreien Prüfverfahren Prüfverfah ren .................................................. 12 Verpackung, Transport, T ransport, Handhabung Hand habung .......................................................................................... .......................................................................................... 12 Lagerung .......................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ................ 13 Reinigung, Konservierung ............................................................................................... ............................................................................................................. .............. 16
6 6.1 6.2 6.3
Prüfungen ............................................................................................................... ........................................................................................................................................ ......................... 17 Prüfung der Oberfläche ............................................................ .................................................................................................................. ...................................................... 17 Prüfung der Verpackung .................................................................... ................................................................................................................ ............................................ 18 Prüfung der Reinigungs- und u nd Konservierungsmittel Konservierungsm ittel ........................................................ .................................................................. .......... 19
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Dokumentation ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ 19
Anhang A (normativ) Prüfverfahren für den Nachweis von ferristischen Verunreinigungen durch Wasserbehandlung Wasserbeh andlung und Ferritindikatorprüfung ..................................................... ............................................................... .......... 20 Anhang B (normativ) Prüfverfahren für den Nachweis von Chlorid, Fluorid und Sulfat auf metallischen Oberflächen Ob erflächen durch Wischprobenanalyse Wischp robenanalyse .................................................... .............................................................. .......... 23 Anhang C (normativ) Prüfverfahren für den Nachweis von Fetten und Ölen auf metallischen Oberflächen (Wasserablaufprobe (Wa sserablaufprobe und Wassersprühprüfung) Wassersprü hprüfung) ................................................... 26 Anhang D (normativ) Ergebnis von Spülreinigungen .............................................................................. .............................................................................. 27 Anhang E (normativ) Vollentsalztes Wasser ............................................................ ............................................................................................. ................................. 28 Anhang F (informativ) Anlauffarben auf austenitischen CrNi-Stählen, CrNi- Stählen, Chromstählen Chrom stählen ......................... 29 Literaturhinweise ................................................... ................................................................................................................ ...................................................................................... ......................... 30
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Bilder Bild 1 — Zusammenhang zwischen Spezifikation der Komponenten und Norm zur Erreichung und Erhaltung der Oberflächensauberkeit ................................................................................................. 8 Bild 2 — Bildzeichen für Sauberkeitsstufe 1 ......................................................................................... ................................................................................................... .......... 9 Bild 3 — Bildzeichen für Sauberkeitsstufe 2 ......................................................................................... ................................................................................................... .......... 9 Bild 4 — Bildzeichen für Sauberkeitsstufe 3 ......................................................................................... ................................................................................................... .......... 9 Bild E.1 — Anlauffarben ............................................................ ........................................................................................................................ ....................................................................... ........... 29 Tabellen Tabelle 1 — Anforderungen und Schutzziele an Sauberkeitsbereiche und Verpackungen. Maßnahmen, Ausführung ....................................................... ................................................................................................................... ................................................................................... ....................... 14 Tabelle A.1 — Zulässige ferritische Verunreinigungen auf Oberflächen von Komponenten mit Werkstoffen höherer Korrosionsbeständigkeit bei Sonderprüfungen (Betriebsmedium Wasser oder Dampf, nur mediumberührte med iumberührte Flächen)...................................................................................... 22
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Vorwort Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-07-51 AA „Sauberkeitsvorschriften“ im Fachbereich Kerntechnik des Normenausschuss Materialprüfung (NMP) im DIN erarbeitet. In diesem Dokument werden zur Erreichung und Erhaltung der Oberflächensauberkeit von Komponenten und Systemen kerntechnischer Anlagen
drei Sauberkeitsstufen;
Bildzeichen für die Kennzeichnung dieser Sauberkeitsstufen
festgelegt und hierzu allgemeine Regeln angegeben. Dieses Dokument enthält weiterhin Festlegungen für Verpackung, Transport, Lagerung sowie Reinigung und Konservierung von Komponenten. Geeignete Nachweisverfahren und Nachweisgrenzen für einige werkstoffschädigende Verunreinigungen sowie einige Anforderungen an Prüfhilfsmittel und Reinigungsmittel sind in den Anhängen A bis D zusammengefasst. Die Anhänge A, B, C, D sowie E sind normativ, der Anhang F ist informativ. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können. Das DIN sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.
Änderungen Gegenüber DIN 25410:2001-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a)
Anwendungsbereich präzisiert;
b)
Begriff „sicherheitstechnisch wichtige Komponente(n) und System(e)“ ergänzt;
c)
Bild 4 korrigiert.
Frühere Ausgaben DIN 25410: 1974-06, 1987-04, 1987-10, 2001-04 DIN 25410-2: 1977-02 DIN 25410-3: 1979-08 DIN 25410-4: 1979-08 DIN 25410-5: 1982-04
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1 Anwendungsbereich Dieses Dokument ist anzuwenden für sicherheitstechnisch wichtige Komponenten und Systeme kerntechnischer Anlagen, von deren Oberflächenzustand (Innen- und Außenoberflächen) hinsichtlich der Sauberkeit Werkstoffschädigungen und Funktionsstörungen ausgehen können. Es gilt auch für Komponenten und Systeme, bei deren Versagen ein Austritt von radioaktiven Stoffen zu besorgen ist. Der Anwendungsbereich umfasst alle Stadien der Planung, der Fertigung, der Verpackung, des Transportes, der Lagerung, der Handhabung, der Montage sowie Instandsetzung und Prüfung oben genannter Anlagenteile. Bei der Anwendung des Dokumentes bei radioaktiv kontaminierten Oberflächen ist deren Dekontaminierbarkeit zu berücksichtigen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Brennelemente.
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Normative Verweisungen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen) . DIN 6164-1, DIN-Farbenkarte — Teil 1 : System der DIN-Farbenkarte für den 2 -Normalbeobachter °
DIN 25435-2, Wiederkehrende Prüfungen der Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren — Teil 2 : Magnetpulver- und Eindringprüfung
DIN 25493, Kerntechnische Anlagen — Schutz metallischer Bauteiloberflächen vor Schädigungen durch Montagehilfsmittel, Dichtungen, Packungen, Verpackungsmaterial und Wärmedämmstoffe
DIN 55473, Packhilfsmittel — Trockenmittelbeutel — Technische Lieferbedingungen Farbregister RAL 841-GL 1)
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Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 25435-2 und die folgenden Begriffe.
3.1 System Zusammenfassung von Komponenten zu einer technischen Einrichtung, die als Teil der Anlage selbständige Funktionen ausführen kann 3.2 Sauberkeitsbereich abgegrenzter Teil eines Raumes, der zum Zweck der Fertigung, Montage und zeitlich begrenzten Lagerung von Komponenten und Systemen eingerichtet wird und für den entsprechende Maßnahmen zur Erreichung und Erhaltung der Oberflächensauberkeit getroffen sind ; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
ANMERKUNG
Der Sauberkeitsbereich kann z. B. auch durch Verpackung und Gehäuse gebildet werden.
1) Zu beziehen durch: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.
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3.3 Sauberkeitsstufe Klassifizierung des Sauberkeitsbereiches 3.4 sichtbare Verunreinigungen Verunreinigungen, die sich durch integrale Sichtprüfung, gezielte Sichtprüfung oder mit einer Wischprüfung nachweisen lassen 3.5 unsichtbare Verunreinigungen Verunreinigungen, die nur durch spezielle Analyseverfahren nachgewiesen werden können 3.6 Wischprüfung Entnahme einer durch Abwischen genommenen Probe (Wischprobe) und deren optische Auswertung zum Erkennen von sichtbaren Verunreinigungen 3.7 Wischprobenanalyse Entnahme einer durch Abwischen genommenen Probe (Wischprobe) und deren analytische Auswertung zum Erkennen von unsichtbaren Verunreinigungen 3.8 Handhabungsmittel Gegenstände, die zur Handhabung der Komponente benutzt werden 3.9 Montagehilfsmittel Stoffe, die ausschließlich für bestimmte und für zeitlich begrenzte Arbeitsgänge verwendet werden und die mit der Oberfläche von Komponenten in Berührung kommen können ANMERKUNG Hierzu zählen z. B. Konservierungsmittel, Reinigungsmittel, Schmiermittel, Prüfmittel und Prüfhilfsmittel, Klebemittel, Markierungsmittel und Schutzgas (siehe auch DIN 25493).
3.10 vollentsalztes Wasser ional gereinigtes Wasser BEISPIEL
Ionentausch, Umkehrosmose
ANMERKUNG
Siehe Anhang E.
3.11 kerntechnische Anlage Anlage zur Erzeugung, Verarbeitung oder Spaltung von Kernbrennstoffen, die einer Genehmigung nach § 7 AtG bedürfen ANMERKUNG Hilfs- und Nebenanlagen, die nicht Teil eines Kontrollbereiches sind und keine sicherheitstechnisch wichtigen Funktionen erfüllen, sind keine kerntechnischen Anlagen im Sinne der DIN 25410.
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3.12 sicherheitstechnisch wichtige Komponente(n) und System(e) Komponente(n) und System(e), die durch den Betreiber der kerntechnischen Anlage in den Betriebsunterlagen als sicherheitstechnisch wichtig festgelegt wurden
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4 Sauberkeitsstufung 4.1 Allgemeines Die Anforderungen an die Oberflächensauberkeit von Komponenten werden in einer Spezifikation festgelegt. Dieses Dokument enthält Maßnahmen und Festlegungen, die geeignet sind, die in den Spezifikationen festgelegten Anforderungen an die Oberflächensauberkeit zu erfüllen. Hierzu werden u. a. Sauberkeitsbereiche eingerichtet. Der Zusammenhang zwischen Spezifikation und dieser Norm ist im Bild 1 schematisch dargestellt.
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Bild 1 — Zusammenhang zwischen Spezifikation der Komponenten und Norm zur Erreichung und Erhaltung der Oberflächensauberkeit
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4.2 Sauberkeitsstufen Für die Sauberkeitsbereiche werden drei Sauberkeitsstufen festgelegt. Anforderungen an diese Sauberkeitsbereiche und Maßnahmen zu deren Ausführung sind in der Tabelle 1 enthalten. Kriterien für die Zuordnung der Sauberkeitsstufen werden im Abschnitt 5 angegeben.
4.3 Kennzeichnung Für die Kennzeichnung von Sauberkeitsbereichen entsprechend der Sauberkeitsstufe sind die nachfolgenden Bildzeichen (siehe Bild 2 bis 4) zu verwenden. ANMERKUNG Bei Transport, Lagerung und Handhabung darf auch die Verpackung der Komponenten mit diesen Bildzeichen entsprechend der Sauberkeitsstufe gekennzeichnet werden.
Die Bildzeichen sind nach folgenden Farben auszuführen: Bildzeichen schwarz: Farbe DIN 6164 - N : 0 : 7 Untergrund orange:
Farbe DIN 6164 - 4,4 : 6,5 : - 1,3 2)
Bild 2 — Bildzeichen für Sauberkeitsstufe 1 3)
Bild 3 — Bildzeichen für Sauberkeitsstufe 23)
Bild 4 — Bildzeichen für Sauberkeitsstufe 3 3)
ANMERKUNG Von den beim DIN hinterlegten Originalen genormter graphischer Symbole für Einrichtungen (Bildzeichen) existieren Filmlochkarten - für Urbilder von Bildzeichen im Nennmaß a = 10 mm (Negativ). Von den Filmlochkarten sind Verkleinerungen bzw. Vergrößerungen vom Nennmaß a = 2,5 mm bis 50 mm herstellbar. Die Filmlochkarte kann beim Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin bezogen werden. ; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
2) Nächstliegendes Farbmuster im Farbregister RAL 841-GL: RAL 2007 GL Leuchthellorange. 3) Bildzeichen waren unter DIN 30600-345, DIN 30600-355, DIN 30600-356 registriert.
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Maßnahmen zur Erreichung und Erhaltung der Oberflächensauberkeit
5.1 Allgemeines Die Anforderungen an die Oberflächensauberkeit von Komponenten ergeben sich grundsätzlich aus der schädigenden Wirkung von Verunreinigungen. Solche Verunreinigungen sind z. B.
bei Stählen allgemein: Chlor-, Fluor- und Schwefelverbindungen, Fette, Öle, Wachse, Beläge aus Korrosionsprodukten;
zusätzlich bei austenitischen Cr-Ni-Stählen: Kupfer, Zink, Kadmium, Aluminium, Quecksilber oder deren Verbindungen, Zunderschichten, ferritische Verunreinigungen;
bei Nickelbasislegierungen: Chlor-, Fluor-, Schwefelverbindungen, Blei, Aluminium, Quecksilber oder deren Verbindungen, ferritische Verunreinigungen.
Schädigende Wirkungen auf die Oberflächen von Komponenten können auch durch Kontakte mit Montagehilfsmitteln, Dichtungen, Packungen, Verpackungsmaterial und Wärmedämmstoffen entstehen. In DIN 25493 sind für diese Produktgruppen maximal zulässige Massenanteile für Chlor, Fluor, Schwefel und andere angegeben. Entsprechend der Spezifikation auf die Oberflächen von Komponenten aufgebrachte Schmier-, Gleit- und Konservierungsmittel sowie Passiv- und Schutzschichten oder zulässige Anlauffarben nach Anhang F sind keine Verunreinigungen. In der Planungsphase der Komponenten ist für die einzelnen Stadien der Fertigung, der Montage und bei Instandsetzung festzulegen, ab welchem Zeitpunkt ein Sauberkeitsbereich mit einer der drei Sauberkeitsstufen mit allen damit verbundenen Maßnahmen eingerichtet werden muss. Dies ist in den Planungsunterlagen (z. B. Aufstellungspläne, Arbeitsablaufpläne, Prüfpläne) aufzunehmen.
5.2 Einrichtung und Zuordnung von Sauberkeitsbereichen Die Ausführung der einzurichtenden Sauberkeitsbereiche sowie entsprechende Maßnahmen zum Erhalten der Sauberkeit von Komponenten ist in Anweisungen (z. B. Baustellenordnung, Arbeitsanweisungen) festzulegen. Diese sollten umfassen:
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Einrichtung von Lager- und Montagebereichen entsprechend den Sauberkeitsanforderungen an die Komponenten;
Art und Umfang von Handhabungs- und Montagehilfsmitteln, der Arbeitskleidung und der sanitären Einrichtungen für das Personal in Lager- und Montagebereichen;
Art und Umfang sowie Zeitpunkt der Kontrollen der Sauberkeitsbereiche einschließlich der notwendigen Prüfungen;
Zuständigkeit für die Kontrollen;
Berücksichtigung spezieller Anforderungen bei Handhabung, Lagerung, Montage und Prüfung und
rechtzeitige Unterrichtung des Personals über die festgelegten Sauberkeitsanforderungen, insbesondere bei Änderung (z. B. bei Montagefortschritt).
Bei der Planung ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen nicht mit anderen Vorschriften und Auflagen, (z. B. für Unfallverhütung, Brand- und Objektschutz) im Widerspruch stehen.
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Die Zuordnung der jeweils erforderlichen Sauberkeitsstufe ist dabei abhängig
vom Werkstoff der Komponenten,
von Umgebungseinflüssen bei Fertigung, Lagerung, Transport und Montage der Komponenten,
von den Möglichkeiten der Nachreinigung der Oberfläche von Komponenten und
von den Möglichkeiten einer Kontamination mit Verunreinigungen, die im späteren Betrieb aktiviert werden und damit das Betriebsverhalten der Komponenten beeinflussen können.
Die Anforderungen an die Sauberkeitsbereiche sowie die Maßnahmen und Ausführungen zur Erfüllung dieser Anforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
5.3 Montagehilfsmittel Durch den Einsatz von Montagehilfsmitteln darf keine Verunreinigung oder Beschädigung der Oberfläche der Komponenten verursacht werden. Es sind Montagehilfsmittel nach DIN 25493 zu verwenden. Bei der Verwendung von Montagehilfsmitteln, Handhabungsmitteln und Verpackungsmaterialien ist darauf zu achten, dass
Werkzeuge und Handhabungsmittel nach Werkstoffgruppen der Komponenten (z. B. Werkzeuge zur Bearbeitung un- oder niedriglegierter Stähle, austenitischer Stähle) getrennt verwendet werden;
bei Schleifarbeiten durch die Wahl des Schleifmittels die Verunreinigung möglichst gering gehalten wird. Für eine ausreichende Absaugung oder Abdeckung benachbarter Komponenten ist zu sorgen;
Schmier-, Gleitmittel und sonstige Montagehilfsmittel keine schädigenden Konzentrationen von Stoffen nach 5.1 enthalten. Ist die Anwendung von schadstoffhaltigen Schmier-, Gleit- und sonstigen Montagehilfsmitteln unumgänglich, müssen sie sich restlos entfernen lassen;
bei Schweißarbeiten oder Wärmebehandlungen von Komponenten eine Verunreinigung der Oberfläche (z. B. durch Verbrennen von Ölen, Verkohlen von Holz und Schmelzen von Kunststoff) ausgeschlossen ist, und dass Zündstellen oder Schweißperlen nicht auf der Oberfläche verbleiben;
Polyvinylchlorid (PVC) nicht verwendet wird (z. B. bei Abdeckungen, Kabelisolierungen);
wenn die Brandschutzordnung eine Wahl verschiedener Löschmittel zulässt, nur solche Löschmittel zum Einsatz kommen, die die geringste Verunreinigung der Oberfläche verursachen.
Bei Handhabungsmitteln sind unzulässige Materialkontakte (z. B. Austenit mit Ferrit oder Zink; Aluminium mit Kupfer) durch Verwendung von Isolierungen und Pufferteilen zu vermeiden. Handhabungsmittel sind entsprechend dem Sauberkeitsbereich nach Tabelle 1 (Zeile: Reinigung) zu reinigen. Sind Hilfskonstruktionen an Komponenten durch Schweißen, Heften oder Löten erforderlich, muss dies im Schweiß- und Prüfplan vorgesehen werden.
5.4 Maßnahmen an Komponenten ; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
5.4.1
Verschließen von Öffnungen
Zum Schutz innerer Oberflächen vor unzulässigen Verunreinigungen sind Flansche, Stutzen und Öffnungen von Behältern und Rohrleitungen mit Kappen, Folien oder Deckeln zu verschließen. Diese Montagehilfsmittel dürfen zu keiner Schädigung der Komponenten führen, nicht aus PVC bestehen und erst bei Erfordernis im Montagefortschritt entfernt werden.
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5.4.2
Markierungen
Markierungen auf Oberflächen von Komponenten dürfen zu keinen Schädigungen führen. Schädigungen können entstehen z. B. bei Verwendung von:
Markierungsmitteln, die schädigende Bestandteile enthalten wie Chlor- oder Fluor- Schwefelverbindungen, Blei, Zink, Quecksilber, Kupfer;
Elektroschreibern mit ungeeigneten Nadeln;
Aufklebern und Klebemitteln auf PVC-Basis.
Zulässige Markierungsverfahren und Markierungsmittel sind in den Spezifikationen anzugeben. Soweit Markierungsmittel entfernt werden müssen (z. B. vor dem Schweißen, Löten, Wärmebehandlung und Endreinigung), sind die Verfahren hierzu sowie der Zeitpunkt des Entfernens festzulegen.
5.5 Prüf- und Prüfhilfsmittel bei zerstörungsfreien Prüfverfahren Prüf- und Prüfhilfsmittel dürfen zu keiner Schädigung der Oberflächen der Komponenten führen. Es dürfen nur Prüf- und Prüfhilfsmittel verwendet werden, die den Anforderungen nach DIN 25493 entsprechen. Prüf- und Prüfhilfsmittel sind nach der Prüfung zu entfernen. Erforderliche Prüf- und Prüfhilfsmittel für zerstörungsfreie Prüfverfahren, hierzu zählen auch die Prüfmedien für Druck- und Dichtheitsprüfungen, sind in den Spezifikationen und im Reinigungs- und Konservierungsplan nach 5.8.4 anzugeben.
5.6 Verpackung, Transport, Handhabung 5.6.1
Planerische Maßnahmen
Um Komponenten vor Korrosion, mechanischen Beschädigungen und Verunreinigungen (aber auch vor Verwechselung oder Verlust) zu schützen, sind bereits bei der Planung für Verpackung, Transport und Handhabung entsprechende Maßnahmen und Prüfverfahren in den Spezifikationen festzulegen. Administrativ bedingte Kontrollen, (z. B. infolge von Behördenauflagen, Zollvorschriften) sowie Maßnahmen kaufmännischer und versicherungstechnischer Art (die z. B. den Gefahrenübergang betreffen) sind zu berücksichtigen. Für diese Kontrollen ist sicherzustellen, dass geeigneter und ausreichender Platz vorhanden ist und die erforderlichen Handhabungsmittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Alle Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion, Beschädigung und Verunreinigung der Komponenten müssen sich nach Art und Dauer von Transport, Handhabung und Lagerung sowie nach den klimatischen Bedingungen richten.
5.6.2
Ausführung der Verpackung
Die Verpackung ist so auszuwählen und auszuführen, dass die Anforderungen nach Tabelle 1 sicher erfüllt und langfristig eingehalten werden können. Beispiele für die Ausführung der Verpackung sind in Tabelle 1 enthalten. Bei extremen Bedingungen bei Transport, Handhabung und Lagerung sind folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich:
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Bei rauer Transportart und häufigem Umschlag muss die Verpackung stabil ausgeführt sein (z. B. feste Verschläge, Kisten).
Bei Seetransport sollten Komponenten entsprechend verpackt unter Deck transportiert werden. Schutzanstriche sind seewasserbeständig auszuführen.
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5.7 Lagerung 5.7.1 Allgemeines Komponenten sind so zu lagern, dass die Erhaltung der geforderten Sauberkeit für die Dauer der Lagerung sichergestellt ist. Die Lagerbereiche sind abzugrenzen und entsprechend ihrer Sauberkeitsstufe zu kennzeichnen. Bei Außenlagerung müssen die Verpackungen witterungsbeständig sein. Oberflächenschutzschichten, Schutzanstriche und Barrieren müssen wasserdampfundurchlässig sein. Auch die Außenlagerung hat in abgegrenzten und gekennzeichneten Bereichen auf geeigneten Unterlagen (z. B. Bohlen, Paletten) zu erfolgen.
5.7.2
Unverpackte Komponenten
Unverpackte Komponenten sind entsprechend den Anforderungen an die Oberflächensauberkeit in Sauberkeitsbereichen für Lagerung mit der entsprechenden Sauberkeitsstufe zu lagern. Sind die Anforderungen an die inneren Oberflächen von Komponenten höher als an die äußeren, so dürfen diese Komponenten auch in Bereichen mit niedrigerer Sauberkeitsstufe gelagert werden, wenn sichergestellt ist, dass alle Öffnungen für die Dauer der Lagerung dicht verschlossen bleiben.
5.7.3
Verpackte Komponenten
Verpackte Komponenten müssen nicht in einem Sauberkeitsbereich gelagert werden, wenn durch die Verpackung der Schutz der Komponenten (siehe 5.6.1) sichergestellt wird. Verpackte Komponenten dürfen nur dann in einem Sauberkeitsbereich gelagert werden, wenn die Verpackung oder das Auspacken die Sauberkeit des Lagerbereiches nicht beeinträchtigen. Für die Auspackarbeiten dürfen Raumbereiche mit abweichenden Anforderungen an den Sauberkeitsbereich abgegrenzt werden.
5.7.4
Ausgesonderte Komponenten
Für Komponenten, die wegen Beschädigung oder Verunreinigung der Oberfläche ausgesondert wurden, sind besondere Lagerbereiche einzurichten und zu kennzeichnen.
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Tabelle 1 — Anforderungen und Schutzziele an Sauberkeitsbereiche und Verpackungen. Maßnahmen, Ausführung Sauberkeitsstufe 1 Hohe Anforderungen
Sauberkeitsstufe 2 Sauberkeitsstufe 3 Mittlere Anforderungen Geringe Anforderungen
Bildzeichen nach 4.3
Wände, Decken, Böden
Anforderungen
Vermeidung des Abtrages von Strukturmaterial bzw. anhaftender Verunreinigungen und deren Übertragung auf die Oberflächen von Komponenten, Reinigungsfähigkeit
Ausführung Maßnahmen
Abriebfeste, abwaschbare Abputzbare Oberflächen Oberflächen (z. B. Kunstharzanstriche, Polyethylenplanen)
Türen, Tore, Fenster, Durchbrüche
Anforderungen
Verhinderung des Eindringens von Verunreinigungen (wie z. B. Staub, Wasser, aggressive Verunreinigungen) und deren Absetzen auf die Oberflächen von Komponenten.
Ausführung Maßnahmen
Staubdicht schließbar, Einrichtung von Schleusen, Abdecken mit Polyethylenplanen
Luftverhältnisse
Anforderungen
Einhaltung empfohlener oder maximal zulässiger Werte für — Massenanteile von Verunreinigungen in der Luft, — relative Feuchte, — Temperaturen, — Drücke. Verhinderung von Taupunktunterschreitungen auf den Oberflächen von Komponenten.
Ausführung Maßnahmen
Messung, Überwachung der Istwerte, Überdruckhaltung, Einsatz von Klimaanlagen mit Filterung
Anforderungen
Erzielung von Oberflächensauberkeiten, wie sie für die Handhabung, Fertigung, Montage und Instandsetzung der Komponenten mit festgelegter Sauberkeitsanforderung erforderlich sind.
Ausführung Maßnahmen
Abwaschen, Staubsaugen, Abwischen Staubsaugen, Abwischen, nach anfallender Feste Verschmutzung Reinigungsintervalle
Reinigung
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Schließbar, gegebenenfalls Einrichtung von Schleusen
Messung der Istwerte und gegebenenfalls Einsatz von Filteranlagen, bzw. von Heizaggregaten
Abfegbare Oberflächen
Keine besonderen Bedingungen, gegebenenfalls Schutz vor groben Verunreinigungen über die Luft
Keine besonderen Bedingungen, gegebenenfalls Filterung der Zuluft
Ausfegen nach anfallender Verschmutzung
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Tabelle 1 (fortgesetzt) Sauberkeitsstufe 1 Sauberkeitsstufe 2 Sauberkeitsstufe 3 Hohe Anforderungen Mittlere Anforderungen Geringe Anforderungen Arbeitskleidung
Registrierung, Kontrolle
Anforderungen
Verhinderung der Übertragung und Einschleppung von Verunreinigungen durch die Kleidung auf die Oberflächen von Komponenten, Verhinderung von abfallenden, herunterfallenden oder sich lösenden Teilen.
Ausführung Maßnahmen
Sauber, flusenfrei, hellfarbig, Sonderkleidung (z. B. ohne Knöpfe, Ösen. Haken, Außentaschen), Handschuhe, Kopfbedeckung, Überschuhe. Feste Intervalle für Kleidungswechsel
Anforderungen
Verhinderung der Übertragung von Verunreinigungen auf die Oberflächen von Komponenten durch Material und Werkzeug sowie durch menschliche Belange, Vermeidung von zurückgelassenen Material- und Werkzeugteilen.
Ausführung Maßnahmen
Registrierung von Personal, Material, Werkzeug, Handhabungs- und Montagehilfsmitteln; Ess-, Trink-, Rauchverbot
Kontrolle von Personal, Material, Werkzeug, Handhabungs- und Montagehilfsmitteln; Ess-, Trink-, Rauchverbot
Keine besonderen Bedingungen, gegebenenfalls Kontrolle nach Sauberkeitsstufe 2
Fernhalten von Staub, Feuchtigkeit und aggressiven Gasen von den Oberflächen von Komponenten
Fernhalten von Staub und Feuchtigkeit von den Oberflächen von Komponenten
Fernhalten von großen Verunreinigungen von den Oberflächen von Komponenten
Ausführung Maßnahmen für innere Oberflächen
Staub-, wasser- und gasdichte Verschlüsse an den Rohrenden und Stutzen durch Schutzkappen (z. B. verschweißte oder verschraubte Flanschdeckel mit Dichtungen). Zur Dichtheitskontrolle kann, soweit es die Festigkeit der Komponenten zulässt, ein Inertgas (z. B. Stickstoff) mit Überdruck verwendet werden. Gegebenenfalls Einsatz von Trockenmitteln.a
Staub- und wasserdichte Verschlüsse an den Rohrenden und Stutzen durch Schutzkappen (z. B. an den Rändern verklebte Kunststoffkappen oder verschraubte Flanschdeckel mit Dichtungen). Gegebenenfalls Einsatz von Trockenmitteln.a
Staubdichte Verschlüsse an den Rohrenden und Stutzen durch Schutzkappen (z. B. an den Rändern verklebte Kunststoffkappen oder verschraubte Flanschdeckel)
Ausführung Maßnahmen für äußere Oberflächen
Komponentengerechte Verpackung (z. B. geschlossene Kisten mit Barrieren und Einschweißung in Polyethylenfolien mit Korrosionsschutzmitteln). Gegebenenfalls Einsatz von Trockenmitteln.a
Komponentengerechte Einfacher Schutz (z. B. Schutzmaßnahmen (z. B. Planen, Verschläge und OberflächenschutzPaletten). schichten, Anstriche, Einschweißung in Polyethylenfolien, dichte Kisten und Container). Gegebenenfalls Einsatz von Trockenmitteln.a
Verpackung Anforderung
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a
Sauber, gegebenenfalls Sonderkleidung nach Sauberkeitsstufe 1. Kleidungswechsel nach Bedarf (z. B. Grad der Verunreinigung)
Keine besonderen Bedingungen
Trockenmittel nach DIN 55473
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5.8 Reinigung, Konservierung 5.8.1 Allgemeines Bei der Erstellung der Konstruktionsunterlagen für Kreislaufsysteme und deren Komponenten ist bereits zu berücksichtigen, dass durch konstruktive Maßnahmen Möglichkeiten zur Reinigung und Konservierung sichergestellt werden. Beispiele für konstruktive Maßnahmen sind Anschlüsse für
Entlüftungen;
Entleerungen;
Spüleinrichtungen;
Filtereinrichtungen.
Für die Anordnung von Reinigungs- und Konservierungseinrichtungen ist ausreichender Platz zu berücksichtigen. Beispiele solcher Einrichtungen sind:
Spüleinrichtungen;
Heizvorrichtungen;
Trockenluftversorgungen.
5.8.2
Reinigung
Durch die Reinigung wird die Oberflächensauberkeit von Komponenten verbessert. Die Reinigungsverfahren dürfen die Oberflächen der Komponenten nicht beschädigen. Dies gilt besonders bei Verwendung aggressiver Mittel (z. B. Beizen). Die vorgeschriebene Endsauberkeit für Komponenten, Systeme oder Teilsysteme kann entsprechend dem Reinigungs- und Konservierungsplan nach 5.8.4 durch eine Endreinigung erreicht werden, die bei Systemen im allgemeinen durch Spülung mit vollentsalztem Wasser oder Ausblasen mit öl- und staubfreier Druckluft (die Druckluft muss gefiltert sein) oder Dampf erfolgt. Die Eignung des Reinigungsmittels einschließlich eventueller Zusätze richtet sich nach den Werkstoffen und dem späteren Betriebsmittel des Systems. Die Reinigung durch Spülung mit vollentsalztem Wasser ist erreicht, wenn die Anforderungen nach Anhang D erfüllt sind.
5.8.3
Konservierung
Zur Aufrechterhaltung der erreichten Oberflächensauberkeit können Konservierungen erforderlich sein. Die Konservierungsmittel und -verfahren dürfen die Oberflächen der Komponenten nicht beschädigen. Die Konservierungsmaßnahmen dürfen durchgeführt werden:
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im Lieferwerk an Komponenten für Transport und Zwischenlagerung;
auf der Baustelle an Systemen oder Teilsystemen nach der Montage oder nach der Endreinigung für die Zeit bis zur Aufnahme des Betriebes.
Entsprechend der Art und Funktion der Komponente und des späteren Betriebsmediums dürfen sowohl Trocken- als auch Nasskonservierungsverfahren angewendet werden. Als Trockenkonservierungsverfahren für Komponenten wird im allgemeinen das Füllen mit vorgetrockneter Luft, Inertgas oder gasförmigen Betriebsmedien nach entsprechender Trocknung mit Luft kontrollierter relativer Luftfeuchte und kontrolliertem Überdruck angewendet.
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Als Nasskonservierungsverfahren wird im allgemeinen das Füllen mit Betriebsmedien oder das Füllen mit vollentsalztem Wasser mit Inhibitorzusatz angewendet. ANMERKUNG Im Sinne dieser Norm werden unter Betriebsmittel auch nicht wässrige Stoffe (z. B. organische Flüssigkeiten) verstanden.
5.8.4
Reinigungs- und Konservierungsplan
Für Komponenten, für die nach Spezifikation eine Reinigung oder eine Konservierung vorgesehen ist oder später erforderlich wird, ist ein Reinigungs- und Konservierungsplan zu erstellen. Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten: a)
die Bezeichnung der Komponenten oder Teilsysteme, die zu reinigen und gegebenenfalls zu konservieren sind;
b)
Bezeichnung der Oberflächen, die zu behandeln sind, und Angabe über Schutz oder Abdeckung von nicht zu behandelnden Oberflächen;
c)
die Beschreibung der Reinigungs-, Spül- und Konservierungsmittel, sowie deren Konzentration;
d)
die Beschreibung des Reinigungs- oder Konservierungsvorganges wie Behandlungszeit, Temperatur, Spülvorgänge, Trocknung, Zeitpunkte;
e)
vorgesehene Prüfungen zur Oberflächensauberkeit.
Bei der Erstellung des Reinigungs- und Konservierungsplans ist die Werkstoffverträglichkeit zu berücksichtigen, gegebenenfalls sind die Werkstoffbezeichnungen im Plan anzugeben. Für Komponenten mit in der Spezifikation festgelegten aufzubringenden Schmier-, Gleit- und Konservierungsmitteln sowie Schutzschichten und bei Verwendung von Prüf- und Prüfhilfsmitteln ist die Art des aufzubringenden Mittels anzugeben. Sind diese Mittel nur zur vorübergehenden Anwendung vorgesehen und vor der endgültigen Montage wieder zu entfernen, ist auch hierfür das Reinigungsverfahren anzugeben.
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Prüfungen
6.1 Prüfung der Oberfläche 6.1.1 Allgemeines Die Komponenten sind hinsichtlich ihrer Oberflächensauberkeit zu bestimmten Zeitpunkten zu prüfen. Dies erfolgt im allgemeinen durch die Regelprüfung nach 6.1.2 oder in Sonderfällen durch Sonderprüfungen nach 6.1.3. Zusätzlich können geeignete Prüfungen erforderlich sein hinsichtlich
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des äußeren Zustandes der Komponenten (z. B. auf Beschädigungen und Vollständigkeit);
des Zustandes des mechanischen Schutzes (z. B. sicherer und richtiger Sitz von Abdeckungen, Dichtungen, Überzügen, Transportsicherungen);
des Zustandes von Konservierungen (z. B. Überprüfung von Konservierungsschichten, Schutzschichten, Schutzgasfüllungen).
Die Prüfung der Oberflächen von unverpackten Komponenten sowie Komponenten aus beschädigten Verpackungen hat in einem Sauberkeitsbereich stattzufinden, der der festgelegten Sauberkeitsstufe entspricht.
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Angaben über die in 6.1.2 genannten Vergleichsmuster und die in 6.1.3 genannten Verunreinigungen sind in Abhängigkeit von den Werkstoffen der Komponenten und deren Anforderungen nach Bild 1, von der Art der Verunreinigungsstoffe und der Prüfart festzulegen (z. B. in Spezifikationen, Reinigungs- und Konservierungsplänen). Ergänzend sind in den gleichen Unterlagen Angaben über Prüfverfahren, Häufigkeit, Zeitpunkt, Zuständigkeit und Protokollierung von Prüfungen festzulegen.
6.1.2
Regelprüfungen
Die Prüfung der Oberflächensauberkeit von Komponenten erfolgt durch qualitativen Vergleich mit entsprechenden Vergleichsmustern. Für die Beurteilung der Anlauffarben bei CrNi-Stählen und Chromstählen darf Bild F.1 als Vergleichsmuster verwendet werden. Die Durchführung der Regelprüfung hat je nach Erfordernis durch eine integrale Sichtprüfung oder gezielte Sichtprüfung zu erfolgen. Ergänzend ist eine Überprüfung auf Oberflächenbeschädigungen durch integrale oder gezielte Sichtprüfung durchzuführen.
6.1.3
Sonderprüfungen
An Oberflächen von Komponenten kann bei begründetem Verdacht auf unsichtbare Verunreinigungen (z. B. infolge unsachgemäßer Behandlung) oder Befund von Regelprüfungen eine quantitative Bestimmung des Verunreinigungsgrades und -stoffes notwendig werden, bevor entsprechende Reinigungsmaßnahmen veranlasst werden. Die Durchführung der Sonderprüfungen erfolgt je nach Erfordernis anhand der Prüfverfahren nach den Anhängen A, B und C. Bei Verdacht auf Verunreinigungen (z. B. verursacht durch Abrieb oder durch ungeeignete Fertigungs- und Montagehilfsmittel) sind über die in den Anhängen A, B und C genannten Prüfungen hinaus zusätzliche Sonderprüfungen erforderlich.
6.2 Prüfung der Verpackung 6.2.1 Allgemeines Der Zustand der Verpackung ist (z. B. beim W arenaus- und -eingang) auf Einhaltung der in Tabelle 1 genannten Anforderungen durch gezielte Sichtprüfung zu prüfen. Die Prüfungen sind durchzuführen zur Erkennung von Schäden
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durch unsachgemäße Handhabung (z. B. erkennbar durch beschädigte Container, Kisten und sonstige Verpackungen oder durch Kontrolle speziell angeordneter Instrumente);
durch ungünstige Transportbedingungen und Umgebungseinflüsse (z. B. erkennbar durch witterungsbedingte Schäden wie Nässe, Eis und Korrosion, Ölflecken, Verschmutzungen, Salzablagerungen durch Seewasser);
an Befestigungseinrichtungen (z. B. erkennbar durch gebrochene, Befestigungseinrichtungen, beschädigte Stellen an Befestigungspunkten);
während der Lagerung (z. B. erkennbar durch Schimmelbildung, Fäulnis);
an Schutzkappen (z. B. erkennbar durch lockere Flanschschrauben oder abgelöste Klebebänder);
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lose
oder
beschädigte
durch Brandeinflüsse (z. B. erkennbar durch verbranntes oder versengtes Verpackungsmaterial, sonstige Anzeichen hoher Temperatureinwirkung).
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Bei beschädigten Verpackungen muss eine Prüfung der Oberflächen der Komponenten vorgenommen werden. Sind hierbei keine Beschädigungen oder Verunreinigungen feststellbar, ist die Komponente entsprechend den Anforderungen neu zu verpacken oder in Sauberkeitsbereichen mit entsprechend festgelegten Sauberkeitsstufen zu lagern und den verwendbaren Komponenten gleichzusetzen. Sind Beschädigungen oder Verunreinigungen an der Oberfläche der Komponente vorhanden, sind diese Bauteile als "nicht verwendbar" zu kennzeichnen und auf einem besonderen Platz nach 5.7.4 zu lagern.
6.2.2
Prüf- und Identitätskennzeichnung
Die Prüf- und Identitätskennzeichnung auf den Verpackungen müssen mit denen der Komponenten übereinstimmen und so beschaffen sein, dass eine eindeutige Identifizierung der Komponenten auch in ihrer Verpackung bis zur Montage am Einbauort sichergestellt ist. Auf der Oberfläche sind Kennzeichnungen grundsätzlich zu vermeiden. Sind solche unumgänglich, dürfen Kennzeichnungsmittel und -verfahren nicht zu Schädigungen der Oberfläche der Komponente führen (siehe 5.4.2).
6.3 Prüfung der Reinigungs- und Konservierungsmittel Es dürfen nur Reinigungs- und Konservierungsmittel eingesetzt werden, die den Anforderungen nach DIN 25493 entsprechen. Für die Prüfung sind Angaben des Verfahrens zur Kontrolle der Reinigungs- und Konservierungsmittel (z. B. Zusammensetzung, Temperatur) erforderlich.
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Dokumentation
Die nach Abschnitt 6 durchgeführten Prüfungen sind zu dokumentierten in
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a)
Reinigungs- und Konservierungsplänen;
b)
Prüfplänen und Prüflisten;
c)
Prüfprotokollen.
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Anhang A (normativ) Prüfverfahren für den Nachweis von ferristischen Verunreinigungen durch Wasserbehandlung und Ferritindikatorprüfung
A.1 Prüfverfahren für den Nachweis von ferritischen Verunreinigungen auf Oberflächen von Komponenten aus austenitischem CrNi-Stahl, Cr-Stahl und Nickellegierungen (Wasserbehandlung) A.1.1 Allgemeines Die Wasserbehandlung dient sowohl zur örtlich begrenzten Stichprobenkontrolle (partielle Wasserbehandlung) als auch zur Prüfung der gesamten Oberfläche. Bei der Wasserbehandlung wird Fremdferrit durch Umwandlung zu Rost angezeigt. Hierzu werden die Oberflächen der Komponenten durch ununterbrochenes Befeuchten mit vollentsalztem Wasser (3.10) geprüft. Die Einwirkzeit des Wassers auf die zu prüfende Oberfläche muss mindestens 6 h betragen. Bei Anwesenheit von Fremdferrit auf der Oberfläche der Komponente entstehen an mit Ferritpartikeln behafteten Stellen örtlich begrenzte rostbraune Anzeigen. Mit zunehmender Einwirkzeit (über 6 h) vergrößern sich diese Anzeigen. Nach Durchführung der Wasserbehandlung wird die Oberfläche mittels gezielter Sichtprüfung geprüft.
A.1.2 Stichprobenprüfung Ist eine Stichprobenprüfung durchzuführen, sind je vier 1 dm 2 große quadratische Flächen auf der Oberfläche der Komponente zu benetzen. Diese partielle Wasserbehandlung erfolgt durch Auflegen von mit vollentsalztem Wasser (3.10) getränktem Filterpapier. Das Filterpapier ist während der Prüfung feucht zu halten. Nach frühestens 6 h erfolgt die Beurteilung der Prüfflächen nach Tabelle A.1.
A.1.3 Gesamtprüfung Bei Prüfung größerer Oberflächenbereiche sowie gesamter Oberflächen der Komponenten erfolgt das Befeuchten der Oberfläche durch Berieseln, Besprühen mit vollentsalztem Wasser (3.10) oder durch Eintauchen der gesamten Komponente in vollentsalztes Wasser. Die Beurteilung der gesamten Prüffläche erfolgt nach Tabelle A.1.
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A.2 Prüfverfahren für den Nachweis von ferritischen Verunreinigungen auf Oberflächen von Komponenten aus austenitischem CrNi-Stahl und Nickellegierungen (Ferritindikator-Prüfung) A.2.1 Allgemeines Die Ferritindikator-Prüfung dient zur örtlich begrenzten Stichprobenprüfung an Komponenten aus austenitischem CrNi-Stahl und Nickellegierungen zum Nachweis von ferritischen Verunreinigungen. Nach Durchführung der Ferritindikator-Prüfung wird die Oberfläche mittels gezielter Sichtprüfung geprüft und nach Tabelle A.1 beurteilt. Die Ferritindikator-Prüfung ist nicht anzuwenden bei gestrahlten Oberflächen und bei Komponenten aus Cr-Stählen. In diesen Fällen ist die Prüfung durch eine Wasserbehandlung durchzuführen.
A.2.2 Reagenzien Für die Ferritindikator-Prüfung werden zwei Lösungen (A und B) benötigt, die getrennt angesetzt und aufbewahrt werden. Lösung A:
10 g Kaliumhexacyanoferrat (II) K4Fe(CN)6,
50 ml vollentsalztes Wasser (3.10),
3 Tropfen Netzmittel.
Lösung B:
50 ml vollentsalztes Wasser,
15 ml konzentriete Salpetersäure, ω(HNO 3) = 65%.
A.2.3 Durchführung Von den zwei Lösungen werden vor der Prüfung je 2 gleiche Volumen miteinander vermischt. Am zweckmäßigsten wird der Indikator entweder auf die zu prüfende Oberfläche aufgesprüht oder mit Indikatorlösung getränktes Filterpapier auf die zu prüfende Oberfläche aufgelegt. Bei Anwesenheit von Ferrit auf der Oberfläche der Komponente findet nach etwa 30 s bis 60 s ein Farbumschlag nach blau statt. Dieser Farbumschlag tritt nur örtlich an den mit Ferritpartikeln behafteten Stellen ein. Nach der Prüfung sind die geprüften Oberflächenbereiche sofort von der Indikatorlösung durch gründliches Abwischen und Spülen mit vollentsalztem Wasser (3.10) zu reinigen. Die angesetzte Indikatorlösung muss nach etwa 2 h erneut angesetzt werden, da sie durch Eigenzersetzung und Bildung der Hexacyanoeisensäure blau wird. ; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
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A.2.4 Fehlanzeigen Die Ferritindikator-Prüfung darf nach einer mechanischen Oberflächenbehandlung (z. B. Bürsten, Drehen, Schleifen) nicht sofort durchgeführt werden, da frisch bearbeitete Oberflächenbereiche ebenfalls eine Blaufärbung ergeben (Anzeigen von anodischen Bereichen auf der Oberfläche). Um Fehlanzeigen zu vermeiden, muss nach einer mechanischen Oberflächenbehandlung mindestens 24 h gewartet werden, ehe eine Ferritindikator-Prüfung durchgeführt werden darf (Potentialausgleich auf der Oberfläche durch Luftpassivierung). Beizmittelrückstände werden ebenfalls durch eine Blaufärbung angezeigt. Diese Anzeigen sind dann jedoch meist großflächig.
Tabelle A.1 — Zulässige ferritische Verunreinigungen auf Oberflächen von Komponenten mit Werkstoffen höherer Korrosionsbeständigkeit bei Sonderprüfungen (Betriebsmedium Wasser oder Dampf, nur mediumberührte Flächen) Betriebstemperatur 200 °C
t ≥
Art der Prüfung
Stichprobenprüfung FerritindikatorPrüfunga
Gesamtprüfung
< 200 °C
t
; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
b
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Prüfumfangb bei Sauberkeitsstufe 1 und 2 Es sind vier Prüfflächen von je 1 dm 2 zu prüfen. Dabei dürfen an insgesamt sechs Stellen Verunreinigungen auftreten. Jedoch darf eine Prüffläche höchstens fünf Verunreinigungen aufweisen, wobei hiervon nicht mehr als zwei Verunreinigungen eine größte Ausdehnung von 2 mm haben dürfen.
partielle Wasserbehandlung
Prüfumfang wie bei der Ferritindikator-Prüfung mit dem Unterschied, dass die größte Ausdehnung 3 mm nicht überschreiten darf.
Wasserbehandlung
Mindestens 50 % der Gesamtfläche darf keine Verunreinigung aufweisen; bei höchstens 40 % der Gesamtfläche ist je dm 2 eine Verunreinigung, bei höchstens 10 % der Gesamtfläche sind je dm 2 bis fünf Verunreinigungen mit einer Ausdehnung von je maximal 3 mm zulässig.
Stichprobenprüfung FerritindikatorPrüfunga
Gesamtprüfung
a
Prüfverfahren
Es sind vier Prüfflächen von je 1 dm 2 zu prüfen. Dabei dürfen an insgesamt drei Stellen Verunreinigungen auftreten. Jedoch darf eine Prüffläche höchstens zwei Verunreinigungen aufweisen, wovon eine Verunreinigung eine größte Ausdehnung von 1 mm haben darf.
partielle Wasserbehandlung
Prüfumfang wie bei der Ferritindikator-Prüfung mit dem Unterschied, dass die größte Ausdehnung 2 mm nicht überschreiten darf.
Wasserbehandlung
Mindestens 90 % der Gesamtfläche darf keine Verunreinigung aufweisen; bei höchstens 10 % der Gesamtfläche sind je dm 2 bis zwei Verunreinigungen mit einer Ausdehnung von je höchstens 2 mm zulässig.
Nicht anwendbar bei Chromstählen mit ω(Cr) < 13 %.
Im Temperautrbereich >= 200 °C können größere und mehr Verunreinigungen toleriert werden, da die Bildung einer schützenden Passivschicht sowie die Repassivierung in diesem Temperaturbereich schneller ist.
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Anhang B (normativ) Prüfverfahren für den Nachweis von Chlorid, Fluorid und Sulfat auf metallischen Oberflächen durch Wischprobenanalyse
B.1 Allgemeines Das vorliegende Prüfverfahren dient zur örtlich begrenzten Stichprobenprüfung an Komponenten aus metallischen Werkstoffen zum Nachweis von wasserlöslichen Chloriden, Fluorid und Sulfaten. Das Verfahren beruht darauf, dass mittels Wischproben die Verunreinigungen mit Chloriden, Fluoriden und Sulfaten von der Metalloberfläche auf einen Träger (Filterpapier) überführt und durch chemische Analyse quantitativ bestimmt werden.
B.2 Wischprüfung B.2.1 Geräte Für die Entnahme einer Wischprobe werden folgende Geräte benötigt:
100 ml-PE-Weithalsflaschen mit Schraubverschluss;
PE-Spritzflasche mit vollentsalztem Wasser;
flüssigkeitsdichte Handschuhe;
Filterpapier (9 cm bis 12,5 cm Durchmesser, Schwarzband für Analyse).
ANMERKUNG
Die Handschuhe sollen einen möglichst geringen Chloridgehalt aufweisen.
B.2.2 Durchführung Vor der Entnahme einer Wischprobe sind jeweils neue Handschuhe anzuziehen. Das Filterpapier ist mit vollentsalztem Wasser zu befeuchten und damit die zu prüfende Oberfläche abzuwischen. Die Maße der gewischten Oberfläche sind zu dokumentieren. ANMERKUNG
Es empfiehlt sich, mittels einer Schablone eine Oberfläche von genau 1 dm 2 abzugrenzen.
Um vorhandene Verunreinigungen quantitativ zu erfassen, muss dieses Abwischen mit feuchtem Filterpapier viermal erfolgen. Die vier Wischproben werden zusammen in einer 100 ml-PE-Weithalsflasche gesammelt und diese anschließend dicht verschlossen.
; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
Bei der Prüfung einer Oberfläche auf Chloride, Fluoride oder Sulfate sind mindestens drei Wischproben an verschiedenen Stellen der Oberfläche zu entnehmen. Zur Erfassung des Blindwertes werden parallel zu diesen Wischproben vier befeuchtete Filterpapiere aus der gleichen Packung in eine weitere PE-Weithalsflasche gegeben.
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DIN 25410:2012-07
B.3 Analytische Auswertung B.3.1 Probenvorbereitung Zu den jeweils vier Wischproben sind 50 ml vollentsalztes Wasser (3.10) in die PE-Flasche zu geben. Die PEFlaschen sind daraufhin in ein Wasserbad mit einer Temperatur von 60 C bis 80 C zu stellen und darin 6 h bis 8 h zu belassen. ANMERKUNG
Es empfiehlt sich, die Proben danach noch etwa 10 h bei Raumtemperatur stehen zu lassen.
Nach dem Auslaugen werden die Lösungen in 100-ml-Messkolben filtriert, mit vollentsalztem Wasser die ausgelaugten Filter sowie die PE-Flaschen nachgewaschen und die Messkolben mit vollentsalztem Wasser bis zur Marke aufgefüllt.
B.3.2 Bestimmung der löslichen Chloride, Fluoride und Sulfate In der nach B.3.1 hergestellten vorbereiteten Probe sind mittels chemischer Analysen das Chlorid, Fluorid und Sulfat zu bestimmen. Die Messwerte sind wie folgt anzugeben: mg ( Cl − oder
SO 4
2−
oder F − ) je dm2 Oberfläche der Komponente
B.3.3 Bestimmung des Gesamtschwefels Die nach Abschnitt B. 3.1 erhaltenen Filtrierrückstände (einschließlich der ausgelaugten Filterpapierwischproben) werden getrocknet, verascht und mittels NaOH/KNO 3 in der Schmelze aufgeschlossen. Der Schmelzkuchen wird in vollentsalztem Wasser gelöst und die Lösung über ein gewaschenes Schwarzband 4) (Porengröße 12 bis 25 µm) oder Weißbandfilter (Porengröße 4 bis 12 µm) filtriert. Im Filtrat wird entsprechend B. 3.2 der Schwefel als Sulfat bestimmt.
B.3.4 Grenzwerte Für medienberührte Oberflächen darf die Chlorid-, Fluorid-, Sulfat- und Schwefelkontamination einen Wert von
0,1 mg Chlorid/dm2 Oberfläche;
0,1 mg Fluorid/dm2 Oberfläche;
0,1 mg Gesamtschwefel/dm 2 Oberfläche;
nicht überschreiten.
; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
4) Schwarzband- oder Weißbandfilter sind Beispiele für geeignete handelsübliche Produkte. Diese Angabe dient nur zur Unterrichtung der Anwender dieser nationalen Norm und bedeutet keine Anerkennung dieser genannten Produkte durch das DIN.
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DIN 25410:2012-07
B.4 Nachweisgrenze Mit den in B.2 und B.3 genannten Prüfverfahren sind folgende Nachweisgrenzen erreichbar:
; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
Chlorid: 0,02 mg/dm 2;
Fluorid: 0,02 mg/dm 2;
Sulfat: 0,1 mg/dm 2.
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DIN 25410:2012-07
Anhang C (normativ) Prüfverfahren für den Nachweis von Fetten und Ölen auf metallischen Oberflächen (Wasserablaufprobe und Wassersprühprüfung)
C.1 Allgemeines Um eine metallische Oberfläche auf Fettfreiheit zu überprüfen, kann sowohl die Wasserablaufprobe als auch die Wassersprühprüfung angewendet werden.
C.2 Wasserablaufprobe Die Wasserablaufprobe eignet sich vor allem für die Prüfung von großen Oberflächenbereichen und von Komponenten (100%ige Prüfung). Bei der Wasserablaufprobe ist die zu prüfende Komponente mit fließend kaltem Wasser zu spülen. Die metallische Oberfläche ist frei von Fetten und Ölen, wenn 30 s nach dem Herausnehmen der Komponente aus dem Wasser die metallische Oberfläche gleichmäßig mit Wasser benetzt bleibt und der Wasserfilm an keiner Stelle aufreißt.
C.3 Wassersprühprüfung Die Wassersprühprüfung eignet sich vor allem für die Prüfung örtlich begrenzter Oberflächenbereiche. Sie beruht ebenfalls auf der Tatsache, dass geringe Fettmengen die Benetzbarkeit einer metallischen Oberfläche herabsetzen. Bei der Wassersprühprüfung ist die metallische Oberfläche kurzzeitig (30 s) mit einem feinen Wassernebel zu besprühen. Wenn die einzelnen Wassertropfen auf der metallischen Oberfläche zusammenfließen, ist Fett vorhanden. Vereinigen sie sich dagegen nicht, d. h. bleiben sie als Tröpfchen erhalten, so ist die metallische Oberfläche als fettfrei anzusehen.
; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
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DIN 25410:2012-07
Anhang D (normativ) Ergebnis von Spülreinigungen
D.1 Verwendung von vollentsalztem Wasser Für die Reinigung durch Spülung ist vollentsalztes Wasser (3.10) zu verwenden. Es ist so lange zu spülen, bis die elektrische Leitfähigkeit des abfließenden Wassers gleich der des zulaufenden ist, wobei die zulässige Abweichung 2 µS/cm beträgt. Bei der Spülung von ferritischen Werkstoffen sind dem vollentsalzten Wasser geeignete Zusätze (z. B. Ammoniak) zu zugeben.
D.2 Verwendung von Gas (Stickstoff, Edelgas, Luft) Bei Verwendung von Gasen müssen die austretenden Gase öl- und staubfrei sein (Druckluft nach 5.8.2). Für die relative Feuchte bei 20 °C gilt: relative Feuchte ≤ 40 %.
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DIN 25410:2012-07
Anhang E (normativ) Vollentsalztes Wasser
Vollentsalztes Wasser muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Leitfähigkeit bezogen auf 25 °C: ≤ 10 µS/cm;
pH-Wert zwischen 6 und 8;
Chlorid: ≤ 0,5 mg/kg,
Sulfat: ≤ 0,5 mg/kg;
klar, farb- und geruchlos.
ANMERKUNG
; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
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Es wird empfohlen Wasser der höchsten, verfügbaren Qualität zu verwenden.
DIN 25410:2012-07
Anhang F (informativ) Anlauffarben auf austenitischen CrNi-Stählen, Chromstählen
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3
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ANMERKUNG Anlauffarben durchlaufen mit zunehmender Schichtdicke folgende Farbskala: gelb, braun, violett, dunkelblau, mittelblau, hellgrau, grau. Im allgemeinen sind die A nlauffarben 1 bis 3 zulässig.
Bild F.1 — Anlauffarben
; H b m G y g o l o n h c e T ; & d l i u B w e N N O . E
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